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   VGH Bayern, 14.04.1997 - 25 B 97.30067   

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VGH Bayern, 14.04.1997 - 25 B 97.30067 (https://dejure.org/1997,6712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.1997 - 25 B 97.30067 (https://dejure.org/1997,6712)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 1997 - 25 B 97.30067 (https://dejure.org/1997,6712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stattgabe einer Berufung in asylrechtlichen Streitigkeiten ohne mündliche Verhandlung zu Lasten des Ausländers; Zubilligung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 Ausländergesetz (AuslG) für togoische, über den Flughafen Lomé abgeschobene, Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 692
  • DVBl 1997, 913
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die Änderung einer bereits verfügten Befristung, sondern erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch die erstmalige Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2008, § 72 AufenthG Rn. 11; zur Vorgängervorschrift des § 64 Abs. 2 AuslG 1990 auch VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 - DVBl 1997, 913).
  • VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, DVBl. 1997, 913; Hess. VGH, 12.05.2004 - 12 UE 494/04 - n.v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97

    Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß;

    Gegenteilige Schlüsse lassen sich auch nicht daraus ziehen, daß der Gesetzgeber § 79 Abs. 3 AsylVfG a.F. in Art. 33 des Justizmitteilungsgesetzes vom 26.7.1997 (BGBl. S 1430, 1442) als Folge der Änderung des § 130 a VwGO im 6. VwGOÄndG aufgehoben hat (a.A. allerdings OVG Lüneburg, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluß vom 14.4.1997, NVwZ 1997, 692 = DVBl. 1997, 913).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97

    Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der

    Gegenteilige Schlüsse lassen sich auch nicht daraus ziehen, daß der Gesetzgeber § 79 Abs. 3 AsylVfG a.F. in Art. 33 des Justizmitteilungsgesetzes vom 26.7.1997 (BGBl. S 1430, 1442) als Folge der Änderung des § 130 a VwGO im 6. VwGOÄndG aufgehoben hat (a.A. allerdings OVG Lüneburg, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluß vom 14.4.1997, NVwZ 1997, 692 = DVBl. 1997, 913).
  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 12 TG 3002/03

    EG-Ausweisung; örtliche Zuständigkeit; Freiheitsstrafe wegen Schleusens

    Das geltende Ausländerrecht enthält anders als noch § 20 Abs. 2 AuslG 1965 keine Regelungen mehr über die örtliche und die funktionelle Zuständigkeit der Ausländerbehörde mit der Folge, dass sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Verfahrensrecht der Länder richtet, die das Ausländergesetz gemäß Art. 83 GG als eigene Angelegenheit ausführen (BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96 -, EZAR 601 Nr. 8 = NVwZ-RR 1997, 751; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, EZAR 601 Nr. 5 = DVBl. 1997, 913; OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 24 L 1342/96 -, EZAR 601 Nr. 7 = NVwZ-RR 1998, 201).
  • VGH Bayern, 12.09.1997 - 25 B 97.33256

    Anerkennung als Asylberechtigte; Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche

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  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 340/00

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Ausnahmefall; Ausweisung; Befristung;

    Von einem solchen Ausnahmefall kann u.a. ausgegangen werden, wenn wegen einer außerordentlichen Gefährlichkeit des Ausländers dessen Fernbleiben vom Bundesgebiet geboten ist, wenn ein abgeschobener Ausländer sich besonders hartnäckig der Abschiebung widersetzt hat und mehrmals abgeschoben werden musste, wenn ein abgeschobener Ausländer anschließend illegal wieder einreist und dabei einen Regel-Ausweisungsgrund verwirklicht, solange der Ausländer die Kosten einer Abschiebung nicht erstattet hat oder wenn der Ausländer nach der Ausweisung erneut straffällig geworden ist (Nds. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.3.1997, a.a.0.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.3.1992, NVwZ 1992, 1115; Urt. v. 13.2.1996, EZAR 039 Nr. 2; Urt. v. 14.7.1989, InfAuslR 1990, 60, VGH Kassel, Urt. v. 28.10.1996, DVBl. 1997, 913; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 8 RN 19 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1997 - 11 L 2297/96

    Berufungsentscheidung durch Beschluß in; Altfälle; Asylrechtsstreitigkeit;

    Gegenteilige Schlüsse lassen sich aus § 79 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG 1992 nicht ziehen (im Ergebnis ebenso der zit. Beschl. des 12. Senats des OVG vom 14.3.1997, a.a.O.; vgl. ferner BayVGH, Beschl. vom 14.4.1997 - 25 B 97.30067 -):.
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