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   FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10   

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https://dejure.org/2012,36631
FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10 (https://dejure.org/2012,36631)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2012 - 6 K 1193/10 (https://dejure.org/2012,36631)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2012 - 6 K 1193/10 (https://dejure.org/2012,36631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, Art 15 EGV 2200/96, Art 6 Abs 2 EGV 1433/2003, § 3c Abs 2 Nr 2 EG-ObstGemüseDV 1997
    Abgrenzung von steuerbarem Leistungsaustausch zu nicht steuerbarem Zuschuss - Einzahlungen von Mitgliedern einer Genossenschaft in einen Sonder-Betriebsfonds steuerbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Steuerpflichtigkeit der Einzahlung in einen Sonder-Betriebsfonds einer landwirtschaftlichen Genossenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbarkeit von Einzahlungen von Mitgliedern einer Genossenschaft in einen Sonder-Betriebsfonds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit von Einzahlungen von Mitgliedern einer Genossenschaft in einen Sonder-Betriebsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2013, 1047
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
    Das Vorliegen eines Leistungsaustauschs ist nicht beschränkt auf Fälle bilateraler Beziehungen (z.B. BFH Urteil vom 05.12.2007 - V R 60/05).

    Es kommt also darauf an, ob eine konkrete Leistung vorliegt, deren Nutzen dem einzelnen Mitglied zugute kommt; unschädlich für die Annahme des Leistungsbezuges ist dabei, dass sie auch für die übrigen Mitglieder von Nutzen ist (BFH Urteil vom 05.12.2007 - V R 60/05).

    Das Gleiche gilt für die Entwicklung und Pflege eines Vergütungssystems durch eine GmbH im Interesse ihrer Gesellschafter, auch wenn diese nur Aufwendungsersatz leisten (BFH Urteil vom 05.07.2007 - V R 60/05).

    Soweit die Gegenleistung nur Aufwendungsersatz darstellt, steht dies der Annahme eines Leistungsaustauschs nicht entgegen (z.B. BFH Urteil vom 05.12.2007 - V R 60/05).

    Unerheblich ist für den Zusammenhang zwischen Leistung und Zahlung, dass auch andere Mitglieder eine Nutzungsmöglichkeit erhalten und damit von der Leistung der Klägerin profitieren (BFH Urteil vom 05.12.2007 - V R 60/05).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
    Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt liegt stets dann vor, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt (z.B. BFH Urteil vom 29.10.2008 - V R 59/07; EuGH Urteil vom 21.03.2002 Rs. C-174/00 Kennemer Golf & Country Club).

    Dem entsprechend stellen die von Sportvereinen erhobenen Mitgliedsbeiträge Entgelte für die Leistungen des Vereins an die Mitglieder dar, wobei es nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die Mitglieder die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen (EuGH Urteil vom 21.03.2002 Rs. C-174/00 Kennemer Golf & Country Club; BFH Urteil vom 11.10.2007 - V R 69/06).

  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
    Dem entsprechend stellen die von Sportvereinen erhobenen Mitgliedsbeiträge Entgelte für die Leistungen des Vereins an die Mitglieder dar, wobei es nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die Mitglieder die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen (EuGH Urteil vom 21.03.2002 Rs. C-174/00 Kennemer Golf & Country Club; BFH Urteil vom 11.10.2007 - V R 69/06).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
    Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt liegt stets dann vor, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt (z.B. BFH Urteil vom 29.10.2008 - V R 59/07; EuGH Urteil vom 21.03.2002 Rs. C-174/00 Kennemer Golf & Country Club).
  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
    Auch Finanzzuschüsse einer Kirche an einen Verein, dessen Zweck die Förderung der kirchlichen Medienarbeit ist, stellen danach Leistungsentgelte dar (BFH Urteil vom 27.11.2008 - V R 8/07).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
    Im Falle der Qualifizierung der Beiträge in den Sonder-Betriebsfonds als nicht steuerbare Zuwendungen müsse der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Maschinen versagt werden (EuGH Urteil vom 12.02.2009 Rs. C-515/07 VNTLO).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Diese Lieferungen erfolgten --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- gegen Entgelt (vergleiche auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 6 K 1193/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 1047; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 2015 14 K 975/13, juris, jeweils zu Fällen der Nutzungsüberlassung).
  • BFH, 22.01.2020 - XI R 26/19

    Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Anschaffung von

    Diese Lieferungen erfolgten --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- gegen Entgelt (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2012 - 6 K 1193/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2013, 1047; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2015 - 14 K 975/13, juris, jeweils zu Fällen der Nutzungsüberlassung).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 6/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Diese Lieferungen erfolgten --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- gegen Entgelt (vergleiche auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 6 K 1193/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 1047; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 2015 14 K 975/13, juris, jeweils zu Fällen der Nutzungsüberlassung).
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