Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5876
OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08 (https://dejure.org/2008,5876)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 (https://dejure.org/2008,5876)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 (https://dejure.org/2008,5876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22b Abs. 4 Satz 1 NGO; § 22b Abs. 4 S. 3 NGO
    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung mehrerer Anliegen in einer Fragestellung; Umfang der Berücksichtigungspflicht bei der Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags i.S.d. § 22b Abs. 4 S. 3 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO); ...

  • Judicialis

    NGO § 22b Abs. 4 Satz 1; ; NGO § 22b Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NGO § 22b Abs. 4 Satz 1; NGO § 22b Abs. 4 Satz 3
    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens: Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Bürgerbegehren; Folgekosten; Kostendeckung; Kostendeckungsvorschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung mehrerer Anliegen in einer Fragestellung; Umfang der Berücksichtigungspflicht bei der Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags i.S.d. § 22b Abs. 4 S. 3 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO); ...

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Schlüssige Angaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1268 (Ls.)
  • DÖV 2009, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00

    Aufschiebende Wirkung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08
    Dabei dürfen die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, weil die Antragsteller regelmäßig nicht über das Fachwissen einer Behörde verfügen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 10 ME 75/05 - Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195).

    Machen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens geltend, dass das von ihnen vorgeschlagene Vorhaben günstiger ist als das vom Rat beschlossene oder in Aussicht genommene Vorhaben, entbindet sie das nicht von der Angabe der Höhe der zu erwartenden Kosten ihres Vorschlages (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 ME 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195; Waechter, NordÖR 89 [91] mit weiteren Nachweisen; s. auch Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 32 für den Fall eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Fortführung einer bestehenden Einrichtung); allein ein Vorschlag, in welcher Weise diese Kosten gedeckt werden sollen, ist entbehrlich, wenn der Rat ein kostenaufwendigeres Vorhaben beschlossen hat.

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08
    Dies schließt die Beschreibung der Mittel und der Wege ein, auf denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 mit weiteren Nachweisen).

    Gerade wenn die Bürger darüber entscheiden sollen, ob ein begonnenes Vorhaben zugunsten eines alternativen Projektes beendet werden soll, wäre es im Hinblick auf eine umfassende Information über die finanziellen Folgen eines Projekts unzureichend und damit verfälschend, lediglich die Aufwendungen für das Alternativprojekt zu benennen, ohne die für das laufende Vorhaben bereits aufgewandten Mittel und im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vorhabens zu erwartenden Folgekosten - etwa Schadensersatzleistungen oder Vertragsstrafen - anzuführen (vgl. Ritgen, NWVBl. 2003, 87 [91]; Waechter, NordÖR 2005, 89 [92]; Wefelmeier, a.a.O. Rdnr. 32; Thiele, Nds. Gemeindeordnung - 8. Aufl. 2008 -, § 22b Nr. 5; noch offen gelassen: Senat, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 10 ME 76/04

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Nutzung eines städtischen Gebäudes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08
    Auch dieser Zusammenhang gebietet es, eine Fragestellung zu verlangen, deren Formulierung zwar nicht von besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnissen getragen sein muss, die sich aber aus der Sicht des Bürgers und des Verwaltungsausschusses, der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden hat, sowie des Rates, der nach § 22b Abs. 9 Satz 3 NGO das Bürgerbegehren abwenden kann, mit hinreichender Deutlichkeit und unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsregelungen der §§ 133, 157 BGB aus dem Antrag selbst einschließlich seiner Begründung ergeben muss (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, NdsVBl. 2005, 52 mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 10 ME 75/05 -, n.v.).

    Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet, schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein muss (vgl. VG Münster, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., vgl. auch: Senat, Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen; Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 27a).

  • VG Münster, 02.03.1998 - 1 L 98/98

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08
    Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet, schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein muss (vgl. VG Münster, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., vgl. auch: Senat, Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen; Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 27a).
  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Vielmehr muss die Fragestellung in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein; mit anderen Worten: bei mehrdeutigen, unpräzisen und zu Missverständnissen Anlass bietenden Formulierungen ist eine hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung zu verneinen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 15.05.2014 - 15 B 499/14 -, Rn. 10).

    Da den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens der auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründungstext in seiner Gesamtheit vorliegt, muss auch dessen rechtliche Beurteilung einheitlich erfolgen; eine nachträgliche Teilung oder geltungserhaltende Reduktion kommt daher nicht in Betracht (VGH H-Stadt, Urteil vom 04.07.2016 - 4 BV 16.105 -, Rn. 34; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 23).

    Es soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren mit der gemäß § 8b Abs. 7 HGO dreijährigen Verbindlichkeit eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind ( VGH Kassel, Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, Rn. 54 ; vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16 -, Rn. 8 f.; und vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, Rn. 11 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 10f.; VG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F - VG Kassel, Urteil vom 28.09.2012 - 3 K 659/12.KS -, Rn. 41).

    Dies schließt die Beschreibung der Mittel und der Wege ein, auf denen sie aufgebracht werden sollen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 27; VG Aachen, Urteil vom 30.08.2007 - 4 K 1018/06 -, Rn. 39ff.).

    Dabei dürfen allerdings die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, so dass überschlägige und geschätzte, aber schlüssige Angaben genügen, weil die Initiatoren eines Bürgerbegehrens regelmäßig nicht über das Fachwissen der Behörde verfügen und weil dieses plebiszitär-demokratische Element andernfalls weitgehend leerliefe ( VGH Kassel, Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, Rn. 54 ; vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16 -, Rn. 8 f.; und vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, Rn. 11 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - VG Darmstadt, Beschluss vom 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - BeckOK KommunalR Hessen/Dünchheim, 14. Ed. 1.2.2021, HGO § 8b Rn. 15 ff.).

    So kann erwartet werden, dass die Initiatoren eines Bürgerbegehrens notwendige Informationen bei der Verwaltung erfragen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 28; OVG Münster, Urteil vom 28.01.2003 - 15 A 203/02 -, Rn. 41; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2012 - 1 L 2/12 -, Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 10 ME 277/08

    Inhalt und Umsetzung eines Bürgerentscheids

    Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens nach § 22b NGO können ungeachtet dessen, dass dies in Niedersachsen anders als in Bayern nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens Klage erheben (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.8.2008 - 10 ME 204/08 - NST-N 2008, 193 = NdsVBl 2008, 314 = DVBl 2008, 1268 [Leitsatz] = DÖV 2009, 86 [Leitsatz] = NordÖR 2008, 559 [Leitsatz]).
  • VG Schwerin, 27.08.2020 - 1 A 721/19

    Bürgerentscheid zu Grundsatzfragen der baurechtlichen Entwicklung;

    Der konkrete Inhalt der Fragestellung muss sich aber aus der Sicht der Bürger und der Gemeindevertretung, die über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden hat (vgl. § 20 Abs. 5 Satz 4 KV M-V) und das Bürgerbegehren abwenden kann, wenn es die Durchführung der beantragten Maßnahme beschließt (vgl. § 20 Abs. 5 Satz 5 KV M-V), mit hinreichender Deutlichkeit und unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsregelungen der §§ 133, 157 BGB aus dem Antrag selbst einschließlich seiner Begründung ergeben (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 22, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 10 ME 277/08 -, Rn. 20, juris).

    Daraus folgt, dass subjektive, im Laufe des Verfahrens erläuternde Vorstellungen der Initiatoren oder der Vertreter des Bürgerbegehrens sowie außerhalb des Bürgerbegehrens von ihnen zur Verfügung gestellte Informationen - etwa weitergehende Erläuterungen in der Presse, in Informationsschriften oder auf einer Internetseite - für die Auslegung der Fragestellung ohne Belang und nachträgliche Änderungen des Bürgerbegehrens ausgeschlossen sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 22, juris).

    Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens kann auch auf eine Grundsatzentscheidung gerichtet sein, die dann ihrerseits von der Gemeinde bei späteren Ausführungsbeschlüssen zu beachten ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 23, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 7. März 2019 - 2 M 172/17 OVG -, S. 4, 5 d. Umdr.).

    Aber auch auf Grundsatzfragen gerichtete Bürgerbegehren müssen ein Mindestmaß an Konkretheit aufweisen und ebenfalls in sich widerspruchsfrei, inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 23, juris).

    Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet, schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein muss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 23, juris).

    So kann erwartet werden, dass sie notwendige Informationen bei der Verwaltung erfragen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, Rn. 28, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 15.03.2024 - 15 K 1844/22

    Bürgerbegehren; Koppelungsverbot; Bestimmtheitsgebot

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 25. Juli 2007 - 4 BV 06.1438 -, juris Rn. 46; Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 23.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 22; Dietlein/Peters in: Dietlein/Heusch, KommunalR NRW, 2023, § 26 Rn. 19.

    vgl. zur einer aus einer Teilunzulässigkeit folgenden grundsätzlichen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens insgesamt: Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 23; Erichsen/Dietlein, Kommunalrecht, 3. Auflage, S. 165, Rn. 42; Dietlein/Peters in: Dietlein/Heusch, KommunalR NRW, 2023, § 26 Rn. 20.1, Etwas anderes folgt hier nicht daraus, dass am Ende des Bürgerbegehrens, losgelöst von den aufgeführten Zielen, ausgeführt wird, die Unterzeichnenden erklärten sich mit ihrer Unterschrift einverstanden, diese solle in den Fällen der teilweisen Unzulässigkeit oder Erledigung für die verbleibenden Teile fortgelten.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11

    Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines

    Den Klägern ist zunächst darin beizupflichten, dass Gegenstand eines Bürgerbegehrens grundsätzlich auch Grundsatzentscheidungen zur baulichen Entwicklung einer Gemeinde sein können, die dann ihrerseits vom Rat bei späteren Ausführungsbeschlüssen zu beachten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, NdsVBl 2008, 314; Wefelmeier, a.a.O., Rn. 11).

    Aus dem dargestellten Sinn und Zweck der Fragestellung des Bürgerbegehrens und seiner Begründung folgt auch, dass subjektive, im Laufe des Verfahrens erläuternde Vorstellungen der Initiatoren oder der Vertreter des Bürgerbegehrens sowie außerhalb des Bürgerbegehrens von ihnen zur Verfügung gestellte Informationen - etwa weitergehende Erläuterungen in der Presse, in Informationsschriften oder auf einer Internetseite - für die Auslegung der Fragestellung ohne Belang und nachträgliche Änderungen des Bürgerbegehrens ausgeschlossen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 10 ME 75/05 - n.v., und vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, a.a.O.; Wefelmeier, a.a.O., Rn. 54).

    Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senates bereits geklärt, dass Gegenstand eines Bürgerbegehrens auch Grundsatzentscheidungen einer Gemeinde sein können, die dann ihrerseits vom Rat bei späteren Ausführungsbeschlüssen zu beachten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18

    Kostendeckungsvorschlag für Einnahmeausfälle in Bürgerbegehren? Karten und Pläne

    Sie müssen daher nicht Gegenstand des Kostendeckungsvorschlags sein (Senat, Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - EKBW § 21 GemO E 37; Urt. v. 21.04.2015, a.a.O.; ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 - DÖV 2004, 968 [Zurechnungszusammenhang maßgeblich]; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - juris Rn. 27 [auch Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen]).

    Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73; ähnlich: OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2014 - 15 B 499/14 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).

    Daher dürften im Allgemeinen subjektive, im Laufe des Verfahrens erläuternde Vorstellungen der Initiatoren oder Vertreter des Bürgerbegehrens sowie außerhalb des Bürgerbegehrens von ihnen zur Verfügung gestellte Informationen für die Auslegung der Fragestellung ohne Belang sein (so NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).

  • VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 4391/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Entscheidung über Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens;

    Es ist eine Fragestellung oder eine Aussage zu verlangen, deren Formulierung zwar nicht von besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnissen getragen sein muss, die sich aber aus der Sicht des Bürgers und des Verwaltungsausschusses, der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden hat, sowie des Rates, der das Bürgerbegehren abwenden kann, mit hinreichender Deutlichkeit und unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsregelungen der §§ 133, 157 BGB aus dem Antrag selbst einschließlich seiner Begründung ergeben muss (Nds. OVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 22; hinsichtlich der Einbeziehung der Begründung a. A.: KVR-NKomVG, Stand: Januar 2018, § 32 Rn. 54).

    Mithin ist hier hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen insgesamt § 32 NKomVG in der am 1. November 2016 infolge des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 226) in Kraft getretenen Fassung zugrunde zu legen, wonach im Vergleich zur vorherigen Gesetzesfassung u. a. das Erfordernis eines Kostendeckungsvorschlags (vgl. zu den Anforderungen bei einer mit dem Bürgerbegehren verfolgten kostengünstigeren Alternative nach alter Rechtslage: Nds. OVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 29) gänzlich abgeschafft worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19

    Außenwirkung; Begründung; Bezugnahme; Innenrechtskreis; Leistungsklage;

    Die Fragestellung muss in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein; mit anderen Worten: bei mehrdeutigen, unpräzisen und zu Missverständnissen Anlass bietenden Formulierungen ist eine hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung zu verneinen (Senatsbeschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 22 zu § 22b NGO a.F.).

    Für die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sind diese ohnehin nicht von Belang (Senatsbeschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 22).

  • VG Magdeburg, 24.10.2013 - 9 B 273/13

    Gemeinderecht: Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Aus dem Bürgergehren müssen sich einerseits die mit der Sachentscheidung verbundenen Kosten oder Einnahmeausfälle ergeben; andererseits ist ein Vorschlag über die Kompensation derselben erforderlich (dazu OVG Lüneburg, B. v. 11.08.2008, 10 ME 204/08, juris).

    Dabei dürfen allerdings die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, so dass überschlägige und geschätzte, aber schlüssige Angaben genügen, weil die Initiatoren eines Bürgerbegehrens regelmäßig nicht über das Fachwissen der Behörde verfügen (OVG Lüneburg, B. v. 11.08.2008, a. a. O.) und weil dieses plebiszitär-demokratische Element andernfalls weitgehend leerliefe.

  • VG Stade, 01.11.2013 - 1 B 3064/13

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag bei einem kommunalen Bürgerbegehren

    Weiterhin schließt der Kostendeckungsvorschlag die Beschreibung der Mittel und der Wege ein, auf denen die Kosten aufgebracht bzw. Einsparungen verwirklicht werden sollen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.8.2008 - 10 ME 204/08, juris).

    Mit Blick auf die Zielrichtung der bürgerschaftlichen Beteiligung nach § 32 NKomVG sind die Kommunen im Regelfall gehalten, auf Nachfrage der Initiatoren die für die Durchführung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben, soweit die Kommunen über die betreffenden Informationen verfügen und die Auskünfte ohne weitere erhebliche Bemühungen gegeben können; eine darüber hinausgehende Unterstützungsobliegenheit trifft die Kommunen nicht (Nds. OVG, Beschluss vom 11.8.2008 - 10 ME 204/08, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 15 B 697/13

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens gem. § 26

  • VG Neustadt, 16.01.2017 - 3 K 618/16

    Auslegung, Begründung, Bestimmtheit, Bürgerbegehren, Frage, Fragestellung,

  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2024 - 7 K 1080/22

    Mangelnde Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens über den Neubau eines

  • VG Köln, 25.04.2012 - 4 K 2849/11

    Bürgerbegehren gegen die Schließung des Bürgerbüros in Opladen ist unzulässig

  • VG Hannover, 25.06.2020 - 1 A 4319/19

    Richtige Klageart bei Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens;

  • VG Potsdam, 02.03.2017 - 1 K 3918/16

    Kommunalrecht: Bestimmtheitsanforderungen bei der Formulierung der Fragestellung

  • VG Lüneburg, 11.11.2009 - 5 A 120/09

    Bürgerbegehren

  • VG Köln, 25.04.2012 - 4 L 2849/11

    Bürgerbegehren gegen Schließung eines Bürgerbüros

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,777
OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08.OVG (https://dejure.org/2008,777)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2008 - 6 B 10338/08.OVG (https://dejure.org/2008,777)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG (https://dejure.org/2008,777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit privater Wettvermittler zur gewerblichen Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vor Begrenzung der Zahl der Lotto-Annahmestellen; Beurteilung der Regelung des § 7 Abs. 1 Landesglückspielgesetz Rheinland-Pfalz (LGlüG RP) im Hinblick auf das ...

  • Judicialis

    LGlüG § 5 Abs. 1; ; LGlüG § 7 Abs. 1; ; LGlüG § 11 Abs. 2; ; GlüStV § 1; ; GlüStV § 5; ; GlüStV § 10 Abs. 3; ; GlüStV § 25 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gewerberecht; Lotterierecht: Gewerberecht; Sportwette; Oddset; Festquotenwette; Wette; Glücksspiel; öffentliches Glücksspiel; Monopol; staatliches Monopol; privates Monopol; Konzession; Glücksspielmonopol; Wettmonopol; Sportwettmonopol; Lotterie; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung erfolgreich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1255 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1268 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08
    Die angefochtene Verfügung, mit der der Antragsgegner nach seinem Ermessen eine ohne Erlaubnis durchgeführte Vermittlung von Sportwetten untersagt hat, kann nicht auf § 11 Abs. 2 und 3 Nr. 1 des Landesglücksspielgesetzes vom 3. Dezember 2007 (GVBl. S. 240 - LGlüG -) gestützt werden, soweit die organisatorischen und materiell-rechtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) für eine (dauerhafte) Beibehaltung des Sportwettmonopols für die Zeit nach dem 31. Dezember 2007, zu deren Umsetzung die Bundesländer den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV - geschlossen haben, nicht beachtet worden sind.

    Die in § 10 Abs. 3 GlüStV festgelegte Aufgabe der Bundesländer, die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV zu begrenzen, beruht auf der Kritik des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) am seinerzeit in Bayern eingerichteten Vertriebssystem der Sportwette ODDSET: Die Ausgestaltung des Vertriebs über ein breites Netz von Annahmestellen, dem das Prinzip "weites Land - kurze Wege" zu Grunde liege, sei nicht auf eine Bekämpfung von Suchtgefahren bzw. auf eine Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet.

    Vielmehr finde der Vertrieb in einer Vielzahl von Annahmestellen in bewusster Nähe zum Kunden statt, so dass das Produkt zu einem allerorts verfügbaren normalen Gut des täglichen Lebens werde (BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, Rdnrn. 137 ff.).

    Ob diese gesetzliche Regelung, die keine ausdrücklichen Kriterien für die Begrenzung nennt, schon den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes nicht genügt, kann (einstweilen) ebenso unerörtert bleiben wie die Zweifel an der Zulässigkeit der Fristbestimmung (30. Juni 2008), die als Verlängerung der vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumten Übergangsfrist zur Herstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse betrachtet werden kann.

    Denn die vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumte Übergangsfrist zur Herstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse ist längst abgelaufen.

    Eine solche Verlängerung der vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumten Übergangsfrist zur Herstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse kommt nicht in Betracht.

    Da das Werbeverbot des § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV der Bekämpfung von Suchtgefahren bzw. der Begrenzung der Wettleidenschaft (vgl. BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) dient, sind unter dem Begriff "Werbung" sämtliche Maßnahmen zur Akquisition von Glücksspielen zu verstehen, nicht lediglich Anzeigen, Werbespots, Flyer etc. Deshalb sind auch die Umstände der im August 2008 bekannt gemachten "Sponsoring-Aktion" zu Gunsten höherklassiger Amateur-Fußballvereine durch eine von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gegründete Stiftung zu beanstanden, die, wie in der Rhein-Zeitung vom 2. August 2008 berichtet wurde, dazu dienen soll "aus dem Diktat des Nichtstuns", also dem Werbeverbot des § 5 GlüStV, herauszukommen, um sich der Sympathie der potenziellen Tipper zu versichern.

    Das Fehlen eines bestimmenden Einflusses des Landes auf den Veranstalter der öffentlichen Glücksspiele und insbesondere der Sportwette ODDSET in Rheinland-Pfalz macht sich auch im Bereich der Werbe- bzw. Informationsmaßnahmen als Hindernis bei der Herstellung solcher Umstände bemerkbar, die das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) für eine (dauerhafte) Beibehaltung des Sportwettmonopols für die Zeit nach dem 31. Dezember 2007 gefordert hat.

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07

    Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08
    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) - den Antrag des Landes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vollziehen zu dürfen und damit einen beherrschenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu erlangen.
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Nach diesem Maßstab zur Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs ist die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. Sportwettenmonopols des Landes Berlin mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren (so bzw. mit erheblichen Zweifeln hinsichtlich der Verfassungskonformität der Rechtslage in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32 ff., ergänzend vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 ff.; VG Braunschweig, Beschlüsse vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 54 ff., und vom 10. Juni 2008 - 5 B 51.08 -, S. 6 des Umdrucks; ferner ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; sowie bereits VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 25. März 2008 - 6 L 927/07.MZ -, zitiert nach juris, Rn. 8; so auch Engels, WRP 2008, 470 [472]; Koenig/Ciszewski, DÖV 2007, 313 [315 ff.]; offen zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, zitiert nach juris, Rn. 8; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2008 - 4 L 114/08.KS -, S. 4; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. April 2008 - 5 L 264/08.WI -, S. 2 ff.; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 13 ff.; so auch Beckemper/Janz, ZIS 2008, 31 [40]; a.A. zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: VG Stuttgart, 10. Kammer, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 - VG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - 4 K 207/08 -, zitiert nach juris, Rn. 25 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 17 ff., und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; dem sich anschließend - ebenfalls ergänzend - VG Ansbach, Beschluss vom 15. August 2008 - AN 4 S 08.01112 -, zitiert nach juris, Rn. 33; sowie bereits zuvor VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 ff. des Umdrucks; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; Hmb.

    131 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht nunmehr in seinem Beschluss vom 1. April 2008 zur Vereinbarkeit einer Weisung gem. § 675 Abs. 1, § 665 BGB der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung an eine Annahmestelle wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes 2004 (StLottG) mit Art. 12 Abs. 1 GG (- 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, 611 ff.) anführt, dass das Urteil vom 28. März 2006 "gerade keine Aussagen über den Vertrieb der vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten und die Modalitäten der Vertriebsstruktur" treffe (Rn. 34), ist dies entgegen der Ansicht des Beklagten nicht im Sinne einer Klarstellung zu verstehen, dass im Urteil vom 28. März 2006 keinerlei Aussagen zum Vertrieb der Produkte der DKLB getroffen wurde (dazu ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 4; siehe aber auch ebenfalls ergänzend BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, S. zitiert nach juris, Rn. 44).

    Ferner fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, ob vom Verbot des § 5 Abs. 2 GlüStV umfasst ist, dass die Werbung für Sportwetten diese als sozialadäquate, positiv bewertete Unterhaltung darstellt und damit dem vom Bundesverfassungsgericht monierten Missstand (dazu BVerfGE 115, 276 [314]) abgeholfen wurde, oder ob es sich bei Hinweisen auf die finanzielle Unterstützung im kulturellen, künstlerischen und sportlichen Bereich um zulässige Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels handelt, die nicht zur Teilnahme am Glücksspiel anreizt oder ermuntert (siehe ergänzend einerseits BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 50, sowie andererseits ebenfalls ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

    So wird im Internetauftritt der DKLB und der hauseigenen Zeitschrift sowie in Anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen nicht lediglich über die gemeinnützige Verwendung der Zweckabgabe und des Bilanzgewinns zur Herstellung von Transparenz informiert, sondern auf emotionaler Ebene damit geworben und somit zum Abschluss von Sportwetten ermuntert: So wurde beispielsweise in den Sportteilen verschiedener Sonntagszeitungen während der Fußballeuropameisterschaft 2008 mit ganzseitigen Anzeigen unter der Überschrift "Ehrlich wetten: Ein Gewinn für alle." und unter Abbildung eines mit einem Heiligenschein versehenen Fußballs für Oddset geworben (siehe z.B. Bild am Sonntag vom 8. Juni 2008; Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2008, S. 21; Welt am Sonntag vom 15. Juni 2008) und somit der Abschluss von Sportwetten nicht lediglich als sozial adäquate, sondern geradezu als von Sünden befreiende Tätigkeit dargestellt (dazu auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Die möglichen tatsächlichen Folgen dieses normativ-regulativen Strukturdefizits zeigen sich auch darin, dass beispielsweise die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ab der Saison 2008/09 neuer Premium-Partner des TSV 1860 München sein soll (siehe auch ergänzend zu den Sponsoring-Aktivitäten durch eine von der Lotto Rheinland-Pfalz gegründeten Stiftung zu Gunsten höherklassiger Fußballamateurvereine OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 24).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Nach diesem Maßstab zur Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs ist die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. Sportwettenmonopols des Landes Berlin mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren (so bzw. mit erheblichen Zweifeln hinsichtlich der Verfassungskonformität der Rechtslage in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32 ff., ergänzend vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 ff.; VG Braunschweig, Beschlüsse vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 54 ff., und vom 10. Juni 2008 - 5 B 51.08 -, S. 6 des Umdrucks; ferner ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; sowie bereits VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 25. März 2008 - 6 L 927/07.MZ -, zitiert nach juris, Rn. 8; so auch Engels, WRP 2008, 470 [472]; Koenig/Ciszewski, DÖV 2007, 313 [315 ff.]; offen zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, zitiert nach juris, Rn. 8; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2008 - 4 L 114/08.KS -, S. 4; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. April 2008 - 5 L 264/08.WI -, S. 2 ff.; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 13 ff.; so auch Beckemper/Janz, ZIS 2008, 31 [40]; a.A. zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: VG Stuttgart, 10. Kammer, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 - VG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - 4 K 207/08 -, zitiert nach juris, Rn. 25 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 17 ff., und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; dem sich anschließend - ebenfalls ergänzend - VG Ansbach, Beschluss vom 15. August 2008 - AN 4 S 08.01112 -, zitiert nach juris, Rn. 33; sowie bereits zuvor VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 ff. des Umdrucks; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; Hmb.

    Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht nunmehr in seinem Beschluss vom 1. April 2008 zur Vereinbarkeit einer Weisung gem. § 675 Abs. 1, § 665 BGB der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung an eine Annahmestelle wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes 2004 (StLottG) mit Art. 12 Abs. 1 GG (- 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, 611 ff.) anführt, dass das Urteil vom 28. März 2006 "gerade keine Aussagen über den Vertrieb der vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten und die Modalitäten der Vertriebsstruktur" treffe (Rn. 34), ist dies entgegen der Ansicht des Beklagten nicht im Sinne einer Klarstellung zu verstehen, dass im Urteil vom 28. März 2006 keinerlei Aussagen zum Vertrieb der Produkte der DKLB getroffen wurde (dazu ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 4; siehe aber auch ebenfalls ergänzend BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, S. zitiert nach juris, Rn. 44).

    Ferner fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, ob vom Verbot des § 5 Abs. 2 GlüStV umfasst ist, dass die Werbung für Sportwetten diese als sozialadäquate, positiv bewertete Unterhaltung darstellt und damit dem vom Bundesverfassungsgericht monierten Missstand (dazu BVerfGE 115, 276 [314]) abgeholfen wurde, oder ob es sich bei Hinweisen auf die finanzielle Unterstützung im kulturellen, künstlerischen und sportlichen Bereich um zulässige Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels handelt, die nicht zur Teilnahme am Glücksspiel anreizt oder ermuntert (siehe ergänzend einerseits BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 50, sowie andererseits ebenfalls ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

    So wird im Internetauftritt der DKLB und der hauseigenen Zeitschrift sowie in Anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen nicht lediglich über die gemeinnützige Verwendung der Zweckabgabe und des Bilanzgewinns zur Herstellung von Transparenz informiert, sondern auf emotionaler Ebene damit geworben und somit zum Abschluss von Sportwetten ermuntert: So wurde beispielsweise in den Sportteilen verschiedener Sonntagszeitungen während der Fußballeuropameisterschaft 2008 mit ganzseitigen Anzeigen unter der Überschrift "Ehrlich wetten: Ein Gewinn für alle." und unter Abbildung eines mit einem Heiligenschein versehenen Fußballs für Oddset geworben (siehe z.B. Bild am Sonntag vom 8. Juni 2008; Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2008, S. 21; Welt am Sonntag vom 15. Juni 2008) und somit der Abschluss von Sportwetten nicht lediglich als sozial adäquate, sondern geradezu als von Sünden befreiende Tätigkeit dargestellt (dazu auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Die möglichen tatsächlichen Folgen dieses normativ-regulativen Strukturdefizits zeigen sich auch darin, dass beispielsweise die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ab der Saison 2008/09 neuer Premium-Partner des TSV 1860 München sein soll (siehe auch ergänzend zu den Sponsoring-Aktivitäten durch eine von der Lotto Rheinland-Pfalz gegründeten Stiftung zu Gunsten höherklassiger Fußballamateurvereine OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 24).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Nach diesem Maßstab zur Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs ist die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. Sportwettenmonopols des Landes Berlin mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren (so bzw. mit erheblichen Zweifeln hinsichtlich der Verfassungskonformität der Rechtslage in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32 ff., ergänzend vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 ff.; VG Braunschweig, Beschlüsse vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 54 ff., und vom 10. Juni 2008 - 5 B 51.08 -, S. 6 des Umdrucks; ferner ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; sowie bereits VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 25. März 2008 - 6 L 927/07.MZ -, zitiert nach juris, Rn. 8; so auch Engels, WRP 2008, 470 [472]; Koenig/Ciszewski, DÖV 2007, 313 [315 ff.]; offen zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, zitiert nach juris, Rn. 8; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2008 - 4 L 114/08.KS -, S. 4; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. April 2008 - 5 L 264/08.WI -, S. 2 ff.; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 13 ff.; so auch Beckemper/Janz, ZIS 2008, 31 [40]; a.A. zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: VG Stuttgart, 10. Kammer, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 - VG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - 4 K 207/08 -, zitiert nach juris, Rn. 25 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 17 ff., und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; dem sich anschließend - ebenfalls ergänzend - VG Ansbach, Beschluss vom 15. August 2008 - AN 4 S 08.01112 -, zitiert nach juris, Rn. 33; sowie bereits zuvor VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 ff. des Umdrucks; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; Hmb.

    122 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht nunmehr in seinem Beschluss vom 1. April 2008 zur Vereinbarkeit einer Weisung gem. § 675 Abs. 1, § 665 BGB der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung an eine Annahmestelle wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes 2004 (StLottG) mit Art. 12 Abs. 1 GG (- 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, 611 ff.) anführt, dass das Urteil vom 28. März 2006 "gerade keine Aussagen über den Vertrieb der vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten und die Modalitäten der Vertriebsstruktur" treffe (Rn. 34), ist dies entgegen der Ansicht des Beklagten nicht im Sinne einer Klarstellung zu verstehen, dass im Urteil vom 28. März 2006 keinerlei Aussagen zum Vertrieb der Produkte der DKLB getroffen wurde (dazu ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 4; siehe aber auch ebenfalls ergänzend BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, S. zitiert nach juris, Rn. 44).

    Ferner fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, ob vom Verbot des § 5 Abs. 2 GlüStV umfasst ist, dass die Werbung für Sportwetten diese als sozialadäquate, positiv bewertete Unterhaltung darstellt und damit dem vom Bundesverfassungsgericht monierten Missstand (dazu BVerfGE 115, 276 [314]) abgeholfen wurde, oder ob es sich bei Hinweisen auf die finanzielle Unterstützung im kulturellen, künstlerischen und sportlichen Bereich um zulässige Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels handelt, die nicht zur Teilnahme am Glücksspiel anreizt oder ermuntert (siehe ergänzend einerseits BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 50, sowie andererseits ebenfalls ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

    So wird im Internetauftritt der DKLB und der hauseigenen Zeitschrift sowie in Anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen nicht lediglich über die gemeinnützige Verwendung der Zweckabgabe und des Bilanzgewinns zur Herstellung von Transparenz informiert, sondern auf emotionaler Ebene damit geworben und somit zum Abschluss von Sportwetten ermuntert: So wurde beispielsweise in den Sportteilen verschiedener Sonntagszeitungen während der Fußballeuropameisterschaft 2008 mit ganzseitigen Anzeigen unter der Überschrift "Ehrlich wetten: Ein Gewinn für alle." und unter Abbildung eines mit einem Heiligenschein versehenen Fußballs für Oddset geworben (siehe z.B. Bild am Sonntag vom 8. Juni 2008; Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2008, S. 21; Welt am Sonntag vom 15. Juni 2008) und somit der Abschluss von Sportwetten nicht lediglich als sozial adäquate, sondern geradezu als von Sünden befreiende Tätigkeit dargestellt (dazu auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Die möglichen tatsächlichen Folgen dieses normativ-regulativen Strukturdefizits zeigen sich auch darin, dass beispielsweise die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ab der Saison 2008/09 neuer Premium-Partner des TSV 1860 München sein soll (siehe auch ergänzend zu den Sponsoring-Aktivitäten durch eine von der Lotto Rheinland-Pfalz gegründeten Stiftung zu Gunsten höherklassiger Fußballamateurvereine OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 24).

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Nach diesem Maßstab zur Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs ist die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. Sportwettenmonopols des Landes Berlin mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren (so bzw. mit erheblichen Zweifeln hinsichtlich der Verfassungskonformität der Rechtslage in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32 ff., vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 ff.; VG Braunschweig, Beschlüsse vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 54 ff., und vom 10. Juni 2008 - 5 B 51.08 -, S. 6 des Umdrucks; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 25. März 2008 - 6 L 927/07.MZ -, zitiert nach juris, Rn. 8; so auch Engels, WRP 2008, 470 [472]; Koenig/Ciszewski, DÖV 2007, 313 [315 ff.]; offen zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, zitiert nach juris, Rn. 8; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2008 - 4 L 114/08.KS -, S. 4; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. April 2008 - 5 L 264/08.WI -, S. 2 ff.; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 13 ff.; so auch Beckemper/Janz, ZIS 2008, 31 [40]; a.A. zur Rechtslage in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: VG Stuttgart, 10. Kammer, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 - VG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2008 - 4 K 207/08 -, zitiert nach juris, Rn. 25 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 17 ff., und vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; dem sich anschließend VG Ansbach, Beschluss vom 15. August 2008 - AN 4 S 08.01112 -, zitiert nach juris, Rn. 33; sowie bereits zuvor VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 ff. des Umdrucks; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14 ff.; Hmb.

    147 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht nunmehr in seinem Beschluss vom 1. April 2008 zur Vereinbarkeit einer Weisung gem. § 675 Abs. 1, § 665 BGB der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung an eine Annahmestelle wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Bayerischen Staatslotteriegesetzes 2004 (StLottG) mit Art. 12 Abs. 1 GG (- 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, 611 ff.) anführt, dass das Urteil vom 28. März 2006 "gerade keine Aussagen über den Vertrieb der vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten und die Modalitäten der Vertriebsstruktur" treffe (Rn. 34), ist dies entgegen der Ansicht des Beklagten nicht im Sinne einer Klarstellung zu verstehen, dass im Urteil vom 28. März 2006 keinerlei Aussagen zum Vertrieb der Produkte der DKLB getroffen wurde (dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 4; siehe aber auch BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, S. zitiert nach juris, Rn. 44).

    Ferner fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, ob vom Verbot des § 5 Abs. 2 GlüStV umfasst ist, dass die Werbung für Sportwetten diese als sozialadäquate, positiv bewertete Unterhaltung darstellt und damit dem vom Bundesverfassungsgericht monierten Missstand (dazu BVerfGE 115, 276 [314]) abgeholfen wurde, oder ob es sich bei Hinweisen auf die finanzielle Unterstützung im kulturellen, künstlerischen und sportlichen Bereich um zulässige Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels handelt, die nicht zur Teilnahme am Glücksspiel anreizt oder ermuntert (siehe einerseits BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 50, sowie andererseits OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23 f.; sowie aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Karlsruhe, 2. Kammer, Urteil vom 15. September 2008 - 2 K 1637/08 -, zitiert nach juris, Rn. 36).

    So wird im Internetauftritt der DKLB und der hauseigenen Zeitschrift sowie in Anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen nicht lediglich über die gemeinnützige Verwendung der Zweckabgabe und des Bilanzgewinns zur Herstellung von Transparenz informiert, sondern auf emotionaler Ebene damit geworben und somit zum Abschluss von Sportwetten ermuntert: So wurde beispielsweise in den Sportteilen verschiedener Sonntagszeitungen während der Fußballeuropameisterschaft 2008 mit ganzseitigen Anzeigen unter der Überschrift "Ehrlich wetten: Ein Gewinn für alle." und unter Abbildung eines mit einem Heiligenschein versehenen Fußballs für Oddset geworben (siehe z.B. Bild am Sonntag vom 8. Juni 2008; Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2008, S. 21; Welt am Sonntag vom 15. Juni 2008) und somit der Abschluss von Sportwetten nicht lediglich als sozial adäquate, sondern geradezu als von Sünden befreiende Tätigkeit dargestellt (dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Die möglichen tatsächlichen Folgen dieses normativ-regulativen Strukturdefizits zeigen sich auch darin, dass beispielsweise die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ab der Saison 2008/09 neuer Premium-Partner des TSV 1860 München sein soll (siehe zu den Sponsoring-Aktivitäten durch eine von der Lotto Rheinland-Pfalz gegründeten Stiftung zu Gunsten höherklassiger Fußballamateurvereine OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten

    Auch das von den Beklagten zitierte OVG Rheinland-Pfalz hat in seiner, für den beschwerdeführenden Sportwettenvermittler grundsätzlich günstigen Entscheidung vom 18.08.2008 - 6 B 10338/08 - diesem auferlegt, im Geschäftslokal keine Internetsportwetten zuzulassen.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Auch das ebenfalls von den Beklagten zitierte OVG Rheinland-Pfalz hat in seiner, für den beschwerdeführenden Sportwettenvermittler grundsätzlich günstigen Entscheidung vom 18.08.2008 - 6 B 10338/08 - diesem auferlegt, im Geschäftslokal keine Internetsportwetten zuzulassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07

    Glücksspielrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung der Vermittlung

    Hintergrund ist, dass der beabsichtigte Rückerwerb der privatisierten Gesellschaftsanteile der dortigen Lottogesellschaft durch das Land infolge eines Kartellverfahrens blockiert und für den Umgang mit dieser Blockade keine Vorsorge getroffen ist (vgl. insoweit OVG Koblenz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, Seite 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08

    Glücksspiel: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner

    Hintergrund ist, dass der beabsichtigte Rückerwerb der privatisierten Gesellschaftsanteile der dortigen Lottogesellschaft durch das Land infolge eines Kartellverfahrens blockiert und für den Umgang mit dieser Blockade keine Vorsorge getroffen ist (vgl. insoweit OVG Koblenz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, Seite 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Insbesondere lässt er ungeklärt, ob die Regelungen in § 5 GlüStV auch Werbung für Sportwetten, die diese als sozialadäquate, positiv bewertete Unterhaltung darstellt, verbieten und damit dem vom Bundesverfassungsgericht monierten Missstand (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 136 - juris, BVerfGE 115, 276) abgeholfen wurde, oder ob es sich bei Hinweisen auf die finanzielle Unterstützung im kulturellen, künstlerischen und sportlichen Bereich um zulässige Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels handelt, die nicht zur Teilnahme am Glücksspiel anreizt oder ermuntert (in diesem Sinne: Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Juli 2008, 10 CS 08.1364, Rn. 50 - juris, derartige Hinweise ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008, 6 B 10338/08.OVG, Rn. 23 f. - juris).
  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Weitere traditionell andersartige Regelungen, wie das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (RGBl. I S. 335), sowie die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06) und der für die Sondersituation in Rheinland-Pfalz (vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.8.2008, ZfWG 2008, 276 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, ZfWG 2008, 381) geschaffenen Regelung in § 25 Abs. 3 GlüStV stehen der Annahme, dass die verfassungsrechtlich gebotene Konsistenz grundsätzlich gewahrt ist, ebenfalls nicht entgegen (vgl. näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009 - 1 S 206/08 - zitiert nach JURIS; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009, a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

  • VG Neustadt, 13.02.2012 - 5 K 446/11

    Glücksspiel; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ermessensfehler; Ergänzung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 81.08

    Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität von GlüStVtr BE und

  • VG Koblenz, 17.03.2009 - 5 L 52/09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - 1 S 99.08

    Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner Ausführungsgesetzes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08

    Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 2474/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu, Zwangsgeldandrohung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 6 B 10323/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - 1 S 3.08
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 206.08

    Vereinbarkeit des GlüStVtr BE 2007 und des GlüStVtrAG BE 2007 mit dem Grundgesetz

  • VG Berlin, 02.12.2008 - 35 A 185.08

    Sportwetten - Beschränkung der Berufsfreiheit der Sportwettenanbieter,

  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

  • VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1609/07

    Vermittlung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 1 S 236.08

    Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und zugehörigem Berliner

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 3335/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 2624/08

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 15.03.2010 - 7 K 1498/09

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 3562/08

    Festsetzung, Untersagung, Vermittlung

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 705/08

    Vermittlung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 4418/08

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 1384/08

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 3215/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2010 - 7 K 2714/08

    Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von Glücksspiel

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 3554/08

    Sportwetten, Niesenstraße 5, Unna

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 948/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 811/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten an inländische Kunden über das Ausland

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 6487/08

    Sportwetten, Vermittlung, Glücksspielstaatsvertrag, Staatsmonopol,

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 1538/08

    Vermittlung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 7 L 2815/08

    Untersagung von Sportwetten

  • VG Stuttgart, 16.04.2009 - 4 K 1328/09

    Bedenken wegen Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit

  • VG Wiesbaden, 08.10.2008 - 5 L 935/08

    Sportwetten

  • VG Stuttgart, 09.03.2009 - 4 K 629/09
  • VG Bremen, 18.12.2008 - 5 K 3235/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2683
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08.OVG (https://dejure.org/2008,2683)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2008 - 8 A 10310/08.OVG (https://dejure.org/2008,2683)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 8 A 10310/08.OVG (https://dejure.org/2008,2683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Schaumwein (Sekt) als Bestandteil eines aromatisierten weinhaltigen Cocktails; Beifügen eines höherwertigen Grundmaterials zu dem weinhaltigen Cocktail als weniger qualitativem Produkt; Angabe "mit Sekt & Orange" als irreführende Angabe; Verpflichtung zur ...

  • kanzlei.biz

    Getränk mit Sekt und Orangennektar in Anteilen von über 50% darf die Bezeichnung "Aromatisierter weinhaltiger Cocktail" tragen

  • Judicialis

    WeinG § 25; ; WeinG § 25 Abs. 2; ; WeinG § 25 Abs. 2 Nr. 1; ; VO (EWG) Nr. 1601/91; ; VO (EWG) NR. 822/87; ; VO (EG) Nr. 1493/99

  • rechtsportal.de

    Weinrecht: Aroma; aromatisiertes Getränkt; weinhaltiger Cocktail; aromatisierter weinhaltiger Cocktail; Wein; Schaumwein; Sekt; Orange; Orangennektar; Irreführung; elegant; Spezialität; Mousseux; Verkehrsbezeichnung; Bezeichnung; Aufmachung; Sektflasche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Sekt & Orange" - Ein Mischgetränk, das sich unter anderem aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet werden

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zulässig: Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1268 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.1998, NJW 1998, 3183; OVG RP, Urteil vom 4.11.2003, ZLR 2004, 631 und juris, Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03

    Erzeugnisse, Wein, Weinbau, Weinwirtschaft, Weinüberwachung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.1998, NJW 1998, 3183; OVG RP, Urteil vom 4.11.2003, ZLR 2004, 631 und juris, Rn. 36).
  • BPatG, 22.11.1997 - 26 W (pat) 179/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
    Es handelt sich insoweit um eine allgemein werbliche Anpreisung ohne spezifischen Inhalt (vgl. BPatG, Beschluss vom 22.11.1997 - 26 W (pat) 179/78 -, juris, Rn. 12 zu "elegant").
  • BVerwG, 27.03.2003 - 3 B 62.02

    Weinbezeichnung; Begriff "feinherb".

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
    Die danach größere Freiheit im Weinbezeichnungsrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.3.2003, ZLR 2003, 448 und juris, Rn. 4), die auch für die der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 unterliegenden aromatisierten Getränke Geltung beanspruchen kann, lässt auch die gleichzeitige Benennung zweier Begriffe von Verkehrsbezeichnungen auf einem Etikett zu.
  • VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21

    Folienumkleidung Sektflaschen

    Entsprechend hat das OVG Rheinland-Pfalz in seiner Sekt-Orange-Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass durch die Folienumkleidung die Abgrenzung eines anderen, im Übrigen in einer vergleichbaren Flasche angebotenen Getränks (konkret: eines aromatisierten weinhaltigen Cocktails) zu einem Sekt erfolgt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08 -, juris, Rn. 36).
  • VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12

    Hinweise für den Verbraucher auf Weinetikett

    Ferner hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08.OVG - zum Anwendungsbereich der Bestimmung des Art. 2 Abs. 1 c) der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91, der zufolge ein aromatisierter weinhaltiger Cocktail ein aus Wein und/oder Traubenmost gewonnenes Getränk ist, entschieden, dass Schaumwein/Sekt Wein im Sinne dieser Bestimmung darstellt, so dass viel dafür spricht, dass § 37 Abs. 1 WeinV der klägerseits vorgesehenen Angabe nicht entgegensteht, ohne dass es darauf ankommt, ob das Wort Eiswein vorliegend "für" ein Erzeugnis im Sinne der Bestimmung benutzt wird.
  • VG Trier, 25.06.2019 - 2 K 624/19

    Bezeichnung eines Weins als Perlwein

    Hier besteht ein als schutzwürdig anerkanntes Interesse, den Verwaltungsrechtsweg als sachnähere und fachspezifische Rechtsschutzform einzuschlagen (so OVG RP, Urteil vom 13. März 2019 - 8 A 11522/18 -, juris, Rn. 33 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08 - juris).
  • VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 7 S 10.919

    Etikettierung eines aromatisierten weinhaltigen Getränks (Glühwein)

    Abzustellen ist dabei auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 2.07.2008, Az. 8 A 10310/08, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5824
OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08 (https://dejure.org/2008,5824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.2008 - 11 ME 1/08 (https://dejure.org/2008,5824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 2008 - 11 ME 1/08 (https://dejure.org/2008,5824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung der Abschiebung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 S. 1 AufenthG; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG; § 30 Abs. 3 AufenthG; § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit Rücksicht auf die durch Art. 6 I GG geschützte eheliche Lebensgemeinschaft trotz mangelnder Sicherung des Lebensunterhalts des nachgezogenen Ausländers; Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei negativer Prognose für das ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 30 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 31 Abs. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Verlängerung, Lebensunterhalt, Ermessen, Zukunftsprognose, Erlasslage, Schutz von Ehe und Familie, Gleichheitsgrundsatz, eigenständiges Aufenthaltsrecht, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Judicialis

    AufenthG § 2 Abs. 3 S. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 30 Abs. 3; ; AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 60 a Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Abschiebung: Abschiebung, Aussetzung; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; eheliche Lebensgemeinschaft; Ermessen; öffentliche Mittel; Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit Rücksicht auf die durch Art. 6 I GG geschützte eheliche Lebensgemeinschaft trotz mangelnder Sicherung des Lebensunterhalts des nachgezogenen Ausländers; Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei negativer Prognose für das ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1268 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Abgesehen davon, dass das Attest wenig aussagekräftig ist, da es von einem praktischen Arzt stammt und sich auf zwei Sätze beschränkt, ohne die Befundtatsachen aus der Anamnese, die Methode der Tatsachenerhebung und die prognostische Diagnose anzugeben (vgl. zu diesen Erfordernissen etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.2.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213), ist es durch die fachpsychiatrische Stellungnahme der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie J. im Fachbereich Gesundheit der Region Hannover vom 26. Juni 2008 überholt.

    Eine Reiseunfähigkeit, die einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit begründen würde, ist nämlich nur dann gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.2.2008, a.a.O. m.w.N. aus d. Rechtspr.).

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Allerdings besteht Anlass zu dem Hinweis, dass die Antragsgegnerin bei einer Durchführung der Abschiebung dem Gesundheitszustand der Antragstellerin angemessen Rechnung tragen und die notwendigen Vorkehrungen treffen muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 -, NVwZ-Beil. 2002, 91 u. Beschl. v. 26.2.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAusR 1998, 241).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 13 ME 128/08

    Erteilung einer Duldung bzw. eine entsprechende Verpflichtung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Auch wenn im vorliegenden Fall eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG nicht eingetreten ist, da die der Antragstellerin erteilte Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 erloschen ist (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG), kann die rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne von § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG gleichwohl zu bejahen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Allerdings besteht Anlass zu dem Hinweis, dass die Antragsgegnerin bei einer Durchführung der Abschiebung dem Gesundheitszustand der Antragstellerin angemessen Rechnung tragen und die notwendigen Vorkehrungen treffen muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 -, NVwZ-Beil. 2002, 91 u. Beschl. v. 26.2.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAusR 1998, 241).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 336 = NVwZ 2007, 1302) vertritt die Auffassung, einem Ausländer dürfe bei fortbestehender ehelicher Lebensgemeinschaft eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 3 AufenthG dann nicht versagt werden, wenn dem Ausländer bei aufgelöster ehelicher Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gewährt werden müsste.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Auch wenn im vorliegenden Fall eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG nicht eingetreten ist, da die der Antragstellerin erteilte Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 erloschen ist (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG), kann die rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne von § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG gleichwohl zu bejahen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08
    Auch wenn im vorliegenden Fall eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG nicht eingetreten ist, da die der Antragstellerin erteilte Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 erloschen ist (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG), kann die rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne von § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG gleichwohl zu bejahen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07

    Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens

    Dies erfordert eine Prognoseentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles (h.M., u.a. VGH München, a.a.O., OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2008, AuAS 2008, 257; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O. und Beschluss vom 27. März 2007 - OVG 2 N 34.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 2 B 2.08

    Ausnahme von der Regelausweisung bei einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis

    Nach der ständigen Rechtsprechung (OVG Bln-Bbg., Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 S 47.07 -, AuAS 2007, 150 und vom 11. März 2008 - 2 M 55.07 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 2008, AuAS 2008, 162; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2008, AuAS 2008, 257) ist ein solches inlandsbezogenes Abschiebungshindernis unter anderem gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2011 - 2 M 44/11

    Verlängerung eines Aufenthaltserlaubnis bei Ausweisungsgrund

    Eine Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kommt etwa in Betracht, wenn der Ausländer und/oder sein Ehegatte keine Anstrengungen unternehmen, den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, Beschl. v. 20.08.2008 - 11 ME 1/08 -, AuAS 2008, 257).
  • VG Oldenburg, 26.11.2008 - 11 A 1233/08

    Altfallregelung (§ 104a AufenthG)

    Maßgeblich ist für dieses sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende inlandsbezogene Ausreisehindernis, ob die beachtliche Wahrscheinlich besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers schon unmittelbar durch die (freiwillige) Ausreise und die Abschiebung selbst oder die damit verbundenen Handlungen bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Ausländer in den Verantwortungsbereich der Behörden seines Heimatlandes gelangt, wesentlich verschlechtert, d.h. die Maßnahme deutlich über die körperlichen oder psychischen Folgen hinausgeht, die eine (zwangsweise) Rückführung für jeden Ausländer zeitigt und diese auch nicht durch Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2008 - 11 ME 1/08 - ; Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 LA 124/04 - ; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2004 - 18 B 2560/03 - ; Beschluss vom 18. August 2004 - 19 B 1687/04 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - ; Beschluss vom 10. Juli 2003 - 11 S 1622/02 - InfAuslR 2003, 423 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10694
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06 (https://dejure.org/2008,10694)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.05.2008 - 6 A 310/06 (https://dejure.org/2008,10694)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 (https://dejure.org/2008,10694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungspraxis bei der Übernahme von aufgrund erfolgreicher arbeitsgerichtlicher Klagen in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis eingestellter Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe; Rechtliche Beurteilung der Ermessensausübung bei der bevorzugten Übernahme ...

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 2 K 963/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1268 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2006 - 6 A 1755/04

    Rechtmäßigkeit der bevorzugten Übernahme von Erziehungsurlaubsvertretungen in das

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    (Im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 22.9.2006 - 6 A 1755/04 -.).

    OVG NRW, Urteil vom 22.9.2006 - 6 A 1755/04 -, IÖD 2007, 63.

    dazu auch OVG NRW, Urteile vom 21.4.2005 - 6 A 138/04 - und vom 22.9.2006 - 6 A 1755/04 -, IÖD 2007, 63.

    zum Vorstehenden ausführlich OVG NRW, Urteil vom 22.9.2006, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2006 - 6 A 77/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    dazu auch OVG NRW, Urteile vom 21.4.2005 - 6 A 138/04 - und insbesondere vom 23.6.2006 - 6 A 77/04 -.

    dazu eingehend OVG NRW, Urteil vom 23.6.2006 - 6 A 77/04 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 6 A 138/04

    Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    dazu auch OVG NRW, Urteile vom 21.4.2005 - 6 A 138/04 - und vom 22.9.2006 - 6 A 1755/04 -, IÖD 2007, 63.

    dazu auch OVG NRW, Urteile vom 21.4.2005 - 6 A 138/04 - und insbesondere vom 23.6.2006 - 6 A 77/04 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1980 - 6 A 1096/80
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    dazu auch BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 31.99 -, ZBR 2001, 140; OVG NRW, Urteil vom 16.12.1980 - 6 A 1096/80 -, DÖD 1982, 66.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    BVerwG, Urteile vom 22.10.1981 - 2 C 19/81 -, DokBer B 1982, 57 und vom 11.2.1982 - 2 C 18/81 -, RiA 1982, 165.
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    dazu auch BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 31.99 -, ZBR 2001, 140; OVG NRW, Urteil vom 16.12.1980 - 6 A 1096/80 -, DÖD 1982, 66.
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    BVerwG, Urteile vom 22.10.1981 - 2 C 19/81 -, DokBer B 1982, 57 und vom 11.2.1982 - 2 C 18/81 -, RiA 1982, 165.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2001 - 6 A 196/01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06
    Die frühere, offenbar in diese Richtung gehende Verwaltungspraxis, für die auch die Klägerin mehrere Beispielsfälle benennt, ist seit der Entscheidung des Senats vom 6.7.2001 - 6 A 196/01 - sowie den Dienstbesprechungen der Bezirksregierungen vom 29./30.10.2001 aufgegeben worden, mit Verzögerung auch von der Bezirksregierung N. .
  • VG Arnsberg, 15.03.2017 - 2 K 1896/15
    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42.79 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 44.86 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 -, juris Rn. 27.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 -, juris Rn. 27.

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1981 - 2 C 42.79 -, juris Rn. 19, und vom 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 44.86 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 -, juris Rn. 27.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 -, juris Rn. 27.

  • LAG Köln, 02.06.2017 - 4 Sa 956/16

    Anspruch auf Abschluss eines Planstelleninhabervertrages

    Bei der in dieser Vorschrift enthaltenen Feststellung, dass Lehrerinnen und Lehrer in der Regel Beamtinnen und Beamte sind, handelt es sich nämlich um einen - Art. 33 Abs. 4 GG entsprechenden - Funktionsvorbehalt, der keine subjektiven Rechte auf Ernennung zum Beamten begründet (wie OVG Münster, Urteil vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 -, Rn. 45, juris).

    Bei der in dieser Vorschrift enthaltenen Feststellung, dass Lehrerinnen und Lehrer in der Regel Beamtinnen und Beamte sind, handelt es sich nämlich um einen - Art. 33 Abs. 4 GG entsprechenden - Funktionsvorbehalt, der keine subjektiven Rechte auf Ernennung zum Beamten begründet (konkret zu § 57 Abs. 4 Satz 2 SchulG NRW vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. Mai 2008- 6 A 310/06 -, Rn. 45, juris; zum Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 2 GG allgemein vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31/99 -, Rn. 13, juris).

  • VG Köln, 13.12.2017 - 23 K 6629/15
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass aus Art. 33 Abs. 2 GG kein unmittelbarer Einstellungsanspruch, sondern nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung resultiert, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 22/09 -, juris Rn. 18 m.w.N. und Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 PKH 3/105 -, juris Rn. 11, OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 2008 - 6 A 310/06 -, juris Rn. 27.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2008 - 1 L 91/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33397
OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2008 - 1 L 91/08 (https://dejure.org/2008,33397)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.08.2008 - 1 L 91/08 (https://dejure.org/2008,33397)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. August 2008 - 1 L 91/08 (https://dejure.org/2008,33397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wegen Umbildung von Körperschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1268 (Ls.)
  • DÖV 2008, 1009
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht