Rechtsprechung
EuGH, 22.02.2001 - C-408/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Artikel 5 Absatz 8 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Übertragung eines Gesamtvermögens - Vorsteuerabzug für die vom Übertragenden für die Zwecke der Übertragung in Anspruch genommenen ...
- Europäischer Gerichtshof
Abbey National
- EU-Kommission
Abbey National
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 5 Absatz 8 und 17 Absatz 5
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtiger, der sowohl besteuerte als auch steuerfreie Umsätze tätigt - Besteuerung in Anspruch genommener Dienstleistungen bei Übertragung eines Gesamt- oder ...
- EU-Kommission
Abbey National
- IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung des Artikels 5 Absatz 8 und des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorsteuerabzug für Leistungen im Zusammenhang mit der Gesamtvermögensübertragung
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrwertsteuer - Artikel 5 Absatz 8 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Übertragung eines Gesamtvermögens - Vorsteuerabzug für die vom Übertragenden für die Zwecke der Übertragung in Anspruch genommenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsveräußerung
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, Richtlinie 77/388/EWG Art 5 Abs 8, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 2
Vermögensübertragung; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Artikel 5 Absatz 8 und 17 Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie des Rates (77/388/EWG) - Mitgliedstaat, der die entgeltliche Übertragung des Vermögens weder als Lieferung von Gegenständen noch als Erbringung von Dienstleistungen behandelt und den ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-408/98
- EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Papierfundstellen
- BB 2001, 628
- BB 2001, 923
- BauR 2001, 1004
- DStRE 2001, 318
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19).18 und 19, und Urteil Midland Bank, Randnr. 20).
Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteil Midland Bank, Randnr. 29).
Daher müssen die Kostenelemente in der Regel entstanden sein, bevor der Steuerpflichtige die besteuerten Umsätze ausführt, denen sie zuzurechnen sind (Urteil Midland Bank, Randnr. 30).
- EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19). - EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19). - EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-110/98 und C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19). - EuGH, 06.04.1995 - C-4/94
BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise
Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Die Verwendung der Worte "verwendet werden" in dieser Bestimmung zeigt, dass das in Absatz 2 vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug nur entsteht, wenn die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen direkt und unmittelbar mit Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, zusammenhängen, und dass dabei der vom Steuerpflichtigen letztlich verfolgte Zweck unerheblich ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-4/94, BLP Group, Slg. 1995, I-983, Randnrn.
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Nach Art. 2 der Sechsten Richtlinie unterliegt eine solche Übertragung damit nicht der Mehrwertsteuer (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 30, und vom 27. November 2003, Zita Modes, C-497/01, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 29).Nach ständiger Rechtsprechung muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 24, sowie Urteile Abbey National, Randnr. 26, und Investrand, Randnr. 23).
23 und 31, Abbey National, Randnr. 35, Kretztechnik, Randnr. 36, und Investrand, Randnr. 24).
Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof mehrfach die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer festgestellt hat, die auf verschiedene Finanztransaktionen bezogene Beratungsdienstleistungen entrichtet wurde, weil diese Dienstleistungen den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Steuerpflichtigen direkt zurechenbar waren (vgl. u. a. Urteile Midland Bank, Randnr. 31, Abbey National, Randnrn.
Eine andere Auslegung belastete den Wirtschaftsteilnehmer mit den Mehrwertsteuerkosten seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, ohne dass er sie abziehen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 45, und Abbey National, Randnr. 35).
- BFH, 27.01.2011 - V R 38/09
Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf
Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung z.B. --wie hier-- für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19;… vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).Dementsprechend ist "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich" (…EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
Entgegen der Auffassung der Klägerin hat sich hieran durch das EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 nichts geändert, da der EuGH auch in diesem Urteil nochmals ausdrücklich entschieden hat, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit nur zu berücksichtigen ist, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz "fehlt" (…EuGH auch im Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59) und der EuGH weiter in dieser Entscheidung auf seine früheren Urteile BLP in Slg. 1995, I-983, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 --wenn auch in anderem Zusammenhang-- ausdrücklich Bezug nimmt.
aufgrund einer Weitergabe der hierdurch erzielten Einnahmen an die Klägerin mittelbar der Stärkung ihrer Kapitalbasis dienen sollte, rechtfertigt keine andere Beurteilung, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (s. oben II.1.b bb) und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
- EuGH, 29.04.2004 - C-137/02
Faxworld
18 Der Bundesfinanzhof, der dazu neigt, der Faxworld GbR das Recht auf Vorsteuerabzug zu gewähren, ist erstens der Auffassung, dass es sich bei den von der Faxworld GbR im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung der Kapitalgesellschaft bezogenen Leistungen um Kosten handele, die ihrer Art nach als Bestandteil der gesamten Tätigkeit eines Unternehmens anzusehen seien (Urteil vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnrn.20 Nach dem Urteil Abbey National könne allerdings ein Steuerpflichtiger die Mehrwertsteuer nur für Eingangsleistungen abziehen, die er für Zwecke seiner eigenen besteuerten Umsätze verwende, weshalb die Berücksichtigung der Umsätze des Begünstigten der Übertragung wohl unzulässig sei.
Dem Urteil Abbey National zufolge sei, sofern der betreffende Mitgliedstaat von der in Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, der Vorsteuerabzug bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nur dann möglich, wenn die Eingangsumsätze zu den allgemeinen Kosten des Unternehmers gehörten.
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. Urteile Rompelman, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, Gabalfrisa u. a., Randnr. 44, vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
38 In der dem Urteil Abbey National zugrunde liegenden Rechtssache wollte der betreffende Steuerpflichtige nach einer Geschäftsveräußerung das Vorsteuerabzugsrecht für Dienstleistungen geltend machen, die er zur Durchführung dieser Veräußerung bezogen hatte, wobei die Veräußerung kein besteuerter Umsatz war, da der betreffende Mitgliedstaat von der Möglichkeit des Artikels 5 Absatz 8 Gebrauch gemacht hatte.
Andernfalls würde zwischen Ausgaben für die Zwecke eines Unternehmens vor der tatsächlichen Aufnahme seiner Tätigkeit sowie während dieser Tätigkeit und Ausgaben zum Zweck der Beendigung dieser Tätigkeit willkürlich unterschieden (Urteil Abbey National, Randnr. 35).
Daher wurde das zusätzliche Vorbringen des Steuerpflichtigen, er müsse die besteuerten Umsätze des Begünstigten geltend machen können, um in voller Höhe die Vorsteuer auf diese Dienstleistungen abzuziehen, zurückgewiesen (Urteil Abbey National, Randnrn.
41 Anders als im Sachverhalt der dem Urteil Abbey National zugrunde liegenden Rechtssache hatte jedoch der Steuerpflichtige im Ausgangsrechtsstreit, die Faxworld GbR, als Vorgründungsgesellschaft nicht einmal die Absicht, selbst steuerbare Umsätze auszuführen, denn ihr einziger Gesellschaftszweck war die Vorbereitung der Tätigkeit der Aktiengesellschaft.
- EuGH, 27.09.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24).18 und 19, Midland Bank, Randnr. 20, und Abbey National, Randnr. 25).
Nach ständiger Rechtsprechung sind Artikel 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. 1967, 71, S. 1301) und Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Richtlinie in der Weise auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile Midland Bank, Randnr. 24, und Abbey National, Randnr. 26).
Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- und Vertriebsvorgang erhoben, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die einzelnen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile Midland Bank, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).
Diese Aufwendungen müssen somit Teil der Kosten der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28).
Solche Dienstleistungen hängen demnach direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (Urteile BLP Group, Randnr. 25, Midland Bank, Randnr. 31, und Abbey National, Randnrn.
- EuGH, 26.05.2005 - C-465/03
EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN …
Im Gegensatz zu dem Fall, in dem das Urteil vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98 (Abbey National, Slg. 2001, I-1361) ergangen sei, seien die von Kretztechnik bezogenen, mehrwertsteuerpflichtigen Vorleistungen kein Bestandteil ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit, der als solcher in den Preis der von ihr vertriebenen Produkte eingehe.1995, I-983, Randnr. 25, vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 31, und Abbey National, Randnrn.
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, sowie Urteile Gabalfrisa u. a., Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28, sowie Urteil vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31).
Solche Dienstleistungen hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. Urteile BLP Group, Randnr. 25, Midland Bank, Randnr. 31, Abbey National, Randnrn.
Führt ein Steuerpflichtiger sowohl Umsätze aus, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, kann er nämlich gemäß Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie den Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer vornehmen, der dem Betrag der erstgenannten Umsätze entspricht (Urteile Abbey National, Randnr. 37, und Cibo Participations, Randnr. 34).
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung für einen z.B. steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19;… vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).Lediglich mittelbar verfolgte Zwecke, wie z.B. die Verbesserung des Betriebsklimas, können einen Vorsteuerabzug im Hinblick auf die wirtschaftliche Gesamttätigkeit des Unternehmers im Regelfall nicht rechtfertigen, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…s. oben II.1.b bb, und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften führt unter Hinweis u. a. auf die Randnummern 24 und 35 des Urteils vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98 (Abbey National, Slg. 2001, I-1361) allgemein aus, dass Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Richtlinie nur eine Verwaltungsvereinfachung und den Schutz der Liquidität der Steuerpflichtigen bezwecke.Nach Artikel 2 der Sechsten Richtlinie unterliegt eine solche Übertragung damit nicht der Mehrwertsteuer (siehe Urteil Abbey National, Randnr. 30).
Hinsichtlich des Zweckes der Sechsten Richtlinie ist darauf hinzuweisen, dass zum einen nach dem Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, das sich aus den Artikeln 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und der Sechsten Richtlinie ergibt, die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben wird, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
- EuGH, 10.11.2016 - C-432/15
Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Führt ein Steuerpflichtiger sowohl Umsätze aus, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, kann er nämlich gemäß Art. 173 Abs. 1 Satz 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie den Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer vornehmen, der dem Betrag der erstgenannten Umsätze entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, EU:C:2001:110, Rn. 37, …und vom 26. Mai 2005, Kretztechnik, C-465/03, EU:C:2005:320, Rn. 37). - EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24, und Zita Modes, Randnr. 38).79 Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich Artikel 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Richtlinie so auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 24, Abbey National, Randnr. 26, und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 29).
- EuGH, 04.06.2009 - C-102/08
SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24, vom 21. April 2005, HE, C-25/03, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 70, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 48). - EuGH, 13.03.2008 - C-437/06
Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …
- BFH, 03.03.2011 - V R 23/10
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung …
- EuGH, 30.05.2013 - C-651/11
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …
- EuGH, 10.11.2011 - C-444/10
Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der …
- EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste …
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter sind nicht …
- BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
- EuGH, 21.02.2013 - C-104/12
Becker - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Recht auf …
- EuGH, 29.07.2010 - C-40/09
Astra Zeneca UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 - Begriff …
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
- EuGH, 03.03.2005 - C-32/03
Fini H
- BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug …
- BFH, 13.12.2017 - XI R 3/16
Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt …
- BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands
- BFH, 09.02.2012 - V R 40/10
Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen
- BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10
Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem …
- BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der …
- EuGH, 08.10.2020 - C-621/19
Weindel Logistik Service
- EuGH, 26.04.2017 - C-564/15
Farkas
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08
AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine …
- BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
EuGH; Vorabentscheidung; Gründung einer Kapitalgesellschaft; …
- BFH, 08.03.2001 - V R 24/98
Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung
- EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf …
- BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10
Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren …
- BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10
Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche …
- FG Köln, 29.01.2015 - 7 K 25/13
Vorsteuer aus Insolvenzverwaltervergütung in vollem Umfang abzugsfähig
- BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12
Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens - …
- EuGH, 06.09.2012 - C-496/11
Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-502/17
C&D Foods Acquisition - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames …
- FG Köln, 29.01.2015 - 6 K 3255/13
Vorsteuerabzug aus d. Aufwendungen für die Erstellung eines Vereinsheftes eines …
- BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung …
- EuGH, 21.02.2006 - C-419/02
BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- FG Baden-Württemberg, 30.09.2015 - 1 K 3818/14
Vorsteueraufteilung hinsichtlich der Leistungen des Insolvenzverwalters bei der …
- FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren - Rechtsanwaltskosten
- FG Niedersachsen, 30.01.2019 - 11 K 87/18
Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten …
- BFH, 13.05.2009 - XI R 84/07
Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen der Organgesellschaft bei Wechsel des …
- BFH, 30.11.2016 - V R 18/16
Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten
- BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07
Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-32/03
Fini H
- FG Nürnberg, 02.05.2018 - 2 K 309/16
Kürzung des Vorsteuerabzug
- EuGH, 06.02.2014 - C-424/12
Fatorie - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
- EuGH, 22.12.2010 - C-277/09
RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf …
- EuGH, 11.04.2019 - C-691/17
PORR Építési Kft.
- FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer
- EuGH, 18.12.2008 - C-488/07
Royal Bank of Scotland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 28/09
Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-40/09
Astra Zeneca UK - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Aushändigung von …
- FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 130/12
Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei …
- FG München, 24.04.2013 - 3 K 734/10
1. Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-378/15
Mercedes Benz Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08
Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein, …
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 2780/07
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen Vereins aus den …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - 6 K 1797/13
Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: einer …
- FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07
Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2012 - 2 K 2091/09
Abgrenzung der unternehmerischen von der nichtunternehmerischen Sphäre einer …
- FG Düsseldorf, 16.05.2012 - 5 K 3311/10
Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach einer Beurteilung der Ausgangsumsätze aus …
- EuGH, 30.09.2010 - C-392/09
Uszodaépítő - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 150/12
Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei …
- EuGH, 18.07.2013 - C-26/12
PPG Holdings - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 und 13 …
- FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05
Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG
- FG München, 26.08.2015 - 2 K 1687/14
Vorsteuerabzug aus Entschädigungszahlung für vorzeitige Vertragsauflösung
- EuGH, 27.10.2011 - C-504/10
Tanoarch - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Übertragung …
- FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03
Umfang des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen, weitgehend durch Zuschüsse …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-228/20
I (Exonération de TVA des prestations hospitalières) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06
Securenta - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates - …
- BFH, 26.01.2006 - V R 36/03
Vorsteuer: Aufteilung bei gemischter Gebäudenutzung
- EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
António Jorge - Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie …
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-132/16
Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-165/17
Morgan Stanley & Co International - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-497/01
Zita Modes
- FG München, 24.07.2013 - 3 K 3274/10
Unternehmerische Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße durch eine Gemeinde
- FG Münster, 04.05.2020 - 5 K 546/17
Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufteilung der Vorsteuern bei einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
Véleclair - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-280/10
Polski Trawertyn - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Erstattung der Steuer, die für …
- FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17
Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-274/10
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09
RBS Deutschland Holding - Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten …
- EuGH, 09.11.2017 - C-552/16
Wind Inovation 1 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames …
- FG Niedersachsen, 30.11.2011 - 5 K 262/10
Vorsteuerabzug für den Bezug selbst verbrauchter Waren i.R.e. …
- FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-401/05
VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen im Inland …
- FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 2091/17
Umsatzsteuer - Zum Vorsteuerabzug aus dem Umbau steuerfrei vermieteter …
- EuGH, 13.12.2012 - C-560/11
Debiasi
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-234/11
TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 185 und 187 der Richtlinie …
- FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 584/03
Vorsteueraufteilung
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-465/03
Kretztechnik
- FG München, 28.04.2005 - 14 K 2056/01
Vorsteuerabzug für Steuerberatungsleistungen; Umsatzsteuer 1992-1996
- FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09
Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und …
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 3736/07
Vorsteuerabzug aus Vergütungsrechnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
EigZulG § 9 Abs. 5
Gewährung der Kinderzulage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewährung der Kinderzulage setzt Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99
- BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00
Papierfundstellen
- EFG 2001, 264
- DStRE 2001, 318
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.10.1991 - X R 9/91
Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99
Der Fall ist deshalb nicht mit dem vom BFH mit Urteil vom 31. Oktober 1991 X R 9/91, BStBl II 1992, 341 entschiedenen Fall vergleichbar, da dort das Kind des Steuerpflichtigen an einem außerhalb des Ortes des Familienwohnsitzes gelegenen Ort ein Appartement nutzte, das der Steuerpflichtige teilweise zu Übernachtungszwecken nutzte, weil er auch an diesem Ort beruflich tätig war.
- BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00
Zur Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz
Das Finanzgericht (FG) vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 264 veröffentlichten Entscheidung die Ansicht, die Kinderzulage sei zu Recht nicht gewährt worden. - FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 62/02
Keine anteilige Eigenheimzulage bei untergeordneter privater Mitbenutzung einer …
Dies setzt voraus, dass die Wohnung - jedenfalls bei ihrem Bezug - der Deckung eines dauernden eigenen oder Angehörigenwohnbedarfs dienen soll, sie also tatsächlich bewohnt und nicht nur ohne eigentliches dortiges Wohnen für sonstige private Zwecke mitbenutzt wird (…FG Düsseldorf a.a.O., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 2000, 1 K 1308/99, DStRE 2001, 318).