Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,405
BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09 (https://dejure.org/2010,405)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 4 B 78.09 (https://dejure.org/2010,405)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 4 B 78.09 (https://dejure.org/2010,405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 65 Abs. 1 und 2; BauGB § ... 1 Abs. 3, Abs. 7, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 204 Abs. 1 Satz 4, § 214 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 3 Satz 1; ROG - § 3 Abs. 1 Nr. 2; NRW LEPro § 24a Abs. 1
    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; Flächennutzungsplan; Parallelverfahren; maßgebender Zeitpunkt; interkommunales Abstimmungsgebot; Nachbargemeinde; zeitliche und sachliche Priorität; städtebaulicher Vertrag; Vorabbindung; ...

  • openjur.de

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; Flächennutzungsplan; Parallelverfahren; maßgebender Zeitpunkt; interkommunales Abstimmungsgebot; Nachbargemeinde; zeitliche und sachliche Priorität; städtebaulicher Vertrag; Vorabbindung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 65 Abs. 1 und 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 2 BauGB
    Vergrößerung eines Factory-Outlet-Centers; Auswirkungen auf Planungen einer Nachbargemeinde; Erforderlichkeit eines erneuten Beteiligungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Zurückstellens gewichtiger Auswirkungen auf Planungen einer Nachbargemeinde i.R.e. Abwägung über eigene gemeindliche Planungsentscheidungen; Bedeutung der Konkretisierung einer Planung sowie deren Realisierungschancen für das Gewicht ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; Flächennutzungsplan; Parallelverfahren; maßgebender Zeitpunkt; interkommunales Abstimmungsgebot; Nachbargemeinde; zeitliche und sachliche Priorität; städtebaulicher Vertrag; Vorabbindung; ...

  • rewis.io

    Vergrößerung eines Factory-Outlet-Centers; Auswirkungen auf Planungen einer Nachbargemeinde; Erforderlichkeit eines erneuten Beteiligungsverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergrößerung eines Factory-Outlet-Centers; Auswirkungen auf Planungen einer Nachbargemeinde; Erforderlichkeit eines erneuten Beteiligungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Zurückstellens gewichtiger Auswirkungen auf Planungen einer Nachbargemeinde i.R.e. Abwägung über eigene gemeindliche Planungsentscheidungen; Bedeutung der Konkretisierung einer Planung sowie deren Realisierungschancen für das Gewicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung eines Factory-Outlet-Centers rechtmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Factory-Outlet-Center in Ochtrup rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1026
  • DVBl 2010, 839
  • DÖV 2010, 905
  • BauR 2010, 1169
  • BauR 2010, 965
  • ZfBR 2010, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass das Beteiligungsverfahren nicht um seiner selbst willen zu betreiben ist; deshalb besteht kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 40).

    Ein solcher Fall kann auch dann gegeben sein, wenn die Maßgabe auf die Streichung einer unzulässigen textlichen Darstellung in dem Flächennutzungsplan gerichtet ist, die Streichung die Grundzüge der Planung nicht berührt und sie auf die verbleibenden Darstellungen keine Auswirkungen haben kann (zur zuletzt genannten Voraussetzung vgl. Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 41).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich (Beschluss vom 25. Februar 1997 a.a.O.).

    3.1 Die Beklagte rügt zunächst eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283 ) und dem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (NVwZ 1997, 893 ).

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Ein gesetzlicher Versagungsgrund kann auch darin liegen, dass bestimmte textliche Darstellungen über die Darstellung der Art der Bodennutzung in den Grundzügen hinausgehen; das ergibt sich ebenfalls ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. August 2005 - BVerwG 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ).

    3.5 In Bezug auf das Urteil des Senats vom 18. August 2005 - BVerwG 4 C 13.04 - (BVerwGE 124, 132) zu der Frage, welche Darstellungen in einem Flächennutzungsplan noch zu den Grundzügen der Art der Bodennutzung gehören, macht die Beschwerde lediglich geltend, dass das Oberverwaltungsgericht die dort entwickelten Maßstäbe im vorliegenden Fall unrichtig angewendet habe; eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ergibt sich daraus nicht.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Hat die höhere Verwaltungsbehörde den Flächennutzungsplan nur mit der Maßgabe genehmigt, dass einzelne Darstellungen des Flächennutzungsplans inhaltlich geändert werden, darf die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung nur öffentlich bekannt machen und dadurch den Flächennutzungsplan wirksam werden lassen, wenn sie sich den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu eigen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 ; Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - BRS 49 Nr. 22 S. 47 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 30.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 116 S. 71 f.).

    Dass ein Bauleitplan unter einer Maßgabe genehmigt werden darf, wenn die Maßgabe lediglich sicherstellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Genehmigungserteilung (§ 6 Abs. 2 BauGB) erfüllt werden, ist in der Rechtsprechung geklärt (Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - BRS 42 Nr. 26 S. 76, vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 264 und vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Die Beschwerde zeigt nicht - wie dies erforderlich wäre (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328) - auf, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären.

    Hierfür muss die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz - noch denen einer Grundsatzrüge (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine verfahrensmäßig-formelle und eine materiell-inhaltliche Abstimmung nach den zum Abwicklungsgebot entwickelten Grundsätzen geboten ist, wenn nachbargemeindliche Belange in mehr als geringfügiger Weise nachteilig betroffen werden; sie ist erst recht erforderlich, wenn auf Grund "unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art" auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ) ein qualifizierter Abstimmungsbedarf besteht (Urteil vom 17. September 2003 a.a.O. S. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die materielle Abstimmungspflicht nicht auf solche Fälle beschränkt, in denen bei der Nachbargemeinde Bauleitpläne bereits vorhanden sind; die Schutzwürdigkeit der gemeindlichen Planungshoheit steigert sich zwar, wenn sie durch den Erlass von Bauleitplänen ausgeübt wurde; ihre Schutzwürdigkeit überhaupt hängt aber davon nicht ab (Urteil vom 8. September 1972 a.a.O. S. 330 f.; Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 42.94 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 37).

  • BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09

    Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Ein Verfahrensmangel, der den Beschwerdeführer nicht in eigenen Rechten berührt, kann der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (Beschluss vom 16. September 2009 - BVerwG 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 2).

    Wer ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war und entsprechend auf das Verfahrensergebnis einwirken konnte, wird hingegen durch das Unterbleiben der notwendigen Beiladung eines anderen nicht in eigenen Rechten berührt (Beschluss vom 16. September 2009 a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht, die sich auch aus einem qualifizierten Abstimmungsbedarf zwischen benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ergeben können, zwar das Planungsermessen nach § 1 Abs. 3 BauGB zu einer strikten Planungspflicht verdichten können (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine verfahrensmäßig-formelle und eine materiell-inhaltliche Abstimmung nach den zum Abwicklungsgebot entwickelten Grundsätzen geboten ist, wenn nachbargemeindliche Belange in mehr als geringfügiger Weise nachteilig betroffen werden; sie ist erst recht erforderlich, wenn auf Grund "unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art" auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ) ein qualifizierter Abstimmungsbedarf besteht (Urteil vom 17. September 2003 a.a.O. S. 34).

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    3.1 Die Beklagte rügt zunächst eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283 ) und dem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (NVwZ 1997, 893 ).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
    Die vom Bundesverwaltungsgericht gelegentlich ausgesprochene Mahnung, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben, betraf andere Fallkonstellationen (vgl. Urteile vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 S. 17 f. und vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - BRS 59 Nr. 34 S. 133 f.).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

  • BVerwG, 12.02.2003 - 4 BN 9.03

    Flächennutzungsplan; Darstellung als "Wald"; Bebauungsplan; Festsetzung als

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 18.07.2003 - 4 BN 37.03

    Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

  • VGH Bayern, 11.11.1998 - 26 N 97.3102
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

    Da mit der Auslegung des Planentwurfes die Öffentlichkeit über das konkrete Planungskonzept informiert wird, das der Plangeber nach derzeitiger Erkenntnislage der abwägungsbeachtlichen Belange zu beschließen beabsichtigt, ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung zu wiederholen, wenn der Entwurf des Bebauungsplanes nach einer bereits durchgeführten öffentlichen Auslegung in einer die Grundzüge der Planung berührenden Weise geändert oder ergänzt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 und vom 8. März 2010 - 4 B 42.09 -, BRS 76 Nr. 50).

    Denn inhaltlich ändert sich am Planentwurf in diesem Fall nichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, BRS 76 Nr. 50).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Ein gerichtliches Urteil stellt nur dann ein unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 4 B 78.09 - DVBl 2010, 839 Rn. 9).

    Im Übrigen stellt die vom Bundesverwaltungsgericht gelegentlich ausgesprochene Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, keinen Rechtssatz dar; sie umschreibt lediglich eine Maxime richterlichen Handelns (Beschluss vom 14. April 2010 a.a.O. Rn. 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010- 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 = juris Rn. 72, und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, BRS 76 Nr. 50 = juris Rn. 8 ff., Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 = BRS 74 Nr. 2 = juris Rn. 34, 30.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010- 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 = juris Rn. 72, und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, BRS 76 Nr. 50 = juris Rn. 8 ff., Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 = BRS 74 Nr. 2 = juris Rn. 34, 30; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13. Dezember 2012 - 3 S 261/10 -, juris Rn. 50, und vom 17. Dezember 2008 - 3 S 358/08 -, BRS 73 Nr. 40 = juris Rn. 36; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, juris Rn. 26.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht