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   BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02   

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https://dejure.org/2005,336
BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02 (https://dejure.org/2005,336)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02 (https://dejure.org/2005,336)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 (https://dejure.org/2005,336)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Meisterzwangs für die selbständige Ausübung eines Handwerks - Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der alten Handwerksordnung - Unerlaubtes Betreiben des Zimmereihandwerkes und Dachdeckerhandwerkes - Einschränkung der Freiheit der Berufswahl durch den Meisterzwang - Inländerdiskriminierung in Form von erleichterten ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 1 Abs. 1 S. 1 § 7; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ausübung des Handwerks ohne Meisterprüfung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum Meisterzwang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Meisterzwang verfassungkonform?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum Meisterzwang

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Handwerksordnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungswidrige Handwerksordnung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerksgeselle im Clinch mit den Behörden - Bundesverfassungsgericht stellt Meisterzwang in Frage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Meisterzwang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht kritisiert Meisterbrief! (IBR 2006, 1110)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 181
  • NVwZ 2006, 328 (Ls.)
  • DVBl 2006, 244
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1961 festgestellt, dass der selbständigen Ausübung eines Handwerks ein besonderes, und zwar gerade das den "Handwerker" in den Augen der Öffentlichkeit eigentlich kennzeichnende soziale Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 13, 97 ).

    Der Befähigungsnachweis in Gestalt der Meisterprüfung ist hiernach eine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung (vgl. BVerfGE 13, 97 ).

    Mit der Normierung des Meisterzwangs im Jahre 1953 verfolgte der Gesetzgeber im Wesentlichen zwei Ziele: Es sollten Leistungsstand und Leistungsfähigkeit des Handwerks erhalten und die Ausbildung qualifizierten Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft gesichert werden (vgl. BVerfGE 13, 97 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese - aus besonderen wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitischen Erwägungen des Gesetzgebers folgenden - Ziele als wichtige Gemeinwohlbelange gebilligt (vgl. BVerfGE 13, 97 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1961 in seiner Entscheidung über den Befähigungsnachweis für Handwerker deutlich gemacht, dass für die Annahme einer insgesamt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Regelung auch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit von Bedeutung ist, an Stelle der Meisterprüfung "in Ausnahmefällen" einen anderen Nachweis der zur selbständigen Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten genügen zu lassen (vgl. BVerfGE 13, 97 ).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    b) Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 86, 28 ; 102, 197 ).

    Dies setzt eine kompetenzmäßig erlassene Norm voraus, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 ; 102, 197 ).

    Hierfür ist es notwendig, dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 102, 197 ).

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Daher könnte die Schwere des Eingriffs, den der große Befähigungsnachweis für ihren beruflichen Werdegang bedeutete, zu dem - zunehmend verwischten - Ziel der Qualitätssicherung nicht länger in einem angemessenen Verhältnis gestanden haben (kritisch bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2001, S. 187; vgl. auch König, AöR 118 , S. 591 ; Marx, INF 2004, S. 193 ).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Sie ist nur dann gegeben, wenn das Ziel der Ausbildungssicherung nicht durch ein im Vergleich zum großen Befähigungsnachweis milderes, aber gleich wirksames Mittel erreicht werden konnte (vgl. BVerfGE 53, 135 ; 68, 193 ).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Hierfür ist es notwendig, dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 102, 197 ).
  • BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Diese Vorschrift erlaubt dem Gericht eine - durch das Erfordernis pflichtgemäßen Ermessens eingegrenzte - Opportunitätsentscheidung (vgl. BGHSt 44, 258 ).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Sie ist nur dann gegeben, wenn das Ziel der Ausbildungssicherung nicht durch ein im Vergleich zum großen Befähigungsnachweis milderes, aber gleich wirksames Mittel erreicht werden konnte (vgl. BVerfGE 53, 135 ; 68, 193 ).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 1 B 81.98

    Recht des Handwerks - Verfassungsmäüßigkeit des sof. "großen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Dies wäre angesichts auch der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 350; GewArch 1998, S. 470; NVwZ-RR 1999, S. 498 f.) nicht Erfolg versprechend gewesen.
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    Hiernach ist der Beschwerdeführer zwar auch verpflichtet, eine Beseitigung des Eingriffsakts unter Berufung auf eine Ausnahmeregelung zu erlangen, wenn dies nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 78, 58 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
    b) Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 86, 28 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Unter Berücksichtigung des weiten gesetzgeberischen Ermessens ist die Verhältnismäßigkeit der Preisvorschriften jedoch erst dann in Frage gestellt, wenn der Gesetzeszweck infolge des Umfangs der Tätigkeit ausländischer Versandapotheken im Bereich der preisgebundenen Arzneimittel nicht mehr allgemein erreicht werden kann oder die gesetzliche Regelung angesichts des Konkurrenzdrucks aus dem europäischen Ausland nicht mehr zumutbar ist (vgl. Gundel, DVBl 2007, 269, 277 mwN; vgl. auch - zum Meisterzwang - BVerfG, WRP 2006, 463, 465 f. [juris Rn. 21 f.]).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    Zwar kann die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Umstände dazu führen, dass die ursprünglich zu bejahende Eignung einer gesetzlichen Regelung nicht mehr gegeben ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - DVBl 2006, 244 ; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 42 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    (2) Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - (DVBl 2006, 244) zur Verhältnismäßigkeit der Vorschriften über den großen Befähigungsnachweis für das Handwerk (Meisterzwang) im Lichte erleichterter Berufszugangsbedingungen für EU-Ausländer lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten.

    Der Befähigungsnachweis in Gestalt der Meisterprüfung ist eine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung, für die strengere Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung gelten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - a.a.O. S. 244 f.) als für eine bloße Berufsausübungsregelung.

    Es hatte deshalb bereits Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit des Meisterzwangs (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - a.a.O. S. 245 f.).

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    Zwar kann die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Umstände dazu führen, dass die ursprünglich zu bejahende Eignung einer gesetzlichen Regelung nicht mehr gegeben ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - DVBl 2006, 244 ; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 42 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    (2) Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - (DVBl 2006, 244) zur Verhältnismäßigkeit der Vorschriften über den großen Befähigungsnachweis für das Handwerk (Meisterzwang) im Lichte erleichterter Berufszugangsbedingungen für EU-Ausländer lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten.

    Der Befähigungsnachweis in Gestalt der Meisterprüfung ist eine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung, für die strengere Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung gelten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - a.a.O. S. 244 f.) als für eine bloße Berufsausübungsregelung.

    Es hatte deshalb bereits Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit des Meisterzwangs (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - a.a.O. S. 245 f.).

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