Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.02.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88   

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BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.88 (https://dejure.org/1990,1574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Beamtenverhältnis auf Probe - Pauschalierte Ermittlung - Probebeamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 866
  • DVBl 1990, 869
  • DÖV 1990, 1073
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Streitigkeiten über die Höhe der Besoldung sind auch nach einem dem Begehren des jeweiligen Klägers in vollem Umfange Rechnung tragenden Urteil - und auch einer Abhilfeentscheidung - nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - ).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit dem Verpflichtungsausspruch (vgl. hierzu BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]) unter 1 a des Urteilstenors in nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1981 - 2 B 77/81
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • VGH Hessen, 27.09.1983 - 1 TI 41/83
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1985 - 6 B 1444/84
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1984 - 12 B 735/84
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
    Bei einem angestrebten Beamtenverhältnis auf Probe ist allerdings - wie im Falle des Klägers - im Hinblick auf den noch weniger gesicherten Status nur von der Hälfte dieses Streitwertes auszugehen (so auch u.a. OVG Koblenz, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - <NVwZ 82, 264>; OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87 - ; Lappe, NJW 1982, 1736 in ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Auffassung; anderer Auffassung hingegen u.a. VGH München, Beschluß vom 17. Januar 1977 - Nr. 407 III 76 - ; VGH Kassel, Beschlüsse vom 17. Dezember 1976 - I TE 29/76 - und vom 27. September 1983 - 1 TJ 41/83 - <NVwZ 1984, 186>; OVG Münster, Beschlüsse vom 24. Januar 1985 - 6 B 1444/84 - <NVwZ 1985, 353> und vom 10. Mai 1984 - 12 B 735/84 - <NVwZ 1985, 353>; zu der unterschiedlichen Streitwertfestsetzung der Oberverwaltungsgerichte in diesem Bereich vgl. im übrigen auch Zimmer, Zur Streitwertfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Da diese Entscheidung im Widerspruchsbescheid bereits enthalten und nicht angefochten worden ist, steht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren bestandskräftig fest (vgl. auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 38 S. 18 ).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).
  • VGH Hessen, 12.11.1990 - 1 TE 2605/90

    Streitwert betreffend Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe

    Unter entsprechender Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 27. September 1983 - 1 TI 41/83 - m.w.N., NVwZ 1984, 186 = HessVGRspr. 1984, 29 = AnwBl. 1984, 318 = KostRspr.Verwaltungsgerichtshof der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.88 -, DVBl. 1990, 869 = NVwZ 1990, 866 = BayVBl. 1990, 605 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Dezember 1987 - OVG Bs III 679/87, ZBR 1989, 188) und setzt in Rechtsstreitigkeiten mit dem Begehren, ein Beamtenverhältnis auf Probe zu begründen, den Streitwert pauschalierend mit dem halben Jahresbetrag des Endgrundgehalts aus dem angestrebten Amt (ohne Ortszuschlag, ohne Sonderzuwendung und ohne im konkreten Fall in Betracht kommende Zulagen) fest.

    Er sieht sich hierzu nicht nur durch die Bemühungen um einen (einheitlichen) Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veranlaßt (vgl. hierzu Sendler, NVwZ 1989, 1041; BVerwG-Entwurf vom 16. Februar 1989, NVwZ 1989, 1042 ff.; Bräutigam, NVwZ 1989, 1022; Zimmer, NVwZ 1988, 706), sondern auch durch das Argument des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. Februar 1990 (a.a.O.), daß seine Auffassung auch schon seiner Praxis vor dem Inkrafttreten des KostÄndG 1975 entsprochen habe, ohne daß der Gesetzgeber dies bisher zum Anlaß für eine abweichende andere Regelung des Streitwertes in beamtenrechtlichen Statusstreitigkeiten genommen hätte.

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG a.a.O. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27.88 - Buchholz 360 § 13 Nr. 38 und vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 § 49 Nr. 5 = DVBl 1998, 1082).
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Soweit gegen die Anwendbarkeit des § 42 GKG eingewendet worden war, dass eine Klage auf wiederkehrende Leistung nicht vorliege, weil "weder ein Anspruch auf Leistung noch auf Erlass eines eine Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes" geltend gemacht werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27/88 - Rn. 24, juris) bzw. die erstrebte gerichtliche Entscheidung "regelmäßig der Klärung einzelner Rechtsfragen" diene, ohne "dass abschließend der konkrete Zahlungsbetrag ermittelt und von der Rechtskraft des Urteils umfasst" werde (BVerwG, Beschluss vom 13.09.1999 - 2 B 53/99 - Rn. 6, juris), findet diese Abgrenzung im Gesetzeswortlaut des § 42 Abs. 1 GKG keine Stütze.
  • BVerwG, 10.04.1991 - 2 B 115.90

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die

    Dabei hat der Senat gemäß seiner Praxis in Streitsachen, welche die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe betreffen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - ), pauschalierend die Hälfte des jährlichen Endgrundgehaltes als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89

    Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten

    Der Senat hat gemäß seiner ständigen Praxis in Streitsachen, in denen eine Verbesserung der beamten- oder versorgungsrechtlichen Rechtsstellung geltend gemacht wird, pauschalierend den zweifachen Jahresbetrag der streitigen Differenz als Anhaltspunkt für die Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG; vgl. BVerwG - Entwurf eines Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ; vgl. auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869>).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88

    Versetzung eines dienstunfähigen Probebeamten in den Ruhestand

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Grundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. hierzu Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig

    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Endgrundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - <DVBl. 1990, 869> sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren -

    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).".
  • BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 58.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG München, 04.02.1992 - M 5 K 91.460

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entlassungsverfügung gegenüber einem

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89   

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https://dejure.org/1990,2820
BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 27.89 (https://dejure.org/1990,2820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Versorgungsbezügen eines Beamten - Anspruch auf Versorgung aus dem letzten Amt - Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen eines vorher bekleideten Amtes bei Übertragung eines höherwertigen Amtes innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand - ...

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 5 Abs. 3 S. 4
    Errechnung der Beamtenversorgung - Versorgung aus dem letzten Amt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1990, 869
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Maßgebend sind im wesentlichen die Erwägungen, von denen sich der erkennende Senat unter anderem auch in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (BVerwGE 81, 175) und im Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 5.87 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 6) hat leiten lassen.

    Eine vorhandene besetzbare Planstelle ist nunmehr - im Gegensatz zur vorangehenden Rechtslage (vgl. hierzu BVerwGE 81, 175 [BVerwG 19.01.1989 - 2 C 42/86]) - nicht mehr erforderlich.

    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in dem angeführten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (a.a.O. ) ausgeführt, daß von § 5 Abs. 3 Satz 4 erster Halbsatz BeamtVG n.F. vor allem die Fälle erfaßt werden, in denen ein Dienstposten im fraglichen Zeitraum durch den Gesetzgeber oder im gesetzlichen Rahmen auf Grund sachgerechter Dienstpostenbewertung durch die Verwaltung dem höheren statusrechtlichem Amt zugeordnet und dadurch gegenüber den Funktionen des bisherigen Amtes als höherwertig herausgehoben ist (vgl. auch Nr. 2 des Rundschreibens des Bundesministers des Innern vom 30. September 1985 - BMI D III 4 223 131 - 2/35 zur Durchführung des 7. Gesetzes zur Änderung dienstlicher Vorschriften).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Die bloße Bezugnahme auf frühere Schriftsätze genügt den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht (u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87

    Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Maßgebend sind im wesentlichen die Erwägungen, von denen sich der erkennende Senat unter anderem auch in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - (BVerwGE 81, 175) und im Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 5.87 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 6) hat leiten lassen.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Die Revision hat schon nicht dargetan, weshalb sich dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]>) -eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Die Revision kann sich für die Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung nicht mit Erfolg auf Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43 ) berufen, nach denen sich sachlich einleuchtende Gründe dafür finden lassen, den Zeitraum, um den sich die Amtsübertragung aus Gründen im dienstlichen Bereich verzögert hat, nicht dem Bediensteten zum Nachteil gereichen zu lassen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.89
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 1732/04

    Ersetzung der funktionsgerechten Bewertung eines Dienstpostens und seiner

    BVerwG, Urteile vom 12.9.1994 - 2 C 22.93 -, BVerwGE 96, 347, m.w.N., vom 19.1.1989 - 2 C 42.86 -, BVerwGE 81, 175 ff., und vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, DVBl. 1990, 869 ff. = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8.

    BVerwG, Urteile vom 12.9.1994 - 2 C 22.93 -, vom 19.1.1989 - 2 C 42.86 - und vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, jeweils a.a.O.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 B 129.11

    Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Dem Beamten musste jedenfalls schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sein (Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8 S. 16).
  • VG Göttingen, 07.03.2002 - 3 A 3059/00

    Beförderungsamt; Dienstpostenbewertung; Forstamtsleiter; Fristberechnung;

    Nach der mit der Erlasslage (RdErl. des MF vom 18.11.1985 - 462113/5 --, abgedruckt in Kümmel, BeamtVG, Stand: 08/01, § 5 (Erlasse) 3., Rn 5.1 und 5.2) überein stimmenden einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 12.09.1994 - 2 C 22.93 -BVerwGE 96, 347-350 und vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, NVwZ 1990, 866-867; OVG Lüneburg, Urteil vom 08.03.1989 - 2 A 14/87 - BayVGH, Urteil vom 09.03.1994 - 3 B 93.1980 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C II 1.1.3, Nr. 7) und Literatur (Schütz/Maiwald, aaO., § 5 BeamtVG Rn 52-54; Plog/Wiedow/Beck/Lem-höfer, BBG mit BeamtVG, Stand: 10/94, § 5 BeamtVG Rn 28-30; Fürst/Mühl u.a., GKÖD, Versorgungsrecht Band 1, Stand: 10/01, O § 5 Rn 58) ist zwar eine vorhandene besetzbare Planstelle nunmehr - im Gegensatz zur vorangehenden Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 2 C 42.86 -, BVerwGE 81, 175, 178) - nicht mehr erforderlich.

    Ohnehin ist unerheblich, ob eine höhere Bewertung des Dienstpostens zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, NVwZ 1990, 866-867).

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 22.93

    Beamtenversorgung - Beförderungsamt - Zuordnung - Entscheidung des Dienstherrn

    Die ausnahmsweise Anrechnung einer vor der Beförderung liegenden Tätigkeitszeit nach § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG setzt voraus, daß der von dem betroffenen Beamten wahrgenommene Dienstposten im fraglichen Zeitraum durch den Gesetzgeber oder im gesetzlichen Rahmen aufgrund sachgerechter Dienstpostenbewertung durch die Verwaltung dem höheren statusrechtlichen Amt zugeordnet und dadurch gegenüber den Funktionen des bisherigen Amtes als höherwertig herausgehoben ist (vgl. Urteile vom 19. Januar 1989 (BVerwGE 81, 175, 182 f.) und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 - (Buchholz 239.1 § 5 Nr. 8)).
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 77/90

    Beamtenversorgung; Funktionsheraushebung; Bewährungsvoraussetzung;

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  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1994 - 3 L 1/94

    Beförderung; Beförderungsamt; Planstellen

    Dem Beamten muß nämlich jedenfalls schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sein (BVerwG, Urt. v. 22.02.1990 - 2 C 27.89 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8).
  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 2328/91

    Beamtenversorgung: Beförderungsreife im Sinne des BeamtVG § 5 Abs 3 S 1

    Dabei kann dahinstehen, ob der Dienstposten des Klägers nach A 12 bewertet und ihm bereits übertragen war (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 22.2.1990 - 2 C 27.89 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 8).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13

    Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten

    Erforderlich ist ungeachtet des insoweit nicht eindeutigen Wortlautes von § 5 Abs. 3 Satz 4 Hs. 1 BeamtVG 1997 ("tatsächlich wahrgenommen") eine Übertragung der höherwertigen Aufgaben (vgl. für die Stellenhebung BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 -, juris Rn. 16; zu einer ähnlich formulierten Regelung des früheren Berliner Landesbesoldungsrechts: Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG II C 52.67 -, juris Rn. 17 ff.).
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