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   BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00   

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BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00 (https://dejure.org/2001,266)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2001 - 1 C 23.00 (https://dejure.org/2001,266)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 1 C 23.00 (https://dejure.org/2001,266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 3 und 4
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare Ausreisepflicht; Ausweisungsgrund; Duldung; Regelversagungsgrund; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsandrohung - Aufenthaltsbefugnis - Unanfechtbare Ausreisepflicht - Ausweisungsgrund - Zeitpunkt

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4; AuslG § 8 Abs. 2; AuslG § 42
    D (A), Libanon, Staatenlose, Palästinenser, Duldung, Humanitäre Gründe, Straftäter, Drogendelikte, Aufenthaltsbefugnis, Regelversagungsgründe, Abschiebung, Sperrwirkung, Ausreisepflicht, Unanfechtbarkeit, Ausweisungsgründe, Entscheidungszeitpunkt, Mündliche Verhandlung, ...

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 8 Abs. 1; ; AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 30 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 1, 2 § 30 Abs. 3, 4
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare Ausreisepflicht; Ausweisungsgrund; Duldung; Regelversagungsgrund; maßgeblicher Zeitpunkt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 9
  • NVwZ 2001, 929
  • DVBl 2001, 1520
  • DÖV 2001, 920
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Unanfechtbarkeit hat der Gesetzgeber an das Vorliegen eines die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakts angeknüpft, weil nur dieser anfechtbar ist und infolgedessen unanfechtbar werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - a.a.O. und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG Nr. 9 S. 25).

    Diesem Erfordernis entspricht grundsätzlich ein bestandskräftiger Bescheid der zuständigen Behörde, in dem diese - nicht notwendig ausdrücklich - von der schon kraft Gesetzes bestehenden Ausreisepflicht des Ausländers ausgeht und ihm die Abschiebung androht (vgl. auch Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O.).

    § 30 Abs. 4 AuslG erfordert freilich nicht, dass er bereits seit zwei Jahren förmlich geduldet wird (vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O. S. 27 f.).

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O. S. 28).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301, 310, vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 6 S. 23 f. und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG Nr. 4 S. 18; Beschluss vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 8).

    Sofern die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG nicht bereits aus anderen Gründen ausscheidet, wird der Verwaltungsgerichtshof schließlich zu klären haben, ob ihrer Erteilung ein Regelversagungsgrund nach § 7 Abs. 2 AuslG entgegensteht (vgl. auch Beschluss vom 26. März 1999 - BVerwG 1 B 18.99 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 8 m.w.N.; zum auch insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 f.).

    Der Verwaltungsgerichtshof wird deshalb zu beurteilen haben, ob unter Berücksichtigung auch des zwischenzeitlichen Verhaltens des Klägers gleichwohl eine Ermessensentscheidung nach § 30 Abs. 4 AuslG eröffnet ist (vgl. hierzu auch Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12, 17 ff., vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 und vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 14 S. 38 f.).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    § 30 Abs. 1 AuslG gilt jedenfalls nicht für Ausländer, die sich - wie der Kläger - bereits im Bundesgebiet aufhalten (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG Nr. 1 S. 6).

    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Unanfechtbarkeit hat der Gesetzgeber an das Vorliegen eines die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakts angeknüpft, weil nur dieser anfechtbar ist und infolgedessen unanfechtbar werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - a.a.O. und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG Nr. 9 S. 25).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301, 310, vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 6 S. 23 f. und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG Nr. 4 S. 18; Beschluss vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 8).

    Das ist etwa der Fall, wenn der Zweck der Vorschrift verfehlt würde, sofern der Zeitpunkt der Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgebend wäre (vgl. Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - a.a.O. zur Altersgrenze nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301, 310, vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 6 S. 23 f. und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG Nr. 4 S. 18; Beschluss vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 8).

    Der angegriffene Bescheid vom 14. Februar 1996 ist auf das Fehlen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG gestützt und enthält keine - auch nicht hilfsweise angestellte (vgl. hierzu Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 11 S. 17 f.) - Ermessenserwägungen; der für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen maßgebliche Zeitpunkt (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - a.a.O.) ist daher hier ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Der Verwaltungsgerichtshof wird deshalb zu beurteilen haben, ob unter Berücksichtigung auch des zwischenzeitlichen Verhaltens des Klägers gleichwohl eine Ermessensentscheidung nach § 30 Abs. 4 AuslG eröffnet ist (vgl. hierzu auch Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12, 17 ff., vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 und vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 14 S. 38 f.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Der Verwaltungsgerichtshof wird deshalb zu beurteilen haben, ob unter Berücksichtigung auch des zwischenzeitlichen Verhaltens des Klägers gleichwohl eine Ermessensentscheidung nach § 30 Abs. 4 AuslG eröffnet ist (vgl. hierzu auch Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12, 17 ff., vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 und vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 14 S. 38 f.).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Sofern die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG nicht bereits aus anderen Gründen ausscheidet, wird der Verwaltungsgerichtshof schließlich zu klären haben, ob ihrer Erteilung ein Regelversagungsgrund nach § 7 Abs. 2 AuslG entgegensteht (vgl. auch Beschluss vom 26. März 1999 - BVerwG 1 B 18.99 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 8 m.w.N.; zum auch insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 f.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301, 310, vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 6 S. 23 f. und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG Nr. 4 S. 18; Beschluss vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
    Dies hat auch hinsichtlich der Frage zu gelten, ob bei einer auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gerichteten Verpflichtungsklage die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG vorliegen; denn hiervon hängt ab, ob die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis zwingend zu versagen ist oder im Ermessen der Behörde steht (vgl. auch Urteile vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - BVerwGE 104, 210, 212 und vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 19.96 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG Nr. 8 S. 16).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • VGH Bayern, 02.08.2000 - 24 B 99.3681
  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Bei Verpflichtungsklagen, die auf die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgeblich, soweit es darum geht, ob die Aufenthaltsgenehmigung schon aus Rechtsgründen erteilt werden muss oder nicht erteilt werden darf (vgl. Urteil vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - NVwZ 2002, 867 = InfAuslR 2002, 281, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 1 C 23.00 - BVerwGE 114, 9, 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Im Hinblick auf die materielle Rechtslage sind die durch das Zuwanderungsgesetz vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 1950) mit Wirkung zum 01.01.2005 (vgl. Art. 15 des Zuwanderungsgesetzes) in Kraft getretenen Änderungen, insbesondere die Ablösung des Ausländergesetzes durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) zu berücksichtigen, da im Ausländerrecht grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, wenn es - wie hier - darum geht, ob aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muss (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts: Urteil vom 21.01.1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296; Urteil vom 24.01.1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301; Urteil vom 22.02.1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31; Urteil vom 15.02.2001 - BVerwG 1 C 23.00 - BVerwGE 114, 9; Urteil vom 16.06.2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 = InfAuslR 2004, 427).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Denn bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgeblich, soweit es darum geht, ob die Aufenthaltsgenehmigung schon aus Rechtsgründen erteilt werden muss oder nicht erteilt werden darf (stRspr, vgl. Urteile vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352 und vom 15. Februar 2001 - BVerwG 1 C 23.00 - BVerwGE 114, 9, 12, jeweils m.w.N.).
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