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   BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09   

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https://dejure.org/2010,6680
BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09 (https://dejure.org/2010,6680)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 7 C 20.09 (https://dejure.org/2010,6680)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 7 C 20.09 (https://dejure.org/2010,6680)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    WEEE-Richtlinie Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Buchst. a); ElektroG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 2 und 3; VwGO § 56 Abs. 2, § 57 Abs. 1, § 127
    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern; Gerät; Bauteil; Gerätekategorie; Zubehörteil; Zertifizierung; Indiz; Klageänderung; Berufungsverfahren; Anschlussberufung; Zustellung; ...

  • openjur.de

    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern; Gerät; Bauteil; Gerätekategorie; Zubehörteil; Zertifizierung; Indiz; Klageänderung; Berufungsverfahren; Anschlussberufung; Zustellung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    WEEE-Richtlinie Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Buchst. a)
    Anschlussberufung; Anschlussberufung; Bauteil; Bauteil; Berufungsverfahren; Elektrogerät; Elektrogerät; Elektronikgerät; Gerät; Gerät; Gerätekategorie; Indiz; Kategorie; Klageänderung; Klageänderung; Netzgerät; Netzteil; Netzteil; Stecker; Steckernetzteil; Tischnetzteil; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 ElektroG, § 3 Abs 1 ElektroG, Art 3 Buchst a EGRL 96/2002, Art 2 Abs 1 EGRL 96/2002, § 127 VwGO
    Zum Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes; Zuordnung von Netzteilen zu einer Gerätekategorie; Klageänderung in der Berufungsinstanz durch Anschließung

  • webshoprecht.de

    Zur Zuordnung zu den verschiedenen Gerätekategorien im Onlinehandel mit Elektroprodukten

  • Wolters Kluwer

    Kategorisierung verschiedener Steckerteile und Tischnetzteile eines Herstellers unter den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG); Bestehen einer Gefahr der Doppelregistrierung von Netzteilen aufgrund ihrer Multifunktionalität; ...

  • rewis.io

    Zum Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes; Zuordnung von Netzteilen zu einer Gerätekategorie; Klageänderung in der Berufungsinstanz durch Anschließung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes; Zuordnung von Netzteilen zu einer Gerätekategorie; Klageänderung in der Berufungsinstanz durch Anschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kategorisierung verschiedener Steckerteile und Tischnetzteile eines Herstellers unter den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG); Bestehen einer Gefahr der Doppelregistrierung von Netzteilen aufgrund ihrer Multifunktionalität; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Auch universell einsetzbare Netz- und Ladeteile sind i.S.d. ElektroG registrierungs- sowie kennzeichnungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 55 (Ls.)
  • DVBl 2010, 1506
  • DVBl 2010, 1508
  • DÖV 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 15 A 3432/94

    Aachens Oberbürgermeister muß Einsicht in die Spielkasino-Akten gewähren

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
    Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann eine Klageänderung durch den obsiegenden Kläger in der Berufungsinstanz nur im Wege der Anschlussberufung nach § 127 VwGO erfolgen (OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1997 - 15 A 3432/94 - juris, LS 1 und Rn. 7/8; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 91 Rn. 33; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 91 Rn. 15; Seibert, in: Sodan/.
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04

    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
    Alleiniges Ziel der Anschließung ist, den Berufungsantrag "aufzubrechen", also über dessen Gegenstand hinauszugehen (Teilurteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - juris Rn. 15/16 = Buchholz 451.90 Sonstiges Europarecht Nr. 206 = BVerwGE 125, 44 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 127 Rn. 9).
  • BVerwG, 05.09.1994 - 11 B 78.94

    Erkennbarkeit einer unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
    Das reicht aus, die Anschlussberufung muss nicht zwingend als solche bezeichnet werden (Beschluss vom 5. September 1994 - BVerwG 11 B 78.94 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 5 LC 113/07

    Erledigungserklärung nach unterlassener Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
    Bei fehlendem Zustellungswillen greift auch die Zustellungsfiktion des § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 189 ZPO nicht ein (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - juris Rn. 11 = NJW 2003, 1192 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2008 - 5 LC 113/07 - juris Rn. 2).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
    Bei fehlendem Zustellungswillen greift auch die Zustellungsfiktion des § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 189 ZPO nicht ein (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - juris Rn. 11 = NJW 2003, 1192 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2008 - 5 LC 113/07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
    Daraus folgt zugleich, dass der Inhalt der Oberbegriffe der Kategorien nicht durch eine weite Auslegung der Beispielsfälle ausgedehnt werden kann (Urteil vom 21. Februar 2008 - BVerwG 7 C 43.07 - "adidas-Turnschuh", juris Rn. 12 = Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 1).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (b) Aber auch dann, wenn das Gericht das Schriftstück zur Förderung eines Verfahrens zur Kenntnis bringen wollte, kann eine Heilung nach § 189 ZPO nach der Rechtsprechung nicht stattfinden, wenn dem Gericht der Wille fehlte, das Schriftstück förmlich zuzustellen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99, NJW 2001, 3713, 3714 zu § 187 ZPO a.F.; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06, GuT 2009, 209, 213; BVerwG, DVBl 2010, 1508 ff.; BFH, ZSteu 2009, R1144 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Unabhängig von der Frage, ob - was das Bundesverwaltungsgericht, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 -, juris Rn. 11, und vom 23. September 2010 - 7 C 20.09 -, juris Rn. 15 ff., offen gelassen hat - allgemein davon auszugehen ist, dass eine Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO im Berufungsverfahren nach einem stattgebenden Urteil erster Instanz nur im Wege einer rechtzeitig eingelegten Anschlussberufung nach § 127 VwGO vorgenommen werden kann oder ob dies mit Blick auf die Beschränkung des Berufungsgerichts gemäß § 128 VwGO nur dann der Fall ist, wenn der in der ersten Instanz obsiegende Kläger mehr begehrt, als ihm in der ersten Instanz zugesprochen wurde, ist zumindest in der vorliegenden Fallkonstellation keine Anschlussberufung erforderlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Der Zulässigkeit der Klageänderung steht auch nicht entgegen, dass eine Klageänderung durch den in erster Instanz obsiegenden Kläger in der Berufungsinstanz nach überwiegender Auffassung nur im Wege der Anschlussberufung nach § 127 VwGO erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2010 - 7 C 20.09 -, juris RdNr. 15; OVG NW, Urt. v. 09.05.2011 - 1 A 1508/07 -, juris RdNr. 45; a.A. VGH BW, Urt. v. 12.03.2015 - 10 S 1169/13 -, juris RdNr. 31 für den Fall, dass der Beklagte den in erster Instanz angefochtenen Verwaltungsakt während des Berufungsverfahrens modifiziert und teilweise ersetzt).
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