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   BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98   

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BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1680)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1999 - 5 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1680)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1999 - 5 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Geldleistungen für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes eines Vorstandsmitglieds

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführendes Vorstandsmitglied - Eingetragener Verein - Maßgeblicher Einfluß - Beschäftigung

  • Judicialis

    SchwbG § 7 Abs. 1; ; SchwbG § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; SchwbAV § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 826
  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Aus diesem Grunde ist es grundsätzlich nicht gerechtfertigt, Mitglieder des gesetzlichen Vertretungsorgans juristischer Personen als Arbeitnehmer anzusehen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 sowie vom 10. Dezember 1996 5 AZB 20/96 ).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1987 BVerwG 5 C 42.84 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 5 C 44.92 ).
  • BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96

    Arbeitgeberbegriff

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz i.S. des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt wird, wenn er zugleich Gesellschafter der GmbH mit einem Anteil von 50 v.H. oder mehr ist (Urteile vom 24. Februar 1994 und vom 25. Juli 1997 BVerwG 5 C 16.96 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1989 - 4 L 8/89

    Festsetzungsverjährung für die Ausgleichsabgabe - Arbeitsplatzberechnung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Denn das Berufungsgericht hat auch insoweit bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO) festgestellt, daß Herr K. als Vereinsgründer und Erster Vorsitzender "Motor" des Klägers ist und maßgeblichen Einfluß auf die zu treffenden Entscheidungen hat (vgl. insoweit auch die ständige Rechtsprechung des BSG zum Arbeitnehmerbegriff in der Sozialversicherung , nach der der tatsächliche Einfluß eines GmbH-Geschäftsführers auf die Gesellschaft eine abhängige Beschäftigung auch dann ausschließt, wenn die gesellschaftsrechtliche Stellung allein einen bestimmenden Einfluß nicht ermöglicht: BSG, Urteile vom 8. August 1990 11 RAr 77/89 und vom 18. April 1991 7 RAr 32/90 , jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95

    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95

    Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Wird aber nur ein (einheitlicher) Vertrag abgeschlossen, so ist im Zweifel nur ein einheitliches Rechtsverhältnis anzunehmen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 28. September 1995 5 AZB 4/95 und vom 10. Dezember 1996 ).
  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Aus diesem Grunde ist es grundsätzlich nicht gerechtfertigt, Mitglieder des gesetzlichen Vertretungsorgans juristischer Personen als Arbeitnehmer anzusehen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 sowie vom 10. Dezember 1996 5 AZB 20/96 ).
  • BVerwG, 16.12.1959 - V C 138.57

    Kassenarzttätigkeit kein Arbeitsplatz nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Vorausgesetzt ist dabei immer, daß der Arbeitsplatz von einer Person eingenommen wird, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringt, im arbeitsrechtlichen Sinne also als Arbeitnehmer (vgl. BVerwGE 10, 70 ).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1987 BVerwG 5 C 42.84 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 5 C 44.92 ).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 7234/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Zur Anrechnung eines Vorstandsmitgliedes eines

  • VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94

    Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Anrechnung des schwerbehinderten

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Arbeitsplatz ist diejenige Stelle, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses mit all den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (vgl. BVerwG 8. März 1999 - 5 C 5/98 - NZA 1999, 826) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 7 A 11104/21

    Bewilligung von Geldleistungen für behindertengerechte Einrichtung eines

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter vertrete im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - mit bundesweiter Geltung die Rechtsauffassung, dass die Arbeitsplätze Geistlicher nicht in das System der Beschäftigungspflicht einbezogen seien, weshalb die Gewährung von finanziellen Hilfen an die Arbeitgeber von Geistlichen insgesamt nicht in Betracht komme (Bl. 76, 77 der Gerichtsakte - GA -).

    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - stünde dem nicht entgegen.

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, betrifft die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2003 nicht § 185 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX. Geht man vom Wortlaut des hier einschlägigen § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX aus, setzt dieser ausdrücklich voraus, dass mit der beantragten Leistung die behindertenregerechte Einrichtung eines Arbeitsplatzes für den schwerbehinderten Menschen gefördert wird, wobei es sich - und dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung geklärt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98, juris, Rn. 11) - um einen Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Abs. 1 SGB IX handeln muss (so auch Pahlen, in: Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben, SGB IX, 14. Aufl. 2020, § 15 Rn. 23).

    Offen bleiben kann daher, ob § 185 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX betreffend die Leistungen an den Arbeitgeber generell die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX voraussetzt, da eine Begrenzung der Leistungsgewährung sich zumindest insoweit ergibt, als der Gesetzgeber in § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX nach seinem Wortlaut einen Arbeitsplatz ausdrücklich zur Voraussetzung gemacht hat (vgl. zu § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a) SchwbG BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 11; ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 - juris, Rn. 32).

    Zum einen ist diese Einschränkung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu entnehmen, da dieses, wie ausgeführt, ausdrücklich vom Vorliegen eines Arbeitsplatzes i. S. d. § 7 Abs. 1 SchwbG ausgegangen ist und im Anschluss daran die gesetzliche Definition des Arbeitsplatzes wiedergegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 11 f.) Zum anderen gehen diese beiden Begrifflichkeiten Hand in Hand.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt, Voraussetzung für einen Arbeitsplatz sei immer, dass dieser von einer Person eingenommen werde, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringe, im arbeitsrechtlichen Sinne also als Arbeitnehmer (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 12).

    Eine Begrenzung der Verwendungsmöglichkeit der aus der Ausgleichsabgabe dem Integrationsamt zufließenden Mittel ergibt sich hier allerdings insoweit, als das Gesetz selbst die Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Voraussetzung einer Gewährung macht (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 -, juris Rn. 32, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris. Durch diese begriffliche Verknüpfung ist die Abgabenrelevanz zwar keine tatbestandliche Voraussetzung. Faktisch laufen diese Normen jedoch im Anwendungsbereich des § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX, und nur um diesen geht es hier, parallel.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

    Ein schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH wird jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn ihm durch den Anstellungsvertrag eine für arbeitgebergleiche Personen charakteristische Selbständigkeit eingeräumt ist (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).

    Im Falle eines Fremdgeschäftsführers entfällt das Merkmal eines durch Kapitalbeteiligung vermittelten beherrschenden Einflusses auf die Betriebsführung der Gesellschaft, an das der Senat (Urteil vom 25. Juli 1997, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz, a.a.O., § 7 SchwbG Nr. 4 S. 4, betreffend das geschäftsführende Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins) zur Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers angeknüpft hat.

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs und unter Hinweis u.a. auf die Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts sowie auf das Schrifttum ist der Senat unter der Geltung des Schwerbehindertengesetzes nur von einer "grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG" ausgegangen (Urteil vom 8. März 1999, a.a.O. S. 3. m.w.N.).

    Auch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits BVerwGE 10, 70 sowie zuletzt Urteil vom 8. März 1999, a.a.O., S. 2) orientiert sich - ebenso wie übrigens die vom Bundessozialgericht aufgestellte Regel (s. z.B. schon BSG, Urteil vom 22. August 1973 - 12 RK 24/72 - NJW 1974, 207 - an diesem Merkmal.

    In seinem Urteil vom 8. März 1999 (a.a.O., S. 2 f.) hat der Senat dargelegt, dass mit der Neufassung des damaligen § 5 Abs. 2 SchwbG durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24. April 1974 (BGBl I S. 981) an der grundsätzlichen Ausgrenzung von Organmitgliedern aus dem Anwendungsbereich des damaligen § 5 Abs. 1 und jetzigen § 7 Abs. 1 SchwbG sich nichts hat ändern sollen.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    Für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX ist auf die im Arbeitsrecht entwickelten Maßstäbe abzustellen (vgl. Urteile vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4 S. 2 und vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 5 S. 7).

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund Vertrages in persönlicher Abhängigkeit Dienste erbringt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG 5 C 138.57 - BVerwGE 10, 70 = Buchholz 436.6 § 2 SchwBeschG Nr. 1 S. 2, vom 8. März 1999 a.a.O. S. 2 und vom 26. September 2002 a.a.O. S. 7).

    Vielmehr ist die "Stelle" im übertragenen betriebsorganisatorisch-arbeitsrechtlichen Sinne als die Gesamtheit des dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereichs mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (Urteile vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 S. 2 und vom 8. März 1999 a.a.O. S. 2).

  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12

    Gleichstellung eines behinderten Lehrers - Zugang zum Beamtenverhältnis -

    Arbeitsplatz ist hiernach diejenige Stelle, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst oder Ausbildungsverhältnisses mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - Rn. 12 nach juris; = NZA 1999, 826; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 3. Aufl. 2010, § 73, Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber würden nicht erbracht (Hinweis auf Arbeitnehmerbegriff: BVerwG vom 8.3.1999 NZA 1999, 826).

    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826; BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 2 S 1565/00

    Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach dem SchwbG für Geistlichen verneint

    Voraussetzung für die angesprochene begleitende Hilfe ist daher einmal, dass der Betroffene auf einem Arbeitsplatz beschäftigt ist (oder beschäftigt werden soll), da es um die Hilfe für Berufs- bzw. Arbeitsleben geht, und zum anderen, dass dieser Arbeitsplatz von der Geltung des Schwerbehindertengesetzes umfasst ist (in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, NDV-RD 1999, 72).

    Vorausgesetzt ist dabei, dass der Betreffende Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne ist (vgl. dazu auch hier BVerwG, Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, aaO).

  • BVerwG, 14.11.2003 - 5 C 13.02

    Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz ist Derartiges auch dem Urteil des Senats vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - (Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4) betreffend Geldleistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte nicht zu entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

    Vorausgesetzt ist dabei immer, dass der Arbeitsplatz von einer Person eingenommen wird, die im Dienste eines anderen fremdbestimmte Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstberechtigten erbringt, es sich im arbeitsrechtlichen Sinne also um einen Arbeitnehmer handelt (st. Rspr. des BVerwG; vgl. statt aller: Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht zunächst (Urteil vom 24.2.1994, aaO) offen gelassene Frage, ob auch der Fremdgeschäftsführer ohne eigene Gesellschafterstellung keinen Arbeitsplatz i.S.v. § 7 SchwbG innehat, ist auf der Grundlage seines Urteils vom 8.3.1999 (- 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4) dahin zu beantworten, dass jedenfalls die einheitliche vertragliche Grundlage der Tätigkeit eines Geschäftsführers nicht in einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die Tätigkeit als leitender Angestellter und einen freien Dienstvertrag als Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit aufgespalten werden kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - L 9 AL 24/13

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX ; Begriff des

    Die rechtlich-funktionale Betrachtungsweise bedeutet, dass der Arbeitsplatz diejenige Stelle ist, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (BVerwG, Urt. v. 08.03.1999 - 5 C 5/98 -, juris Rn. 12).
  • LG München I, 24.05.2023 - 11 O 14491/22

    Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen Schwerbehinderung -

  • VG Magdeburg, 08.01.2008 - 6 A 367/05

    Begriff des Arbeitsplatzes - Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

  • LSG Hessen, 20.09.2013 - L 7 AL 7/13

    Streit um die Gleichstellung im Sinne des § 2

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529

    Schwerbehindertenrecht; Behandlung von Teilzeitarbeitsplätzen als volle

  • BVerwG, 15.12.2010 - 4 B 32.10
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • VG Bremen, 18.11.2009 - 3 K 41/09

    Bezuschussung für die Beschaffung eines KFZ

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 12 A 635/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2001 - 2 L 35/01

    Gewährung von Hilfen zur Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung; Umbau

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 - 11 K 176/06

    Ausgleichsabgabe, Arbeitgeber, Pflichtplatzquote, Gesellschaft Bürgerlichen

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98   

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OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98 (https://dejure.org/1999,6560)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98 (https://dejure.org/1999,6560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 64 SGB X; AsylbLG
    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.05.1997 - L 6 A 83/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98
    Der Kläger erhob gegen die Bescheide vom 8. und 15. Mai 1995 Klage - 6 A 83/95 -.

    2.1 Der Erfolg der Berufung und die demnach für den Kläger bestehende Pflicht zur Tragung einer Widerspruchsgebühr in Höhe von 60,- DM ergibt sich allerdings nicht bereits daraus, wie die Beklagte auch meint, dass sich der Kläger nach dem (rechtskräftigen) Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 9. Oktober 1997 - 6 A 83/95 - mit seinem Begehren, die Aufhebung der Bescheide der Stadt L. vom 8. und 15. Mai 1995 zu erreichen, im Wesentlichen nicht durchgesetzt hat, mithin seine Widersprüche gegen die Bescheide vom 8. und 15. Mai 1995 zu einem weit überwiegenden Teil unbegründet gewesen sind.

    Damit stand aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 9. Oktober 1997 im Verfahren 6 A 83/95 hinsichtlich der Festsetzung einer Widerspruchsgebühr nur fest, dass zu Lasten des Klägers - grundsätzlich - für das für ihn im Wesentlichen erfolglos gebliebene Widerspruchsverfahren Kosten (Widerspruchsgebühren und Auslagen) festgesetzt werden konnten, nicht aber, ob es tatsächlich zu einer Kostenfestsetzung gegenüber dem Kläger kommen würde, wobei erst in diesem (Kostenfestsetzungs-)Verfahren etwa bestehende Kostenbefreiungsvorschriften oder Gründe für eine Ermäßigung der Gebühr aus Billigkeitgründen zu prüfen waren (und geprüft werden konnten).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98
    Dies ergibt sich schon daraus, dass Normen des Landesrechts, die wie die Bestimmungen der Behördenzuständigkeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein können, nicht geeignet sind, zur Auslegung von Normen des Bundesrechts, die auf bundeseinheitliche Geltung angelegt sind, herangezogen zu werden (vgl. Senat, Urt. v. 26.11.1998 - 12 L 4158/97 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1982 - 14 B 39/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98
    Während nämlich im Gerichtsverfahren nach dem Wohngeldgesetz keine Kostenfreiheit besteht (OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.3.1982 - 14 OVG B 39/81 -, FEVS 31, 245 = DÖV 1982, 789; Happ, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, Rdn. 5 zu § 188), besteht diese für das Widerspruchsverfahren, weil der Gesetzgeber das Wohngeldgesetz in den Katalog des Art. 11 § 1 SGB I aufgenommen hat (Art. 11 § 1 Nr. 14 SGB I), mithin für dieses Gesetz die Bestimmung des § 64 SGB X gilt.
  • VG Lüneburg, 26.02.1998 - 6 A 109/95

    Rückzahlungspflicht eines Asylbewerbers bei Nichtanzeige einer seinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98
    Zur weiteren Sachdarstellung und zur Darstellung des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Asylbewerberleistungsakten des Klägers (Stadt L., Beiakten C) sowie die Gerichtsakten des Verfahrens 6 A 109/95 vor 6. Kammer des Verwaltungsgerichts L. Bezug genommen.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86

    Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98
    Zwar ist es richtig, dass der Kostenfestsetzungsbescheid auf der Kostengrundentscheidung aufbaut, gleichwohl handelt es sich aber um zwei gesonderte Verwaltungsakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - BVerwG 7 C 93.86 -, NVwZ-RR 1989, 582 (583)).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2001 - 4 LB 1109/01

    Asylbewerberleistungsgesetz; Ausländer; Behandlung; Behörde; freie Arztwahl;

    Bei ihm handelt es sich im Kern nicht um Sozialverwaltungsrecht, sondern um eine Gesetzesmaterie, die das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Ausländern regeln will, und dabei auch fürsorgerische, also auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1999 12 L 4133/98 -, FEVS 51, 61, 63 f. m.w.N.).

    Dieser "Sonderstatus" des AsylbLG außerhalb des Sozialgesetzbuches und insbesondere unabhängig vom BSHG wird durch folgende Überlegung verdeutlicht: Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers gilt das Verfahrensrecht des SGB (SGB X) für das AsylbLG nicht; es sind vielmehr die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder anzuwenden (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 4133/98 -, a.a.O., S. 63 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18

    Festsetzung von Vorverfahrenskosten für eine asylbewerberleistungsrechtliche

    Ob in besonderen Ausnahmefällen eine Kostenerhebung in Betracht kommen kann (so wohl OVG Lüneburg, Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98 - juris Rn. 41), ist zweifelhaft, muss hier aber nicht entschieden werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 AY 40/13

    Widerspruch im Bereich des AsylbLG; Kostenerhebung; Rechtsbehelf gegen den durch

    Es bedurfte hier keiner Entscheidung, ob der Beklagte berechtigt war, für die Entscheidung über den Widerspruch Kosten zu erheben, oder ob nach Bundesrecht für Widersprüche gegen Entscheidungen im Asylbewerberleistungsrecht keine Kosten erhoben werden dürfen (die Ausfüllung einer Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 SGB X auf das Verwaltungsverfahren nach dem AsylbLG annehmend LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Mai 2011 - L 1 AY 16/10 juris Rn. 19 ff., Sächsisches LSG vom 19. Dezember 2011 - L 7 AY 4/11 juris Rn. 18 ff, SG Mannheim Urteil vom 20. Mai 2011 - S 9 AY 4431/10 - juris Rn. 19, Scheider in Hohm, GK-AsylbLG § 9 AsylbLG Rn. 62; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 4133/98 - juris Rn. 35 ff.).
  • VG Göttingen, 16.09.1999 - 33 B 386/99
    Die Aufhebung einer Widerspruchskostenfestsetzung ist daher selbständig im Widerspruch und Klage gegen die Widerspruchsbehörde zu verfolgen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.5.1987 - 7 OVG A 1/86 - Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98 - Nds. Rpfl. 1999, 281).

    Die Rechtmäßigkeit der hier strittigen Verwaltungskostenfestsetzung für den kommunalabgabenrechtlichen Widerspruchsbescheid hing zwar vom Vorliegen einer Kostengrundentscheidung zu Lasten des widerspruchsführenden Antragstellers gemäß § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO ab (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98 - Nds. VBl. 2000, 18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 AY 40/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Rechtsschutzbedürfnis

    Es bedurfte hier keiner Entscheidung, ob der Beklagte berechtigt war, für die Entscheidung über den Widerspruch Kosten zu erheben, oder ob nach Bundesrecht für Widersprüche gegen Entscheidungen im Asylbewerberleistungsrecht keine Kosten erhoben werden dürfen (die Ausfüllung einer Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 SGB X auf das Verwaltungsverfahren nach dem AsylbLG annehmend LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Mai 2011 - L 1 AY 16/10 juris Rn. 19 ff., Sächsisches LSG vom 19. Dezember 2011 - L 7 AY 4/11 juris Rn. 18 ff, SG Mannheim Urteil vom 20. Mai 2011 - S 9 AY 4431/10 - juris Rn. 19, Scheider in Hohm, GK-AsylbLG § 9 AsylbLG Rn. 62; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 4133/98 - juris Rn. 35 ff.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - L 1 AY 16/10

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten, Widerspruchsverfahren,

    Im Rahmen der hier zu überprüfenden Kostenfestsetzung ist eigenständig zu prüfen, ob eine Rechtsgrundlage gegeben ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98 -, Juris Rdnr. 30).
  • SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren im

    Denn insoweit weist das geschriebene Recht aus den dargestellten Gründen durchaus eine ausfüllungsbedürftige Lücke auf (a.A. allerdings noch zur früheren Rechtslage OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.2.1999 - 12 L 4133/98; ähnlich wie hier mit etwas anderer Begründung wohl SG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.2007 - S 8 KR 19/05).
  • LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11

    Widerspruchsgebühr

    Sinn und Zweck sowie eine verfassungskonforme Interpretation und Anwendung der geltenden Gebührenvorschriften erfordern somit eine Auslegung dahin gehend, dass wie in den nach § 68 SGX I gleichgestellten Gesetzen und dem Recht der Sozialhilfe auch in Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 1 SGB X keine Gebühren und Auslagen erhoben werden (wie hier: Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10, m.w.N.; a.A. Nieders-OVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98; beide zitiert nach Juris).
  • SG Koblenz, 08.09.2010 - S 13 AY 18/09

    Widerspruchsverfahren, Gebühr, Gerichtskosten, Kosten,

    Der gegenteiligen Auffassung des OVG Lüneburg (Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98) folgt das erkennende Gericht nicht.
  • LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 7 AY 4/11

    Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Asylbewerberleistungen;

    Sinn und Zweck sowie eine verfassungskonforme Interpretation und Anwendung der geltenden Gebührenvorschriften erfordern somit eine Auslegung dahin gehend, dass wie in den nach § 68 SGX I gleichgestellten Gesetzen und dem Recht der Sozialhilfe auch in Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 1 SGB X keine Gebühren und Auslagen erhoben werden (wie hier: Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10, m.w.N.; a.A. NiedersOVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98; beide zitiert nach Juris).
  • VG Lüneburg, 24.02.2004 - 4 A 162/02

    Asylbewerberleistungsgesetz; Geschäftsführung ohne Auftrag; Krankenhaus;

  • VG Lüneburg, 24.06.2003 - 4 A 291/01

    Asylbewerber; Erstattung; Geschäftsführung ohne Auftrag; Kenntnis; Krankenhaus;

  • VG Göttingen, 23.04.2002 - 1 A 1143/00

    Analogie; Anwendbarkeit; Asylbewerberleistungen; Ausbildung;

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 3799/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3633
OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 3799/98 (https://dejure.org/1999,3633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.1999 - 12 L 3799/98 (https://dejure.org/1999,3633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 12 L 3799/98 (https://dejure.org/1999,3633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG a.F. § 6
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Kinder, Behinderte, Schulkosten, Schulpflicht, Tagesbildungsstätte, Sonstige Leistungen

  • rechtsportal.de

    AsylbLG (a.F.) § 6
    Asylbewerberleistungsgesetz - Schulbesuch, Verhältnisse des Einzelfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 1999, 54
  • NVwZ 1999, 54
  • NVwZ 1999, Beilage Nr. 6, 54
  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Sigmaringen, 02.04.2003 - 5 K 781/02

    Vollstationäre Unterbringung eines behinderten Asylbewerberkindes

    Sie finden ihre Stütze in einer der vom Gesetzgeber besonders hervorgehobenen Fallgruppen des § 6 Satz 1 AsylbLG, denn der Schulbesuch und die damit einher gehenden Kosten sind unter das Merkmal "zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten" zu subsumieren (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 3799/98 - sowie Fritz/Hohm/Vormeier (Hrsg.), GK-AsylbLG, Bd. 1, § 6, Rdnrn. 192 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Dieses Übereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, legt eine Auslegung des § 6 AsylbLG dahin nahe, dass diese Vorschrift heranzuziehen ist, wenn es darum geht, den Schulbesuch eines behinderten Kindes zu sichern oder jedenfalls zu gewährleisten, dass es seiner Schulpflicht - ggf. durch den Besuch einer seiner Behinderung angemessenen Schule - nachkommt (so zu § 6 AsylbLG a.F. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 12 L 3799/98 -).

    Dieser Umstand kann aber der unerlässlichen und gebotenen Hilfe im konkreten Fall, der gerade aufgrund der familiären Situation der Klägerin ein Einzelfall bleiben wird, nicht entgegen gesetzt werden (so auch: OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 3799/98 -, FEVS 49, 549 zum Besuch einer Tagesbildungsstätte für Behinderte; VG Hannover, Urteil vom 09.12.1997 - 3 B 1553/97.Hi -, abgedr. in Fritz/Hohm/Vormeier (Hrsg.), GK-AsylbLG, Bd. 2, Nr. 4 zu § 6 AsylbLG; VG Augsburg, Urteil vom 17.10.2000 - Au 3 K 99.1236 -, abgedr.

  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    In diesem Sinne hat bereits das Nds. OVG in seinem Urteil vom 25. Februar 1999 (12 L 3799/98 -, InfAuslR 1999, S. 247 f., zit. nach juris) zu der bis 31. Mai 1997 gültigen Vorgängerfassung des § 6 AsylbLG entschieden, dass Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind, wenn diese erforderlich sind, um zu sichern, dass ein Kind seiner in § 63 Abs. 1 Satz 1 NSchG geregelten Schulpflicht nachkommt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 11 S 87.06

    Keine Duldung aufgrund des Rechts auf Achtung des Familienlebens bei

    In diesem Umfang decken sich die Schutzwirkungen des Art. 6 GG und diejenigen des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 54 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 10 RI 175/01

    Anerkennung einer Anrechnungszeit im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung

    So wurde der Besuch einer Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder wie der Besuch sonstiger Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, berufsbildenden Schulen, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gem. § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) RVO dem Unfallversicherungsschutz ebenso unterstellt (vgl. BSG, Urt. v. 28. Juni 1988 ¾ 2 RU 14/87 ¾ = USK 88116) wie die Gleichwertigkeit des Besuch einer Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder mit einer Schule im Rahmen von Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) festgestellt wurde (OVG Lüneburg, Urt. v. 25. Februar 1999 ¾ 12 L 3799/98 ¾ = NVwZ 1999, Beilage Nr. 6, Nr. 54-55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 10 RJ 175/01

    Anrechnungszeiten von schulischer Ausbildung - Befähigung zur Aufnahme einer

    So wurde der Besuch einer Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder wie der Besuch sonstiger Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, berufsbildenden Schulen, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gem. § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) RVO dem Unfallversicherungsschutz ebenso unterstellt ( vgl. BSG , Urt. v. 28. Juni 1988 - 2 RU 14/87 - = USK 88116) wie die Gleichwertigkeit des Besuch einer Tagesbildungsstätte für geistig behinderte Kinder mit einer Schule im Rahmen von Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) festgestellt wurde ( OVG Lüneburg, Urt. v. 25. Februar 1999 - 12 L 3799/98 - = NVwZ 1999, Beilage Nr. 6, Nr. 54-55).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - 11 S 28.08

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung,

    In diesem Umfang decken sich die Schutzwirkungen des Art. 6 GG und diejenigen des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 54 ff.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3642
VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97 (https://dejure.org/1999,3642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 (https://dejure.org/1999,3642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 1999 - 9 S 2529/97 (https://dejure.org/1999,3642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung und Rehabilitationseinrichtung in ein Akutkrankenhaus

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung und Rehabilitationseinrichtung in ein Akutkrankenhaus Teil I

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1141 ArztR 1999, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Die von der Klägerin hiergegen eingelegte Beschwerde ist vom Senat mit Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 - zurückgewiesen worden.

    Hierauf ist sie sowohl vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil (amtlicher Umdruck S. 10 oben) als auch vom erkennenden Senat in dem im Eilverfahren ergangenen Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 (amtlicher Umdruck S. 6) - hingewiesen worden.

    Der Klägerin war seit Jahren und zwar auch aus den bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen (siehe z.B. den im Eilverfahren ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, Seite 6 des amtlichen Umdrucks) bekannt, welche Nachweise zur Belegung ihrer Leistungsfähigkeit von ihr noch erwartet werden, insbesondere nachdem sie diese Nachweise hinsichtlich der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung mit Schriftsatz vom 25.10.1996 eingereicht hat.

    Der Klägerin dürfte deshalb insoweit auch nach nachgewiesener Leistungsfähigkeit nur ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zustehen (siehe auch die Ausführungen des erkennenden Senats im Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, S. 7ff. des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Bei den nach § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12.06.1990 - BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990 S. 989) insoweit gebilligt worden ist und der sich der Senat angeschlossen hat (siehe Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - m.w.N.), zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit i.e.S.) zu treffenden Entscheidung müssen auf der ersten Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der zweiten Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, a.a.O.).

    Der Senat weist insoweit jedoch darauf hin, daß viel dafür spricht, daß der Beklagte zutreffend davon ausgeht, bei einem psychiatrischen Fachkrankenhaus sei grundsätzlich auf einen regionalen Einzugsbereich abzustellen (so auch im Urteil des BVerwG vom 18.12.1986, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Bei den nach § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12.06.1990 - BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990 S. 989) insoweit gebilligt worden ist und der sich der Senat angeschlossen hat (siehe Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - m.w.N.), zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Dem Beklagten dürfte insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein planerischer Gestaltungsfreiraum zukommen (Beschluß vom 12.06.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1995 - 9 S 2821/92

    Zur Aufnahme einer Rheumaklinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Bei den nach § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12.06.1990 - BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990 S. 989) insoweit gebilligt worden ist und der sich der Senat angeschlossen hat (siehe Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - m.w.N.), zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Daß dies zulässig ist, wird inzwischen wohl auch vom Beklagten nicht mehr in Abrede gestellt (siehe auch Urteil des Senats vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92; Gegenstand dieses Verfahrens war ebenfalls das Begehren einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, mit einem Teil der Betten für die Akutversorgung in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, was vom beklagten Land insoweit auch nicht beanstandet worden ist).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Darüber hinaus ist bedeutsam, ob die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche personelle, räumliche und medizinische Ausstattung vorhanden ist (BVerwG, Urteil vom 26.03.1981, BVerwGE 62 S. 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1991 - 9 S 2500/90

    Zum Aufnahmeantrag einer psychiatrischen Klinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat damit den mißverständlichen Satz des § 8 Abs. 2 S. 1 KHG, ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm bestehe nicht, auf den im Satz 2 geregelten Fall der notwendigen Auswahl zwischen mehreren bedarfsgerechten leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern beschränkt (siehe Urteil des Senats vom 21.03.1991 - 9 S 2500/90 - m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 20.11.2001 - 9 K 155/00

    Aufnahme in Krankenhausplan - Psychotherapeutische Medizin

    Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, NJW 1987, 2318; BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990, BVerfGE 82, 209, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 und Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - m.w.N.) ist hierbei zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat damit den missverständlichen Satz des § 8 Abs. 2 Satz 1 KHG, wonach ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm nicht bestehe, auf den im Satz 2 geregelten Fall der notwendigen Auswahl zwischen mehreren bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern beschränkt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O. m.w.N.).

    Dass dies zulässig ist, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Entscheidungen bestätigt (Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 - Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -).

    Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf der 1. Stufe müssen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -) insofern hinreichend konkretisierte Pläne vorgelegt werden, aus denen sich insbesondere die Zahl der zu beschäftigenden Fachärzte und anderen Ärzte im Verhältnis zur geplanten Bettenzahl und die weitere personelle sowie räumliche und medizinisch-technische Ausstattung ergibt.

    Ein hinreichend konkretisiertes Raumprogramm (wie es jedenfalls bei genauen, von einem Architekturbüro gefertigten Raumplänen angenommen werden kann, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.), fehlt in gleicher Weise, wie ein Plan über Standort und Verfügbarkeit der genannten apparativen Möglichkeiten, ebenso ein konkreter Personalstellenplan.

    Auch würde der mangelnde Nachweis der Leistungsfähigkeit bereits die Abweisung der Klage insoweit in vollem Umfang rechtfertigen (so VGH Baden-Württemberg Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.), insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich vorliegend um den Antrag einer bislang als nicht förderungsfähig eingestuften Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung handelt, die erst in den Krankenhausplan aufgrund einer teilweisen Betriebsumstellung aufgenommen werden soll und in einem solchen Fall tendenziell größere Unsicherheiten bei der Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit des neuen Krankenhauses bestehen, die zu dessen Lasten gehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -).

    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit im engeren Sinne) zu treffenden Entscheidung müssen jedoch auf der 1. Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der 2. Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1995 - 9 S 2821/92 - und Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, NJW 1987, 2318).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Zur Beantwortung der Frage, ob ein ungedeckter Bettenfehlbestand besteht, sind gegenüberzustellen auf der einen Seite der Bedarf und auf der anderen Seite die in den dafür geeigneten Krankenhäusern vorhandenen oder auch nur erst geplanten Betten (vgl. Urteil des Senats vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, MedR 2000, 139).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

    Im Jahr 1999 ist die Klinik mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung mit 30 vollstationären Betten und 10 tagesklinischen Plätzen in den Krankenhausplan aufgenommen worden, nachdem der Senat das Land hierzu mit Urteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - verpflichtet hatte.

    Dem Senat ist bereits aus dem Verfahren 9 S 2529/97 bekannt, dass das Sozialministerium Baden-Württemberg hinsichtlich des Fachgebiets "Psychiatrie und Psychotherapie" davon ausgeht, dass im Land Baden-Württemberg kein bislang ungedeckter Fehlbedarf an Krankenhausbetten besteht.

    Zur Beantwortung der Frage, ob ein ungedeckter Bettenfehlbestand besteht, sind gegenüberzustellen auf der einen Seite der Bedarf und auf der anderen Seite die in den dafür geeigneten Krankenhäusern vorhandenen oder auch nur erst geplanten (so ausdrücklich der Senat im Urt. v. 23.04.1999, a.a.O.) Betten.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Im Übrigen ist selbst die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, nicht zweifelhaft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - MedR 2000, 139; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, ist im Übrigen nicht zweifelhaft (vgl. Senatsurteil vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, Juris; Nieders. OVG, Urteil vom 03.02.20111 - 13 LC 125/08 -, Juris, Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209 ); der Senat hat sich ihr angeschlossen (Senat, Urt. vom 21.03.1991 - 9 S 2500/90 - Urt. vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, DVBl 1999, 1141 Ls.).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 125/08

    Gesonderte Ermittlung und Deckung des Bettenbedarfs für die Fachrichtungen

    Gegen die Zulässigkeit und grundsätzliche Förderungsfähigkeit eines solchen Vorhabens bestehen keine Bedenken (vgl. VGH BW, Urteil v. 23. April 1999 - 9 S 2529/97 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass nur der Beklagte Berufung eingelegt hat, denn eine in schlüssiger Weise erklärte Anschlussberufung ist gemäß § 127 Abs. 2 VwGO zulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist nicht zugestellt wurde (vgl. zur Klageerweiterung als Anschlussberufung etwa: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. November 2005 - Az.: 2 LB 4/05 -, ZFSH/SGB 2006, 109; VGH Hessen, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 UE 2890/04 -, zitiert nach juris.web; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 1999 - Az.: 9 S 2529/97 -, zitiert nach juris.web; BayVGH, Urteil vom 12. August 1998 - Az.: 3 B 94.3497 -, zitiert nach juris.web).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Im Übrigen ist selbst die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, nicht zweifelhaft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - MedR 2000, 139; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209); der Senat hat sich ihr angeschlossen (Senat, Urt. vom 21.03.1991 - 9 S 2500/90 - Urt. vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 -, DVBl 1999, 1141 Ls.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2012 - 9 S 2770/10

    Aufnahme eines bloß im Entwurfsstadium existierenden Krankenhauses in den

  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03

    Aufnahme der Ausweisung des Schwerpunktes Periphere Blutstammzelltransplantation;

  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7219/03

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan ; Auswahl zwischen

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1998 - 24 A 4470/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8958
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1998 - 24 A 4470/96 (https://dejure.org/1998,8958)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.1998 - 24 A 4470/96 (https://dejure.org/1998,8958)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 1998 - 24 A 4470/96 (https://dejure.org/1998,8958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kirchengemeinde; Ehrenamtlicher Mitarbeiter; Vertretungsmacht; Vertretung in Rechtsangelegenheiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 585
  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2001 - 12 A 100/99

    Anforderungen an die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten;

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 22. September 1998 - 24 A 4470/96 -, NVwZ-RR 1999, 585, und das dieser Entscheidung zugrundeliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juli 1996 - 5 K 5617/94 - sowie VG Braunschweig, Urteil vom 27. August 1992 - 4 A 4038/91 - info also 1994, 236; LG Stuttgart, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 KfH O 21/01 - info also 2001 167 (168); Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Auflage, Rdnr. 13 zu Art. 1 § 3 und Giese/Krahmer, SGB X, Rdnrn. 43 und 45 zu § 13.
  • VG Aachen, 19.05.2009 - 2 K 1428/08

    Zurückweisung eines Ehemannes als Beistand seiner Ehefrau beim Hilfeplangespräch;

    Sie kann in jedem Fall auch - wie hier - von dem ausgeschlossenen Beistand selbst - unabhängig vom materiellen Ausgang des Verwaltungsverfahrens - in einem isolierten Rechtsmittelverfahren einer Überprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme unterzogen werden, Vgl. hierzu Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. September 1984 - 12 CS 85 A.1958 -, DVBl. 1985, 530 f; ebenso für den Bevollmächtigten: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 29. November 2001 - 12 A 100/99 -, NJW 2002, 1442 f, und Urteil vom 22. September 1998 - 24 A 4470/96 -, FEVS 49, 534 ff; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 26. März 2004 - L 1 RA 15/03 -, juris.
  • VG Minden, 02.10.2003 - 6 K 3373/02

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Rechtssekretärs als

    Die bisherigen Bevollmächtigten des Klägers sind analog §§ 67 Abs. 2 Satz 3, 173 VwGO i.V.m. § 157 Abs. 2 ZPO als Prozessbevollmächtigte zurückzuweisen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1964 - II C 160.62 -, BVerwGE 19, 339 (343); VG Minden, Beschluss vom 13.11.1992 - 2 M 5/92 - vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 22.8.1998 - 24 A 4470/96 -, FEVS 49, 534 = NVwZ-RR 1999, 585, m.w.N., weil sie mit ihrem Auftreten für den Kläger des vorliegenden Verfahrens und in anderen beim beschließenden Gericht anhängigen oder anhängig gewesenen sozialhilferechtlichen Verfahren (vgl. 6 K 3090 - 3093/98, 6 K 3393/00, 7 K 1875/02 und 6 K 3706/02) unerlaubt geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen (Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 15.04.1999 - 4 A 102/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16363
OVG Brandenburg, 15.04.1999 - 4 A 102/97 (https://dejure.org/1999,16363)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.1999 - 4 A 102/97 (https://dejure.org/1999,16363)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 1999 - 4 A 102/97 (https://dejure.org/1999,16363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 6 B 15.06

    Erstattungsstreitigkeit zwischen Sozialhilfeträgern; Kosten der Heimunterbringung

    In Kostenerstattungsstreitigkeiten betreffend Maßnahmen nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG ist das Land Brandenburg ab der Übertragung dieser Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht mehr passivlegitimiert, denn die örtlichen Träger der Sozialhilfe werden nicht im Wege der "Organleihe" für das Land tätig (Abweichung von OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 15. April 1999 - 4 A 102/97).

    Entgegen der im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 15. April 1999 - 4 A 102/97 - vertretenen Auffassung lässt die erfolgte Übertragung der Aufgaben auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe die Zuständigkeit des beklagten Landes nicht unberührt.

  • OVG Brandenburg, 07.12.1999 - 4 B 59/99

    Kostenübernahme für einen Platz in einer therapeutischen Wohngemeinschaft;

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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 28.07.1998 - 3 L 205/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11725
VG Potsdam, 28.07.1998 - 3 L 205/98 (https://dejure.org/1998,11725)
VG Potsdam, Entscheidung vom 28.07.1998 - 3 L 205/98 (https://dejure.org/1998,11725)
VG Potsdam, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 3 L 205/98 (https://dejure.org/1998,11725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Förderung der Träger von Alten- und Pflegeheimen; Abgrenzung vom Sozial- zum Verwaltungsrechtsweg; Anordnungsgrund bei Zusage um Investitionsanteile erhöhter Sozialhilfesätze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Potsdam, 28.07.1998 - 3 L 1340/97

    Ermessensausübung des Finanzamtes bei der Festsetzung des Verspätungszuschlages

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  • VG Gera, 11.06.2003 - 6 K 804/01

    Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften; Vierter Thüringer

    Keinesfalls ist der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Aufnahme in den Landespflegeplan generell und ohne gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit ausgeschlossen (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 L 205/98 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 23.06.1998 - 4 K 133/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13661
VG Freiburg, 23.06.1998 - 4 K 133/98 (https://dejure.org/1998,13661)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.06.1998 - 4 K 133/98 (https://dejure.org/1998,13661)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 4 K 133/98 (https://dejure.org/1998,13661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verpflichtung auf Übernahme der Kosten des Aufenthalts in einem Pflegeheim aus Sozialhilfemitteln; Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund; Anspruch auf ergänzende Hilfe zur Pflege; Umfang der Kostenerstattung bei Verzicht der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 391
  • DVBl 1999, 1141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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