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   BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94   

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https://dejure.org/1995,2014
BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94 (https://dejure.org/1995,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 11 C 2.94 (https://dejure.org/1995,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 11 C 2.94 (https://dejure.org/1995,2014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Medizinisch-psychologisches Gutachten als Voraussetzung für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis - Zulässigkeit des Erfordernisses eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Medizinisch-psychologische Untersuchung für 50-jährigen Busfahrer? - Gutachten muss sich auf eventuelle altersbedingte Mangelerscheinungen beschränken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 15e Abs. 1 Nr. 3, § 15f Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 221
  • NJW 1995, 3334
  • NVwZ 1996, 180 (Ls.)
  • NZV 1995, 370
  • DVBl 1996, 163
  • DÖV 1995, 915
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94
    Nur wenn das Verlangen rechtsfehlerfrei ist, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. dazu etwa Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87), kann seine Nichtbefolgung die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Entzieht sich der betroffene Kraftfahrer trotz berechtigter Eignungszweifel der verlangten Eignungsuntersuchung, so darf die Verwaltungsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die fehlende Kraftfahreignung schließen (vgl. Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwGE 80, 43 (45 [BVerwG 15.07.1988 - 7 C 46/87] ), vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 17. Mai 1995 - BVerwGE 98, 221 [BVerwG 17.05.1995 - 11 C 2/94]).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Entzieht sich ein betroffener Kraftfahrer trotz berechtigter Zweifel der angeordneten Eignungsuntersuchung, darf folglich die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens grundsätzlich auf die fehlende Kraftfahreignung schließen (vgl. etwa Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 BVerwGE 80, 43 , vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 2.94 - DVBl 1996 S. 163 f.).
  • OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03

    Zur nachträglichen Befristung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    Dies wird nicht immer durch höhere Lebens- und Berufserfahrung ausgeglichen werden können (BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, BVerwGE 98, 221, 225).
  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 11 BV 10.226

    Fahrerlaubnis der Klasse 2

    Die in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1995 (BVerwGE 98, 221/225) sowie des erkennenden Gerichts vom 29. Januar 2008 (Az. 11 ZB 07.1858 RdNr. 18) und vom 3. August 2009 (a.a.O., RdNr. 54) offen gelassene Frage, ob ein noch unter der Geltung der bisherigen Fahrerlaubnis gestellter Verlängerungsantrag auch dann besitzstandswahrend wirkt, wenn ihm erst nach dem Erlöschen dieser Fahrerlaubnis entsprochen wird, ist aus Anlass des vorliegenden Rechtsstreits jedenfalls für die hier gegebene Fallgestaltung zu bejahen.
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 11 CE 20.870

    Einstweilige Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Offen bleiben kann, ob die am 21. April 2020 abgelaufene und damit erloschene Erlaubnis aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags noch verlängert oder nur neu erteilt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 1.2.2011 - 11 BV 10.226 - juris Rn. 29 ff.: eine Verlängerung bejahend bei vollständigem Antrag; BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 2.94 - BVerwGE 98, 221 = juris Rn. 10 offen gelassen; Dauer in Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 48 FeV Rn. 31).
  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 10 L 72/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines 68-jährigen Berufskraftfahrers wegen

    BVerwG, Urteile vom 17.5.1995, 11 C 2.94, BVerwGE 98, 221, zitiert nach juris und vom 9.6.2005, 3 C 25.04, NJW 2005, 3081; ferner: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 37. Aufl. 2003, § 11 FeV Rdnr. 24 m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96

    Prüfungsfreie Neuerteilung einer abgelaufenen befristeten Fahrerlaubnis zur

    Weiter ist im Grundsatz erforderlich, daß die Fahrerlaubnis bei Wirksamwerden der behördlichen Verlängerungsentscheidung noch nicht abgelaufen ist (Urteil des Senats vom 24.02.1981 - 10 S 1694/80 -, ESVGH 31, 159 (Ls) = VBl 60, 455, 458; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 221, 223 = DVBl. 1996, 163).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1996 - 4 L 235/95

    Begutachtung; Medizinische Untersuchung

    Zwar ergibt sich aus der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 - u.v. 17.05.1995 - 11 C 2.94 -), daß die Anforderung eines Gutachtens nur rechtmäßig ist, wenn und soweit sie der Aufklärung gerade der konkret aufgekommenen Eignungszweifel dient.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Auf Zustimmung trat dagegen die Auffassung des BVerwG,, die an einen erfahrenen Omnibusfahrer allein wegen der Altersgrenze von 50 Jahren gerichtete Anordnung, sich einer MPU Untersuchung zu stellen, sei unverhältnismäßig belastend und damit rechtswidrig gewesen (BVerwG, NZV 1995, 370 m. Anm. Gehrmann, S. 372, ebenso krit. Czermak, DAR 1994, 208 zu VGH München, DAR 1994, 207).
  • VG Gießen, 16.02.2000 - 6 E 388/99

    Fahrerlaubnis als Dauerverwaltungsakt

    Auch dies war nicht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 98, 221ff.).
  • VG Würzburg, 09.12.2009 - W 6 K 08.2252

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C; Schlüsselzahl 172

  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 2 UZ 738/04

    Bestandsschutz beim Führerschein

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