Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.09.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83   

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BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83 (https://dejure.org/1984,37)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1984 - 8 C 77.83 (https://dejure.org/1984,37)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1984 - 8 C 77.83 (https://dejure.org/1984,37)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stichweg - 100 m Länge - Erschließungsanlage - Abschnitt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 127 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 247
  • NVwZ 1985, 346
  • ZMR 1985, 139
  • DVBl 1985, 287
  • DVBl 1985, 297
  • DÖV 1985, 1077
  • BauR 1985, 655
  • BauR 1985, 675
  • ZfBR 1985, 53
 
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Wird zitiert von ... (167)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Tut sie es dennoch, ohne daß dafür ein dies ausnahmsweise rechtfertigender Grund gegeben ist, scheidet der dem Anspruch entsprechende Teil der Kosten als anderweitig gedeckt aus dem beitragsfähigen Erschließungsaufwand aus (im Anschluß an Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 14 S. 7 ff.).

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 - (Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 14 S. 7 ff.) entschieden; daran ist festzuhalten.

    Denn allgemeine Billigkeitsgründe, die gegen eine Kostentragung des Erschließungsunternehmers und für eine Beteiligung der Grundstückseigentümer sprechen könnten, berühren den Anspruch der Gemeinde nicht (vgl. Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 - a.a.O. S. 9).

  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Das hat der Bundesgerichtshof für Erschließungsverträge bereits in seinem Urteil vom 5. Mai 1972 (V ZR 63/70 - BGHZ 58, 386 ff. [BGH 05.05.1972 - V ZR 63/70]) entschieden.

    Denn ob im Einzelfall der mit § 313 Satz 1 BGB verfolgte Schutz auch auf andere Weise als durch notarielle Beurkundung des Vertrags gewährleistet erscheint, ist bei der unmittelbaren Anwendung dieser Vorschrift belanglos und gibt daher auch für die Frage der Analogie nichts her (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1972 - V ZR 63/70 - a.a.O. S. 394).

    Ob das zutrifft, hängt vielmehr in entsprechender Anwendung des § 139 BGB davon ab, ob die Vertragspartner den Vertrag auch ohne den nichtigen Teil abgeschlossen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1972 - V ZR 63/70 - a.a.O. S. 395 sowie § 59 Abs. 3 VwVfG).

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Kein Bestandteil der beitragsfähigen Anbaustraße, in die er einmündet, ist ferner ein Stichweg, der sich in seiner bestimmungsgemäßen Erschließungsfunktion wesentlich von der Erschließungsfunktion der betreffenden Anbaustraße unterscheidet, etwa weil er ausschließlich einem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehalten ist (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71]).

    Denn insoweit reicht es aus, daß er seinen Willen, den Stichweg losgelöst vom Hauptzug der Alten Leerer Straße abzurechnen, klar hat erkennen lassen (vgl. ebenso zur gemeinsamen Abrechnung mehrerer selbständiger Erschließungsanlagen u.a. Urteile vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - a.a.O. S. 185 und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Zu den Kosten im Sinne dieser Vorschrift zählt der Aufwand, den die Gemeinde für den Straßenlanderwerb im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger (§ 123 Abs. 1 BBauG) - und diese Aufgabe als solche bleibt durch den Abschluß eines Erschließungsvertrags unberührt (vgl. etwa Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 7.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 23 S. 11 ) - u.a. aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung machen mußte (vgl. Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG IV C 69 und 70.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27 S. 24 ).
  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83

    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Eine etwaige Doppelbelastung ist letztlich Folge einer im Risikobereich der Grundstückseigentümer getroffenen Entscheidung, nämlich der Entscheidung, von diesem Erschließungsunternehmer - bzw. hier: von einem Zwischeneigentümer - ein Grundstück zu einem Preis zu kaufen, der Erschließungskosten einschließt, obgleich die Erbringung der Gegenleistung nicht wahrhaft gewährleistet ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 52.83 - UA S. 13).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Werden von einem Dritten aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt, so dürfen im Umfang der dadurch erfolgten Kostendeckung Beiträge nicht erhoben werden (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 7 S. 21 ).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 21.71

    Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Ihnen erwächst durch den Abschluß eines Erschließungsvertrags auch kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, die Gemeinde werde - soweit ihr später (unerwartet) umlagefähige Erschließungskosten entstehen - nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen verzichten (vgl. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 21.71 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 6 S. 13 f.).
  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Für Vorverträge gelten grundsätzlich die gleichen Formanforderungen wie für das Hauptgeschäft (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 1. Juli 1970 - IV ZR 1178/68 - NJW 1970, 1915 [BGH 01.07.1970 - IV ZR 1178/68]).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Eher Selbständigkeit als Unselbständigkeit wird ferner bei einem öffentlichen Stichweg anzunehmen sein, der - anders als der hier zu beurteilende - nachträglich, d.h. nach der endgültigen Herstellung der beitragsfähigen "Haupt"-straße, in die er einmündet, angelegt wird, der also gleichsam als eine später konzipierte "abzweigende Verlängerung" einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage anzusehen ist (vgl. insoweit Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - UA S. 11).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
    Die abschnittsweise Abrechnung der Teilstrecke einer beitragsfähigen Erschließungsstraße ist nur zulässig, wenn diese Teilstrecke eine die gesonderte Abrechnung rechtfertigende Lage bzw. Ausdehnung hat und sie durch äußerlich erkennbare Markierungen von der übrigen Anlage abgegrenzt ist (vgl. u.a. Urteil vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67

    Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand

  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1980 - 9 B 89/79
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages

    Die Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches - mithin auch § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB - finden jedoch nach § 11 Abs. 3 BauGB, § 57, § 62 Satz 2 VwVfG NRW entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, DNotZ 2010, 549, 550; BVerwGE 70, 247, 254 f.; BT-Drucks. 13/6392 S. 50).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Das Maß der Abhängigkeit sei deshalb von besonderem Gewicht, weil eine Verkehrsanlage ohne Verbindungsfunktion (Sackgasse) ausschließlich auf die Straße angewiesen sei, von der sie abzweigt, sie darin einer unselbständigen Zufahrt ähnele und deshalb der Eindruck der Unselbständigkeit häufig auch noch bei einer Ausdehnung erhalten bleibe, bei der eine Anlage mit Verbindungsfunktion schon den Eindruck der Selbständigkeit erwecke (vgl. dazu etwa Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 (250) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).

    Da eine Zufahrt typischerweise ohne Weiterfahrmöglichkeit endet, typischerweise nur eine bestimmte Tiefe aufweist und ebenso typischerweise gerade, also nicht in Kurven (zu den nach hinten versetzt liegenden Grundstücken und Garagen) verläuft, hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. unter anderem Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - a.a.O., S. 251) erkannt, eine bis zu 100 m tiefe, nicht verzweigte im Sinne von nicht abknickende Stichstraße (Sackgasse) ähnele einer typischen Zufahrt derart, daß sie wie diese regelmäßig als unselbständig zu qualifizieren sei.

    Bestätigt wird die Annahme der Selbständigkeit der Sackgasse durch die Anzahl der durch sie im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenen Grundstücke; diese Anzahl steht in einem angemessenen Verhältnis zur Ausdehnung der zu beurteilenden Verkehrsanlage (vgl. dazu Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - a.a.O., S. 251).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 1.83   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personenbeförderung - Genehmigung - Genehmigungsbehörde - zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Düsseldorf, 13.01.2016 - 6 L 3815/15

    Betriebssitz im Sinne von § 26 Nr 2 PBefG

    vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1984 - 7 C 1.83 -, und vom 2. Oktober 1997 - 3 B 2.97 -, juris, Rn. 3; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 16. Juni 1993 - I ZR 140/91 -, juris, Rn. 10; Scheidler, in: GewArch 2011, 417 (423).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 1984 - 7 C 1.83 -, juris, Rn. 15 f.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 1994 - 3 S 1443/93 -, juris, Rn. 27 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 1996 - 11 B 95.2169 -, juris, Rn. 20; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. September 2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rn. 44.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 3 S 1443/93

    Erteilung einer Taxigenehmigung - Bestehen eines Betriebssitzes

    Grundgedanke des § 11 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist dabei, die örtliche Verbindung von Geschäftsführung des Betriebs und der Tätigkeit der zuständigen Behörde sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.9.1984 - 7 C 1.83 -, DVBl. 1985, 287).

    Der die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde begründende Unternehmenssitz im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 2 PBefG liegt deshalb dort, von wo aus der Verkehr tatsächlich betrieben, insbesondere kaufmännisch und technisch maßgeblich abgewickelt wird (BVerwG, Urteil v. 20.9.1984, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 12.05.2021 - 6 L 199/21

    Widerruf, Genehmigung, vorläufiger Rechtsschutz, Mietwagen, Uber

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 1984 - 7 C 1.83 -, DVBl. 1985, 287 = juris, Rn. 18; Bidinger, BOKraft, 6. Aufl. 2012, § 5 Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2019 - 9 S 880/19

    Verlegung des Betriebssitzes eines Taxiunternehmers

    Grundgedanke des § 11 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist dabei, die örtliche Verbindung von Geschäftsführung des Betriebs und der Tätigkeit der zuständigen Behörde sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 1.83 -, DVBl. 1985, 287).

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.09.1984 (a. a. O.) lässt sich nicht Gegenteiliges entnehmen, auch wenn es dort in einem obiter dictum heißt, dass im Verkehr mit Taxen und mit Mietwagen "der Sitz der kaufmännischen Leitung des Betriebs an den Ort des tatsächlich ausgeübten Betriebes gesetzlich gebunden (§§ 26 Abs. 3, 47 Abs. 2, 49 Abs. 4 PBefG)" sei.

  • VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19

    Verlegung des Betriebssitzes eines Taxiunternehmers; Definition des

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 (Urteil vom 28.09.1994 - 3 S 1443/93 -, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 1.83 -, jeweils juris) Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die nach seiner Auffassung erfüllt sein müssen, um einen Betriebssitz annehmen zu können.
  • BVerwG, 02.10.1997 - 3 B 2.97

    Zur Verfassungsmäßigkeit des automatischen Erlöschens der Taxengenehmigung bei

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 1.83 - DVBl 1985, 287 ab.
  • VG Stuttgart, 04.03.2019 - 8 K 11418/18

    Feststellung des Erlöschens einer Taxigenehmigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 (Urteil vom 28.09.1994 - 3 S 1443/93 -, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 1.83 -, jeweils juris) Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die nach seiner Auffassung erfüllt sein müssen, um einen Betriebssitz annehmen zu können.
  • BVerwG, 12.02.1993 - 7 B 163.92

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegens eines

    (BVerwG 7 C 1.83, Buchholz 442.01 § 11 PBefG Nr. 1, Seite 3) hat es nicht nur - wie der Kläger meint - die Meinung der Kommentarliteratur wiedergegeben, ohne selbst Stellung zu beziehen.
  • VG Aachen, 28.01.2005 - 9 K 203/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

    vgl.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1995, 1137 ff.; BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, DVBl. 1985, 287 ff.
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