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   BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03   

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BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03 (https://dejure.org/2004,2334)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 2 C 4.03 (https://dejure.org/2004,2334)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 (https://dejure.org/2004,2334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BeamtVG § 10 Abs. 2 a. F., § 55 Abs. 1 und 4
    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf Versorgungsbezüge.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG § 10 Abs. 2 a.F., § 55 Abs. 1 und 4

  • Wolters Kluwer

    Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung als Renten; Beteiligung des Arbeitgebers am Aufbau der Lebensversicherung zu weniger als der Hälfte der Einzahlungen; Sinn und Zweck des § 55 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Vermeidung einer "Doppelversorgung"; ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 10 Abs. 2 a.F.; ; BeamtVG § 55 Abs. 1; ; BeamtVG § 55 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 10 Abs. 2 (a.F.) § 55 Abs. 1, 4
    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf Versorgungsbezüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 510
  • DVBl 2004, 768
  • DÖV 2004, 890
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Hat jedoch der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet, so liegt ihnen und dem auf ihnen beruhenden Rententeil nicht in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie bei den vom Versorgungsempfänger allein oder überwiegend aufgebrachten Beiträgen ein freiwilliges eigenes Vermögensopfer zugrunde (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1983, a.a.O.; Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 2 C 44.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 20; BVerfGE 76, 256 ).

    Es wird von vornherein dem Eindruck entgegengetreten, Leistungen aus jedweder Lebensversicherung könnten versorgungsrechtliche Konsequenzen haben und der Gesetzgeber wolle den nach Art. 33 Abs. 5 GG geschützten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums aufgeben, dass die angemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten ist, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, wie insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen zu bestreiten (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 76, 256 ).

    Die angemessene Alimentation erfolgt unabhängig davon, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder privaten Vermögens zu bestreiten (vgl. BVerfGE 76, 256 ; Urteil vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 20.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 19 S. 31).

    Vielmehr ist es dem Gesetzgeber möglich, Normen zu erlassen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten mit einer Änderung seines Normenwerks zu reagieren oder durch eine solche Änderung erst bestimmte soziale Gegebenheiten zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (BVerfGE 76, 256 ), garantiert nicht das Fortbestehen der Rechtslage, die der Betroffene beim Eintritt in das Beamtenverhältnis vorgefunden hat, oder zumindest die Weitergeltung der Bestimmungen, die eine ungeschmälerte Kumulierung von Leistungen unterschiedlicher Alterungssicherungssysteme vorgesehen haben.

    Sie mussten deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtversorgung ändern konnte (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Der Kläger konnte auch nicht schutzwürdig darauf vertrauen, dass - abweichend von der Anrechnung von Renten aus öffentlichen Kassen (dazu BVerfGE 76, 256 ) - Leistungen aus privaten Lebensversicherungen einer Anrechnung entzogen bleiben würden.

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 30.81

    Rententeil - Freiwillig geltender Beitrag - Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Grundgedanke dieser Regelung ist die Erwägung, eine durch die Anrechnung gleicher Zeiten in beiden Alterssicherungssystemen und infolge der verschiedenartigen Systematik der Berechnung von Rente und Versorgung eintretende "Doppelversorgung" zu vermeiden, welche die höchstmögliche Versorgung eines vergleichbaren "Nur-Beamten" übersteigen würde (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, BTDrucks IV/2174 S. 17 ff., 24; Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 30.81 - RiA 1984, 68).

    Hat jedoch der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet, so liegt ihnen und dem auf ihnen beruhenden Rententeil nicht in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie bei den vom Versorgungsempfänger allein oder überwiegend aufgebrachten Beiträgen ein freiwilliges eigenes Vermögensopfer zugrunde (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1983, a.a.O.; Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 2 C 44.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 20; BVerfGE 76, 256 ).

    Die Kürzung der Versorgungsbezüge ist hinreichend legitimiert, wenn sie dem Abbau einer überhöhten Versorgung dient, die sich nicht aus einem freiwilligen eigenen Vermögensopfer ergibt (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1993 - 2 C 44.91

    Anrechnung von Teilen einer Witwenrente auf die Versorgungsbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Hat jedoch der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet, so liegt ihnen und dem auf ihnen beruhenden Rententeil nicht in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie bei den vom Versorgungsempfänger allein oder überwiegend aufgebrachten Beiträgen ein freiwilliges eigenes Vermögensopfer zugrunde (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1983, a.a.O.; Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 2 C 44.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 20; BVerfGE 76, 256 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 2 C 44.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 20) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass unter Anwendung der Regeln zur Auf- und Abrundung nur volle Versicherungsjahre ins Verhältnis gesetzt werden dürfen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1986 - 2 A 128/85
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Diese Regelung bietet nicht die Möglichkeit, bestimmte Teile einer kapitalgedeckten Lebensversicherung (wie z.B. Rückvergütung, Gewinnanteile, Überschussanteile) außer Betracht zu lassen (a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 A 128/85 - DÖD 1987, 34) oder die Rentenberechnung isoliert auf einen begrenzten (z.B. den durch Finanzierungsbeiträge des Arbeitgebers abgedeckten) Zeitraum zu beziehen.
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Es wird von vornherein dem Eindruck entgegengetreten, Leistungen aus jedweder Lebensversicherung könnten versorgungsrechtliche Konsequenzen haben und der Gesetzgeber wolle den nach Art. 33 Abs. 5 GG geschützten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums aufgeben, dass die angemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten ist, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, wie insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen zu bestreiten (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 76, 256 ).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Dieser Gesichtspunkt legitimiert ebenfalls die Anrechnung von Versorgungen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung gemäß § 56 BeamtVG (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - Buchholz 239.1 § 56 BeamtVG Nr. 5 S. 3).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
    Die angemessene Alimentation erfolgt unabhängig davon, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder privaten Vermögens zu bestreiten (vgl. BVerfGE 76, 256 ; Urteil vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 20.91 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 19 S. 31).
  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

    cc) Um eine Doppelversorgung aus öffentlichen Mitteln zu vermeiden, sieht es die fachgerichtliche Rechtsprechung auch als gerechtfertigt an, dass Leistungen aus einer "befreienden Lebensversicherung" auf die Versorgung angerechnet werden, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet hat (BVerwG vom 28.1.2004 DVBl 2004, 768 zu § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 4 BeamtVG).

    Damit wird von vornherein dem Eindruck entgegengetreten, Leistungen aus jedweder Lebensversicherung könnten versorgungsrechtliche Konsequenzen haben und der Gesetzgeber wolle den hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums aufgeben, dass die angemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten ist, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen, zu bestreiten (BVerwG DVBl 2004, 768/770 unter Hinweis auf BVerfG vom 12.3.1975 BVerfGE 39, 196/203 und BVerfGE 76, 256/298).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Dem Gesetzgeber ist es möglich, Normen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, zu erlassen und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten mit einer Änderung seines Normenwerks zu reagieren oder durch eine solche Änderung erst bestimmte soziale Gegebenheiten zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 4.03 - ).
  • BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06

    Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente;

    So hat es der Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 4.03 - (Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26 S. 2 ff.) gebilligt, dass nach § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG 1994 auch solche Leistungen aus einer Lebensversicherung auf die Versorgung anzurechnen sind, an deren Aufbau sich der Arbeitgeber zu weniger als der Hälfte der Einzahlungen beteiligt hat.
  • VerfGH Bayern, 06.12.2017 - 15-VII-13

    Kein Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten eines Beamten

    Darin würde eine kaum verständliche Begünstigung gegenüber den Nur-Beamten liegen (vgl. BVerwG vom 28.1.2004 DVBl 2004, 768/769 ff. zu Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung nach § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 4 BeamtVG; vgl. auch VerfGH BayVBl 2015, 558 Rn. 41 m. w. N.).

    Auch wenn der Abschluss der Lebensversicherung Vo raussetzung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung war, sind Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung keine Leistungen aus öffentlichen Kassen, sondern Leistungen eines Versicherungsunternehmens aufgrund eines Lebensversicherungsvertrags (vgl. BVerwG DVBl 2004, 768/770; BSG vom 5.5.2010 NZS 2011, 300 Rn. 16).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Dem Gesetzgeber ist es möglich, Normen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, zu erlassen und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten mit einer Änderung seines Normenwerks zu reagieren oder durch eine solche Änderung erst bestimmte soziale Gegebenheiten zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 4.03 - ).
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08

    Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer

    Es soll vermieden werden, dass ein Beamter durch die Berücksichtigung gleicher Zeiten in zwei Versorgungssystemen eine Gesamtversorgung erhält, die ihn besserstellt als einen vergleichbaren "Nur-Beamten" (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 4.03 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26 S. 3).
  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19

    Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus

    Eine Erhöhung der Beiträge sowie eine Fortführung der Versicherung mit ausschließlich eigenem Einkommen und Vermögen des Beschäftigten haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1983 - 2 C 30.81 - RiA 1984, 68 und vom 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26 S. 6; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener

    Der am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG aF, nunmehr § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe; BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 (334 f.); BVerwG, Urteile vom 18. März 1993 - 2 C 44.91 -, DÖD 1993, 208 = RiA 1994, 188, und vom 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 -, ZBR 2005, 45 = RiA 2004, 184; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 2004 - 1 A 597/01 -, juris (Rn. 47); aus den Gesetzesmaterialien im Übrigen: BT-Drucks. IV/2174 S. 24 (entsprechend schon zur Vorgängerregelung in § 160a BBG a.F.).

    Darüber hinaus ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Ausgestaltung der Regelungen des § 55 BeamtVG den nach Art. 33 Abs. 5 GG geschützten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums aufgeben wollte, dass die amtsangemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten ist, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, wie insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen zu bestreiten, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 1975 - 2 BvL 10/74 -, BVerfGE 39, 196 (203), sowie Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, a.a.O., Seite 298; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 -, a.a.O., also etwa auch allein aus solchen Mitteln seine gesetzliche (Mindest-)Altersversorgung durch freiwillige Leistungen aufzubessern.

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08

    Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des

    Es soll vermieden werden, dass ein Beamter durch die Berücksichtigung gleicher Zeiten in zwei Versorgungssystemen eine Gesamtversorgung erhält, die ihn besserstellt als einen vergleichbaren "Nur-Beamten" (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82 BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 BVerwG 2 C 4.03 Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26 S. 3).
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

  • VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06

    Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

  • OVG Berlin, 07.09.2004 - 4 S 64.03

    Scheitern des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an der

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2007 - 1 A 3416/03

    Anwendung eines Versorgungsabschlags auf Pensionszahlungen eines Richters;

  • VG Düsseldorf, 23.03.2009 - 23 K 2012/07

    Ruhensregelung Anrechnung Renten Regelaltersrente Versorgungsausgleich

  • BSG, 23.03.2009 - B 12 R 8/08 B
  • VG Lüneburg, 18.01.2006 - 1 A 44/05

    Altersrente; Anrechnung; Beamtenbezüge; Beamtenversorgung; Beamter;

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