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   OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10   

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https://dejure.org/2010,6343
OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10 (https://dejure.org/2010,6343)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.2010 - 8 PA 183/10 (https://dejure.org/2010,6343)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 2010 - 8 PA 183/10 (https://dejure.org/2010,6343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 S. 1 BeschVerfV; § 11 S. 1 BeschVerfV; § 5 Abs. 3 S. 2 NHärteKVO
    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher Abschiebung wegen auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruhenden Passlosigkeit; Entgegenstehende Gründe der Erteilung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BeschVerfV § 10, BeschVerfV § 11 S. 1, AufenthG § ... 60a Abs. 2 S. 1, GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 3 Abs. 1, AufenthG § 48 Abs. 3 S. 1, AufenthV § 5 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 80 Abs. 4, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4, NHärteKVO § 5 Abs. 3 S. 2
    Arbeitsgenehmigung, Duldung, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, Kausalität, Härtefallkommission, Unmöglichkeit, Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher Abschiebung wegen auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruhenden Passlosigkeit; Entgegenstehende Gründe der Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher Abschiebung wegen auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruhenden Passlosigkeit; Entgegenstehende Gründe der Erteilung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
  • DÖV 2010, 10
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Zu vertreten hat der Ausländer insbesondere ein Abschiebungshindernis, das er durch Täuschung über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben herbeiführt (§ 11 Satz 2 BeschVerfV) oder das kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.4.2010 - 11 PA 85/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.4.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, juris Rn. 43 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2010, BeschVerfV, Anm. 47; Zühlcke, Die Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung nach dem neuen Zuwanderungsrecht, in: ZAR 2005, 317, 321).

    Schon deshalb sind sie verpflichtet, alles zu tun, um ihren gesetzlichen Pflichten unverzüglich nachzukommen, soweit ihnen dies vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zumutbar ist, und zwar nicht nur oberflächlich und ein einziges Mal, sondern ernsthaft, nachhaltig und gegebenenfalls wiederholt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.4.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris Rn. 13).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 E 11594/06

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Angaben; aufenthaltsbeendende Maßnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Zu vertreten hat der Ausländer insbesondere ein Abschiebungshindernis, das er durch Täuschung über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben herbeiführt (§ 11 Satz 2 BeschVerfV) oder das kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.4.2010 - 11 PA 85/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.4.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, juris Rn. 43 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2010, BeschVerfV, Anm. 47; Zühlcke, Die Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung nach dem neuen Zuwanderungsrecht, in: ZAR 2005, 317, 321).

    Schon deshalb sind sie verpflichtet, alles zu tun, um ihren gesetzlichen Pflichten unverzüglich nachzukommen, soweit ihnen dies vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zumutbar ist, und zwar nicht nur oberflächlich und ein einziges Mal, sondern ernsthaft, nachhaltig und gegebenenfalls wiederholt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.4.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Denn ungeachtet der Frage, ob die Staatsangehörigkeit der Klägerin überhaupt hinreichend geklärt ist, ist nicht ersichtlich, dass die gemeinsame Abschiebung in e i n zur Rückübernahme bereites Land von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.01.2008 - 10 PA 261/07

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Ob darüber hinaus auch die vorsätzlichen Täuschungen der Klägerin über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände (vgl. hierzu die Entscheidungen in den vorausgegangenen, auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Verfahren der Klägerin: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.8.2008 - 10 LA 168/08 - und v. 2.1.2008 - 10 PA 261/07 -), die jedenfalls in der Vergangenheit aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert haben, zu einem Ausschluss nach § 11 BeschVerfV führen, kann der Senat daher hier dahinstehen lassen.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 11 PA 85/10

    Täuschung über die Identität und Staatsangehörigkeit eines staatenlosen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Zu vertreten hat der Ausländer insbesondere ein Abschiebungshindernis, das er durch Täuschung über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben herbeiführt (§ 11 Satz 2 BeschVerfV) oder das kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.4.2010 - 11 PA 85/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.4.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, juris Rn. 43 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2010, BeschVerfV, Anm. 47; Zühlcke, Die Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung nach dem neuen Zuwanderungsrecht, in: ZAR 2005, 317, 321).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Zu vertreten hat der Ausländer insbesondere ein Abschiebungshindernis, das er durch Täuschung über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben herbeiführt (§ 11 Satz 2 BeschVerfV) oder das kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.4.2010 - 11 PA 85/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.4.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, juris Rn. 43 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2010, BeschVerfV, Anm. 47; Zühlcke, Die Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung nach dem neuen Zuwanderungsrecht, in: ZAR 2005, 317, 321).
  • OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 213/00

    Beantragung eines Reisepasses als Gegenstand der elterlichen Sorge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Hat der Ausländer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist sein gesetzlicher Vertreter nach § 80 Abs. 4 AufenthG verpflichtet, für ihn den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Passes oder Passersatzes zu stellen (vgl. auch OLG Köln, Beschl. v. 19.2.2001 - 25 UF 213/00 -, NJWE-FER 2001, 285; jurisPK-BGB, 4. Aufl., § 1629 Rn. 3; Palandt, BGB, 69. Aufl., § 1626 Rn. 14, wonach auch die Personensorge die Pflicht zur Beantragung notwendiger Ausweispapiere umfasst).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
    Denn nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) hat sie keinen Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 10 Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV -, der hier allein in Betracht zu ziehen ist.
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung beruht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [224]; OVG Niedersachen, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230 - jeweils m.w.N.).

    Gründe, die den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind im Rahmen des § 11 BeschVerfV unbeachtlich (vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230 [231]).

  • VG Karlsruhe, 29.09.2016 - 4 K 4114/16

    Minderjähriger Ausländer; Beschaffung eines Passes oder Passersatzes;

    Zwar ist ein Fall des Vertretenmüssens auch zu bejahen, wenn die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Ausländern in zurechenbarer Weise die erforderlichen Passanträge nicht stellen (vgl. § 80 Abs. 4 AufenthG) und deshalb die Kinder nicht abgeschoben werden können, mit der Folge dass die Vertreter selbst mit Rücksicht auf Art. 6 GG nicht abgeschoben werden können (Niedersächs. OVG, Beschl. v. 22.06.2010 - 8 PA 183/10 - juris).
  • VG Schleswig, 02.07.2018 - 11 B 77/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

    Die fehlende Mitwirkung bei Beschaffung von Pass(ersatz)papieren für seine Tochter- trotz der gesetzlichen Pflicht hierzu aus § 80 Abs. 4 AufenthG- ist zwar nach ganz herrschender Meinung als unter den Anwendungsbereich des § 60a Abs. 6 AufenthG fallender Ausschlussgrund subsumierbar und entspricht in seinem Unwertgehalt den (nicht abschließend) aufgezählten Regelbeispielen in § 60a Abs. 6 S. 2 AufenthG (siehe z.B. mwN: OVG Münster, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 11772/05; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10; VGH München, Beschluss vom 28.4.2011 - 9 ZB 11.875; Funke -Kaiser in GK AufenthG, § 60a, Rn. 78 ff.).

    Dem Ausländer kann kein Verhalten aus der Vergangenheit vorgeworfen werden (VGH München, Beschluss vom 28.4.2011 - 9 ZB 11.875 und BeckOK AuslR/Kluth, 17. Ed. 1.11.2017, AufenthG § 60a Rn. 54; im Ergebnis wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10 und Funke-Kaiser in GK AufenthG, § 60a Rn. 884).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 19 ZB 20.1219

    Zurechnung elterlichen Verhaltens im Asylsrecht

    Zu Recht verweisen das Verwaltungsgericht und die Beklagte insoweit auch auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 15, 22) und des OVG Lüneburg (B.v. 12.8.2010 - 8 PA 183/10 - juris).
  • VG Düsseldorf, 20.07.2017 - 22 L 3328/17

    Ausbildungsduldung; aufenthaltsbeendende Maßnahmen; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Rspr., vgl. zur inhaltsgleichen, zum 1. Juli 2013 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 11 Beschäftigungsverfahrensordnung: z.B. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -, juris, Rdn. 42 ff., m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. August 2010 - 8 PA 183/10 -, juris, Rdn. 5; zu § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG: Bay. VGH, Beschluss vom 11. November 2016 - 10 C 16.1790 -, juris, Rdn. 9, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris, Rdn. 3.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18

    Erforderlichkeit einer Beschäftigungserlaubnis für die Tätigkeit eines geduldeten

    Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Senatsbeschl. v. 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230; v. 26.2.2016 - 8 ME 21/16 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2013 - 3 M 39.13

    Duldung; Beschäftigungserlaubnis; Liberia; Passbeschaffung; Mitwirkung;

    4 Soweit die Beschwerdebegründung (S. 2 unten) § 11 Satz 2 BeschVerfV - nunmehr § 33 Abs. 2 BeschV - anführt, stellt auch die mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung wie bei § 25 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AufenthG einen Versagungsgrund nach § 33 BeschV dar (vgl. zu § 11 BeschVerfV Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - OVG 3 B 3.11, juris Rn. 26 ff., unter Bezugnahme auf Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2010 - OVG 3 N 155.08 - und vom 24. November 2006 - OVG 3 N 212.06 - OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222, 224 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230, und vom 8. April 2010 - 11 PA 85/10 -, juris, Rn. 5; OVG Koblenz, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915

    Aufenthaltsbeschränkung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Eltern

    Die Nichtbeachtung der Verpflichtung des gesetzlichen Vertreters, für den Minderjährigen alle für seinen Aufenthalt und die Passerlangung erforderlichen Anträge zu stellen, ist ein Verstoß gegen die eigene Mitwirkungspflicht (vgl. Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 80 Rn. 10; vgl. NdsOVG, B.v. 12.8.2010 - 8 PA 183/10 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1914

    Zurechnung der fehlenden Mitwirkung der Eltern bei der Passbeschaffung für ihr

    Die Nichtbeachtung der Verpflichtung des gesetzlichen Vertreters, für den Minderjährigen alle für seinen Aufenthalt und die Passerlangung erforderlichen Anträge zu stellen, ist ein Verstoß gegen die eigene Mitwirkungspflicht (vgl. Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 80 Rn. 10; vgl. NdsOVG, B.v. 12.8.2010 - 8 PA 183/10 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 3 B 3.11

    Libanon; Palästinenser; Beschäftigungserlaubnis; Ausreisehindernis; verschuldet;

    26 Die mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt - selbst in Ansehung des § 11 Satz 2 BeschVerfV - ebenso wie bei § 25 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AufenthG einen Versagungsgrund nach § 11 Satz 1 BeschVerfV dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2010 - OVG 3 N 155.08 - und vom 24. November 2006 - OVG 3 N 212.06 - OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222, 224 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230, und vom 8. April 2010 - 11 PA 85/10 -, juris, Rn. 5; OVG Koblenz, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, juris, Rn. 9).
  • VG Cottbus, 04.10.2018 - 3 L 536/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

  • VG Karlsruhe, 28.09.2022 - 2 K 1673/22

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer;

  • VG Stuttgart, 13.10.2011 - 11 K 1016/11

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer

  • VG Berlin, 01.03.2011 - 30 K 30.10

    Mitwirkungsobliegenheiten bei der Passbeschaffung für Kinder als Voraussetzung

  • VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121

    Gestattung der Erwerbstätigkeit; Abgelehnter Asylbewerber mit langjähriger

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15473
VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005 (https://dejure.org/2010,15473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005 (https://dejure.org/2010,15473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2010 - 15 ZB 10.30005 (https://dejure.org/2010,15473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Selbsteintrittsrecht eines Mitgliedstaates nach Art 3 Abs 2 S 1 EGV 343/2003 - VO Dublin II - für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen eingereichten Asylantrages

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Mitgliedstaates zur Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen eingereichten Asylantrags; Vorliegen der Ausübung des Selbsteintrittsrechts eines Mitgliedstaates im Falle einer erfolgten Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2 S. 1, AsylVfG § 25, VO 343/2003/EG Art. 2 Bst. e
    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Anhörung, Selbsteintritt, Sachprüfung, Prüfung, informatorischer Charakter, Ermessensentscheidung, konkludenter Selbsteintritt

  • rechtsportal.de

    VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2 S. 1; AsylVfG § 29
    Berechtigung eines Mitgliedstaates zur Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen eingereichten Asylantrags; Vorliegen der Ausübung des Selbsteintrittsrechts eines Mitgliedstaates im Falle einer erfolgten Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Münster, 04.03.2009 - 9 L 77/09

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, Anhörung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005
    5 Eine bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht wird für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringen, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen (in diesem Sinn auch VG Saarland vom 24.9.2008 Az. 2 K 94/08 unter Bezugnahme auf VG Trier, VG Karlsruhe und VG Bremen; VG München vom 25.5.2009 Az. M 4 S 09.60039; VG Ansbach vom 13.1.2009 Az. 3 K 08.30017; VG Münster vom 4.3.2009 Az. 9 L 77/09.A; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 29 AsylVfG; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Saarlouis, 24.09.2008 - 2 K 94/08

    Asylantrag gemäß § 27 a AsylVfG und kein Gebrauchmachen von Selbsteintrittsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005
    5 Eine bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht wird für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringen, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen (in diesem Sinn auch VG Saarland vom 24.9.2008 Az. 2 K 94/08 unter Bezugnahme auf VG Trier, VG Karlsruhe und VG Bremen; VG München vom 25.5.2009 Az. M 4 S 09.60039; VG Ansbach vom 13.1.2009 Az. 3 K 08.30017; VG Münster vom 4.3.2009 Az. 9 L 77/09.A; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 29 AsylVfG; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 3 K 08.30017

    Dublin II; Großbritannien

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005
    5 Eine bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht wird für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringen, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen (in diesem Sinn auch VG Saarland vom 24.9.2008 Az. 2 K 94/08 unter Bezugnahme auf VG Trier, VG Karlsruhe und VG Bremen; VG München vom 25.5.2009 Az. M 4 S 09.60039; VG Ansbach vom 13.1.2009 Az. 3 K 08.30017; VG Münster vom 4.3.2009 Az. 9 L 77/09.A; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 29 AsylVfG; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039

    Kein Rechtschutzbedürfnis bei Untertauchen des Antragstellers; Rückführung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005
    5 Eine bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht wird für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringen, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen (in diesem Sinn auch VG Saarland vom 24.9.2008 Az. 2 K 94/08 unter Bezugnahme auf VG Trier, VG Karlsruhe und VG Bremen; VG München vom 25.5.2009 Az. M 4 S 09.60039; VG Ansbach vom 13.1.2009 Az. 3 K 08.30017; VG Münster vom 4.3.2009 Az. 9 L 77/09.A; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 29 AsylVfG; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 10 L 3022/14

    Selbsteintrittsrecht; persönliches Gespräch; Anhörung nach § 25 AsylVfG;

    vgl. zur Dublin-II-VO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, juris Rdnr. 3.

    Dies bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, juris Rdnr. 4; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, November 2013, § 27a Rdnr. 177.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, juris Rdnr. 4; VG Minden, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 10 L 1013/14.A -, juris Rdnr. 48; VG Ansbach, Urteil vom 5. November 2009 - AN 5 K 09.30201 - juris Rdnr. 17 und 18;.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 - vielmehr betont, dass es von den - soeben gewürdigten - Umständen des Einzelfalls abhänge, ob eine Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht hinreichend zweifelsfrei die Ausübung des Selbsteintrittsrechts zum Ausdruck bringe.

  • VG München, 29.02.2016 - M 12 K 15.50784

    Erfolglose Klage einer Nigerianerin gegen die gegen sie gerichtete

    Diese in das Ermessen des Mitgliedsstaats gestellte Entscheidung setzt ein Verhalten des Mitgliedsstaats voraus, das zweifelsfrei den Entschluss des Mitgliedsstaats verdeutlicht, das Asylverfahren abweichend vom Regelfallsystem des Art. 3 Abs. 1 Dublin III VO in eigener Verantwortung durchzuführen (vgl. zur Dublin II VO: BayVGH, B.v. 3.3. 2010 -15 ZB 10.30005 - juris).

    Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass der Selbsteintritt keine dem Asylbewerber gegenüber abzugebende Erklärung ist und das "Verhalten" des Bundesamts folglich auch nicht aus dessen Horizont zu beurteilen ist (BayVGH, B. v. 3.3. 2010, a. a. O.).

  • VG Minden, 26.02.2021 - 10 K 3523/18
    Bayerischer VGH, Beschluss vom 03. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, 467 (juris Rn. 4); VG Magdeburg, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 8 B 90/17 -, juris Rn. 11; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, Band 2, § 27a Rn. 177 (Stand: November 2013).

    OVG NRW, Beschluss vom 07. Dezember 2017 - 13 A 2579/17.A -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, 467 (ju ris Rn. 4); Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 LA 77/16 -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Be­ schluss vom 20. Februar 2017 - 8 B 90/17 -, juris Rn. 11.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1498
OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08 (https://dejure.org/2010,1498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2010 - 8 LB 117/08 (https://dejure.org/2010,1498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 (https://dejure.org/2010,1498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 AufenthG; § 23 Abs. 1 AufenthG; § 36 Abs. 2 AufenthG; § 104a Abs. 1 AufenthG; § 104a Abs. 2 AufenthG; § 104a Abs. 5 AufenthG; § 104a Abs. 6 AufenthG
    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in Ausübung der Personensorge vorgenommenen Täuschungshandlungen ausländischer Eltern gegenüber ihrem Kind; Zurechnung einer durch die Eltern begangenen Täuschungshandlung über den Eintritt der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 s. 1 Nr. 4 1. Alt., AufenthG § 104a Abs. 2 S. 1
    Aufenthaltserlaubnis auf Probe, rückwirkende Erteilung, Täuschungshandlungen, Täuschung über Identität, Sicherung des Lebensunterhalts, Integrationsprognose, Integration, Roma, Kosovo

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in Ausübung der Personensorge vorgenommenen Täuschungshandlungen ausländischer Eltern gegenüber ihrem Kind; Zurechnung einer durch die Eltern begangenen Täuschungshandlung über den Eintritt der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in Ausübung der Personensorge vorgenommenen Täuschungshandlungen ausländischer Eltern gegenüber ihrem Kind; Zurechnung einer durch die Eltern begangenen Täuschungshandlung über den Eintritt der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
  • DÖV 2010, 986
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Denn aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. ergibt sich kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Allerdings hat er hier den wesentlichen Teil seines Aufenthalts (von 1991 bis 2004) unter falscher Identität verbracht, so dass der Aufenthaltsdauer kein entscheidendes Gewicht zukommen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83).

    Abgesehen von diesen Zweifeln an der Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. aber auch kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

    Diese von den Eltern der Kläger zu 3. und 4. während deren Minderjährigkeit in Ausübung der Personensorge begangene Täuschung auch über die Identität der Kläger zu 3. und 4. müssen sich diese im Rahmen der Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52; Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris Rn. 51; Beschl. v. 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris Rn. 12).

    Anlass dafür, eine Unterbrechung dieses Zurechnungszusammenhangs allein durch die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit der Kläger zu 3. und 4. anzunehmen, hat der Senat nicht (so wohl auch GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 37.1; offen bei BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; a.A. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Diese von den Eltern der Kläger zu 3. und 4. während deren Minderjährigkeit in Ausübung der Personensorge begangene Täuschung auch über die Identität der Kläger zu 3. und 4. müssen sich diese im Rahmen der Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52; Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris Rn. 51; Beschl. v. 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris Rn. 12).

    Anlass dafür, eine Unterbrechung dieses Zurechnungszusammenhangs allein durch die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit der Kläger zu 3. und 4. anzunehmen, hat der Senat nicht (so wohl auch GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 37.1; offen bei BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; a.A. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).

    Im Hinblick auf den darüber hinausgehenden Schutz des Privatlebens kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausländer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG regelmäßig schon dann nicht erfolgreich auf den Schutz seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK berufen, wenn er im Bundesgebiet über keinen Aufenthaltstitel verfügt hat und verfügt und freiwillig in das Land seiner Staatsangehörigkeit zurückkehren konnte und kann (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.10 - 8 PA 45/10 - v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, NordÖR 2006, 472).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Allerdings ist die Ermessensausübung erst eröffnet, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind und eine außergewöhnliche Härte festgestellt ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67, 68; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2010, AufenthG § 36 Rn. 12 f.).

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 8 ME 88/10 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Denn aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. ergibt sich kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

    Abgesehen von diesen Zweifeln an der Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. aber auch kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10468/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Dies ist der am 9. Dezember 1988 geborene Kläger zu 3. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aber auch auf Kinder von Ausländern Anwendung finden, die zum Stichtag (1.7.2007) noch minderjährig waren, im Erteilungszeitraum nach § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG (bis zum 31.12.2009) aber volljährig geworden sind (BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 C 20.08 -, InfAuslR 2010, 113, 114 f.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 346; Nr. 104a.1.9 letzter Satz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877)).

    Liegen, wie hier, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht vor, ist stets auch zu prüfen, ob das volljährige Kind nicht seinerseits und unabhängig von der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen an seine Eltern bzw. einen Elternteil die Voraussetzungen des § 104a Abs. 1 AufenthG in eigener Person erfüllt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 348 f.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10

    Gewährleistung für ein Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Liegen, wie hier, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht vor, ist stets auch zu prüfen, ob das volljährige Kind nicht seinerseits und unabhängig von der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen an seine Eltern bzw. einen Elternteil die Voraussetzungen des § 104a Abs. 1 AufenthG in eigener Person erfüllt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 348 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08

    Erfüllung des Ausschlussgrundes des § 104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG 2004 durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Da der Gesetzeswortlaut in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AufenthG allein auf eine vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde als solche abstellt, muss das Verhalten des Ausländers nach der gesetzlichen Formulierung nur im Rahmen der zweiten Alternative des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG kausal für das Unterlassen oder die Verzögerung einer Abschiebung sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10469/09 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, NVwZ-RR 2009, 181 f.; GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Denn im Hinblick auf den Schutz des Privatlebens kommt einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 25a m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 19 C 08.2654

    Prozesskostenhilfe; außergewöhnliche Härte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 8 ME 88/10 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjährige

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 101/06

    Berufen des abzuschiebenden Ausländers auf eine Verletzung des

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02

    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige,

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 8 ME 88/10

    Regelungen zum Aufenthalt aus familiären Gründen als Anspruch auf Erteilung einer

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10469/09

    Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis auch bei fehlender Kausalität der Täuschung

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 10 ME 442/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 2 ME 302/08

    Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Behinderung; Duldung; Generalkonsulat;

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Die damit in wirtschaftlicher Hinsicht geforderte Bewährung während des zwingend nur bis zum 31. Dezember 2009 andauernden Zeitraums des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann bei einer rückwirkenden Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gezeigt, der mit der Aufenthaltserlaubnis auf Probe verfolgte Zweck mithin nicht mehr erreicht werden (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 43).

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 30 (zu § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG); Hailbronner, a.a.O., § 25a Rn. 7; Welte, a.a.O., S. 252).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 22 AuslG; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 - DVBl 2010, 1322; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2008, § 36 AufenthG Rn. 13).
  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Ob dieser Zurechnungszusammenhang bei Eintritt der Volljährigkeit der Antragsteller zu 2. bis 5. unterbrochen wird oder fortdauert (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 -, juris, Rn. 48 zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 -, juris, Rdnr. 59.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

    Ob eine solche rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG überhaupt möglich ist, begegnet erheblichen Zweifeln (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 43).

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 51; Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 59; GK-AufenthG, a.a.O., § 60a Rn. 165).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 59; GK-AufenthG, Stand: Mai 2011, § 60a Rn. 165).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Auch wenn die nunmehr 23- und 22-jährigen Söhne der Antragstellerin noch die Schule besuchen und nach dem Eindruck des Verwaltungsgerichts noch nicht selbständig sind, fehlen bisher tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass sie - wie erforderlich - auf die Gewährung von persönlicher Lebenshilfe durch ihre Mutter zwingend angewiesen wären (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris m. Nachw.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 19 ZB 20.1219

    Zurechnung elterlichen Verhaltens im Asylsrecht

    Ob dieser Zurechnungszusammenhang bei Eintritt der Volljährigkeit der Antragsteller ... unterbrochen wird oder fortdauert (vgl. dazu OVG Lüneburg, U.v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 - juris Rn. 48 zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung".
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 896; Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 55 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 141/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Oldenburg, 07.03.2011 - 11 B 440/11

    Verlängerung einer nach der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 636/11

    Zu den Voraussetzungen der zurückwirkenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10

    Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz;

  • VG Ansbach, 12.10.2010 - AN 19 K 09.01385

    (Keine) rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Abs. 1

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 13 LA 104/09

    Altfallregelung, Bleiberecht, Bleiberechtsregelung 2009,

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8630
OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09 (https://dejure.org/2010,8630)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2010 - 11 LB 425/09 (https://dejure.org/2010,8630)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2010 - 11 LB 425/09 (https://dejure.org/2010,8630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers der "zweiten Generation"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 11 Abs. 1 AufenthG; § 25 Abs. 4 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 53 AufenthG; § 56 Abs. 1 AufenthG
    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen deutschen Kindern wegen Begehung mehrerer, teilweise lebensgefährdender Körperverletzungen

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen deutschen Kindern wegen Begehung mehrerer, teilweise lebensgefährdender Körperverletzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen deutschen Kindern wegen Begehung mehrerer, teilweise lebensgefährdender Körperverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Stellt man weiterhin in Rechnung, dass die Straftaten des Klägers schwere, das Leben der Opfer gefährdende Gewaltdelikte darstellen und wegen der damit verbundenen Gefahr für höchste Rechtsgüter an die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung ausländerrechtlich nur geringe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.9.2009 - 1 C 2/09 -, NVwZ 2010, 389 ff.), so ist dementsprechend hier ausländerrechtlich von einer Wiederholungsgefahr auszugehen.

    Insoweit gelten unterschiedliche Maßstäbe, zudem ist auf einen unterschiedlichen Prognosehorizont abzustellen (vgl. etwa Urt. d. BVerwG v. 2.9.2009, a. a. O., m. w. N.).

    Sie hat sich bei der notwendigen Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung und der gegenläufigen privaten Interessen des Klägers und seiner Familienangehörigen an seinem Verbleib im Bundesgebiet zu Recht an den im Bescheid ausdrücklich aufgeführten Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, die sich - soweit hier erheblich - mit den in § 55 Abs. 3 AufenthG genannten Vorgaben für eine (Ermessens-)Ausweisung decken (vgl. zum Prüfprogramm auch BVerwG, Beschl. v. 2.9.2009, a. a. O.), und hat hierzu jeweils einzelfallbezogen Stellung genommen.

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    b) Da der Kläger eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erstrebt und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Streitgegenstand einer auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Verpflichtungsklage insoweit beschränkt ist (vgl. Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 73 ff.), stellt sich schon aus prozessualen Gründen nicht die Frage, ob dem Kläger für den erstrebten Daueraufenthalt im Bundesgebiet alternativ bzw. hilfsweise ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4 Satz 2 oder § 25 Abs. 5 AufenthG zusteht.

    Aus den vorgenannten Gründen bedeutete das Verlassen des Bundesgebiets für den Kläger weder eine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (vgl. zum Maßstab nochmals BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a. a. O.) noch ist ihm die Ausreise tatsächlich oder rechtlich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG unmöglich.

  • BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09

    Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Im Hinblick auf die in wesentlichen Grundzügen bereits in der genannten Verwaltungsvorschrift niedergelegten zeitlichen Regelfristen - danach sind die Wirkungen der Ausweisung zunächst auf ca. sieben Jahre zu befristen und nach Ablauf von vier Jahren kann über eine weitere Verkürzung entschieden werden -, bedarf es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch noch keiner aktuellen förmlichen Entscheidung darüber, in welchem zeitlichen Umfang genau die Wirkungen der Ausweisung (endgültig) befristet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009 - 1 B 13/09 -, NVwZ 2009, 1557 f.).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Vielmehr kann das öffentliche Interesse daran, den Ausländer an der Begehung schwerer Straftaten im Bundesgebiet zu hindern, auch solche familiären Belange zurückdrängen, wie sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 f., und v. 12.4.2000 - 2 BvR 440/00 -, juris) als auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (s. o.) anerkannt ist.
  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Vielmehr kann das öffentliche Interesse daran, den Ausländer an der Begehung schwerer Straftaten im Bundesgebiet zu hindern, auch solche familiären Belange zurückdrängen, wie sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 f., und v. 12.4.2000 - 2 BvR 440/00 -, juris) als auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (s. o.) anerkannt ist.
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Ebenso wenig werden im Strafaussetzungsbeschluss die nach dem Bundeszentralregistergesetz zwar nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmenden (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 3), nach Maßgabe der §§ 46 Abs. 1 Nr. 1, 47 Abs. 1 und 3, 35 BZRG aber (noch) nicht tilgungsreifen und deshalb gerichtlich verwertbaren (vgl. BGH, Beschl. v. 21.4.2009 - 1 StR 144/09 -, juris), umfangreichen o. a. Jugendstrafen berücksichtigt.
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Allerdings genießen solche Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht ohne Weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK , wenn "keine zusätzlichen Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen" (EGMR, Urt. v. 17.4.2003 - 52853/99 -, NJW 2004, 2147 f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 -, NVwZ 2004, 852 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Allerdings genießen solche Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht ohne Weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK , wenn "keine zusätzlichen Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen" (EGMR, Urt. v. 17.4.2003 - 52853/99 -, NJW 2004, 2147 f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 -, NVwZ 2004, 852 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Sie hat weiterhin erkannt, dass insoweit der aktuelle Zeitpunkt maßgebend ist, und deshalb der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend (vgl. Urt. v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 -, juris, m. w. N.) ihre Ermessenserwägungen ständig verfahrensbegleitend aktualisiert, zuletzt mit Schriftsätzen vom 28. Juli und 2. August 2010 und in der mündlichen Verhandlung.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
    Denn es ist jedenfalls vom Kläger nicht vorgetragen worden und auch für den Senat nicht feststellbar, dass der Kläger nicht anstelle eines Passes zumindest ein Passersatzpapier erhalten und damit in sein Heimatland (freiwillig) zurückreisen könnte (vgl. zu den insoweit notwendigen, zumutbaren und erfolgversprechenden Bemühungen eines libanesischen Staatsangehörigen den Senatsbeschl. v. 5.2.2008 - 11 LA 7/07 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • RG, 03.03.1909 - I 225/08

    Ehrenzahlung. ; Ungerechtfertigte Bereicherung.

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

  • EGMR, 08.01.2009 - 10606/07

    JOSEPH GRANT v. THE UNITED KINGDOM

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04

    Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe;

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 2 A 24/07

    Ausnahme; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Entwicklung; familiär; Kind; Kindeswohl;

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer

    In die Verhältnismäßigkeitsprüfung sind auch hierbei als Kriterien einzustellen: Die Art und Schwere der von dem Ausländer begangenen Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers während dieser Zeit; die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielstaat der Ausweisung sowie die familiäre Situation des Ausländers (vgl. EGMR, Urt. v. 12.1.2010 - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369 ff., Senatsurt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 11 LB 481/09

    Zulässigkeit einer Regelausweisung gegenüber einem als Minderjähriger ins

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 ff.), der der Senat folgt (vgl. etwa Urt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris), ist wegen der insoweit nach Maßgabe höherrangigen Rechts gebotenen individuellen Prüfung ein solcher Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG grundsätzlich für sog. Ausländer der zweiten Generation anzunehmen, d.h. für solche, die entweder bereits im Bundesgebiet geboren sind oder - wie der Kläger - als Kleinkind in das Bundesgebiet eingereist sind und hier seitdem rechtmäßig gelebt haben.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde;

    Die der Ausweisung zu Grunde liegende Prognoseentscheidung bezieht sich folglich nicht nur auf die Dauer der Bewährungszeit, sondern hat einen längeren Zeithorizont in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2019 - 13 LA 452/17 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.7.2014 - 8 ME 72/14 -, juris Rn. 38; Urt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris Rn. 54).
  • VG Gießen, 17.09.2015 - 7 K 1356/14

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Fehler des Beklagten bei der Ermittlung und Gewichtung der in die Prüfung des Art. 8 ERMK, insbesondere auch in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden Belange (vgl. hierzu eingehend OVG Lüneburg, 11.08.2010 - 11 LB 425/09 - juris Rz. 50) sind nicht ersichtlich.
  • VG Saarlouis, 30.09.2010 - 10 K 317/10

    Ausländerrecht: zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz;

    OVG Lüneburg, Urteil vom 11.08.2010, 11 LB 425/09, zitiert nach Juris.
  • VG Braunschweig, 08.11.2010 - 4 B 249/10

    Ausweisung; Befristung; Privatleben; zweite Generation

    Hierzu gehört die Prüfung, inwieweit der Ausländer bei Berücksichtigung seines Alters, seiner persönlichen Befähigung, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen im Land seiner Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft und seiner dortigen familiären Anbindung entwurzelt ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 425/09 -).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4400
OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08 (https://dejure.org/2010,4400)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2010 - 11 LB 405/08 (https://dejure.org/2010,4400)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 (https://dejure.org/2010,4400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Änderung der Verhältnisse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG; § 73 Abs. 4 AsylVfG; § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG
    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung eines damals minderjährigen türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit bei späterer Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mehr als drei Jahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73... Abs. 2, AsylVfG § 73 Abs. 1, VwVfG § 48, VwVfG § 47, AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 8 S. 1, AsylVfG § 3 Abs. 2, RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 2, RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 3, AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 3
    Widerruf, Widerrufsverfahren, Türkei, PKK, Unterstützung, Kurden, Flüchtlingsanerkennung, Asylrecht, Rücknahme, Ermessen, Vertrauensschutz, Umdeutung, Ausschlussgrund, Freiheitsstrafe, Änderung der Rechtslage, Unterstützung, Wegfall der Umstände, Antiterrorgesetz, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung eines damals minderjährigen türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit bei späterer Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mehr als drei Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    a) aa) Ein Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG kann grundsätzlich auch darauf gestützt werden, dass der Asylberechtigte oder Flüchtling nachträglich einen Ausschlussgrund nach § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG verwirklicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.11.2005 - 1 C 21/04 -, BVerwGE 124, 276 ff.).

    Zudem muss die Veränderung der Umstände, aufgrund derer der Betroffene ursprünglich als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt worden ist, erheblich und nicht nur vorübergehend sein ( vgl. BVerwG, Urt. v. 1.11.2005 - 1 C 21/04 -, BVerwGE 124, 276 ff .).

    Zwischen der früheren Verfolgung und der Unzumutbarkeit der Rückkehr muss daher bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung ein kausaler Zusammenhang bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a. a. O.).

  • VG München, 15.04.2010 - M 24 K 09.50122

    Asylberechtigte; Türkei; Widerruf; Vorverfolgung; hinreichende Sicherheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Sind diese Anerkennungsgründe - wie vorliegend und üblicherweise bei einer Anerkennung durch das beklagte Bundesamt - im Anerkennungsbescheid nicht ausdrücklich benannt, so sind sie aus dem Zusammenhang, insbesondere aus den im Rahmen der Anhörung gemachten und - wie durch die Anerkennung ersichtlich - mutmaßlich als glaubhaft angesehenen Angaben des anerkannten Ausländers zu erschließen (vgl. VG München, Urt. v. 15.4.2010 - M 24 K 09.50122 u. 50459 - , juris, m. w. N.).

    Mit der vorgenannten Einschätzung befindet sich der Senat - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung, in der - allerdings teilweise mit einem etwas anderen, mehr auf die allgemeinen und weniger auf die hier für ausschlaggebend erachteten individuellen Verhältnisse abstellenden Begründung - der Widerruf von Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen aufgehoben worden ist, soweit er Personen betraf, die in der Türkei wegen Unterstützung der PKK vorverfolgt und deshalb anerkannt worden sind (vgl. die Auswertung von Lange für den UNHCR: "Türkei - Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Widerrufen", Oktober 2008, sowie die Antwort der Bundesregierung vom 28.1.2009, BT-Drs. 16/11745, zu "Widerrufsverfahren gegen anerkannte kurdische Flüchtlinge"; ergänzend aus neuerer Zeit etwa VG München, Urt. v. 15.4.2010 - M 24 K 09.50122 und 50459 -, a. a. O., juris, m. w. N, sowie aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG Koblenz , Beschl. v. 5.11.2009 - 10 A 10817/09 - OVG Schleswig, Urt. v. 9.2.2010 - 4 LB 9/09 -).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    b) Wie sich aus § 73 Abs. 4 AsylVfG ergibt und auch in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 12/00 -, BVerwGE 112, 80 ff.), kommt zwar - soweit die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling bereits ursprünglich rechtswidrig war - über die speziellen Regelungen des § 73 Abs. 1 und 2 AsylVfG hinaus auch eine Rücknahme der Anerkennungen nach § 48 VwVfG grundsätzlich in Betracht.

    Allerdings ist ein solcher Widerruf einer - rechtmäßigen oder rechtswidrigen - Anerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG stets nur zulässig, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich geändert haben; eine bloße Änderung der Erkenntnislage oder deren abweichende Würdigung genügt hingegen nicht (BVerwG, Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 12/00 -, BVerwGE 112, 80 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 75/06

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Außerdem hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 (- 11 LB 75/06 -, juris, dort Rn. 60 f.) darauf hingewiesen, dass - soweit bekannt - unter den (bislang) in die Türkei Zurückgekehrten oder Abgeschobenen keine im Bundesgebiet anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlinge gewesen sind und daher für diesen, hier betroffenen Personenkreis das Fehlen von Referenzfällen zu einer Misshandlung bei einer Rückkehr in die Türkei nur begrenzt aussagekräftig ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2009 - 10 A 10817/09

    Widerrufsverfahren, ENRK, subjektive Nachfluchtgründe, PKK, Türkei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Mit der vorgenannten Einschätzung befindet sich der Senat - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung, in der - allerdings teilweise mit einem etwas anderen, mehr auf die allgemeinen und weniger auf die hier für ausschlaggebend erachteten individuellen Verhältnisse abstellenden Begründung - der Widerruf von Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen aufgehoben worden ist, soweit er Personen betraf, die in der Türkei wegen Unterstützung der PKK vorverfolgt und deshalb anerkannt worden sind (vgl. die Auswertung von Lange für den UNHCR: "Türkei - Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Widerrufen", Oktober 2008, sowie die Antwort der Bundesregierung vom 28.1.2009, BT-Drs. 16/11745, zu "Widerrufsverfahren gegen anerkannte kurdische Flüchtlinge"; ergänzend aus neuerer Zeit etwa VG München, Urt. v. 15.4.2010 - M 24 K 09.50122 und 50459 -, a. a. O., juris, m. w. N, sowie aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG Koblenz , Beschl. v. 5.11.2009 - 10 A 10817/09 - OVG Schleswig, Urt. v. 9.2.2010 - 4 LB 9/09 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2010 - 4 LB 9/09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Mit der vorgenannten Einschätzung befindet sich der Senat - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung, in der - allerdings teilweise mit einem etwas anderen, mehr auf die allgemeinen und weniger auf die hier für ausschlaggebend erachteten individuellen Verhältnisse abstellenden Begründung - der Widerruf von Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen aufgehoben worden ist, soweit er Personen betraf, die in der Türkei wegen Unterstützung der PKK vorverfolgt und deshalb anerkannt worden sind (vgl. die Auswertung von Lange für den UNHCR: "Türkei - Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Widerrufen", Oktober 2008, sowie die Antwort der Bundesregierung vom 28.1.2009, BT-Drs. 16/11745, zu "Widerrufsverfahren gegen anerkannte kurdische Flüchtlinge"; ergänzend aus neuerer Zeit etwa VG München, Urt. v. 15.4.2010 - M 24 K 09.50122 und 50459 -, a. a. O., juris, m. w. N, sowie aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG Koblenz , Beschl. v. 5.11.2009 - 10 A 10817/09 - OVG Schleswig, Urt. v. 9.2.2010 - 4 LB 9/09 -).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 9 B 644.95

    Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Einordnung der Frage, nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Nach § 73 Abs. 1 AsylVfG können auch rechtswidrige Anerkennungen widerrufen werden (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 20.6.1996 - 9 B 644/95 -, juris, und v. 27.6.1997 - 9 B 280/97 -, NVwZ-RR 1997, 741 f.).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Nach § 73 Abs. 1 AsylVfG können auch rechtswidrige Anerkennungen widerrufen werden (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 20.6.1996 - 9 B 644/95 -, juris, und v. 27.6.1997 - 9 B 280/97 -, NVwZ-RR 1997, 741 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10

    Widerruf einer im Jahr 1998 ausgesprochenen Asylanerkennung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Beschl. v. 12.4.2010 - 11 LA 54/10 -, juris), ist bei der nach den vorherigen Kriterien gebotenen Prüfung, ob die Anerkennungsvoraussetzungen nachträglich im Sinne des § 73 Abs. 1 AsylVfG weggefallen sind, die allgemeine Situation in dem Heimatstaat des Berechtigten zwar zu berücksichtigen, hierauf aufbauend aber letztlich entscheidend auf die individuelle Situation des als Asylberechtigten bzw. Flüchtling anerkannten Ausländers abzustellen, dem dieser Status wieder entzogen werden soll.
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
    Ist damit schon in erster Instanz kein entsprechendes Hilfsbegehren Gegenstand des Klageverfahrens gewesen, so stellt sich auch nicht die Frage, ob der Senat die Berufung auch hinsichtlich eines solchen Hilfsbegehrens zugelassen hat oder - was möglich ist und vorliegend mangels Darlegung von Zulassungsgründen insoweit auch geboten gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 29.6.2009 - 10 B 60/08 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 35) - ein solches Hilfsbegehren jedenfalls mangels Zulassung der Berufung bezogen auf Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 - 5 und 7 AufenthG bereits rechtskräftig abgelehnt geworden ist.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07

    Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; Prüfungspflicht des Bundesamts;

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss;

  • BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236 (juris Rn. 47 ff.); VG Stuttgart, Urteil vom 22. Februar 2013 - A 11 K 800/12 -, juris Rn. 30 f.; VG Leipzig, Urteil vom 24. Mai 2012 - A 5 K 88/12 -, juris Rn. 51 ff.

    OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236 (juris Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236 (juris Rn. 41).

    OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236 (juris Rn. 47 ff.); VG Stuttgart, Urteil vom 22. Februar 2013 - A 11 K 800/12 -, juris Rn. 30 f.; VG Leipzig, Urteil vom 24. Mai 2012 - A 5 K 88/12 -, juris Rn. 51 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236, juris Rn. 41.

    OVG, Urteil vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236, juris Rn. 47 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. August 2012 - 3 L 218/08 -, Seite 7 ff. des Urteilsabdrucks; Schlesw.-Holst.

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 35/10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Dorfschützer; verbesserte

    dazu ausführlich OVG Niedersachsen, Urt. v. 11.8.2010 - 11 LB 405/08 -, juris.

    auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11.8.2010 - 11 LB 405/08 -, juris.

    hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11.8.2010 - 11 LB 405/08 - sowie Beschluss vom 12.4.2010 - 11 LA 54/10 - in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urt. v. 24.2 2011 - 10 C 5/10 -, juris, wonach sich die zuständigen Behörden und Gerichte mit Blick auf die individuelle Lage des Flüchtlings vergewissern müssen, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können.

  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13

    Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale

    Sie entspricht im Übrigen auch der einheitlichen Rechtsprechung anderer Obergerichte (VGH BW, Urt. v. 27. August 2013 - A 12 S 561/13 -, juris Rn. 78; OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06 -, juris; OVG M-V, Urt. v. 21. August 2012, Asylmagazin 2012, 386; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012, Asylmagazin 2012, 394; OVG Schl.-H., Urt. v. 1. Dezember 2011 - 4 LB 8 /11 -, juris; OVG Saarland, Urt. v. 25. August 2011 - 3 A 24/10 und 3 A 35/10 -, juris; NdsOVG, Urt. v. 11. August 2010, AuAS 2010, 236).
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 287/10

    Türkei, Kurden, schwere nichtpolitische Straftat, EU-Terrorliste, terroristische

    vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 29. Juli 2008 - 15 A 620/07.A -, a.a.O., vom 17. April 2007 - 8 A 2771/06.A -, a.a.O., und vom 19. April 2005 - 8 A 273/04.A -, sowie Beschluss vom 10. November 2008 - 8 A 2738/08.A - vgl. ebenso - allein zur obergerichtlichen Rechtsprechung -: Sächsisches OVG, Urteile vom 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 -, und vom 25. Oktober 2007 - A 3 B 238/05 - OVG Niedersachsen, Urteile vom 11. August 2010 - 11 LB 405/08 -, und vom 18. Juli 2006 - 11 LB 75/06 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10215/08 -, vom 1. Dezember 2006 - 10 A 10887/06 -, und vom 10. März 2006 - 10 A 10665/05 - OVG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2006 - 10 B 5.05 - OVG Bremen, Urteil vom 22. März 2006 - 2 A 303/04.A - OVG Thüringen, Urteil vom 18. März 2005 - 3 KO 611/99 -, alle juris.

    vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, juris Rdn. 32, mit Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2011 a.a.O.; Lüneburg, Urt. vom 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rdn. 41; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, juris Rdn. 40 bis 44.

    vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, juris Rdn. 40, nochmals mit Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. vom 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rdn. 41.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten insofern vorliegen, weil sie etwa in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (vgl. aus der Rechtsprechung zur aktuellen Lage in der Türkei OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A - und - 8 A 5118/05.A -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.08.2012 - 3 L 218/08 -, Asylmagazin 2012, 386; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.04.2012 - 9 B 08.30203 -, Asylmagazin 2012, 394; Sächsisches OVG, Urteil vom 22.03.2012 - A 3 A 428/11 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2011 - 4 LB 8 /11 -, juris; OVG Saarland, Urteile vom 25.08.2011 - 3 A 24/10 und - 3 A 35/10 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2010 - 11 LB 405/08 -, AuAS 2010, 236).
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - A 3 A 428/11

    Ausschlussgründe, Einzelfallwürdigung, PKK

    Die nach objektiven und subjektiven Kriterien vorzunehmende Zurechnung von Verantwortung muss sich spezifisch auf Handlungen der Organisation in dem Zeitraum der Mitgliedschaft des jeweiligen Antragstellers richten, die für sich genommen einen Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung begründen können (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rn. 41 m. w. N.; OVG Schl.-H. a. a. O; Senatsurt. v. 12. Dezember 2011 a. a. O.).

    Eine ideologische Verinnerlichung der von der Organisation insgesamt angewandten Ziele - auch derjenigen der Gewaltanwendung - allein bewirkt ebenfalls noch keinen Ausschluss (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rn. 41 m. w. N.; OVG Schl.-H. a. a. O).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2016 - 11 LB 53/15

    Verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung bestimmter Personen hinsichtlich der

    Der Senat geht in Fortführung seiner Rechtsprechung (Urt. v. 11.8.2010 - 11 LB 405/08 -, juris, m.w.N.) nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel und der weiteren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung bei Personen bestehen kann, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind oder sie sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristischer Organisationen angesehen werden.

    Diese Einschätzung des Auswärtigen Amtes ist allerdings nur bedingt aussagekräftig, da sich den Angaben des Auswärtigen Amtes nicht entnehmen lässt, dass unter den Zurückgekehrten oder Abgeschobenen Personen waren, bei denen nach der bisherigen Erkenntnislage mit Übergriffen zu rechnen gewesen wäre (vgl. auch Senatsurt. v. 11.8.2010 - 11 LB 405/08 -, juris, Rn. 54).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Soweit nicht bereits gewichtige Anhaltspunkte für eine persönliche Beteiligung des Betreffenden am bewaffneten Kampf der Organisation vorliegen, die im Rahmen der geforderten Einzelfallprüfung eine objektive und subjektive Zurechenbarkeit schwerer nichtpolitischer Gewalttaten der Organisation rechtfertigen, wird eine persönliche Verantwortlichkeit im Sinne eines Ausschlussgrundes nach § 3 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie regelmäßig einen wesentlichen sonstigen (logistischen, organisatorischen oder auch unmittelbar ideologischen, d.h. zu terroristischen Taten aufrufenden) Beitrag zur Durchführung entsprechender Verbrechen im Bewusstsein von deren Erleichterung voraussetzen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.08.2010 - 11 LB 405/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2013 - 8 A 2583/07
  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 34/10

    Einzelfall des Widerrufs einer Asylanerkennung; Türkei

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung - Anforderungen an die Nachhaltigkeit der

  • OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10

    Zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 und 3 AsylVfG

  • OVG Sachsen, 20.11.2014 - A 3 A 519/12

    Folgeantrag eines türkischen Asylbewerbers wegen exilpolitischen Aktivitäten

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 561/13

    Zum Widerruf der Asylanerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 10 A 11139/12

    Reformen, Nulll-Toleranz-Politik, Türkei, PKK, Exilpolitik, Folter, beachtlicher

  • VG Hamburg, 13.01.2012 - 13 A 339/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 18 A 2638/07
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2010 - 11 LA 563/09

    Berücksichtigung eines nach Schließung der mündlichen Verhandlung eingereichten

  • VGH Hessen, 19.04.2013 - 4 A 28/12
  • VG Leipzig, 24.05.2012 - A 5 K 88/12

    Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG bei Bekleidung

  • VG Minden, 19.04.2023 - 2 K 4517/18
  • VG Aachen, 27.12.2011 - 6 K 509/09

    Abschiebungsverbot in die Türkei für einen türkischen Staatsangehörigen

  • VG Magdeburg, 14.06.2019 - 7 B 226/19

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2021 - 14a K 4331/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 18 E 687/13

    Anerkannter Flüchtling, Ausweisung, Straftat, Unionsrecht,

  • VG Aachen, 22.09.2014 - 6 K 2452/13

    Türkei; Widerruf; Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der Umstände

  • VG Hamburg, 14.03.2013 - 15 A 9/11
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 10 A 10911/10

    Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 bei ehemaligem Dorfschützer

  • VG Hamburg, 20.02.2014 - 15 A 222/09
  • VG Aachen, 30.05.2011 - 6 K 364/08

    Für einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit mit

  • VG Arnsberg, 08.10.2010 - 12 K 902/10

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung im

  • VG Freiburg, 23.08.2017 - A 7 K 4122/17

    Asylablehnung bei Verurteilung zur Jugendstrafe

  • VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15

    Türkei, Widerruf, ERNK, PKK, Wegfall der Umstände,Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Braunschweig, 16.11.2015 - 5 A 135/15

    Türkei, Widerruf, PKK, Posttraumatische Belastungsstörung, zwingende auf früherer

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 9 A 2967/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5916
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 9 A 2967/08 (https://dejure.org/2010,5916)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2010 - 9 A 2967/08 (https://dejure.org/2010,5916)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 9 A 2967/08 (https://dejure.org/2010,5916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wasserrechtliche Ansprüche eines Unternehmens zur Herstellung von Membranen für die Anwendung in der Medizin, der Lebensmitteltechnik und pharmazeutischen Industrie; Festsetzung eines Gebührensatzes i.R.e. wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für ...

  • rechtsportal.de

    Wasserrechtliche Ansprüche eines Unternehmens zur Herstellung von Membranen für die Anwendung in der Medizin, der Lebensmitteltechnik und pharmazeutischen Industrie; Festsetzung eines Gebührensatzes i.R.e. wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
  • DÖV 2010, 947
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1967 - IV C 208.65 -, BVerwGE 27, 176 (178); OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 A 2967/08 -, NWVBl. 2011, 159 (160); Hess. VGH, Urteil vom 11. April 2001 - 5 UE 2176/00 -, NVwZ-RR 2002, 376 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 9 A 2531/13

    Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW 2011 verfassungsgemäß

    vgl. zum Vorstehenden: OVG NRW, Beschluss vom 27.07.2010 - 9 A 2967/08 -, juris Rdnr. 52 ff, NWVBl. 2011, 159; Sächs. OVG, Urteil vom 25. März 2004 - 5 B 402/03 -, juris Rdnr. 25, SächsVBl 2004, 258; Czychowski / Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz - Kommentar, 11. Auflage 2014, § 3 Rdnr. 4 und 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 9 A 249/09

    Heranziehung eines Kiesabbauunternehmens zur Zahlung eines Entgelts für die

    vgl. zu den Begriffen "Grundwasser" und "Wasser aus oberirdischen Gewässern" in § 1 Abs. 1 WasEG NRW 2004: OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 A 2967/08 -, juris Rdnr. 50 ff., NWVBl. 2011, 159, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 9 B 83.10 -, juris.
  • VG Bremen, 10.12.2019 - 5 K 3077/17

    Zur Frage der Erlaubnisfreiheit der Beseitigung von Niederschlagswasser bzw, des

    Da das WHG keine Zwischenstufe zwischen dem Oberflächenwasser und dem Grundwasser kennt und Wasser daher bereits mit seinem Eintritt in das Erdreich zu Grundwasser im Sinne des Gesetzes wird (OVG NRW, Beschluss vom 27.07.2010 - 9 A 2967/08 -, juris Rn. 52; HessVGH, Urteil vom 11.04.2001 - 5 UE 2176/00 -, juris Rn. 24; a.A. Faßbender in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 89. EL Februar 2019, § 3 WHG, Rn. 47), ist schon im Moment der Vermischung mit dem bereits im Boden befindlichen (Regen-)Wasser eine Einleitung in das Grundwasser gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 9 A 1947/10

    Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts aufgrund der Entnahme von Wasser zur

    Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 A 2967/08 -, ZfW 2011, 101; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 9 A 1385/08 -, NWVBl. 2009, 157; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 9 B 2.09 -, NVwZ 2009, 1376.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6477
VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10 (https://dejure.org/2010,6477)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2010 - 5 S 747/10 (https://dejure.org/2010,6477)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 5 S 747/10 (https://dejure.org/2010,6477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur einstweiligen Sicherstellung eines Naturdenkmals

  • Wolters Kluwer

    Anordnungen der einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) im Falle eines konkreten Unterschutzstellungsverfahrens; Sicherungsbedürfnis des Unterschutzstellungsverfahrens bei Gefährdung des beabsichtigten Schutzzweckes in der Zwischenzeit; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnungen der einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) im Falle eines konkreten Unterschutzstellungsverfahrens; Sicherungsbedürfnis des Unterschutzstellungsverfahrens bei Gefährdung des beabsichtigten Schutzzweckes in der Zwischenzeit; ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 127
  • NVwZ-RR 2010, 968
  • DVBl 2010, 1322
  • DÖV 2010, 785
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 5 S 2299/01

    Normenkontrolle einer Sicherstellungsverordnung - außer Kraft getretene Norm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
    Denn das für die Abwägung erforderliche Material soll im Verfahren der Unterschutzstellung erst gesammelt, die Schutzwürdigkeit des in Frage kommenden Landschaftsteils bzw. Naturgebildes erst in jenem Verfahren abschließend geprüft werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1983 - 5 S 1541/82 -, AgrarR 1984, 108 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1980 - 1 S 463/80

    Sicherstellungsverordnung; einstweilige Sicherstellung eines Vogelschutzgebietes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
    Auch kann auf die Geltungsdauer einer einstweiligen Sicherstellung ausnahmsweise eine vorausgegangene einstweilige Sicherstellung anzurechnen sein, wenn die frühere Sicherstellung noch in zeitlichem Zusammenhang mit der späteren Maßnahme steht, im wesentlichen das gleiche Ziel und die gleiche Wirkung wie diese hatte und deshalb eine Ausschöpfung der vom NatSchG zugelassene Höchstfristen unverhältnismäßig wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1980 - 1 S 463/80 -, ESVGH 31, S. 74 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82

    Landschaftsschutz; Erlaß einer Sicherstellungsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
    Denn das für die Abwägung erforderliche Material soll im Verfahren der Unterschutzstellung erst gesammelt, die Schutzwürdigkeit des in Frage kommenden Landschaftsteils bzw. Naturgebildes erst in jenem Verfahren abschließend geprüft werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1983 - 5 S 1541/82 -, AgrarR 1984, 108 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

    Da diese ein neues - ergänzendes - Verfahren sichern sollte, bestanden insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der höchstzulässigen Dauer von vier Jahren (vgl. § 17 Abs. 1 u. 2 BauGB) keine Wirksamkeitsbedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 28; hierzu auch Senat, Beschl. v. 14.06.2010 - 5 S 747/10 -, NVwZ-RR 2010, 968 zur einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 NatSchG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 11 S 31.11

    Vorläufige Sicherstellung eines künftigen geschützten Landschaftsbestandteils

    Ein begründeter Anlass zur Sicherstellung besteht vielmehr schon dann, wenn die landschaftliche Eigenart des betroffenen Gebietes einen vernünftigen Anlass bietet, eine Unterschutzstellung in Erwägung zu ziehen und zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (i.d.S. zu den vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften: HessVGH, Beschluss v. 11. März 1994 - 3 N 2454/93 -, zit. nach juris Rn 27; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. Juni 2010 - 5 S 747/10 -, zit. nach juris Rn 7; vgl. auch Tolkmitt, in: Koch/Tolkmitt, BbgNatSchG, § 27 Anm. 2).
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