Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,36
BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98 (https://dejure.org/1998,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 (https://dejure.org/1998,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 (https://dejure.org/1998,36)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,36) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Pferdekoppel

§ 47 VwGO nF, Antragsbefugnis

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Rechtsverletzung - Geltendmachung - Darlegungsanforderungen - Recht auf Abwägung - Abwägungsgebot - Drittschutz

  • opinioiuris.de

    Pferdekoppel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; Darlegungsanforderungen; Recht auf Abwägung; Abwägungsgebot; Drittschutz

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Normenkontrolle gegen Bebauungspläne: Anforderungen für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung; Recht auf gerechte Abwägung privater Interessen drittschützend

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Rechtsverletzung gem. § 47 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drittschutz des Abwägungsgebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf gerechte Abwägung nun anerkannt! (IBR 1999, 176)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 215
  • NJW 1999, 592
  • NVwZ 1999, 414 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 929
  • NJ 1999, 215
  • DVBl 1999, 100
  • DÖV 1999, 208
  • BauR 1999, 134
  • ZfBR 1999, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1180)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Darüber hinaus hat das planungsrechtliche Abwägungsgebot drittschützenden Charakter, soweit private Belange betroffen sind, die als Teil des Abwägungsmaterials berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 66, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88 S. 81 und vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215, 220 f.).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    § 102 SGB VII begründet aber einen solchen öffentlich-rechtlichen Anspruch, weil er nicht nur dem öffentlichen Interesse dienen soll, sondern auch dem Interesse eines aus der Norm abgrenzbaren Kreises Privater; diesen Begünstigten verleiht er zudem die Rechtsmacht, vom Hoheitsträger die Befolgung seiner öffentlich-rechtlichen Pflicht rechtlich verlangen zu können (zu diesen Voraussetzungen eines subjektiv-öffentlichen Rechts BVerfGE 27, 297, 307 unter Bezugnahme auf Ottmar Bühler, Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung, 1914, 42 ff, 224; BSGE 97, 63, 70 = SozR 4-2500 § 255 Nr. 1; BVerwGE 107, 215, 220 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Die Antragsbefugnis fehlt daher nur dann, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (stRspr des BVerwG, vgl. Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 -, BVerwGE 107, 215, 217 ff.; Beschl. v. 2.3.2005 - 6 BN 7/04 -, juris, Rn. 6, und v. 8.6.2011 - 4 BN 42/10 -, juris, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,948
BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags - Unzulässiger Beweisermittlungsantrag

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht; Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 208
  • DVBl 1999, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    vgl. zur Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen aus diesem Grund BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Diese bezieht sich zum einen auf das Beweisthema, also die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und zum anderen darauf, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf das Beweisthema (also in Bezug auf die Beweistatsachen oder auf die zu deren Ermittlung dienenden Hilfstatsachen oder Indiztatsachen) selbst gemacht haben soll (vgl. Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 92 ff. und BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1983, 185; Beschluss vom 9. August 1993 - BVerwG 5 B 1.93 - ; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 9 B 10.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39 = DVBl 1999, 100; Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1204.97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. zur Beweiserhebung bei unglaubhaftem Vortrag: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989, a.a.O., S. 38; Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht