Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.02.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61   

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https://dejure.org/1963,481
BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61 (https://dejure.org/1963,481)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1963 - V C 107.61 (https://dejure.org/1963,481)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1963 - V C 107.61 (https://dejure.org/1963,481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist - Anspruch auf Härtebeihilfe nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Postulationsfähigkeit des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in seiner Eigenschaft als Vertreter des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 316
  • DVBl 1963, 523
  • DÖV 1963, 885
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61
    Andererseits hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds nicht dem Anwaltszwang unterliege, soweit seine Beteiligung am Verfahren auf der ihm durch das Lastenausgleichsgesetz eingeräumten Stellung beruhe (BVerwGE 12, 119).
  • BVerwG, 05.05.1961 - V C 94.60

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Besatzungsleistungen - Abgeltung von

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61
    Einerseits hat der erkennende Senat entschieden, daß der Vertreter des Bundesinteresses nach dem Abgeltungsgesetz dem Anwaltszwang unterliege (BVerwGE 12, 225).
  • BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54

    Zuständiges Verwaltungsgericht für die Einlegung einer Revision in

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61
    Unschädlich ist ferner, daß die als eine (selbständige) Anschlußrevision anzusehende Revision des Klägers nicht beim Verwaltungsgericht eingelegt worden ist, wie dies § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Revision an sich vorsieht (vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 22. Juni 1955 [BVerwGE 2, 159]).
  • BFH, 29.08.1989 - IX R 176/84

    1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche

    Diese Regelung ist auch für die unselbständige Anschlußrevision im finanzgerichtlichen Verfahren vernünftig, weil sich die Akten in der Regel bereits beim Revisionsgericht befinden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. Februar 1963 BVerwG V C 107.61, BVerwGE 15, 316).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Das schließt aber die wirksame Einlegung der Anschlußrevision schon beim Verwaltungsgericht nicht aus (Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 107.61 - in BVerwGE 15, 316 [319]).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Die verspätet begründete, gegen die Zurückweisung der Berufung des Beklagten gerichtete Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses, die die erhobene Geldleistung in Höhe von 172, 50 DM (je 1, 50 DM für 5 qm und 23 Monate) umfaßt, ist als Anschlußrevision zulässig (vgl. BVerwGE 15, 316 [319]; 36, 218 [224]).
  • BVerwG, 19.04.1972 - VI C 13.70

    Gewährung von Übergangsgehalt und Ruhegehalt - Verbesserung der ruhegehaltfähigen

    Daß die von der Beklagten vertretene Auffassung, die Anschlußrevision hätte beim Berufungsgericht eingelegt werden müssen, nicht zutrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil BVerwGE 15, 316 entschieden.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1963 - I C 93.62   

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https://dejure.org/1963,1776
BVerwG, 15.02.1963 - I C 93.62 (https://dejure.org/1963,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1963 - I C 93.62 (https://dejure.org/1963,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1963 - I C 93.62 (https://dejure.org/1963,1776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens auf Erteilung eines Jahresjadgscheins und Kostenentscheidung beim Tod des Klägers wegen Vorliegen eines höchstpersönlichen Charakters der Verwaltungsstreitsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1963, 523
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.08.1962 - I C 61.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1963 - I C 93.62
    Der Senat hatte in seinemUrteil vom 12. Juli 1960 (BVerwG I C 61.59 = MDR 1960 S. 868) zu § 15 Abs. 5 BJG - alter Fassung - entschieden, daß der Nachweis der Jägerprüfung nur durch einen Jagdschein erbracht werden könne, der "im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes" - d.h. sowohl im zeitlichen als auch im räumlichen Herrschaftsbereich des Gesetzes - erteilt worden sei.
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Als im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergangsfähig wurden im Übrigen vermögensrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen angesehen (BVerwGE 15, 234, 236 ff. [Anspruch auf Darlehensrückzahlung]; BVerwG, DVBl 1963, 523 [prozessuale Kostenschuld]; BVerwGE 21, 302, 303 f. [Versorgungsanspruch]; BFH, NJW 1965, 1736 [Steuerschuld]; VGH Kassel, DVBl 1962, 340 f. [öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch]).
  • BVerwG, 25.09.2000 - 1 B 49.00

    Erledigung ipso jure; Rechte; höchstpersönliche; Rechtsübertragung;

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1963 - BVerwG 1 C 93.62 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 4 = DVBl 1963, 523; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 61 Rn. 10; J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage, § 61 Rn. 15 m. weit. Nachw.) und bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • VG Sigmaringen, 23.03.2015 - A 5 K 268/15

    Tod eines Beteiligten; Erledigung der Hauptsache ipso jure bei höchstpersönlichen

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.09.2000 - 1 B 49.00 -, NVwZ 2001, 209 sowie vom 15.02.1963 - 1 C 93.62 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 4 = DVBl 1963, 523; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 61 Rdnr. 10; J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage, § 61 Rn. 15 m. weit. Nachw.; Redeker/v.Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 94 Rdnr. 7).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 8 B 275.81

    Erteilung der Befreiung vom Wehrdienst

    Da der Kläger mit dem Klageantrag, die Beklagte unter Aufhebung der ergangenen Bescheide zu verpflichten, ihn vom Wehrdienst zu befreien, ein höchstpersönliches Recht geltend gemacht hatte, hat sich mit seinem Tode der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1963 - BVerwG I C 93.62 - DVBl. 63, 523).
  • BVerwG, 23.08.1971 - I CB 21.71

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bewirkung

    Zu einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nötigt ferner nicht der Hinweis des Klägers auf die von ihm in der Tschechoslowakei erworbenen Jagdscheine, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht erwähnten Beschluß vom 15. Februar 1963 - BVerwG I C 93.62 - (RdL 1963, 195) entschieden, daß der frühere Besitz eines allgemeinen Jagdscheins den Bewerber nur von der Jägerprüfung befreit, wenn es sich um einen, deutschen Jahresjagdschein handelt (so auch Lorz, Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdrecht, 2. Aufl. 1967, § 15 BJG Anm. 4).
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