Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02 e.A.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15512
VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,15512)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 10.01.2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,15512)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,15512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines Untersuchungsausschusses; Rechtlicher Beistand für einen Professor der Rechtswissenschaften; Regelung des Verfahrens vor einem Untersuchungsausschuss; Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof über eine vor ...

  • Wolters Kluwer

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines Untersuchungsausschusses; Rechtlicher Beistand für einen Professor der Rechtswissenschaften; Regelung des Verfahrens vor einem Untersuchungsausschuss; Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof über eine vor ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 664
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Auch wenn dies grundsätzlich ausreichen sollte, um die Anwendung des § 55 Abs. 3 S. 2 VerfGHG als gesperrt anzusehen (vgl. zu der Problematik BVerf NJW 1998, 1296, 1300 = BVerfGE 96, 345), so kann dies nicht gelten, wenn der mit der Landesverfassungsbeschwerde angegriffene Hoheitsakt ausschließlich auf der Anwendung von Landesrecht beruht, auf dessen Verletzung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach § 137 VwGO mangels davon abweichender gesetzlicher Anordnung nicht gestützt werden kann.
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einstweilige Anordnung nur dann geeignet ist, den dem Beschwerdeführer drohenden Nachteil abzuwenden, wenn sie, was bei anders nicht erreichbarem vorläufigen Rechtsschutz zulässig ist, (vgl. Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., § 18 II. Rdn. 11 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 149, 151) die Hauptsache teilweise vorwegnimmt, indem sie die einstweilige Zulassung eines Beistands anordnet.
  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [vgl. Morsch, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 14 Rz. 23, unter Bezugnahme auf SVerfGH, Beschluss vom 10.01.2003 - Lv 6/02 eA -, LVerfGE 14, 311; vgl. dazu auch Brocker, Anm. zu SVerfGH, Beschluss vom 10.01.2003 - Lv 6/02 eA -, DVBl 2003, 664].
  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Rauchverbots in Gaststätten im Fall des

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten wür- den, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbe- schwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die ent- stünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich spä- ter aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 27.3.2008, aaO; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08

    Saarländische Wasserpfeifen

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Volllzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 3/08

    Rauchfreies Saarland

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Zumindest die Anwendung von Verfahrensvorschriften des Bundes durch die Gerichte eines Landes kann mit der Landesverfassungsbeschwerde angegriffen werden, sofern das als verletzt behauptete von der Landesverfassung gewährleistete Grundrecht oder verfassungsmäßige Recht mit einem von dem Grundgesetz garantierten Grundrecht inhaltlich übereinstimmt (BVerfGE 96, 345, 363 ff = NJW 1998, 1296; vgl. auch VerfGH Lv 6/02, 7/02, 1/03 und 7/03).
  • VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08

    Ausschluss einer Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt als Mittel der

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 3/03
    Der Erschöpfung des Rechtsweges kann es aber gleich stehen, wenn im fachgerichtlichen Verfahren die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschöpft sind, das Beschwerdegericht in der Begründung seiner Entscheidung aufgrund tatsächlicher Feststellungen, die sich voraussichtlich nicht ändern werden, negativ zum Begehren in der Hauptsache Stellung genommen hat und auch aus anderen Gründen nicht mit einer für den Beschwerdeführer günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerechnet werden kann, so dass die Verweisung auf den Rechtsweg unzumutbar erscheint (Saarländischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht