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   FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13 E, F   

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FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13 E, F (https://dejure.org/2015,26455)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2015 - 15 K 4038/13 E, F (https://dejure.org/2015,26455)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 15 K 4038/13 E, F (https://dejure.org/2015,26455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Einkommensteuerbescheid

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur steuerlichen Einordnung sog. Kursdifferenzerträge und Verlusten aus sog. Knock-Out-Optionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2016, 1163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.2012 - IX R 50/09

    Prämien wertlos gewordener Optionen als Werbungskosten bei einem Termingeschäft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13
    Der Beklagte verkenne mathematische Grundsätze, halte sich nicht an die Gesetzesfassung des § 23 EStG und ignoriere zudem die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26.09.2012 IX R 50/09 und IX R 12/11.

    Das Gericht hat mit (den vom Kläger zutreffend angeführten) Urteilen vom 26.09.2012 IX R 50/09, BStBl II 2013, 231) und IX R 12/11 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2013, 28) entschieden, dass das (bloße) Verfallenlassen einen steuerpflichtigen Beendigungstatbestand darstellt.

    Der BFH hat indes mit den o. a. Urteilen vom 26.09.2012 seine Rechtsprechung "fortentwickelt" (so ausdrücklich IX R 50/09, BStBl II 2013, 231 im vorletzten Absatz) und ergänzt, er könne dem BMF, sofern dessen Schreiben vom 27.11.2001 (BStBl I 2001, 986) abweichend zu verstehen sei, nicht folgen.

    Dem BMF-Schreiben vom 27.03.2013 (BStBl I 2013, 403), nach dem die Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 24.04.2012 (IX B 154/10, BStBl II 2012, 454) trotz zwischenzeitlichen Urteils vom 26.09.2012 (IX R 50/09, BStBl II 2013, 231) jedenfalls betr.

  • BFH, 24.04.2012 - IX B 154/10

    Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13
    Die von den Klägern angeführten BFH-Urteile zu wertlos gewordenen Optionen seien nicht einschlägig, weil es hier um Knock-Out-Geschäfte gehe; für solche sei nach dem (früheren) BFH-Beschluss vom 24.04.2012 IX B 154/10 ein Verfallsverlust nicht berücksichtigungsfähig.

    Soweit sich hier der Beklagte für seine - den Steuerabzug versagende gegenteilige - Ansicht auf den BFH-Beschluss vom 24.04.2012 IX B 154/10 (BStBl II 2012, 454) beruft, vermag dies nicht zu überzeugen.

    Dem BMF-Schreiben vom 27.03.2013 (BStBl I 2013, 403), nach dem die Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 24.04.2012 (IX B 154/10, BStBl II 2012, 454) trotz zwischenzeitlichen Urteils vom 26.09.2012 (IX R 50/09, BStBl II 2013, 231) jedenfalls betr.

  • BFH, 26.09.2012 - IX R 12/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26. 09. 2012 IX R 50/09 - Prämien wertlos

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13
    Der Beklagte verkenne mathematische Grundsätze, halte sich nicht an die Gesetzesfassung des § 23 EStG und ignoriere zudem die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26.09.2012 IX R 50/09 und IX R 12/11.

    Das Gericht hat mit (den vom Kläger zutreffend angeführten) Urteilen vom 26.09.2012 IX R 50/09, BStBl II 2013, 231) und IX R 12/11 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2013, 28) entschieden, dass das (bloße) Verfallenlassen einen steuerpflichtigen Beendigungstatbestand darstellt.

  • FG Düsseldorf, 27.06.2014 - 1 K 3740/13

    Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG - Steuermindernde

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13
    Entsprechend hat das hiesige Gericht auch mit Urteil vom 27.06.2014 1 K 3740/13 E (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1580) entschieden; die hierzu anhängige Revision IX R 49/14 ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, da dies das Streitjahr 2010 betrifft - nach Einführung der sog. Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 und der damit möglicherweise verbundenen geänderten Reichweite des Begriffs der Aufwendungen.
  • FG Düsseldorf, 26.02.2014 - 7 K 2180/13

    Anerkennung von aus Geschäften mit Optionsscheinen gemachten Verlusten als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13
    Diese Auffassung hat das FG Düsseldorf auch mit Urteil vom 26.02.2014 7 K 2180/13 E (EFG 2014, 2027) vertreten (Revision VIII R 45/14; ebenfalls betreffend den Zeitraum nach Einführung der Abgeltungssteuer).
  • BFH, 12.01.2016 - IX R 49/14

    Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.02.2015 - 15 K 4038/13
    Entsprechend hat das hiesige Gericht auch mit Urteil vom 27.06.2014 1 K 3740/13 E (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1580) entschieden; die hierzu anhängige Revision IX R 49/14 ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, da dies das Streitjahr 2010 betrifft - nach Einführung der sog. Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 und der damit möglicherweise verbundenen geänderten Reichweite des Begriffs der Aufwendungen.
  • FG Köln, 26.10.2016 - 7 K 3387/13

    Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle sind steuerlich

    Der erkennende Senat hat allerdings auch bei der maßgebenden Orientierung am Zivilrecht (vgl. BFH-Urteile vom 6.7.2016 I R 25/14, DStR 2016, 2388; vom 26.9.2012 IX R 50/09, BStBl II 2013, 231, m.w.N.) keine Bedenken, eine entsprechende Zuordnung zu treffen (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.5.2014 12 K 421/13, EFG 2014, 2037, m.w.N; FG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2015 15 K 4038/13 E,F,DStRE 2016, 1163; Meinert, EFG 2015, 2175; Blümich/Ratschow EStG, 132. Aufl. 2016, § 20 Rn. 368, zu § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG 2009).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 1/20

    Verfall von Knock-out-Optionen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.02.2015 - 15 K 4038/13 E,F aufgehoben, soweit es die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31.12.2006 und auf den 31.12.2007 betrifft.
  • FG Sachsen, 10.11.2015 - 2 K 1879/13

    Einkommensteuerliche Anerkennung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Gesetz nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2012 (a.a.O.) vom Steuerpflichtigen kein wirtschaftlich sinnloses Verhalten verlangt, ihn also nicht zwingt eine wirtschaftlich wertlose Option auszuüben, nur um - zur Erfüllung des Besteuerungstatbestands - zu einem negativen Differenzausgleich zu gelangen, durch den sich zugleich seine Verluste aber nochmals erhöhen (ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Mai 2014, EFG 2014, 2037 - nicht rechtskräftig, anderer Ansicht Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2015 - 15 K 4038/13 E,F, zitiert nach [...], nicht rechtskräftig, sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 9 K 4203/13 E, zitiert nach [...], zur Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer).

    Die Revision wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ), da die Entscheidung von der des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2015 ( 15 K 4038/13 E, F) abweicht.

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