Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.10.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83   

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BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83 (https://dejure.org/1984,547)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1984 - 8 C 41.83 (https://dejure.org/1984,547)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1984 - 8 C 41.83 (https://dejure.org/1984,547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück - Erschließungsbeitrag - Unbillige Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 135 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 836 (Ls.)
  • ZMR 1985, 31
  • DVBl 1985, 294
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Da spätere Verlängerungen oder Veränderungen einer fertigen Erschließungsanlage diese nicht mehr in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzen können, sind Verlängerungsstrecken vorhandener Straßen, sofern sie die dafür erforderliche Mindestlänge erreichen, stets als beitragsrechtlich selbstständige Erschließungsanlagen anzusehen (Urteil vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 33; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 12 Rn. 17).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Eher Selbständigkeit als Unselbständigkeit wird ferner bei einem öffentlichen Stichweg anzunehmen sein, der - anders als der hier zu beurteilende - nachträglich, d.h. nach der endgültigen Herstellung der beitragsfähigen "Haupt"-straße, in die er einmündet, angelegt wird, der also gleichsam als eine später konzipierte "abzweigende Verlängerung" einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage anzusehen ist (vgl. insoweit Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - UA S. 11).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Eine solche Verlängerung einer bereits endgültig hergestellten Erschließungsanlage ist rechtlich als erstmalige Herstellung einer selbständigen Erschließungsanlage zu werten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.10.1984 - 8 C 41.83 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 = juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    Dies ist etwa der Fall bei einer Stichstraße (Sackgasse), die zwar bei natürlicher Betrachtungsweise als Bestandteil der Anbaustraße erscheint, von der sie abzweigt, aber erst nach der endgültigen Herstellung und dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten für die Anbaustraße angelegt worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 -, juris Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 16, bei einer zum Anbau bestimmten Straßenteilstrecke, um die eine vorhandene (und damit nicht beitragsfähige) Erschließungsanlage im Sinne von § 242 Abs. 1 BauGB verlängert worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, juris Rn. 21; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 17, oder bei der Verlängerung einer bestehenden Innenbereichsstraße um eine Strecke, die im bisherigen Außenbereich verläuft.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.
  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

    Die Antwort auf die erste Frage ergibt sich zum einen aus dem Gesetz selbst, das in § 135 Abs. 2 bis 5 BauGB bestimmte Billigkeitserwägungen normiert hat, sowie aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, derzufolge die Gemeinde ausnahmsweise (im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null) verpflichtet sein kann, bereits bei der Heranziehung offensichtlich erkennbare Härtegründe von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern diese aus sachlichen Gründen einen (teilweisen) Billigkeitserlass i.S.v. § 135 Abs. 5 BauGB gebieten (vgl. Urteile vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 = Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 25 S. 25 f. und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - KStZ 1985, 49 , ), doch führt ein Verstoß gegen diese Berücksichtigungspflicht nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl (ungekürzt) ergehenden Erschließungsbeitragsbescheids.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 B 74.07

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Satzung; Merkmale der

    Ausnahmsweise - und diese Konstellation hat die Vorinstanz im Streitfall angenommen - sei eine Straßenstrecke jedoch dann als selbstständige Erschließungsanlage einzustufen, wenn sie eine vorhandene Erschließungsanlage nach deren endgültiger Herstellung und dem Entstehen sachlicher Beitragspflichten verlängert (vgl. die Urteile vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/ BauGB Nr. 61 S. 59 , jeweils m.w.N.; Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 11, 16).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    a) Zutreffend hält das Berufungsgericht zunächst die Teilstrecke einer Anbaustraße, die sich an eine im Sinne der §§ 242 Abs. 2 BauGB/180 Abs. 2 BBauG vorhandene Erschließungsanlage anschließt - in welcher Länge auch immer - für eine selbständige beitragsfähige Erschließungsanlage (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26, S. 30 (33)).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 12.9.1984 -- 8 C 124.82 --, BVerwGE 70, 96 und Urteil vom 5.10.1984 -- 8 C 41.83 --, DVBl. 1985, 294) ist die Gemeinde zwar von Amts wegen verpflichtet, bereits bei der Heranziehung ihr offensichtlich erkennbare sachliche Härtegründe zu berücksichtigen, sofern diese einen (teilweisen) Billigkeitserlaß nach § 135 Abs. 5 BBauG gebieten.

    Den Interessen des Beitragspflichtigen wird dadurch Rechnung getragen, daß er für die Gemeinde (vermeintlich) offensichtlich erkennbare ebenso wie sonstige sachliche und persönliche Billigkeitsgründe durch einen Antrag in einem selbständigen Erlaßverfahren betreiben und nach Durchführung eines Vorverfahrens im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich verfolgen kann (BVerwG, Urteile vom 12.9.1984 und 5.10.1984, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

    Diese Entscheidung ist vielmehr, was aus dem Wortlaut des § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG ("kann gewährt werden") folgt, ein selbständiger Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3.10.1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

  • VG Potsdam, 15.05.2019 - 1 K 1886/17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Beitrittsgebiet; Verlängerung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 246/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag,

  • VGH Hessen, 12.07.2007 - 5 TG 771/07

    Erschließungsanlagenbegriff bei Entziehung von Straßenteilen dem

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2000 - 3 A 2158/98

    Rechtmäßigkeit eines kommunalrechtlichen Erschließungsbescheids; Rechtmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 15 A 445/18

    Vermittlung der Zugänglichkeit eines Grundstücks in

  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979

    Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Hessen, 06.11.2003 - 5 UZ 2270/03

    Straßenbaubeitrag; Erschließungsanlage; Ausbau; Verbindungsstück; Zuordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 621/99

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für einen Ausbau einer Straße; Vorrang

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 78.83

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Stichweg als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2000 - 3 A 2156/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 31.97

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 11.11.1992 - 8 B 156.92

    Teillänge einer Anbaustraße als selbstständige Erschließungsanlage - Teilnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 3 A 4011/04

    Qualifizierung einer Straße im Sinne des Preußischen Fluchtliniengesetzes;

  • BVerwG, 11.06.1985 - 8 B 75.85

    Rechtsmittel

  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 1 K 143/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2006 - 3 A 3941/04

    Unmöglichkeit der zeitlichen Zuordnung der Festsetzung der Grundstücksgrenze;

  • VG Koblenz, 23.05.2005 - 8 K 1540/04

    Erschließungsbeiträge für Straßenstrecke als eigenständige Anlage und Grundstück

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1992 - 3 A 2331/88
  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße

  • OVG Niedersachsen, 26.06.1996 - 9 L 1494/94

    Erschließungsbeitragsrecht:; Abschnittsbildung; Erschließungsanlagen;

  • VGH Hessen, 19.10.1988 - 5 UE 3357/86

    Erschließungsbeitrag: Stundung

  • BVerwG, 11.06.1985 - 8 B 67.85

    Anbringen einer Frage des irrevesiblen Rechts im Rahmen der Revisionsbegründung -

  • VG Ansbach, 23.04.2020 - AN 3 S 20.00537

    Erschließungsbeitrag für eine Stichstraße

  • VG Halle, 26.11.2018 - 8 A 385/18

    Verwaltungsgebühren für immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18

    Gebührenermäßigung nach Antragsrücknahme im Verfahren auf Erteilung

  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 1683/02

    Mangels Mehrfacherschließung kann ein Grundstückseigentümer nicht erneut mit

  • VG Düsseldorf, 10.12.2002 - 5 K 8275/00

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Gebührensatzung für die

  • VG Augsburg, 24.10.2013 - Au 2 K 13.269

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1984 - 1 C 36.83   

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https://dejure.org/1984,1188
BVerwG, 18.10.1984 - 1 C 36.83 (https://dejure.org/1984,1188)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1984 - 1 C 36.83 (https://dejure.org/1984,1188)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1984 - 1 C 36.83 (https://dejure.org/1984,1188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dialysestation - Praxisgemeinschaft - Ambulant - Erlaubnispflicht - Privatkrankenanstalt

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 201
  • NJW 1985, 1414
  • NVwZ 1985, 489 (Ls.)
  • DVBl 1985, 294
  • DÖV 1985, 446
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 04.06.1976 - 10 O 71/76
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1984 - 1 C 36.83
    Es handelt sich um eine ambulante Behandlung (vgl. LG Wuppertal, VersR 1977, 78), auf die sich die Leistung des Trägers der Dialysestation gegenüber dem Patienten entsprechend ihrer Zweckbestimmung beschränkt und die auch allein zu entgelten ist.
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    § 30 GewO soll vor den Gefahren schützen, die sich aus der Eingliederung des Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge ergeben (vgl BVerwGE 70, 201, 203 f = Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 3 S 8; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 197 Nr. 2 S 8).
  • BFH, 25.01.2017 - I R 74/14

    Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

    Hingegen fehlt es Einrichtungen, die ausschließlich der ambulanten Behandlung der Kranken dienen, jedenfalls an der Möglichkeit der --auch im Rahmen der teilstationären Aufnahme vorzuhaltenden-- Vollverpflegung (vgl. Bührer in Bergemann/Wingler, GewStG, § 3 Rz 142; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 18. Oktober 1984  1 C 36/83, BVerwGE 70, 201 zu § 30 der Gewerbeordnung --GewO--; s. für § 107 Abs. 1 SGB V Kingreen/Bogan in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 107 SGB V Rz 6; Altmiks/Joussen in Bergmann/ Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl., § 107 SGB V Rz 4; Wahl in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl., § 107 Rz 38).

    Auch die Dialysezentren der Klägerin boten nach den bindenden Feststellungen des FG keine solche Versorgungsmöglichkeit (vgl. zur Einordnung der Dialyse als ambulante Behandlung BFH-Beschluss in BFHE 177, 126, BStBl II 1995, 418; Senatsurteile vom 31. Juli 2013 I R 82/12, BFHE 243, 180, BStBl II 2015, 123, und I R 31/12, BFH/NV 2014, 185; s.a. BSG-Urteil vom 20. Dezember 1978  3 RK 40/78, BSGE 47, 285 zu § 185b der Reichsversicherungsordnung; BVerwG-Urteil in BVerwGE 70, 201 zu § 30 GewO); es wurden weder stationäre noch teilstationäre Leistungen erbracht.

  • VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.3028

    Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession

    Schutzzweck der Regelung des § 30 GewO ist es, Gefahren abzuwenden, die sich aus der Eingliederung der Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge, aus der nicht ordnungsgemäßen Führung, Einrichtung oder Lage einer Privatkrankenanstalt ergeben können (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 128/64 - GewArch 1967, 164, 165; U.v. 18.10.1984 - 1 C 36/83 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 8.11.2001 - 22 B 01.1790 - juris Rn. 16; Neft, Anforderungen an stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens i.S. von § 30 GewO, BayVBl. 1996, 40, 41).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Dem entspricht es, wenn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 36.83 - BVerwGE 70, 201) entschieden hat, daß ein Arzt, der in einer internistischen Praxis über eine Dialysestation mit 18 ständig benutzten Dialyseplätzen verfügt, keine nach § 30 Gew0 erlaubnispflichtige Krankenpflegeanstalt betreibt.
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    Das in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung verwendete Kriterium zur Abgrenzung der stationären von der ambulanten Behandlung geht ebenso wie im Krankenversicherungsrecht dahin, ob eine physische und organisatorische Eingliederung erfolgt (vgl BVerwGE 70, 201, 203 f = Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 3 S 8 = DVBl 1985, 294 = NJW 1985, 1414).

    Diese gingen über eine ambulante Krankenbehandlung deshalb hinaus, weil sie Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen einschlössen, die Gegenstand eines besonderen Krankenhausaufnahmevertrags seien und die neben dem Honorar für ärztliche oder ärztlich überwachte Leistungen durch einen gesonderten Pflegesatz entgolten würden (BVerwGE 70, 201, 203 f = Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 3 S 8 = DVBl 1985, 294 = NJW 1985, 1414).

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    Das in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung verwendete Kriterium zur Abgrenzung der stationären von der ambulanten Behandlung geht ebenso wie im Krankenversicherungsrecht dahin, ob eine physische und organisatorische Eingliederung erfolgt (vgl BVerwGE 70, 201, 203 f = Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 3 S 8 = DVBl 1985, 294 = NJW 1985, 1414).

    Diese gingen über eine ambulante Krankenbehandlung deshalb hinaus, weil sie Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen einschlössen, die Gegenstand eines besonderen Krankenhausaufnahmevertrags seien und die neben dem Honorar für ärztliche oder ärztlich überwachte Leistungen durch einen gesonderten Pflegesatz entgolten würden (BVerwGE 70, 201, 203 f = Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 3 S 8 = DVBl 1985, 294 = NJW 1985, 1414).

  • FG Münster, 25.08.2014 - 9 K 106/12

    Steuerpflicht von Dialysezentren

    Dementsprechend hat auch der BFH die Dialyse in einer von einem Kassenarzt betriebenen Dialysestation als ambulante und nicht als teilstationäre Behandlung beurteilt (BFH-Beschluss vom 1.3.1995 IV B 43/94, BFHE 177, 126, BStBl II 1995, 418 m.w.N.; vgl. auch - wenngleich zwischenzeitlich aufgehoben - BMF vom 23.01.1991 zu § 7f EStG, juris, unter Hinweis auf das BVerwG-Urteil vom 18.10.1984 1 C 36/83, BVerwGE 70, S. 201 ff.; Klaßmann/Siebenmorgen/Notz, Die Besteuerung der Krankenhäuser, 4. Aufl., S. 14 unter Hinweis auf § 2 Abs. 2 Satz 3 Bundespflegesatzverordnung; Lang/Burhoff, Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe, 7. Aufl., Rz. 629; vgl. des Weiteren - wenngleich zur Rundfunkgebührenbefreiung - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.7.2001 12 A 10609/01, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.7.2001, 7 B 00.2866, juris; VG Hannover, Urteil vom 25.7.2002 6 A 5547/00, juris).
  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 13/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz (PIA) -

    Eine Einrichtung, die bestimmungsgemäß nur ambulante, aber keine stationären Leistungen erbringt, ist kein Krankenhaus (Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, 4. Aufl 2018, § 25 RdNr 72 unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 18.10.1984 - 1 C 36/83 - BVerwGE 70, 201, 203 zu § 30 GewO - Dialysezentren) .
  • VG Ansbach, 31.05.2001 - AN 4 K 00.01462

    Zulässigkeit eines Geburtshauses; Gerichtliche Nachprüfbarkeit von unbestimmten

    Vielmehr ist Schutzzweck des § 30 GewO der Schutz der Allgemeinheit und der Betroffenen vor den Gefahren, die sich gerade aus der Eingliederung der Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge mit seinen typischen Gefahrensituationen (z.B. besondere Infektionsgefahren) ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1984, GewArch 1985, 58) bzw. der Schutz von den Gefahren, die ganz allgemein die nicht ordnungsgemäße Führung, Einrichtung oder Lage einer solchen Einrichtung für andere mit sich bringen kann (vgl. BVwerG, Urteil vom 9. Februar 1967, GewArch 1967, 164).

    Ferner ist mangels einer gesetzlichen Definition der in § 30 GewO verwendete Typen von Einrichtungen (diese wurden zeitweise sämtlich und unterschiedslos als Kliniken bezeichnet, vgl. Neubekanntmachung vom 1. Januar 1987, BGBl 1 S. 425, geändert erst mit Wirkung vom 1. Juli 1990 durch das o.g. Gesetz vom 28. Juni 1990 - Drittes Rechtsbereinigungsgesetz -, ohne dass dies für die Auslegung der heute gültigen Begriffe entscheidende Argumente liefern würde) in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 1984, GewArch 1985, 58, worin das Bundesverwaltungsgericht den Begriff der Privatkrankenanstalt zu definieren hatte, davon auszugehen, dass § 30 GewO auch bezüglich der Privatentbindungsanstalt auf die Vorstellung verweisen will, die in der sozialen Wirklichkeit mit diesem Begriff verbunden sind.

  • BFH, 01.03.1995 - IV B 43/94

    Die von einem Kassenarzt betriebene ambulante "Dialysestation" ist kein

    Es ist durch die Rechtsprechung hinlänglich geklärt, daß es sich bei der Hämodialyse um eine ambulante Behandlung handelt (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 20. Dezember 1978 3 RK 40/78, BSGE 47, 285; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. Oktober 1985 1 C 36/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 1414 unter Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts - LG - Wuppertal vom 4. Juni 1976 10 O 71/76, Versicherungsrecht - VersR - 1977, 78; ebenso Urteile des LG Aschaffenburg vom 21. März 1974 2 O 48/74, VersR 1974, 1093, und des LG Köln vom 24. Januar 1979 74 O 291/78, VersR 1979, 565).
  • BFH, 02.03.1989 - IV R 83/86

    Krankenhaus - Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen - Private Krankenanstalt -

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 11 ME 175/21

    Anwendungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes; Auskunftspflicht;

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2003 - L 1 KR 73/02
  • LSG Thüringen, 31.03.2003 - L 6 KR 1/03
  • OVG Thüringen, 14.01.1997 - 2 KO 182/95

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters bei Rückforderung eines

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2003 - L 1 KR 63/02

    Anspruchbegehren eines Versicherten auf Zahlung des Pflegesatzes für eine

  • LG Düsseldorf, 05.12.1990 - 34 O 98/90

    Wettbewerbswidrigkeit von zahnärztlichen Werbeinseraten; Erbringung

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