Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93   

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https://dejure.org/1993,1716
VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93 (https://dejure.org/1993,1716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 S 1260/93 (https://dejure.org/1993,1716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 1 S 1260/93 (https://dejure.org/1993,1716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 - Unterbrechung durch Zeiten freiwilliger Arbeitslosigkeit; Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 181 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 306 (Ls.)
  • DVBl 1993, 1026
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; nachträgliche weitere Befristung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, aA VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichtshofs im Beschluß vom 7.4.1993 (- 13 S 810/93 - m.w.N.) an, wonach der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten ist, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93

    Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges der nachträglichen Befristung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, aA VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichtshofs im Beschluß vom 7.4.1993 (- 13 S 810/93 - m.w.N.) an, wonach der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten ist, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 16.12.1992 - Rs C-237/91 - (Kus), NVwZ 1993, 258) gewährt Art. 6 ARB einem türkischen Staatsangehörigen, der im Hinblick auf die Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis für das Gebiet eines Mitgliedstaates erhalten hat und der dort seit mehr als einem Jahr mit gültiger Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat, einen unmittelbaren Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis und seiner Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn die Ehe nicht mehr besteht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.4.1993 - 1 C 14.92 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Der Wortlaut der Regelung läßt dies nicht zu (vgl. zur Begründung subjektiver Ansprüche aus Bestimmungen des ARB EuGH, Urt. v. 30.9.1987, NJW 1988, 1492 - Demirell; Urt. v. 20.9.1990, NVwZ 1991, 255 - Sevince).
  • BVerwG, 14.04.1993 - 1 C 14.92

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 16.12.1992 - Rs C-237/91 - (Kus), NVwZ 1993, 258) gewährt Art. 6 ARB einem türkischen Staatsangehörigen, der im Hinblick auf die Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis für das Gebiet eines Mitgliedstaates erhalten hat und der dort seit mehr als einem Jahr mit gültiger Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat, einen unmittelbaren Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis und seiner Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn die Ehe nicht mehr besteht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.4.1993 - 1 C 14.92 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 1 S 103/92

    Zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Hieraus folgt im Umkehrschluß, daß diejenigen Zeiten, die weder denen ordnungsgemäßer Beschäftigung gleichgestellt sind noch die erworbenen Ansprüche unberührt lassen, zum Erlöschen der aufgrund früherer Beschäftigung erworbenen Ansprüche führen (vgl. Urt. d. Senats v. 17.2.1993 - 1 S 103/92 -).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 16.12.1992 - Rs C-237/91 - (Kus), NVwZ 1993, 258) gewährt Art. 6 ARB einem türkischen Staatsangehörigen, der im Hinblick auf die Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis für das Gebiet eines Mitgliedstaates erhalten hat und der dort seit mehr als einem Jahr mit gültiger Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat, einen unmittelbaren Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis und seiner Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn die Ehe nicht mehr besteht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.4.1993 - 1 C 14.92 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.1994 - 11 S 1014/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 - Unterbrechung durch

    Folgt auf eine Zeit der ordnungsgemäßen Beschäftigung eine Zeit der nicht unverschuldeten Arbeitslosigkeit, erlöschen sowohl die zuvor nach Art. 6 Abs. 1 ARB (EWGAssRBes 1/80) erworbenen Rechtspositionen als auch die in dieser Zeit erworbenen Anwartschaften auf eine derartige Rechtsposition (wie VGH Bad-Württ, Beschluß vom 13.7.1993 - 1 S 1260/93 - und Beschluß vom 11.8.1993 - 13 S 1218/93 -).

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB die einjährige ordnungsgemäße Beschäftigung bei einem und demselben Arbeitgeber voraussetzt (so 1. Senat des VGH Baden-Württemberg, siehe Beschluß vom 13.7.1993 - 1 S 1260/93 - sowie 13. Senat des VGH Baden-Württemberg, siehe Beschluß vom 11.8.1993 - 13 S 1218/93 -).

    Selbst wenn dies grundsätzlich der Fall sein sollte, ergibt sich andererseits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB, daß der einmal erworbene Anspruch des türkischen Arbeitnehmers nicht durch eine nachfolgende Zeit verschuldeter Arbeitslosigkeit erloschen sein darf (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.1.1993, aaO., sowie Beschluß des 1. Senats vom 13.7.1993, aaO., Beschluß des 13. Senats vom 13.8.1993, aaO. und Urteil des erkennenden Senats vom 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -).

    Insbesondere Art. 8 ARB enthält bereits seinem Wortlaut nach keinen Anspruch des türkischen Arbeitnehmers auf Arbeitsvermittlung und Sicherung eines Arbeitsplatzes (so auch 1. Senat, Beschluß vom 13.7.1993, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Mit Beschluß vom 12.3.1996 hat das Verwaltungsgericht den Antrag im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 7.4.1993 - 13 S 810/93 (VBlBW 1993, 390) - und den Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 13.7.1993 - 1 S 1260/93 (EZAR 019 Nr. 3) - mit der Begründung abgelehnt, daß sich die nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als offensichtlich rechtmäßig erweise, was für die gerichtliche Aufrechterhaltung der behördlich angeordneten sofortigen Vollziehung genüge.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 1718/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - zu

    Aus der Berücksichtigung bestimmter, erworbene Ansprüche "unberührt" lassender Unterbrechungstatbestände folgt daher, daß durch alle dort nicht genannten Unterbrechungen der ordnungsgemäßen Beschäftigung die bereits erworbenen Ansprüche entfallen (vgl. Beschl. des Senats v. 11.8.1993 - 13 S 1218/93 - und VGH Bad.-Württ. Urt. v. 9.3.1994 - 11 S 175/93 - InfAuslR 1994, 214 (217) sowie Beschl. v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93-; LSG Bremen Urt. v. 21.6.1984 InfAuslR 1985, 171 (175) unter Aufgabe der im Beschl. v. 9.9.1983 InfAuslR 1983, 315 vertretenen gegenteiligen Auffassung; 5G Hamburg Urt. v. 9.11.1984 InfAuslR 1985, 115 (116); Hailbronner, Ausländerrecht aaO. D 5.2 RdNr. 26; a.A. LSG Bad.-Württ. Urt. v. 23.1.1993 InfAuslR 1993, 190; 5G Duisburg Urt. v. 9.10.1984 InfAuslR 1985, 43 (44); 5G Wiesbaden Urt. v. 27.11.1984 InfAuslR 1985, 117 (118); Huber NJW 1985, 2061 (207012071)).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1994 - 1 S 280/94

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 - Unterbrechung durch

    Offen ist jedoch, ob der Antragsteller aufgrund Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei geschaffenen Assoziationsrats vom 19. September 1980 einen unmittelbaren Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis und damit seiner Aufenthaltserlaubnis besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1993 - 1 C 14.92 -, InfAuslR 1993, 258; EuGH, Urt. v. 16.12.1992 - Rs C-237/91 - (Kus), NVwZ 1993, 258; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.4.1993 - 11 S 2124/92 -, InfAuslR 1993, 362; Beschl. v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93 -, EZAR 019, Nr. 3).

    Nach Ansicht des Senats (Beschl. v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93 -, InfAuslR 1994, 46) folgt hieraus im Umkehrschluß, daß nur diejenigen Zeiten, die weder denen ordnungsgemäßer Beschäftigung gleichgestellt sind noch die erworbenen Ansprüche unberührt lassen, zum Erlöschen der aufgrund früherer Beschäftigung erworbenen Ansprüche führen; dies gilt auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB (so auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.2.1994 - 11 S 1014/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere

    Im übrigen sieht sich der Senat zu folgendem Hinweis veranlaßt: Soweit die Widerspruchsbehörde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, VBlBW 1993, 390 und v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93 -, BWVPr. 1994, 43) die Vollziehungsanordnung - nachträglich - damit begründet hat, daß diese schon deshalb geboten ist, weil die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis offensichtlich rechtmäßig ist, genügt dies zwar den formellen Erfordernissen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, nicht aber den materiell-rechtlichen Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach dem

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 16.12.1992 - Rs C-237/91 - (Kus), NVwZ 1993, 258) aus Art. 6 Abs. 1 ARB über dessen arbeitsmarktpolitische Bedeutung hinaus auch ein Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgeleitet werden (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14.4.1993 - 1 C 14.92 - und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.4.1993 - 11 S 2124/92 - sowie Beschl. v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93 -).
  • VGH Hessen, 19.04.1999 - 12 TG 4404/98

    Aufenthaltsrecht aufgrund supranationalen Aufenthaltsrechts: Wechsel des

    Ein Wechsel des Arbeitgebers vor dem Zeitpunkt, ab dem er nach drei jähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung gemäß Art. 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich ARB das Recht erwirbt, sich für den gleichen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben, führt dazu, dass die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB neu zu laufen beginnt (vgl. EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - C-386/95 - Eker -, NVwZ 1997, 1108 = EZAR 811 Nr. 31; Hess. VGH, 19.02.1996 - 12 TG 1757/95 - 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = DÖV 1995, 477; 03.02.1998 - 12 TZ 3630/97 - VGH BW, 13.07.1993 - 1 S 1260/93 -, EZAR 019 Nr. 3 = InfAuslR 1994, 46; OVG Berlin, 24.10.1995 - 4 S 86/95 - EZAR 025 Nr. 15; OVG Lüneburg, 08.09.1997 - 11 M 3069/97 - Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rn 5/193; Nr. 2.5.2 AAH-ARB 1/80, EZAR 10 Nr. 1 = InfAuslR 1999, 13; vgl. auch BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306 = EZAR 029 Nr. 10).
  • VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur, (vgl. Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Januar 2002, § 80 RdNr. 146 ff., 150; m.w.N.), auch bei Bauordnungsmaßnahmen wie einem Abriss im Einzelfall aus der materiellen Illegalität ein sofortiges Vollzugsinteresse abgeleitet wird, ist es insbesondere auf Fälle der offensichtlichen Illegalität beschränkt (so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.07.1993 - 1 S 1260/93 - DVBl 1993, 1026; m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 11 S 1259/96

    Bindungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses nach VwGO § 80 Abs 5 für die Behörde

    Unter den gegebenen Umständen läßt der Senat dahinstehen, ob im Fall der Antragstellerinnen für eine sofortige Vollziehung der Befristungsverfügung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ein hinreichendes öffentliches Vollzugsinteresse vorliegt, das über das öffentliche Interesse hinausgeht, das den Erlaß dieser Verfügung selbst rechtfertigt (vgl. dazu insbesondere BVerfG, Beschluß vom 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.6.1991, VBlBW 1992, 27, und vom 5.3.1996 - 11 S 674/96 - a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.7.1993, BWVPr 1994, 43, und vom 7.4.1993, VBlBW 1993, 390).
  • VG Berlin, 13.05.1994 - 29 A 2001.93

    Anforderungen an die Einordung der Vollziehung der Ausreisepflicht als

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7512
VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92 (https://dejure.org/1993,7512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.1993 - 1 S 2713/92 (https://dejure.org/1993,7512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 1993 - 1 S 2713/92 (https://dejure.org/1993,7512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis: Unbeachtlichkeit von Unterbrechungen des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 485
  • DVBl 1993, 1026
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, daß § 97 AuslG nicht eingreift, wenn der Ausländer - anders als vorliegend - im Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (so auch Fraenkel, a.a.O., S. 162; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob der Antragsteller aus Art. 6 ARB unmittelbar aufenthaltsrechtliche Ansprüche ableiten kann (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 16.12.1992, NVwZ 1993, 258) und ob sein Aufenthalt nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Art. 14 Abs. 1 ARB) beendet werden darf, die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Personen ermöglichen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.2.1992, InfAuslR 1992, 199; verneinend OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992, InfAuslR 1993, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Hat ein Ausländer einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, ist die Anwendung dieses Regelversagungstatbestandes ausgeschlossen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1992 - 11 S 1059/92

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers - Auswirkungen des Beschlusses Nr 1/80

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Diese arbeitsrechtliche Privilegierung ist als wesentlicher, für den weiteren Aufenthalt des Antragsgegners sprechender Belang bei der erforderlichen Ermessensentscheidung als schutzwürdige Bindung zu berücksichtigen und zu würdigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, NVwZ-RR 1991, 430 u. v. 23.9.1992 - 11 S 1059/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungstatbestand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Der Beschluß des Senats vom 24.2.1992 (Az.: 1 S 7/92) steht dem nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Diese arbeitsrechtliche Privilegierung ist als wesentlicher, für den weiteren Aufenthalt des Antragsgegners sprechender Belang bei der erforderlichen Ermessensentscheidung als schutzwürdige Bindung zu berücksichtigen und zu würdigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, NVwZ-RR 1991, 430 u. v. 23.9.1992 - 11 S 1059/92 -).
  • OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92

    Regelausweisung; Ausländerbehördliche Ermessensentscheidung; Rauschgiftdelikte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob der Antragsteller aus Art. 6 ARB unmittelbar aufenthaltsrechtliche Ansprüche ableiten kann (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 16.12.1992, NVwZ 1993, 258) und ob sein Aufenthalt nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Art. 14 Abs. 1 ARB) beendet werden darf, die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Personen ermöglichen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.2.1992, InfAuslR 1992, 199; verneinend OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992, InfAuslR 1993, 85).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob der Antragsteller aus Art. 6 ARB unmittelbar aufenthaltsrechtliche Ansprüche ableiten kann (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 16.12.1992, NVwZ 1993, 258) und ob sein Aufenthalt nur aus solchen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Art. 14 Abs. 1 ARB) beendet werden darf, die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Personen ermöglichen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.2.1992, InfAuslR 1992, 199; verneinend OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992, InfAuslR 1993, 85).
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