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   BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 26.10   

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https://dejure.org/2011,5279
BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 26.10 (https://dejure.org/2011,5279)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 5 C 26.10 (https://dejure.org/2011,5279)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 5 C 26.10 (https://dejure.org/2011,5279)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; AusglLeistG § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; VermG § 1 Abs. 8; VwGO § 144 Abs. 3, Abs. 4
    Ausgleichsleistung; Anteil; Anteilsrechte; Anteilseigner; Gesellschaft; natürliche Person; Erbe; juristische Person; Familiengesellschaften; Schachtelbeteiligung; Enteignung; Rückgängigmachung; Minderung; Wert; Wertminderung; Beteiligung; personaler Bezug; Eigentum; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Anteil; Anteilseigner; Anteilsrechte; Ausgleichsleistung; Beteiligung; Eigentum; Enteignung; Erbe; Familiengesellschaften; Gesellschaft; Gleichbehandlungsgrundsatz; Minderung; Rückgängigmachung; Schachtelbeteiligung; Sozialstaatsprinzip; Wert; Wertminderung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 AusglLeistG, § 1 Abs 2 S 1 AusglLeistG, § 1 Abs 8 VermG, § 2 Abs 2 VermG, Art 3 Abs 1 GG
    Ausgleichsleistung; Anspruchsberechtigung bei "Schachtelbeteiligungen"

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einordnung von natürlichen Personen (hier: Anteilseigner einer Gesellschaft) als Anspruchsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 AusglLeistG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsleistung; Anteilseigner; Gesellschaft; Erbe; Familiengesellschaften; Schachtelbeteiligung; Enteignung; Wertminderung; personaler Bezug; Wiedergutmachung; Sozialstaatsprinzip; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Ausgleichsleistung; Anspruchsberechtigung bei "Schachtelbeteiligungen"

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausgleichsleistung; Anspruchsberechtigung bei "Schachtelbeteiligungen"

  • datenbank.nwb.de

    Ausgleichsleistung; Anspruchsberechtigung bei "Schachtelbeteiligungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 88
  • DVBl 2012, 109
  • DÖV 2012, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 26.10
    Er verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Sozialstaatsprinzip noch gegen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95, 1 BvR 2471/95 - BVerfGE 102, 254 ; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O. jeweils Rn. 16 f.).

    Durch das Merkmal der enteignungsbedingten Wertminderung ist das Erfordernis des personalen Bezuges zu dem enteigneten Gesellschaftsvermögen (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 a.a.O. S. 319) gewahrt.

    Danach ist die Gewährung von Ausgleichsleistungen auf natürliche Personen zu konzentrieren, da soziale Gleichheit nur im Verhältnis der originären Grundrechtsträger untereinander, nicht aber zwischen diesen und den zur besseren Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in der Form von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften gebildeten Rechtskonstrukten gefordert werden kann (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 a.a.O. S. 319 = Rn. 272; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O.).

    Im Bereich des Wiedergutmachungsrechts kommt dem Gesetzgeber ein besonders weites Beurteilungsermessen zu (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 a.a.O. S. 299).

  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07

    Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 26.10
    Nicht originär ausgleichsleistungsberechtigt sind damit juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften (Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 14, jeweils Rn. 15 ff.).

    Er verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Sozialstaatsprinzip noch gegen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95, 1 BvR 2471/95 - BVerfGE 102, 254 ; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O. jeweils Rn. 16 f.).

    Danach ist die Gewährung von Ausgleichsleistungen auf natürliche Personen zu konzentrieren, da soziale Gleichheit nur im Verhältnis der originären Grundrechtsträger untereinander, nicht aber zwischen diesen und den zur besseren Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in der Form von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften gebildeten Rechtskonstrukten gefordert werden kann (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 a.a.O. S. 319 = Rn. 272; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O.).

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 26.10
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist hierbei nur anzunehmen, wenn die Verschiedenheit der gleich geregelten Sachverhalte so bedeutsam ist, dass ihre Gleichbehandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1980 - 1 BvR 409/80 - BVerfGE 55, 261 = juris Rn. 34).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 8 C 11.17

    Abtretung; Anteilsveräußerung; Anteilsübertragung; Antrag, vermögensrechtlicher;

    Anspruchsberechtigt sind nach § 1 Abs. 1 AusglLeistG nur natürliche Personen, also Menschen im Sinne von § 1 BGB, die selbst Erben oder Erbeserben haben können (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 15, und 19. Oktober 2011 - 5 C 26.10 - BVerwGE 141, 88 Rn. 11 ff.).

    Dass er insbesondere für sie einen materiellen Ausgleichsanspruch schaffen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 C 26.10 - BVerwGE 141, 88 Rn. 17), spricht dagegen, solche Gesellschaften von der Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG auszunehmen.

  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12

    Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

    Mit der Wahl hat das Volk seine Vertretung den Gewählten überantwortet, und diesen wird - ge- mäß Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. Art. 61 Abs. 1, 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf - nunmehr die Aufgabe zuteil, es in seiner Gesamtheit zu repräsentieren, nicht einen Wahlkreis, eine Partei oder einer Bevölkerungsgruppe (BVerfG, Urt. v. 25.7.2012 - 2 BvR 2670/11 - BGBl I 2012, 1769, DVBl 2012, 109; Stern, Das Staats- recht der Bundesrepublik Deutschland, Band I, 2. Aufl. 1984, Kap. 24 IV, S. 1069).
  • VG Berlin, 20.06.2013 - 29 K 340.10

    Klage wegen Ausgleichsleistung

    Hinsichtlich der wertmäßigen Minderung von Gesellschaftsanteilen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (BVerwG 5 C 26.10 - zitiert nach juris) entschieden, dass ein Anspruch auf Ausgleichsleistung auch dann besteht, wenn durch die entschädigungslose Enteignung einer Gesellschaft der Wert von Beteiligungen anderer Gesellschaften an der enteigneten Gesellschaft gemindert wurde.
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