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   OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12   

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https://dejure.org/2013,1723
OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12 (https://dejure.org/2013,1723)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2013 - 11 LA 315/12 (https://dejure.org/2013,1723)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 11 LA 315/12 (https://dejure.org/2013,1723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestehen eines verwaltungsgerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf Ausgleich notwendiger Aufwendungen aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzips bei fehlender gesetzlicher Anspruchsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NV Art. 57 Abs. 4
    Bestehen eines verwaltungsgerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf Ausgleich notwendiger Aufwendungen aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzips bei fehlender gesetzlicher Anspruchsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kein verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch aus dem Konnexitätsprinzip der Niedersächsischen Verfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines verwaltungsgerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf Ausgleich notwendiger Aufwendungen aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzips bei fehlender gesetzlicher Anspruchsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 529
  • NVwZ-RR 2013, 6
  • DVBl 2013, 516
  • DÖV 2013, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Allerdings führen nach überwiegender Ansicht (vgl. zuletzt etwa Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urt. v. 6.6.2012 - P.St. 2292 -, NVwZ-RR 2012, 625 ff., juris, Rn. 84, sowie BVerfG, Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332 ff., juris, Rn. 120, jeweils m. w. N.) fehlende oder unzureichende Ausgleichsbestimmungen ohnehin nicht zur Rechtswidrigkeit der Aufgabenübertragungsnorm.

    Der Senat kann und muss nicht abschließend klären, welcher der in der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 -, a. a. O, juris, Rn. 121, m. w. N.) und Literatur (vgl. Waechter, a. a. O., Art. 58, Rn. 105; Badenhop, NordÖR 2010, 282, 285) zu der vergleichbaren Problematik auch in anderen Ländern entwickelten Lösungswege vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof für zutreffend erachtet wird, ob also etwa das NFAG oder das NFVG anzugreifen, schlicht das Unterlassen des Erlasses eines Kostenausgleichsgesetzes zu rügen oder Anknüpfungspunkt ungeachtet der Rechtsnatur doch jeweils die Aufgabenübertragungsnorm ist.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 35.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch kann deshalb nicht auf Schadensersatz oder Entschädigung in Geld für rechtswidriges Verwaltungshandeln, sondern allein auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet sein, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - 2 C 35/02 -,Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2008 - 8 PA 105/08 -, NVwZ-RR 2009, 452 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Jedenfalls hat nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 14.7.2010 - 1 B 13/10 -, juris, Rn. 3, sowie allgemein Schoch, Der Folgenbeseitigungsanspruch im Spiegel der Rechtsprechung der letzten 25 Jahre, Die Verwaltung 44 (2011), S. 397 ff., jeweils m. w. N.) der Betroffene im Wege der Folgenbeseitigung keinen Anspruch, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der behördliche Fehler nicht passiert wäre.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2008 - 8 PA 105/08

    Zulässigkeit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch kann deshalb nicht auf Schadensersatz oder Entschädigung in Geld für rechtswidriges Verwaltungshandeln, sondern allein auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet sein, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - 2 C 35/02 -,Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2008 - 8 PA 105/08 -, NVwZ-RR 2009, 452 f., m. w. N.).
  • OVG Saarland, 27.11.2012 - 3 A 113/12

    Verfassungsmäßigkeit des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes des Saarlandes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Schließlich könnte verwaltungsgerichtlich andernfalls ohnehin nur ein Feststellungsantrag (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 3 A 113/12 -, juris), nicht aber der hier noch streitige Verpflichtungs- oder ein Leistungsantrag erfolgreich sein.
  • StGH Hessen, 06.06.2012 - P.St. 2292

    1. Die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Allerdings führen nach überwiegender Ansicht (vgl. zuletzt etwa Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urt. v. 6.6.2012 - P.St. 2292 -, NVwZ-RR 2012, 625 ff., juris, Rn. 84, sowie BVerfG, Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332 ff., juris, Rn. 120, jeweils m. w. N.) fehlende oder unzureichende Ausgleichsbestimmungen ohnehin nicht zur Rechtswidrigkeit der Aufgabenübertragungsnorm.
  • StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99

    Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Da der Gesetzgeber nach zutreffender Ansicht (vgl. LT - Drs. 15/2517, S. 3; Henneke, NdsVBl. 2006, 89, 96 f.; Waechter, in: Hannoverscher Kommentar zur Nds. Verfassung, Art. 58, Rn. 46, sowie zur alten Fassung des Art. 57 Abs. 4 NV auch: Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - 6/99 u. a. -, NdsRpfl.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - VerfGH 12/09

    Konnexitätsrelevante Aufgabenübertragung bei Ersatz einer bundes- durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
    Denn jedenfalls ist nicht zu erkennen, dass die entsprechende Beschwerde einer Kommune bei einem von ihr gerügten Unterlassen des Landesgesetzgebers mangels tauglichen Streitgegenstandes vom Staatsgerichtshof insgesamt für unstatthaft erklärt werden wird (vgl. ausdrücklich ablehnend zu einem entsprechenden Einwand des Landes Nordrhein-Westfalen auch Verfassungsgerichtshof NRW, Urt. v. 12.10.2010 - 12 /09 -, OVGE 53, 275 ff., juris, Rn. 53; auch Dombert, a. a. O, S. 343, 348, setzt bei der Erörterung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips als selbstverständlich voraus, dass die Beschwerde nicht an dem Mangel eines tauglichen Beschwerdegegenstandes scheitert), ihr also insoweit kein effektiver Rechtsschutz zur Verfügung stünde.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 2 LC 260/15

    Arbeitsmittel; Finanzhoheit; Lehrbuch; Personalkosten; Sachkosten; Schulbuch;

    Darüber hinaus würde sich das klagende Land bei gesetzlichem Tätigwerden dem Risiko eines Rechtsstreits aussetzen, ob darin der Sache nach die Übertragung einer neuen Aufgabe oder eine Aufgabenverlagerung im Sinne des Art. 57 Abs. 4 NV läge (ein solches Risiko besteht allerdings auch ohne gesetzliches Tätigwerden, vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.2.2013 - 11 LA 315/12 -, DVBl. 2013, 516); eine im Ergebnis einfachere Möglichkeit, die Rechtslage zu klären, ist unter diesen Umständen nicht gegeben.
  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Mangels gesetzlicher Vorschriften kann er hingegen nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366, juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 -, NJW 2001, 1878, juris Rn. 73; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 B 13.10 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 11 LA 315/12 -, DVBl 2013, 516, juris Rn. 16; Enders in Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd. III, 2009, § 53 Rn. 39, 63).
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