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   BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98   

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https://dejure.org/1999,452
BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98 (https://dejure.org/1999,452)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 3 C 20.98 (https://dejure.org/1999,452)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 (https://dejure.org/1999,452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rettungsdienst - Notfallrettung - Qualifizierter Krankentransport - Berufsfreiheit - Berufswahl - Teilnahme am Rettungsdienst - Bedarfszulassung - Prognosespielraum

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; HRDG § 1 Abs. 2; ; HRDG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; HRDG § 13 Abs. 4; ; PBefG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; Berufswahl; Teilnahme am Rettungsdienst; Bedarfszulassung; Prognosespielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG; LRDG
    Verwaltungsrecht, Bedürfnisprüfung im Rettungsdienst; Beurteilungsermächtigung; inhaltsmodifizierende Auflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2760 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 213
  • DVBl 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Im Beschluß vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355.86 - (BVerfGE 82, S. 209 ) hat das Gericht ausgeführt, die wirtschaftlichen Folgen der Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan seien so gravierend, daß sie einer Beschränkung der Berufswahl nahekämen.

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in dem bereits erwähnten Beschluß vom 12. Juni 1990 zum Merkmal der Bedarfsgerechtigkeit von Krankenhäusern ausgeführt, die erforderliche Zielplanung könne sachgerecht nur im Rahmen eines planerischen Gestaltungsfreiraums verwirklicht werden (BVerfGE 82, S. 209 ).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Im Urteil vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 3 C 10.94 - (Buchholz 418.15 Nr. 5) hat der Senat ausgeführt, unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit müsse geprüft werden, ob der Ausschluß eines Krankentransportunternehmers (auch) vom qualifizierten Krankentransport durch wichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sei.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 26. Oktober 1995 (a.a.O., S. 28) ausgeführt, daß die Tätigkeit als Krankentransportunternehmer ein eigenständiger Beruf im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG ist.

  • VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94

    Genehmigung nach RettDG HE § 13: Genehmigung eines Ersatzfahrzeuges;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    BVerwG 3 C 20.98 VGH 11 UE 796/94.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Sie beruft sich darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht ausführlich zitierten Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - (BVerwGE 79, S. 208) das Merkmal der Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen durch Bedrohung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes in § 13 Abs. 4 Satz 1 PBefG ausdrücklich dahin ausgelegt habe, daß dadurch keine Bedürfnisprüfung gestattet werde.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Nur der Umfang der Teilnahme ist eingeschränkt, ohne daß damit eine existentielle Gefährdung verbunden wäre (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Für die Klägerin wirkt sich die Versagung der erstrebten Genehmigung lediglich als Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung aus (vgl. zu insoweit zulässigen Eingriffen: BVerfG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306 u.a./97 - BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Hinsichtlich der reinen Notfallrettung hat der Senat durch Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - (BVerwGE 97, S. 79) entschieden, daß deren Erklärung zur Ordnungsaufgabe durch den Landesgesetzgeber mit Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang stehe.
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Allerdings hat der Senat im Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 - (Buchholz 418.15 Nr. 2, S. 18) ausgeführt, das Oberverwaltungsgericht müsse die Entscheidungsgrundlagen auch hinsichtlich der Frage selbst ermitteln, ob durch eine der Klägerin erteilte Genehmigung das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen, bedarfsgerechten flächendeckenden Rettungsdienst beeinträchtigt werde; sie sei nicht derart komplex und mit originären Abschätzungen der Verwaltung verbunden, daß die Pflicht des Gerichts, im Rahmen einer Verpflichtungsklage die Sache spruchreif zu machen, entfiele.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
    Ein solcher Eingriff in die freie Berufswahl ist nach gefestigter Rechtsprechung nur zulässig zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596.56 - BVerfGE 7, S. 377 ).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine Entscheidungen vom 3. November 1994 (3 C 17.92, NJW 1995, S. 3067), 26. Oktober 1995 (3 C 10.94, NJW 1996, S. 1608), 17. Juni 1999 (3 C 20.98, NVwZ-RR 2000, S. 213) und 8. November 2004 (3 B 36.04, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12) und sieht in den Verfassungsbeschwerden keinen Anlass, davon abzugehen.

    Vielmehr geht es darum, in effektiver Weise nicht erforderliche Kapazitäten im Rettungsdienst zu vermeiden, weil diese überflüssige Kosten verursachen, die in erster Linie die zur Kostenerstattung verpflichtete gesetzliche Krankenversicherung erheblich finanziell belasten und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zuwiderlaufen würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 213 ).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07

    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze,

    Ein solches Klagebegehren ist im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen (vgl. Urteil vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9 = GewArch 2000, 62 ).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Prognosespielräume vom Bundesrecht (vgl. z.B. Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 ) oder vom Landesrecht (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9 S. 7 f.) statuiert werden.
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