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   BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67   

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BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67 (https://dejure.org/1969,30)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1969 - IV C 18.67 (https://dejure.org/1969,30)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1969 - IV C 18.67 (https://dejure.org/1969,30)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 34 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu Lasten des Bauherrn nach Nachbarwiderspruch; Wirksamwerden der Baugenehmigung; Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 263
  • NJW 1970, 581 (Ls.)
  • DVBl 1970, 62
  • DÖV 1970, 135
  • DÖV 1970, 136
  • DÖV 1970, 263
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Zur Frage, wann die im Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - aufgestellten Voraussetzungen für eine Verletzung des Eigentums eines Nachbarn durch eine nach § 34 BBauG erteilte Baugenehmigung erfüllt sein können.

    Denn aus jener Vorschrift vermag der Kläger keine Rechte herzuleiten, da sie - wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - entschieden und näher begründet hat - dem Nachbarn kein Recht auf Aufhebung einer gegen § 34 BBauG verstoßenden Baugenehmigung vermittelt.

    Sollte die erneute Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht unter den angedeuteten Gesichtspunkten ergeben, daß die Erweiterung der Schule nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist, so würde von vornherein eine Verletzung des Eigentumsrechts des Klägers entfallen, da sich ein nach der vorhandenen Bebauung unbedenkliches Vorhaben voraussetzungsgemäß im Rahmen der vorgegebenen Situation hält (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 -).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Bei der erneuten Prüfung wird das Oberverwaltungsgericht die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Auslegung des § 34 BBauG zu beachten und Insbesondere zu berücksichtigen haben, daß ein Vorhaben nur dann bedenklich im Sinne des § 34 BBauG ist, wenn seine Ausführung einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch zur vorhandenen Bebauung hervorruft (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -).

    Denn es hat seiner Beurteilung lediglich die Bebauung zwischen der L.straße und der - hinsichtlich ihrer Erweiterung umstrittenen - Kreisberufsschule zugrunde gelegt, also nach dem in den Akten vorhandenen Kartenmaterial einen Straßenabschnitt von lediglich ca. 70 m mit nur drei Grundstücken auf jeder Straßenseite; es hat ferner nicht berücksichtigt, daß sich jedenfalls nach dem Kartenmaterial in der näheren Umgebung zwei Kirchen und auch sonstige umfangreichere Gebäude befinden, die es ausschließen können, daß die Erweiterung und Aufstockung des Schulgebäudes die Situation mehr als nur geringfügig verschlechtert und damit einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch zur vorhandenen Bebauung hervorruft (vgl. das erwähnte Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Ob dies der Fall ist, läßt sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - entschieden hat, nicht allein nach der Bebauung eines Grundstücks oder nur ganz weniger Grundstücke beurteilen.

    Dadurch ist, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, der Kläger nicht in seinen Rechten verletzt worden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [270 f.] sowie Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 -).

  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 35.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Dritten gegen die Gewährung des Rechts erst nach Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes entschieden worden ist (vgl. Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 35.67 - [DVBl. 1968, 597]).
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 136/62
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Die Baugenehmigung wird nämlich nicht erst mit der Bekanntgabe an jeden Betroffenen, sondern bereits mit der Bekanntgabe an den Bauherrn wirksam (vgl. H. J. Wolff, Verwaltungsrecht I, 7. Aufl. 1968, § 47 VI c S. 314; Fromm, VerwArch, 56, 1965, S. 26 [47 f.]; Haueisen, NJW 1964, 2037 [BSG 18.02.1964 - 11 RA 136/62] [2039]; Peters, DÖV 1965, 744 [752 Anm. 102 a]; a. A. Laubinger, Der Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, 1967, S. 98 ff.; Siegmund-Schultze, DVBl. 1966, 247 ff.; vgl. ferner Timmermann, Der baurechtliche Nachbarschutz, 1969, S. 105 f., und weiter § 33 Abs. 1 des Musterentwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes).
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Allerdings hat die Widerspruchsbehörde Rechtsänderungen während des Widerspruchsverfahrens grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 2, 55 [62 f.]).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Geht der durch einen Verwaltungsakt zugleich Begünstigte und Belastete gegen die ihn treffende Belastung mit dem Widerspruch an, so muß er nach dieser Rechtsprechung in Kauf nehmen, daß der gesamte Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit - auch auf Grund einer inzwischen geänderten Rechtslage - überprüft wird und er dabei auch die Vergünstigung verlieren kann, da er "selbst die Ursache für die Unbeständigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes gesetzt" hat (vgl. BVerwGE 14, 175 [179]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Aber gerade für den typischen Fall der Nachbarklage, in dem sich, was den grundsätzlichen Interessengegensatz anlangt, nicht der Nachbar und die Behörde, sondern Nachbar und Bauherr gegenüberstehen (vgl. BVerwGE 27, 29 [33]), führt jene Formel durchaus zu angemessenen Ergebnissen.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Dadurch ist, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, der Kläger nicht in seinen Rechten verletzt worden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [270 f.] sowie Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 -).
  • BVerwG, 16.12.1968 - IV B 208.68

    Genehmigung zur Errichtung einer Garage auf der Nachbargrenze - Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
    Es geht nämlich nicht an, dem Bauwilligen eine Rechtsposition, die ihm nach dem im Zeltpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes geltenden Recht eingeräumt worden ist und die zu dulden der Nachbar verpflichtet war, nachträglich ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage zu entziehen (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 208.68 -, Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 76.66 - und Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 7.67 -).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66

    Von der Benutzung von Fahrzeugen ausgehende Emissionen

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 7.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    So hat der Senat zu § 34 BBauG angenommen, dass bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung "in der Regel" enger zu begrenzen sein werde als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25 S. 58).

    b) Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25) liegt ebenfalls nicht vor.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Im Gegensatz zum Baurecht gibt es im Immissionsschutzrecht keinen Grundsatz, daß dem Antragsteller eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderung im allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen seien (so für das Baurecht BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - DVBl. 1970, 62 [63]), ähnlich das Urteil vom 14. April 1978 - (BVerwG 4 C 96 und 97.76 - DVBl. 1978, 614 [615]); schon das Institut der nachträglichen Anordnung (§ 25 Abs. 3 GewO und § 17 BImSchG) spricht dagegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 1969 - 4 C 18.67 -, DVBl. 1970, 62 (63), und vom 14. April 1978 - 4 C 96 und 97.76 -, DVBl. 1978, 614 (615), sowie Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; Bay. VGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 2 B 86.01790 -, BayVBl. 1987, 210 (211 f.), und Beschluss vom 13. März 1996 - 1 CS 96.638 -, BayVBl. 1996, 471; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 -, ZNER 2004, 365 (366 f.); Thür.
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