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   BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94   

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https://dejure.org/1998,267
BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gesetzliche Regelung der Flugsicherheitsgebühr mit dem Grundsatz der Lastengleichheit und der Berufsausübungsfreiheit der Flugunternehmer vereinbar - Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten, hier für Sicherheitskontrolle

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Flugsicherheitsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Willkür bei einem Richterspruch ; Auslegung einer Rechtsverordnung durch ein Verwaltungsgericht; Flugsicherheitsgebühren als öffentlich-rechtliche Geldleistung; Verfassungsmäßigkeit von Flugsicherheitsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1857 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 176
  • DVBl 1998, 1220
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

    Vielmehr hat auch hier der Gebührengesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

    Vielmehr hat auch hier der Gebührengesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Daher kann der Fluggast im verfassungsgerichtlichen Verfahren auch nicht als Kostenschuldner behandelt werden (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Daher sei die eigene Kostenbelastung gering und überfordere offensichtlich nicht die Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften (vgl. BVerwGE 95, 188 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen -

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 -, .
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl. BVerfGE 18, 392 ) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie führt keine den Grundsatz der Lastengleichheit verletzende Sonderabgabe ein (vgl. BVerfGE 55, 274 ), sondern eine verfassungsrechtlich zulässige Gebühr.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl. BVerfGE 18, 392 ) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    bb) Die öffentliche Leistung, an die eine Gebühr anknüpft, muss allerdings eine besondere Leistung sein, die sich von allgemeinen, steuerfinanzierten öffentlichen Leistungen klar abgrenzen lässt (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 9 C 15.16 - BVerwGE 160, 334 Rn. 11 m.w.N.).

    Eine dahin lautende These ist spätestens seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Flugsicherheitsgebühr (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ) überholt (ebenso Heise, NVwZ 2015, 262 ).

    Nicht überzeugend ist auch der Einwand, die der Gebührenpflicht unterworfene Maßnahme der Gefahrenabwehr diene vorwiegend dem Interesse der Allgemeinheit; denn fast alle gebührenpflichtigen Handlungen erfolgen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ).

    Auf den konkreten (objektiven und subjektiven) Sicherheitsvorteil durch Risikominimierung zugunsten des Gebührenschuldners hat auch das Bundesverfassungsgericht zur Rechtfertigung der Luftsicherheitsgebühr maßgebend abgestellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    b) Daß dem Gebührenschuldner aus der behördlichen Tätigkeit kein unmittelbarer, konkret bezifferbarer Wert im Sinne eines objektiven Nutzens zufließt, steht der Gebührenerhebung unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips nicht entgegen (Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 74 f.); dementsprechend sind Gebühren zwar "häufig", aber nicht stets Gegenleistungen für behördliche Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats am 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - DVBl 1998, 1220 ).

    Danach werden Gebühren allgemein dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O.).

    Insoweit steht dem Gebührengesetzgeber - wie die Rechtsprechung stets betont hat (BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221) - ein weiter Gestaltungsspielraum zu, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will und welche nicht.

    d) Nach Maßgabe des Bundesrechts ebenfalls unerheblich wäre es, wenn die gebührenpflichtige Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt sein sollte (Urteile vom 7. November 1980, a.a.O., S. 18 und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221).

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Danach sind Gebühren öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und regelmäßig dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. auch BVerfGE 50, 217, 225; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 f.; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188, 200).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes determinieren (vgl. BVerfG, Besch. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 f.; Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086

    Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig

    Dies sei durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (BVerwGE 95, 188) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Die zur Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen bei Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ergangenen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (a.a.O.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (a.a.O.), die jeweils den Gebührentatbestand in der Fassung vor der Änderung durch die 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 betrafen, beanspruchen nach wie vor uneingeschränkt Geltung.

    Diese Maßnahmen dienen unmittelbar der Sicherheit der von den Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge und betreffen die Flugveranstalter in spezieller und individualisierbarer Weise; ihnen sind die Kosten auch nach dem Vorteilsprinzip zurechenbar (vgl. BVerfG vom 11. August 1998 a.a.O. S. 177).

    Sie knüpft an eine besondere öffentliche Leistung, die Sicherheitskontrolle, an und dient der Deckung der mit der entsprechenden Amtshandlung verbundenen Kosten (vgl. BVerfG vom 11.8.1998 a.a.O. S. 177).

  • VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493

    Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen //

    Dies sei durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (BVerwGE 95, 188) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    23 Die zur Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen bei Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ergangenen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (a.a.O.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (a.a.O.), die jeweils den Gebührentatbestand in der Fassung vor der Änderung durch die 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 betrafen, beanspruchen nach wie vor uneingeschränkt Geltung.

    Diese Maßnahmen dienen unmittelbar der Sicherheit der von den Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge und betreffen die Flugveranstalter in spezieller und individualisierbarer Weise; ihnen sind die Kosten auch nach dem Vorteilsprinzip zurechenbar (vgl. BVerfG vom 11. August 1998 a.a.O. S. 177).

    Sie knüpft an eine besondere öffentliche Leistung, die Sicherheitskontrolle, an und dient der Deckung der mit der entsprechenden Amtshandlung verbundenen Kosten (vgl. BVerfG vom 11.8.1998 a.a.O. S. 177).

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087

    Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig

    Dies sei durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (BVerwGE 95, 188) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.3.1994 BVerwGE 95, 188; vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 176) geklärt.

    Die zur Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen bei Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ergangenen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 (a.a.O.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1998 (a.a.O.), die jeweils den Gebührentatbestand in der Fassung vor der Änderung durch die 5. Änderungsverordnung vom 12. Oktober 2000 betrafen, beanspruchen nach wie vor uneingeschränkt Geltung.

    Diese Maßnahmen dienen unmittelbar der Sicherheit der von den Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge und betreffen die Flugveranstalter in spezieller und individualisierbarer Weise; ihnen sind die Kosten auch nach dem Vorteilsprinzip zurechenbar (vgl. BVerfG vom 11. August 1998 a.a.O. S. 177).

    Sie knüpft an eine besondere öffentliche Leistung, die Sicherheitskontrolle, an und dient der Deckung der mit der entsprechenden Amtshandlung verbundenen Kosten (vgl. BVerfG vom 11.8.1998 a.a.O. S. 177).

  • BGH, 26.07.2018 - III ZR 391/17

    Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die

    Die mit der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei an Bord der Flugzeuge verbundene Risikominimierung kommt dem Luftfahrtunternehmen zugute, weil es einerseits seinen Passagieren objektiv einen Sicherheitsgewinn gewähren und subjektiv ein Sicherheitsgefühl vermitteln kann und andererseits selbst ein geringeres Risiko trägt, dass sein Personal verletzt und sein Flugzeug beschädigt oder zerstört wird (vgl. BVerfG, NVwZ 1999, 176, 177; s. auch Gruhn aaO S. 189).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 13.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    b) Daß dem Gebührenschuldner aus der behördlichen Tätigkeit kein unmittelbarer, konkret bezifferbarer Wert im Sinne eines objektiven Nutzens zufließt, steht der Gebührenerhebung unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips nicht entgegen (Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 74 f.); dementsprechend sind Gebühren zwar "häufig", aber nicht stets Gegenleistungen für behördliche Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats am 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - DVBl 1998, 1220 ).

    Danach werden Gebühren allgemein dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O.).

    Insoweit steht dem Gebührengesetzgeber - wie die Rechtsprechung stets betont hat (BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221) - ein weiter Gestaltungsspielraum zu, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will und welche nicht.

    d) Nach Maßgabe des Bundesrechts ebenfalls unerheblich wäre es, wenn die gebührenpflichtige Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt sein sollte (Urteile vom 7. November 1980, a.a.O., S. 18 und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes determinieren (vgl. BVerfG, Besch. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 f.).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 8 S 2702/02

    Luftsicherheitsgebühr - bewaffnete Kontrollstellen nicht allgemein abzugelten

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3160

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 22.04

    Bundesgrenzschutz; Bahnpolizei; Bundespolizei; Deutsche Bahn AG;

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14

    Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des

  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 8 ZB 10.2984

    Vereinbarkeit der Luftsicherheitsgebühr mit Europarecht

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719

    Kostenrecht: Gebühren für behördliche Überwachungstätigkeit // Entsorgung

  • AG Hamburg, 04.03.2004 - 4 C 378/02

    Wechsel der Fluggesellschaft / Flugsicherheitsgebühr / Änderung des

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18

    Rechtsstreit bzgl. einer Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01

    Keine Gebühr für bestimmte bewaffnete Sicherheitsmaßnahmen und Streifendienste

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05

    Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr;

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 3.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20

    Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07

    Gebühr für hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08

    Gebührensatzung - Zulässigkeit einer Gebühr für die Aufbewahrung von Fundsachen

  • VG Karlsruhe, 06.04.2017 - 3 K 5074/15

    Verwaltungsgebührenerhebungsrecht für Negativzeugniserteilung; Unangemessenheit

  • OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06

    Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit;

  • LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94

    Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 10337/04

    Deutsche Bahn AG muss für Bahnpolizei zahlen

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 12.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühr

  • OLG Brandenburg, 14.03.2017 - 2 U 12/16

    Ansprüche eines Luftfahrtunternehmens wegen unentgeltlicher Beförderung von

  • OVG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Bf 177/01

    Flugsicherheitsgebühr und Gemeinschaftsrecht

  • OVG Sachsen, 10.04.2008 - 1 B 388/06

    Luftsicherheitsgebühr; Vorauskalkulation; Nachberechnung;

  • VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.170

    Rechtmäßigkeit einer erhobenen sog. Luftsicherheitsgebühr auf Grundlage der

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 43.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16

    Regelgebühr für glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835

    Kostenrecht: Behördliche Überwachungstätigkeit als kostenpflichtige Amtshandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 3817/98

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Kausalität; Überwachung einer Apotheke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2001 - 9 A 310/99

    Ausgestaltung der Erhebung von Verwaltungsgebühren als Gegenleistung für die

  • VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19

    Sondernutzungsgebühr

  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.720

    Die Überwachung der Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 42.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 22.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 23.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 19.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 49.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • OLG Brandenburg, 14.03.2017 - 2 U 2/16

    Entschädigungsanspruch eines Luftfahrtunternehmens für die unentgeltliche

  • VG Freiburg, 29.01.2013 - 3 K 1513/12

    Gebührenschuldnerschaft bei Einholung der Genehmigung eines von einer Spedition

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2002 - 1 L 179/02

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren; Kompetenz

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 412/99
  • VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4646/01

    Zum Vertrauensschutz einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Erhöhung

  • BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 124.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2071/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Gebühren für die Durchsuchung von Personen und des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2065/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen mit

  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit

  • VG Koblenz, 10.12.2003 - 2 K 1198/03

    Deutsche Bahn AG muss für Bahnpolizei bezahlen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2001 - 9 A 4324/98

    Bestimmung des Verwaltungskostenschuldners nach Durchführung von

  • VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07

    Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 9 B 418/02

    Merkmal für die Rechtmäßigkeit einer Gebühr für Überwachungsmaßnahmen des

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