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   BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93   

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BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93 (https://dejure.org/1994,2227)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93 (https://dejure.org/1994,2227)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 (https://dejure.org/1994,2227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten Mitwirkungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 25
  • DVBl 1994, 631
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Das Verfahrensrecht gewinnt demnach verfassungsrechtliche Relevanz für den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfGE 87, 48 [61 f.] m.w.N.; 60, 253 [294 ff.]).

    Ungeachtet dieser - von den Behörden nur unzureichend ausgeschöpften - Möglichkeiten ist es dem Gesetzgeber im Rahmen der ihm in bezug auf Organisation und Verfahren eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 60, 253 [295]) unbenommen, dem Asylbewerber Pflichten aufzuerlegen, die der Sicherung seiner Mitwirkung im Asylverfahren zu dienen bestimmt sind.

    Die in §§ 17 Abs. 1 AsylvfG 1982, 10 Abs. 1 AsylvfG 1993 getroffene Regelung erweist sich - auch und gerade angesichts des eigenen Interesses des Asylbewerbers an einem zügigen Abschluß des Verfahrens - als sachgerecht, geeignet und zumutbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [295]).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Es ist zu berücksichtigen, daß der Asylbewerber sich in einer ihm fremden Umgebung befindet, mit dem Ablauf des deutschen Asylverfahrens nicht vertraut und in aller Regel der deutschen Sprache nicht mächtig ist (vgl. auch BVerfGE 64, 135 [145, 156]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Soll der Hinweis seiner Aufgabe gerecht werden, gerade im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Norm für Rechtsklarheit zu sorgen (s. auch BVerfGE 60, 1 [6]), muß er freilich den Besonderheiten des Adressatenkreises Rechnung tragen.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 17 Abs. 5 AsylVfG 1982, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 17 Abs. 5 AsylVfG 1982, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 17 Abs. 5 AsylVfG 1982, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93
    Das Verfahrensrecht gewinnt demnach verfassungsrechtliche Relevanz für den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfGE 87, 48 [61 f.] m.w.N.; 60, 253 [294 ff.]).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben;

    Ein lediglich allgemein gehaltener Hinweis, der sich auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränkt, ist nicht ausreichend (vgl. zur Zustellungsfiktion des § 17 Abs. 2 AsylVfG 1982: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - DVBl 1994, 631).
  • BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von

    Gegen die Zustellungsfiktionen des § 10 Abs. 2 AsylG ist von Verfassungs wegen nichts zu erinnern, wenn der Betroffene über sie in qualifizierter Weise belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 = juris Rn. 19 ff. zu den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 5 AsylVfG 1982 und § 10 Abs. 7 AsylVfG 1993).

    Insbesondere gibt sie nicht lediglich den Wortlaut des § 10 AsylG wieder, sondern führt dem Kläger in einer ihm geläufigen Sprache durch eine verständliche Erläuterung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen, welche Obliegenheiten ihn im Einzelnen treffen und welche Folgen deren Nichtbeachtung haben können (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine qualifizierte Belehrung vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 = juris Rn. 20 - 22).

  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für

    Des Weiteren gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - DVBl 1994, 631), den Asylbewerber darüber zu belehren, dass das Bundesamt im Fall der Beendigung des Verfahrens ohne weitere Anhörung nach Aktenlage über etwaige Abschiebungsverbote entscheidet (§ 32 AsylVfG).
  • OVG Thüringen, 14.12.2000 - 3 KO 1242/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylbewerber; Mitteilungspflicht;

    Der Nachteil, den der Asylbewerber wegen der ihm zuzurechnenden Zustellung erleiden kann, ist nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Betroffene auf die gesetzliche Regelung hingewiesen wird (i.A. an BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - DVBl 1994, 631 = NVwZ-Beilage 1994, 25 = BayVBl 1994, 403 = InfAuslR 1994, 324).

    Aus der Funktion der Belehrung (entsprechend dem Gebot eines fairen Verfahrens Rechtsklarheit zu gewährleisten) ergibt sich, dass sie einen ausführlichen Hinweis enthalten muss, wonach die Pflicht des Asylbewerbers zur Mitteilung seiner aktuellen ladungsfähigen Anschrift bzw. Adressenänderung (§ 10 Abs. 1 AsylVfG) auch dann besteht, wenn er von Amts wegen im Wege der Umverteilung einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (i.A. an BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - a.a.O.).

    Der Nachteil, den der Asylbewerber infolge der Zustellungsfiktion erleiden kann, ist nämlich nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Betroffene auf die gesetzliche Regelung der Zustellfiktion hingewiesen wird (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - DVBl. 1994, 631 = NVwZ- Beilage 1994, 25 = BayVBl. 1994, 403 = InfAuslR 1994, 324, m.w.N.).

    Diese ergeben sich aus der Funktion des Hinweises, entsprechend dem Gebot eines fairen Verfahrens - insbesondere unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Regelungen über die Zustellfiktion - Rechtsklarheit zu gewährleisten (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - a.a.O., m.w.N.).

    Da sich für ihn - als juristischen Laien - die staatlichen Einrichtungen, denen er sich in seiner Eigenschaft als Asylbewerber gegenübersieht, zunächst als eine Einheit darstellen, wird ihm im Falle eines behördlicherseits veranlassten Wohnungswechsels - ohne einen entsprechenden Hinweis - der Gedanke an eine Pflicht zur Mitteilung der Adressenänderung fern liegen (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95

    Zur Belehrung von Asylbewerbern über die Pflicht zur Mitteilung einer

    Zur Begründung führten sie aus, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche vom Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1994 ( 2 BvR 2371/93) ab.

    Gegen die in § 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/93 normierte Verpflichtung des Asylbewerbers zur Angabe jeder Anschriftenänderung und deren Sanktionierung durch eine Zustellungsfiktion (§ 10 Abs. 2 Satz 4 AsylVfG 1992/93) ist von Verfassungs wegen im Grundsatz nichts zu erinnern (vgl. dazu näher die Kammerbeschlüsse vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 und 2516/93 -, InfAuslR 1994, S. 324 ).

    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/93), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, a.a.O., vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, AuAS 1994, S. 212 und vom 29. Juli 1994 - 2 BvR 725/94 und 726/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93 - zur Zustellungsfiktion ausgeführt, dass der Asylbewerber auf die gesetzliche Regelung hingewiesen werden müsse und dass alle staatlichen Organe dem Gebot eines fairen Verfahrens verpflichtet seien, wozu gehöre, dass nicht der deutschen Sprache mächtige Ausländer in einer Sprache, die sie beherrschen, zu informieren seien.

    Ohne Erfolg zitiert der Kläger weiter den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93 -, juris.

    Soweit er im Weiteren darauf verweist, dass sowohl der Zustellung bzw. der Zustellungsfiktion als auch der Rechtsmittelfrist bzw. dem Ablauf der Rechtsmittelfrist ein verfahrensbeendender Charakter innewohne bzw. beide dem Zweck der rechtssicheren Feststellung der Beendigung eines Asylverfahrens samt etwaig damit zusammenhängender Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung durch z. B. Abschiebung dienten, zeigt er nicht auf, weshalb dies die Übertragung der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1994 (a.a.O.) konstatierten Anforderungen an die Belehrung im behördlichen Asylverfahren auf die Belehrung über die Rechtsfolgen einer Klagerücknahmefiktion im gerichtlichen Verfahren nach § 81 AsylG rechtfertigen sollte.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - A 9 S 350/17

    Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens und Klage gegen

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93 -, DVBl. 1994, 631).

    Unabhängig vom erforderlichen Inhalt der Belehrung wird danach in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle -insbesondere wenn der Ausländer anwaltlich nicht vertreten ist - eine Übersetzung der Belehrung in eine Sprache, die dem Ausländer geläufig ist, erforderlich sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.03.1994, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 10 C 1.13 -, BVerwGE 147, 329; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 33 Rn. 23; vgl. auch Art. 12 Abs. 1 a) Satz 1 RL 2013/32/EU).

    So darf sich die Belehrung nicht nur auf die Wiedergabe des Wortlauts der in § 33 Abs. 4 geregelten Rücknahmefiktion beschränken, sondern muss auch deren Voraussetzungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen umfassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.03.1994, a. a. O.; Hailbronner, AuslR, Stand Mai 2017, § 33 AsylG Rn. 62; vgl. auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 33 AsylG Rn. 2).

  • BVerwG, 14.12.2021 - 1 C 40.20

    Unverzügliche Anzeige jeden Wechsels der Anschrift nach § 10 Abs. 1 Halbs. 2

    Die Regelungen sind im Grundsatz verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Betroffene über sie in qualifizierter Weise belehrt worden ist (BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - BVerwGE 169, 192 Rn. 19 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 zu den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 5 AsylVfG 1982 und § 10 Abs. 7 AsylVfG 1993).

    Zunächst ist festzustellen, dass eine Zustellungsfiktion, wie sie § 10 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 4 AsylG vorsieht, sowohl mit nationalem Verfassungsrecht (dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324) als auch mit Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist.

  • VG Minden, 13.06.2017 - 10 K 368/17

    Irreführend; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Rechtsmittelklarheit;

    Zu diesen Anforderungen vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 -, InfAuslR 1994, 324 (juris Rn. 20 ff.), sowie vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 -, AuAS 1996, 196 (juris Rn. 18 ff.).
  • VG Leipzig, 18.12.2017 - 6 L 1003/16
    Soweit darüber hinaus zu fordern ist, dass dem Asylbewerber durch eine erläuternde Belehrung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen geführt wird, welche Obliegenheiten ihn im Einzelnen treffen und welche Folgen bei deren Nichtbeachtung entstehen können, sodass die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlautes vor dem Hintergrund des Verständnishorizonts des Asylbewerbers nicht ausreicht und es einer verständlichen Umschreibung des Inhalts der gesetzlichen Bestimmungen bedarf (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 10.3.1994 - 2 BvR 2371/93 -, juris, Rn. 21, zum Hinweis nach § 10 Abs. 7 AsylG ), ist dies ebenfalls geschehen.

    Die erforderliche Erklärung im Sinne einer verständlichen Umschreibung des Inhalts der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 10.3.1994 - 2 BvR 2371/93 -, juris, Rn. 21) ist mit dem weiter enthaltenen Hinweis auf "nachteilige Folgen" erteilt, da insgesamt für den Ausländer damit klargestellt ist, dass er bei Ausbleiben mit keiner positiven Entscheidung rechnen kann, dass aber eine Entscheidung ergehen wird.

    Ein Abdruck der Rechtsnormen mit Übersetzung ist nicht erforderlich, da ohnehin eine Erklärung im Sinne einer verständlichen Umschreibung des Inhalts der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 10.3.1994 - 2 BvR 2371/93 -, juris, Rn. 21) erforderlich ist, ein Abdruck der gesetzlichen Bestimmungen demzufolge den Anforderungen sowieso nicht genügt.

  • VG Minden, 01.09.2020 - 1 K 1732/18

    Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige

  • VG Greifswald, 16.01.2017 - 5 B 2251/16

    Asylrecht: Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; fehlerhafte Belehrung

  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

  • VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 3 S 16.32189

    Notwendige Übersetzung einer Belehrung

  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 13 A 3018/19

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz i.R.d. Asylverfahrens;

  • VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 2 S 17.30653

    Rechtswidrige Einstellung des Asylverfahrens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2020 - 13 A 11315/19

    Asylverfahren; Rechtsmittelbelehrung: Abfassung der Klage "in deutscher Sprache";

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 - 11 A 1017/16
  • VG Schwerin, 06.03.2017 - 15 B 3168/16

    Belehrungspflichten bei der Ladung zur Anhörung im Asylverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - 4 LA 45/17

    Belehrung über Rücknahmefiktion gemäß bei Nichtbetreiben des Asylverfahrens

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2016 - 14a L 2496/16

    Anhörung; Einstellung; Nichtbetreiben; Somalia; Zustellung; Antragsfrist;

  • VG Düsseldorf, 16.02.2017 - 22 L 108/17

    Rechtsschutzbedürfnis; Anhörung; Ladung; Rücknahmefiktion; Belehrung;

  • VG Berlin, 19.08.2016 - 6 L 417.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VGH Hessen, 25.11.1994 - 12 UZ 2834/94

    Asylverfahren: Belehrung über die Zustellungsvorschriften und Folgen einer

  • VG Minden, 31.05.2017 - 10 L 89/17

    Fristversäumnis, Asylverfahren, Rechtsmittelbelehrung, Zustellung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 A 2878/20

    Dienen der Zustellungsfiktion der Vermeidung von Verzögerungen im Asylverfahren

  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2450/93

    Mitwirkungsobliegenheiten eines Asylsuchenden

  • VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 14 L 1129/17

    Belehrung, Versäumnis des Anhörungstermins

  • VG Kassel, 06.03.2017 - 6 L 437/17

    § 33 Abs. 4 AsylG, § 33 Abs. 5 Satz 5 AsylG

  • VG Arnsberg, 16.02.2017 - 2 L 134/17

    Anforderungen an die gesetzliche Vermutung des Nichtbetreibens eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2020 - 4 LB 7/17

    Voraussetzungen der Belehrung nach § 33 Abs. 4 AsylVfG 1992

  • VG Berlin, 27.07.2017 - 36 K 267.17

    Abschiebung einer Türkin; Einstellung des Asylverfahrens wegen Rücknahme des

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 1 B 166/17

    Fiktive Rücknahme des Asylantrages wegen Nichtbetreibens des Verfahrens

  • VG Augsburg, 02.11.2016 - Au 5 K 16.32019

    Anfechtungsklage wegen Verfahrenseinstellung wegen Nichtwahrnehmung eines

  • VG Augsburg, 21.10.2016 - Au 5 S 16.32020

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Verfahrenseinstellung wegen Nichterscheinens zum

  • VG Aachen, 10.03.2021 - 5 K 1407/20

    Einstellung; Belehrung; Untertauchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2001 - 11 A 3003/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1998 - 25 A 3448/98

    Nichtzulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren mangels

  • BVerfG, 31.07.1996 - 2 BvR 2133/95

    Asylbewerber - Sprache - Mitwirkungsverpflichtung - Verfahrensdefizit -

  • VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 A 439/17

    Zustellungsfiktion

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2003 - 2 O 369/01

    Bei Leistungsbescheid wegen Abschiebekosten keine Einwände gegen Verwaltungsakt,

  • VG Aachen, 28.04.2017 - 2 K 297/17

    Nigeria; Einstellung; Nichtbetreiben; Nichterscheinen zur Anhörung;

  • VG Aachen, 10.04.2017 - 2 L 249/17

    Einstellung; Nichterschein zur Anhörung; Ladung; Klagefrist; Belehrung

  • VG Greifswald, 01.03.2017 - 5 A 2250/16

    Asylrecht: Feststellung der Einstellung des Verfahrens bei Nichtbetreiben

  • VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 7 K 14.30540

    Versäumung des Anhörungstermins durch den Kläger

  • LG Kaiserslautern, 03.11.2023 - 5 Qs 73/23
  • VG München, 29.06.2017 - M 21 K 16.34701

    Rechtswidrige Einstellung des Asylverfahrens wegen fehlenden Nachweises über die

  • VG Augsburg, 23.10.2014 - Au 7 K 13.30352

    Unvollständige Betreibensaufforderung

  • VG Düsseldorf, 27.01.2014 - 6 K 6472/13

    Asylverfahren; Einstellung; Betreibensaufforderung; Abschiebungsverbote;

  • VG Düsseldorf, 07.04.2008 - 13 L 302/08

    Verfahrensrecht, offensichtlich unbegründet, vorläufiger Rechtsschutz

  • VG Gießen, 21.06.1994 - 5 G 33117/94

    Asylverfahren - zur örtlichen Zuständigkeit; Zustellungsfiktion und richtige

  • VG Schwerin, 20.02.2018 - 15 B 2/18

    Rechtsschutzbedürfnis für auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • VG München, 29.06.2017 - M 21 K 16.35433

    Erfolgreiche Klage gegen Einstellung des Asylverfahrens nach Rücknahmefiktion:

  • VG München, 29.06.2017 - M 21 K 16.35220

    Aufhebung der Einstellung des Verfahrens durch das Bundesamt wegen fehlerhafter

  • VG Aachen, 24.03.2017 - 2 L 188/17

    Einstellung; Nichtbetreiben; Nichterschein zur Anhörung; Belehrung

  • VG Düsseldorf, 10.03.2017 - 17 L 4129/16

    Anforderungen an einen ausreichenden Hinweis auf die Rücknahmefiktion

  • VG Aachen, 17.02.2017 - 2 L 97/17

    Einstellung; Rücknahmefiktion; Nichtbetreibensvermutung; Nichterscheinen; Ladung;

  • VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 2 S 15.30016

    Asylverfahrensrecht

  • VG Magdeburg, 18.06.2019 - 4 A 339/18

    Familienasyl (hier: unverzügliche Antragstellung)

  • VG Düsseldorf, 17.03.2017 - 17 L 4134/16
  • VG Aachen, 13.03.2017 - 2 L 171/17

    Rücknahmefiktion; Nichterscheinen zur Ladung; Entbindung; Belehrung

  • VG Halle, 24.02.2017 - 4 A 44/17

    Einstellung des Asylverfahrens

  • VG Berlin, 22.09.2015 - 33 L 276.15

    Fiktion der ordnungsgemäßen Zustellung eines Bescheids im Asylverfahren;

  • VG Magdeburg, 23.06.2015 - 1 A 868/14
  • VG Augsburg, 20.10.2014 - Au 7 S 14.30541

    Versäumung des Anhörungstermins; keine ausreichenden Entschuldigungsgründe; keine

  • VG Berlin, 15.07.2019 - 37 K 41.19

    Anerkennung als Asylberechtigte

  • VG Aachen, 30.01.2016 - 2 L 1141/16

    Einstellung; Nichterscheinen zur Anhörung; Rücknahmefiktion; Belehrung;

  • VG Greifswald, 11.07.2023 - 6 B 1011/23
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