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   BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97   

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BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 (https://dejure.org/1997,14)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 (https://dejure.org/1997,14)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 (https://dejure.org/1997,14)
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Sonderabschreibung für Schiffsbeteiligungen

Art. 20 GG, unechte Rückwirkung

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Rückwirkende Einführung eines Stichtags für die Abschaffung steuerlicher Begünstigung von Schiffbauverträgen verfassungsgemäß: Zum schutzwürdigen Vertrauen in den Bestand einer Rechtsfolgenlage - zwingende Gemeinwohlgründe für eine Durchbrechung des rechtsstaatlichen ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schutzwürdiges Vertrauen und Durchbrechung des Rückwirkungsverbots bei Abschaffung von steuerlichen Sonderabschreibungen

  • Judicialis

    EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. w Satz 1; ; EStDV § 82f Abs. 5; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Wegfall einer Verschonungssubvention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen von Schiffsbauverträgen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen von Schiffsbauverträgen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angebot einer Verschonungssubvention (Sonderabschreibung); Vertrauensschutz bei Wegfall einer für verfehlt erachteten Subvention

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 67
  • BVerfGE 97, 85
  • NJW 1998, 1547
  • WM 1998, 727
  • WM 1999, 727
  • DVBl 1998, 465
  • BB 1998, 1454
  • DB 1998, 653
  • DÖV 1998, 465
 
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Wird zitiert von ... (699)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchziehe der Grundsatz der Jahresbezogenheit der Einkommensermittlung das gesamte Einkommensteuerrecht (vgl. BVerfGE 72, 200 ); der Veranlagungszeitraum 1996 sei zum Zeitpunkt der Verkündung des Jahressteuergesetzes 1997 noch nicht abgeschlossen, die maßgebende Rechtsfolge, das Entstehen der Einkommensteuer für 1996, noch nicht eingetreten.

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 72, 200 ; stRspr).

    Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Der von einem Gesetz Betroffene muß grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, daß er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfaßt aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 200 ).

    Für das Einkommensteuerrecht kommen je nach Art der betroffenen Einkünfte und der Wege, auf denen sie erzielt worden sind, namentlich Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 sowie Art. 2 Abs. 1 GG als betroffene Rechte in Betracht (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    c) Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Rechtfertigungsgründe falltypisch, aber nicht erschöpfend entwickelt worden (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Nach dieser gesetzlichen Vorgabe finden die Regeln der tatbestandlichen Rückanknüpfung Anwendung, wenn nicht schon der gesamte gesetzliche Steuertatbestand vor Inkrafttreten des Gesetzes verwirklicht worden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; ebenso Bundesfinanzhof, BStBl II 1993 S. 151 ).

    b) Ungeachtet der zulässigen Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbotes darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhaltes verletzen, der von dem Eingriff - durch die nachträgliche Änderung der Rechtsfolgen - betroffen ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ).

    Er variiert damit einen Fall aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tradierten - offenen - Katalog von Gründen, die es rechtfertigen, den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz durch die Rückbewirkung von Rechtsfolgen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 45, 142 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 31, 222 ; 95, 64 ).

    Der Gesetzgeber muß die zur sofortigen Abwehr offensichtlicher Gefahren und Mißstände geeigneten und notwendigen Maßnahmen treffen können (vgl. H. Maurer, in: HStR III, § 60 Rn. 39; H. Schneider, Gesetzgebung, 2. Aufl., 1991, § 15 Rn. 540; vgl. auch BVerfGE 95, 64 - für die tatbestandliche Rückanknüpfung).

    b) Ungeachtet der zulässigen Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbotes darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhaltes verletzen, der von dem Eingriff - durch die nachträgliche Änderung der Rechtsfolgen - betroffen ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 31, 222 ; 95, 64 ).

    Er variiert damit einen Fall aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tradierten - offenen - Katalog von Gründen, die es rechtfertigen, den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz durch die Rückbewirkung von Rechtsfolgen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 45, 142 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).

    Er variiert damit einen Fall aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tradierten - offenen - Katalog von Gründen, die es rechtfertigen, den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz durch die Rückbewirkung von Rechtsfolgen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 45, 142 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfaßt aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 200 ).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 31/91

    Zeitlicher Bezug von § 52 Abs. 6 S. 3 EStG 1981 i. d. F. des 2. HStruktG

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Nach dieser gesetzlichen Vorgabe finden die Regeln der tatbestandlichen Rückanknüpfung Anwendung, wenn nicht schon der gesamte gesetzliche Steuertatbestand vor Inkrafttreten des Gesetzes verwirklicht worden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; ebenso Bundesfinanzhof, BStBl II 1993 S. 151 ).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 31, 222 ; 95, 64 ).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Das gesetzliche Angebot von Steuersubventionen ist keine durch Einsatz von Arbeit oder Kapital erworbene Rechtsposition und folglich kein Eigentum i.S. des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 18, 392 ; stRspr).
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 30/88

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Überlassung eines Grundstücks zur

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Steuerveranlaßte Vertragsverbindlichkeiten sind deshalb zu verschieben, soweit als zulässig mit Vorbehalts- und Rücktrittsklauseln auszustatten (zu deren Wirksamkeit vgl. BFH, BStBl II 1993 S. 296; Tipke/Kruse, AO, § 41 Rn. 22 ff.) oder in sonstiger Weise anpassungsfähig zu gestalten.
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

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