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   VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11   

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VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11 (https://dejure.org/2011,6477)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 (https://dejure.org/2011,6477)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2011 - 11 S 2438/11 (https://dejure.org/2011,6477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreiten Drittlandes nach Deutschland; erstrebter längerfristiger Aufenthalt; Fiktionswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubte Einreise eines von der Visumspflicht bei Aufenthalt von weniger als drei Monaten befreiten Drittstaatsangehörigen durch Absicht eines längeren Aufenthalts im Zeitpunkt der Einreise

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, VwGO § 123, VO 539/2001 Art. 1 Abs. 2
    Visaverordnung, unerlaubte Einreise, Visumspflicht, Kindernachzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubte Einreise eines von der Visumspflicht bei Aufenthalt von weniger als drei Monaten befreiten Drittstaatsangehörigen durch Absicht eines längeren Aufenthalts im Zeitpunkt der Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Unerlaubte Einreise bei beabsichtigtem Daueraufenthalt von Positivstaatern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1984
  • DVBl 2011, 1436
  • DVBl 2011, 1436 FamRZ 2011, 1984 (Leitsatz) ZAR 2011, 408 (Leitsatz) DÖV 2011, 984 (Ls.)
  • DÖV 2011, 984
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    Soll das Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung seine Funktion wirksam erfüllen können, sind derartige Erwägungen der Behörde nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn 34).
  • VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03

    Rechtswidrigkeit des länger dauernden Aufenthalts eines rumänischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    Dieser Wortlaut folgt aus der Begrenztheit der dem Rat hier (früher) zukommenden Regelungskompetenz, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er nur den Einreisevorgang und diesen nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck umfasst (vgl. HessVGH, Beschluss vom 29.09.2003 - 12 TG 2339/03 - juris Rn 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2010 - 11 S 1376/10

    Änderung des Streitgegenstandes im ausländerrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    In den im Aufenthaltsrecht typischerweise vorkommenden Konstellationen, in denen nach Ablehnung des Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels rechtlich und / oder tatsächlich strittig ist, ob mit der Antragstellung die Fortbestandsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG), die Erlaubnisfiktion (§ 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) oder die Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) eingetreten ist, würde der Eilrechtsschutz unnötig erschwert, wenn man ungeachtet des unveränderten Streitstoffs eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz für unzulässig erachten würde (vgl. näher Senatsbeschluss vom 04.08.2010 - 11 S 1376/10 - juris Rn 3; Quaas/Zuck, Prozesse in Verwaltungssachen, 2. Aufl. 2011, § 4 Rn 348; GK-AufenthG, § 81 Rn 60 ff.).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    Der Streitgegenstand eines Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird bestimmt und begrenzt durch die Aufenthaltszwecke, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet (vgl. zum Trennungsprinzip BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn 10 und Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 - juris Rn 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2005 - 11 S 2791/04

    Ausweisung eines EU-Bürgers nach schwerer Straftat - Mord; Regelvermutung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    Der Antragsteller begehrt im Interesse der familiären Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis für die Antragsteller zu 2 und 3. In einem solchen Fall ist von einem wirtschaftlich einheitlichen Streitgegenstand ausgehen, so dass sich die Antragstellung durch den Antragsteller zu 1 nicht streitwerterhöhend auswirkt (Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, Anhang § 164 Rn 11; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14.12.2005 - 11 S 2791/04 - juris Rn 25).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    Das Begehren der Antragsteller zu 2 und 3 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 20 AuslG dürfte kein selbstständiger Streitgegenstand sein, sondern lediglich die Berufung auf eine weitere Rechtsgrundlage für ein einheitliches prozessuales Begehren (vgl. zu dieser Unterscheidung näher BVerwG, Urteil vom 01.11.2011 - 1 C 22.09 - juris Rn 20).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11
    Der Streitgegenstand eines Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird bestimmt und begrenzt durch die Aufenthaltszwecke, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet (vgl. zum Trennungsprinzip BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn 10 und Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 - juris Rn 12).
  • VG Freiburg, 13.05.2016 - 4 K 1497/15

    Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 1 AufenthG 2004 für minderjähriges Kind aus

    Dieser Fall wird in der Rechtsprechung - zumeist ohne Begründung, insbesondere ohne jede Auseinandersetzung mit der zitierten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - regelmäßig dahingehend entschieden, dass eine unter Ausnutzung der Visaerleichterungen für Kurzaufenthalte nach der EG-Visa-VO erfolgte Einreise in das Bundesgebiet bei einer von vornherein bestehenden Absicht des Daueraufenthalts unerlaubt im Sinne des §§ 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist (so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris; OVG Hamb., Beschluss vom 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris; so im Ergebnis auch GK-AufenthG, Stand 2015, § 14 Rn. 17; auch Nr. 14.1.2.1.1.7.1 AufenthG-VwV geht in diesem Fall von unerlaubter Einreise aus).

    Zwar ist es richtig, dass der visumsfrei mögliche Aufenthalt in der EG-Visa-VO bereits deshalb auf drei Monate beschränkt worden ist, weil die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft seinerzeit auf den Erlass von Vorschriften für Visa für geplante Aufenthalte von bis zu drei Monaten beschränkt (vgl. Art. 62 Nr. 2 lit. b) i) EGV) war (hierauf verweisend etwa GK-AufenthG, Stand 2015, § 14 Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Die Sicherung des Aufenthalts für die Dauer des Verfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist gegenüber dem Rechtsträger der für die Erteilung zuständigen Ausländerbehörde und nicht gegenüber dem Rechtsträger der Behörde, die für die Aussetzung und / oder Vollziehung der Abschiebung zuständig ist, zu verfolgen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443).
  • VG Freiburg, 20.06.2018 - 1 K 3401/18

    Begriff des Aufenthaltszwecks in AufenthG 2004 § 16; Aufenthaltserlaubnis nach

    Vorläufigen Rechtsschutz kann daher in diesem Fall über §§ 123 Abs. 5, 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO erlangt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, Rn. 4, juris; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 84 AufenthG, Rn. 30).

    Vorläufigen Rechtsschutz könnte der Antragsteller daher in diesem Fall allein über § 123 Abs. 1 VwGO und nicht über §§ 123 Abs. 5, 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO erlangen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, Rn. 4, juris; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 84 AufenthG, Rn. 30).

    Vor diesem Hintergrund ist diese aus der Verwaltungskompetenz fließende Verantwortung der unteren Ausländerbehörde konsequent fortzuführen und hier - modifiziert - das Sicherungsverfahren ihr gegenüber durchzuführen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Soweit die Antragstellerin einen verfahrensbezogenen Duldungsgrund zur Sicherung ihres aufenthaltsrechtlichen Verfahrens geltend machen will, dringt die Beschwerde schon deshalb nicht durch, weil die Sicherung des Aufenthalts für die Dauer des Verfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels gegenüber dem Rechtsträger der für die Erteilung zuständigen Ausländerbehörde - hier die Stadt Bruchsal - und nicht gegenüber dem Rechtsträger der Behörde, die für die Aussetzung und/oder Vollziehung der Abschiebung zuständig ist - hier der Antragsgegner -, zu verfolgen ist (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, BeckRS 2018, 23535, und vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Oktober 2015, § 81 AufenthG Rn. 178).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 14. September 2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 8 ME 94/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 10 CS 13.1002 -, juris m.w.N.; Hambg.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Dies hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt (ebenso Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 B 785/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.02.2018 - 10 CS 18.350 u.a. -, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - 11 S 21.18 -, juris Rn. 8; ebenso für die Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Ausländers nach Art. 20 SDÜ: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 3).

    Denn auch die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 SDÜ, der das Recht der Positivstaater, d.h. der sichtvermerksfreien Drittausländer (vgl. Art. 4 Abs. 1 Visa-VO), normiert, sich bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu bewegen, liegen mit Blick auf den von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthalt der Antragstellerin im Bundesgebiet nicht vor (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 22.04.2020 - 2 StR 329/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 09.12.2020 - 19 K 263/20 -, juris Rn. 2; zur Vorgängervorschrift Verordnung (EG) Nr. 539/2001: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.07.2012 - 8 ME 94/12 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, AuAS 2013, 242; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris Rn. 7).

    Zuständig für die Aussetzung der Abschiebung ist allein das Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 10 AAZuVO), weswegen Eilrechtsschutz insoweit nur gegenüber dem Land Baden-Württemberg als dessen Rechtsträger beantragt werden kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris Rn. 16).

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

    aa) Einreise und Aufenthalt ohne nationales Visum sind nicht gemäß Art. 21 Abs. 1 SDÜ rechtmäßig, wenn der Drittstaatsangehörige bereits in der Absicht einreist, sich dauerhaft und nicht nur für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufzuhalten (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 4.6.2014, 3 B 785/14, InfAuslR 2014, 435, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 14.2.2018, 10 CS 18.350, 10 C 18.351, juris Rn. 26; VG Stuttgart, Beschl. v. 7.5.2014, 5 K 4470/13, juris Rn. 6 f.; ebenso für die Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Ausländers nach Art. 20 SDÜ: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2013, 3 Bs 131/13, NVwZ-RR 2014, 490, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.10.2014, 2 L 152/13, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.9.2011, 11 S 2438/11, InfAuslR 2011, 443, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015, 18 B 387/15, NVwZ-RR 2016, 354, juris Rn. 3; zum Streitstand bei sog. "Positivstaatern" Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2018, § 14 Rn. 17 m. w. N.; anders noch zu Art. 21 Abs. 1 SDÜ OVG Hamburg, Beschl. v. 9.1.2014, 1 Bs 320/13 und 1 So 137/13; anders auch VG Karlsruhe, Urt. v. 6.3.2018, 1 K 2902/16, juris Rn. 44 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 13.5.2016, 4 K 1497/15, juris Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Soweit es der Antragstellerin um die bloße Sicherung ihres Aufenthalts ginge (vgl. zum weitergehenden Antrag auf vorläufige Gestattung der Aufnahme der Ausbildung nach § 123 VwGO unten II.), wäre dieser bei sachdienlicher Auslegung darauf gerichtet, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufzugeben, dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitzuteilen, dass die Antragstellerin vorläufig nicht abgeschoben werden darf (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - InfAuslR 2011, 443).
  • VG München, 02.08.2018 - M 12 K 18.3

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Ehegattennachzug)

    Auf der anderen Seite verneinten das OVG Nordrhein-Westfahlen (B.v. 11.11.2015 - Az. 18 B 387/15), das VG Aachen (B.v. 10.6.2015 - Az. 8 L 340/14), das OVG Sachsen-Anhalt (B.v. 7.10.2014 - Az: 2 L 152/13), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 21.06.2013 - Az. 10 CS 13.1002), das OVG Hamburg (B.v. 23.9.2013 - Az. 3 BS 131/13), der VGH Baden-Württemberg (B.v. 14.9.2011 - Az. 11 S 2438/11) und das OVG Lüneburg (B.v. 2.7.2012 - Az. 8 ME 94/12) das Visumserfordernis.

    Für die visumfreie Einreise aus einem Drittstaat in das Gebiet der Schengen-Staaten nach Art. 20 SDÜ ist aber gerade anerkannt, dass von Anfang an beabsichtigte Daueraufenthalte nicht von der Privilegierung umfasst sind (vgl. OVG Hamburg, B.v. 23.9.2013 - 3 Bs 131/13 - juris; OVG Magdeburg, B.v. 7.10.2014 - 2 L 152/13 - juris; VGH Mannheim, B.v. 14.9.2011 - 11 S 2438/11 - juris; OVG Münster, B.v. 11.11.2015 - 18 B 387/15 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17

    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem

    Es besteht jedoch, soweit ersichtlich, Konsens dahingehend, dass anders als bei sog. Positivstaatern im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Satz 1 EU-VisaVO derartigen überschießenden subjektiven Vorstellungen keine Relevanz zukommt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443 und ausführlich Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 14 Stand Oktober 2014, Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13

    Folgen der Verletzung der Visaerleichterung nach Art. 1 Abs. 2 der EG-Visa-VO für

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem

  • VG Stuttgart, 21.06.2018 - 4 K 6710/18

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Prüfung zielstaatsbezogene Abschiebungs-

  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16

    Auf nationales Abschiebungsverbot gestütztes Wiederaufnahmebegehren

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12

    Unzumutbarkeit der Ausreise zum Zweck der Nachholung des Visumverfahrens;

  • OVG Sachsen, 13.08.2020 - 3 B 112/20

    Beschäftigungsduldung; rechtmäßiger Aufenthalt; Visumerfordernis; humanitäre

  • VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verfügung eines Einreise-

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

  • VG Darmstadt, 31.03.2023 - 6 L 2754/21

    Sonderfall einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zur Betreuung

  • VG Stuttgart, 25.04.2019 - 16 K 4518/18

    Daueraufenthaltsnahme in der Bundesrepublik Deutschland; Verweisung auf eine

  • VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18

    Spezialitätenrestaurant im Sinne der BeschV 2013 § 11

  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 6 K 651/23
  • VG Stuttgart, 07.05.2014 - 5 K 4470/13

    Feststellung einer Fiktionswirkung - Visumserfordernis bei Einreise

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 12 S 26.20

    Ausreise: Unerlaubte Einreise eines mit der Absicht einen Daueraufenthalt zu

  • VG Schleswig, 20.06.2019 - 1 B 46/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

  • VG Freiburg, 29.01.2015 - 4 K 2645/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorheriges Verfahren auf Erteilung

  • VG Stuttgart, 18.04.2019 - 16 K 1382/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer nichtselbstständigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 8 AY 53/14

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Gewährung existenzsichernder

  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 8 L 1466/13

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei

  • VG Sigmaringen, 16.12.2015 - 1 K 3226/15

    Eilrechtsschutz wegen Sicherstellung des Aufenthalts im Rahmen der

  • VG Köln, 03.05.2022 - 12 L 400/22
  • VG Frankfurt/Main, 08.09.2021 - 10 L 609/21
  • VG Karlsruhe, 05.09.2018 - 3 K 7909/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnungen gem. AsylVfG 1992 § 34a

  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 246/17

    Richtiger Antragsgegner; ICD-Schlüssel; Serbien; Unmöglichkeit einer Abschiebung;

  • VG Hamburg, 27.03.2013 - 15 E 2868/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; (unbegleitete) Minderjährige

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11   

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VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11 (https://dejure.org/2011,11526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.08.2011 - 1 B 1284/11 (https://dejure.org/2011,11526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 (https://dejure.org/2011,11526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 VwGO, § 123 VwGO, § 80a VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

  • Wolters Kluwer

    Gewährung vorläufigen Rechtssschutzes im Konkurrentenverfahren durch Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 123
    Gewährung vorläufigen Rechtssschutzes im Konkurrentenverfahren durch Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 151
  • DVBl 2011, 1436
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Vorläufiger Rechtsschutz im sog. Konkurrentenverfahren wird auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - nicht durch Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, sondern durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gewährt.

    Die entgegenstehende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts findet insbesondere in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - (ZBR 2011, 91) keine Stütze.

    Die Qualifizierung der Auswahlentscheidung als einheitliche, rechtlich untrennbare Entscheidung (BVerwG, a. a. O., Rdnr. 25; v. Roetteken, Konkurrenzschutz im Beamtenrecht nach dem Urteil des BVerwG vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - ZBR 2011, 73) ist missverständlich (wie hier: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 - NVwZ 2011, 891 = DVBl. 2011, 872).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 2 AV 1.11

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Dabei ist der unterlegene Bewerber darauf angewiesen, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, durch die dem Dienstherrn die Ernennung des ausgewählten Bewerbers vorläufig untersagt wird (so ausdrücklich BVerwG, a. a. O., im Leitsatz 2 und bei Rdnr. 31; siehe jetzt auch BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 AV 1.11 - Rdnr. 7 - Juris).

    Ein derartiger Abbruch eines Auswahlverfahrens erfolgt regelmäßig nicht im Wege der Aufhebung der Auswahlentscheidung nach § 48 HVwVfG, sondern durch Realakt (so bereits VG Gießen, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 L 1020/11 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - IÖD 2011, 170 sowie Beschluss vom 1. Juni 2011, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Die Qualifizierung der Auswahlentscheidung als einheitliche, rechtlich untrennbare Entscheidung (BVerwG, a. a. O., Rdnr. 25; v. Roetteken, Konkurrenzschutz im Beamtenrecht nach dem Urteil des BVerwG vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - ZBR 2011, 73) ist missverständlich (wie hier: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 - NVwZ 2011, 891 = DVBl. 2011, 872).
  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 499/11
    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Mai 2011 - 9 L 499/11.F - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschlussformel der angefochtenen Entscheidung wie folgt geändert wird:.
  • VG Gießen, 17.08.2011 - 5 L 1020/11

    Statthafte Antragsart in Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Ein derartiger Abbruch eines Auswahlverfahrens erfolgt regelmäßig nicht im Wege der Aufhebung der Auswahlentscheidung nach § 48 HVwVfG, sondern durch Realakt (so bereits VG Gießen, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 L 1020/11 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - IÖD 2011, 170 sowie Beschluss vom 1. Juni 2011, a. a. O.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Für diese stellt die sog. Negativmitteilung einen belastenden Verwaltungsakt dar, der unmittelbar in ihre individuelle Rechtsposition eingreift (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127), aber keine Drittwirkung entfaltet, weil er lediglich das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem unterlegenen Bewerber zu regeln bestimmt ist.
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11
    Ein derartiger Abbruch eines Auswahlverfahrens erfolgt regelmäßig nicht im Wege der Aufhebung der Auswahlentscheidung nach § 48 HVwVfG, sondern durch Realakt (so bereits VG Gießen, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 L 1020/11 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - IÖD 2011, 170 sowie Beschluss vom 1. Juni 2011, a. a. O.).
  • VGH Hessen, 18.07.2018 - 1 B 2029/17

    Besetzungsverfahren W3-Professur / Widerspruchserhebung per (einfacher) E-Mail

    Das Beschwerdegericht geht sonach weiterhin davon aus, dass ebenso wie in Konkurrentenverdrängungssituationen im Allgemeinen auch in beamtenrechtlichen Konkurrentenverdrängungslagen strukturell die interne Auswahlentscheidung und deren Umsetzung durch zwei materiell-rechtlich verbundene, aber formal verschiedene Einzelakte, nämlich die Ablehnung der Ernennung des nicht ausgewählten und die Ernennung des ausgewählten Bewerbers, zu unterscheiden sind (vgl. Senatsbeschl. v. 23.08.2011 - 1 B 1284/11 - juris; Nds. OVG, Beschl. v. 08.06.2011 - 5 ME 91/11 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Die im Urteil vom 4. November 2010 enthaltene Passage, "die gesonderten Mitteilungen der Auswahlentscheidung an jeden Bewerber, einmal positiven, ansonsten negativen Inhalts, stellen keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen dar, sondern geben die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt" (a.a.O. Rn. 25), wurde in Teilen der Rechtsprechung und Literatur dahingehend interpretiert, dass es sich bei der Auswahlentscheidung (weiterhin) um einen Verwaltungsakt handele, der in der so genannten Konkurrentenmitteilung den Bewerbern jeweils bekannt gegeben werde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 - juris Rn. 12; VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 - juris Rn. 3; unter Hinweis auf Unklarheiten der Entscheidung: Wieland/Seulen, DÖD 2011, S. 69 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16

    Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt;

    Die Mitteilung ist für den unterlegenen Bewerber jedoch ein belastender Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 25.8.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2011 - 1 B 1284/11 -, juris 3).

    Diese tritt erst mit der (schriftlichen) Mitteilung des Auswahlergebnisses an den unterlegenen Bewerber ein (Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2011, a. a. O., Rn. 3).

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1330
VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10 (https://dejure.org/2011,1330)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2011 - 8 B 926/10 (https://dejure.org/2011,1330)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2011 - 8 B 926/10 (https://dejure.org/2011,1330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 GlSpielWStVtr, § 10 Abs 5 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 1 S 1 GlSpielWStVtr, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlSpielWStVtr
    Aussetzung des Verbots einer terrestrischen Sportwettenvermittlung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines überwiegenden öffentlichen Interesses am Sofortvollzug eines Verbots gewerblicher Vermittlung von Sportwetten allein wegen fehlender Erlaubnisfähigkeit aufgrund des sog. Sportwettenmonopols; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Monopols

  • vewu.com PDF
  • rechtsportal.de

    Erlaubnis; Kohärenz; Sportwetten; Sportwettenmonopol; Verbot; Verhältnismäßigkeit; Vermittlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sportwetten - VGH Hessen setzt Verbotsverfügung aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbotsverfügung gegen private Sportwetten ausgesetzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermittlungsverbot von Oddset-Sportwetten unzulässig - Gericht äußert erhebliche Zweifeln an Rechtmäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1436
  • DÖV 2011, 982
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Maßgeblich für diese Einschätzung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der vorliegenden Senatsentscheidung, da das Widerspruchsverfahren noch läuft und es sich bei der angegriffenen Verfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (BVerwG, Urteil vom 26. November 2010 - 8 C 13.09 - ZfWG 2011, 96 = juris Rn. 21; Bayer. VGH, Beschluss vom 21. März 2011 - 10 AS 10.2499 -m, ZfWG 2011, 197 = juris Rn. 22 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., Rn. 14 zu § 113 m.w.N.).

    Die verfassungsrechtliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im föderalen Bundesstaat macht dabei die Kohärenzprüfung für Glücksspielbereiche, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen, unionsrechtlich nicht entbehrlich (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 a.a.O. Ls. 3 und Rdnr. 81 unter Verweis auf EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnrn. 69 ff.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt festgestellt (Urteil vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 Rdnrn. 73 ff.), dass der Erlaubnisvorbehalt für die Vermittlung von Sportwetten nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Sportwettenmonopols besteht und in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGGlüStV gewährleistet, dass Sportwetten nur durch zuverlässige Personen vermittelt werden, die einen ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorgaben genügenden Vertrieb der Wettangebote sicherstellen.

    Die gegenteilige Auffassung übersehe, dass der Erlaubnisvorbehalt nicht allein dazu diene, das Angebotsmonopol durchzusetzen; vielmehr solle er auch gewährleisten, dass die ordnungsrechtlichen Beschränkungen der Vermittlung beliebiger Angebote beachtet würden (BVerwG vom 24.11.2010 a.a.O. Rdnr. 77).

    Die daraus folgende Beschränkung der Vermittlungstätigkeit ist mit den Grundrechten des Grundgesetzes ( Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 a.a.O. Rdnrn. 78 ff. und 83 unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Zur Vereinbarkeit des Erlaubnisvorbehalts mit der unionsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit hat sich das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung zwar mangels Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall nicht geäußert (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 a.a.O. Rdnr. 84).

    ... Allerdings darf die Antragsgegnerin dem Antragsteller derzeit nicht allein den Umstand entgegenhalten, dass er (noch) nicht über die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderliche Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter verfügt, und die streitbefangene Untersagungsverfügung folglich auch nicht nur mit Blick auf das rein formale Fehlen dieser Erlaubnis aufrecht erhalten (vgl. EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-316/07 - Markus Stoß u.a. - a.a.O. Rdnr. 115; BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 a.a.O. Rdnr. 72).

    19 Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Frage der Zulässigkeit solcher Werbemaßnahmen in seinem Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 13.09 - (ZfWG 2011, 96 = NVwZ 2011, 222 = juris Rn. 52 ff.) ausgeführt:.

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Vielmehr hat der EuGH im Rahmen der ihm durch Art. 267 Abs. 1 Buchst. a) AEUV zugewiesenen Rechtsprechungskompetenz (nur) den Maßstab für die Geeignetheit des Eingriffs in die unionsrechtlichen Grundfreiheiten näher konkretisiert und verbindlich festgelegt; die unter Berücksichtigung dieser Auslegungsgrundsätze erforderliche Prüfung der Regelungen und der Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen - etwa der Casino- und gewerblichen Automatenspiele - ist Angelegenheit der nationalen Verwaltungsgerichte (vgl. EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnrn. 73 und 89; BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 Rdnrn. 56 und 80).

    Die verfassungsrechtliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im föderalen Bundesstaat macht dabei die Kohärenzprüfung für Glücksspielbereiche, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen, unionsrechtlich nicht entbehrlich (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 a.a.O. Ls. 3 und Rdnr. 81 unter Verweis auf EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnrn. 69 ff.).

    An einem Beitrag zur systematischen und kohärenten Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeit fehlt es jedoch schon, wenn die legitimen Zwecke des Sportwettenmonopols in anderen Glücksspielbereichen normativ oder durch die Praxis der Rechtsanwendung auf eine Glücksspielpolitik schließen lassen, die eine Expansion in diesem Bereich fördert oder zumindest duldet (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 a.a.O. Rdnrn. 82 und 87; EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnrn. 70 f.).

    Denn die vom EuGH im Urteil vom 8. September 2010 (Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnr. 71) aufgestellten Kriterien bzw. Voraussetzungen, nach denen der Schluss des nationalen (Verwaltungs-)Gerichts auf die Inkohärenz einer Monopolregelung gerechtfertigt ist, liegen nach Auffassung des Senats im Bereich des gewerblichen (Geld-)Automatenspiels infolge der dargestellten (tatsächlichen) Entwicklung derzeit jedenfalls (noch) vor.

    Dass eine solche Erlaubnisregelung eine unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich mit diesen Grundfreiheiten vereinbare, d.h. auch verhältnismäßige Beschränkung darstellt, hat der EuGH im Rahmen seiner Entscheidung in der Rechtssache Carmen Media (Urteil vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 a.a.O. Rdnrn. 84 ff.) festgestellt.

    Die vom EuGH im Rahmen dieses Urteils konkretisierten Anforderungen des Unionsrechts an eine derartige Erlaubnisregelung (vgl. EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnr. 87 f.) sind nach Auffassung des Senats durch die betreffenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags gewährleistet.

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 11 MC 13/11

    Genehmigungsfähigkeit eines Angebots eines privaten Veranstalters von

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Denn der im Glücksspielstaatsvertrag unter den "Allgemeinen Vorschriften" normierte Erlaubnisvorbehalt ist ebenso wie die weiteren in § 4 GlüStV geregelten Erlaubnisvoraussetzungen nicht derart (untrennbar) mit dem staatlichen Monopol verknüpft, dass dessen Unanwendbarkeit zwangsläufig auch zur Unanwendbarkeit dieses Erlaubnisvorbehalts führen müsste (in diesem Sinne bereits: SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 24.11.2010 Az. OVG 1 S 227.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10; NdsOVG vom 11.11.2010 Az. 11 MZ 429/10 sowie vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen, dass ein an den Zielen des § 1 GlüStV ausgerichteter Erlaubnisvorbehalt seinem darin zum Ausdruck kommenden Regelungsziel sehr viel näher steht als die (im Falle seiner Unwirksamkeit) völlige Freigabe des Glücksspielbetriebs (vgl. Beschluss vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 Rdnr. 13).

    Denn in diesem Fall beruht die Untersagungsverfügung weiterhin tragend auf der zulässigen Annahme, ohne die erforderliche Vermittlungserlaubnis dürften Sportwetten nicht an einen (privaten) Veranstalter vermittelt werden (vgl. NdsOVG vom 10.3.2011 a.a.O. Rdnr. 21).

    Die Aufrechterhaltung der bisher auf das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis gestützten Untersagungsverfügung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GlüStV) wäre nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dem Antragsteller bei Unanwendbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols auf seinen Antrag hin die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderliche Erlaubnis voraussichtlich erteilt werden müsste (in diesem Sinne auch SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 26.10.2010 Az. OVG 1 S 154.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10 - allerdings nur als Hilfsbegründung; NdsOVG vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).".

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Dabei kann für das vorliegende Verfahren die vom Bundesverwaltungsgericht in seinen (die Rechtssachen an den erkennenden Senat zurückverweisenden) Revisionsentscheidungen vom 24. November 2010 (Az. 8 C 14.09 und 8 C 15.09) aufgeworfene und nicht abschließend entschiedene Frage dahinstehen, ob nicht infolge einer in Bayern noch bestehenden unzulässigen Werbepraxis der staatlichen Monopolträger ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufswahlfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG) besteht.

    Denn diese Auffassung beruhte auf einer unrichtigen Anwendung des unionsrechtlichen Kohärenzkriteriums, das der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zum deutschen Glücksspielrecht (vgl. dazu die bereits oben zitierten Urteile vom 8.9.2010) als Maßstab für die Geeignetheit des Eingriffs im unionsrechtlichen Sinn näher konkretisiert hat (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 Rdnr. 56).

    Vielmehr hat der EuGH im Rahmen der ihm durch Art. 267 Abs. 1 Buchst. a) AEUV zugewiesenen Rechtsprechungskompetenz (nur) den Maßstab für die Geeignetheit des Eingriffs in die unionsrechtlichen Grundfreiheiten näher konkretisiert und verbindlich festgelegt; die unter Berücksichtigung dieser Auslegungsgrundsätze erforderliche Prüfung der Regelungen und der Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen - etwa der Casino- und gewerblichen Automatenspiele - ist Angelegenheit der nationalen Verwaltungsgerichte (vgl. EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnrn. 73 und 89; BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 Rdnrn. 56 und 80).

    An einem Beitrag zur systematischen und kohärenten Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeit fehlt es jedoch schon, wenn die legitimen Zwecke des Sportwettenmonopols in anderen Glücksspielbereichen normativ oder durch die Praxis der Rechtsanwendung auf eine Glücksspielpolitik schließen lassen, die eine Expansion in diesem Bereich fördert oder zumindest duldet (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 a.a.O. Rdnrn. 82 und 87; EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-46/08 - Carmen Media - a.a.O. Rdnrn. 70 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 6 S 1685/10

    Verbot des Pokerspiels "Texas Hold'em"

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Denn der im Glücksspielstaatsvertrag unter den "Allgemeinen Vorschriften" normierte Erlaubnisvorbehalt ist ebenso wie die weiteren in § 4 GlüStV geregelten Erlaubnisvoraussetzungen nicht derart (untrennbar) mit dem staatlichen Monopol verknüpft, dass dessen Unanwendbarkeit zwangsläufig auch zur Unanwendbarkeit dieses Erlaubnisvorbehalts führen müsste (in diesem Sinne bereits: SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 24.11.2010 Az. OVG 1 S 227.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10; NdsOVG vom 11.11.2010 Az. 11 MZ 429/10 sowie vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).

    Eine den rechtsstaatlichen Anforderungen genügende effektive (verwaltungs-)gerichtliche Kontrolle des den Behörden zukommenden Ermessens ist ebenfalls gewährleistet (in diesem Sinne auch VGH BW vom 20.1.2011 a.a.O., SächsOVG vom 4.1.2011 a.a.O. sowie NdsOVG vom 11.11.2010 a.a.O.).

    Die Aufrechterhaltung der bisher auf das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis gestützten Untersagungsverfügung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GlüStV) wäre nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dem Antragsteller bei Unanwendbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols auf seinen Antrag hin die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderliche Erlaubnis voraussichtlich erteilt werden müsste (in diesem Sinne auch SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 26.10.2010 Az. OVG 1 S 154.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10 - allerdings nur als Hilfsbegründung; NdsOVG vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).".

  • OVG Sachsen, 04.01.2011 - 3 B 507/09

    Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts aus § 4 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Denn der im Glücksspielstaatsvertrag unter den "Allgemeinen Vorschriften" normierte Erlaubnisvorbehalt ist ebenso wie die weiteren in § 4 GlüStV geregelten Erlaubnisvoraussetzungen nicht derart (untrennbar) mit dem staatlichen Monopol verknüpft, dass dessen Unanwendbarkeit zwangsläufig auch zur Unanwendbarkeit dieses Erlaubnisvorbehalts führen müsste (in diesem Sinne bereits: SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 24.11.2010 Az. OVG 1 S 227.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10; NdsOVG vom 11.11.2010 Az. 11 MZ 429/10 sowie vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).

    Eine den rechtsstaatlichen Anforderungen genügende effektive (verwaltungs-)gerichtliche Kontrolle des den Behörden zukommenden Ermessens ist ebenfalls gewährleistet (in diesem Sinne auch VGH BW vom 20.1.2011 a.a.O., SächsOVG vom 4.1.2011 a.a.O. sowie NdsOVG vom 11.11.2010 a.a.O.).

    Die Aufrechterhaltung der bisher auf das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis gestützten Untersagungsverfügung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GlüStV) wäre nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dem Antragsteller bei Unanwendbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols auf seinen Antrag hin die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderliche Erlaubnis voraussichtlich erteilt werden müsste (in diesem Sinne auch SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 26.10.2010 Az. OVG 1 S 154.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10 - allerdings nur als Hilfsbegründung; NdsOVG vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Entgegen der von der Antragsgegnerin und dem Vertreter des öffentlichen Interesses vertretenen Auffassung kommt es insoweit nicht entscheidend darauf an, ob durch die in diesem Bereich vorhandene gesetzliche Regelungskonzeption (vgl. §§ 33c ff. GewO) und insbesondere die zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Novellierung der Spielverordnung (i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.1.2006, BGBl I S. 280) bewusst und zielgerichtet eine der Suchtprävention zuwiderlaufende Angebotsausweitung oder "Expansionsstrategie" verfolgt wird (in diesem Sinn aber OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10 Rdnrn. 128 ff. und 136 ff.).

    Denn der im Glücksspielstaatsvertrag unter den "Allgemeinen Vorschriften" normierte Erlaubnisvorbehalt ist ebenso wie die weiteren in § 4 GlüStV geregelten Erlaubnisvoraussetzungen nicht derart (untrennbar) mit dem staatlichen Monopol verknüpft, dass dessen Unanwendbarkeit zwangsläufig auch zur Unanwendbarkeit dieses Erlaubnisvorbehalts führen müsste (in diesem Sinne bereits: SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 24.11.2010 Az. OVG 1 S 227.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10; NdsOVG vom 11.11.2010 Az. 11 MZ 429/10 sowie vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).

    Die Aufrechterhaltung der bisher auf das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis gestützten Untersagungsverfügung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 GlüStV) wäre nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dem Antragsteller bei Unanwendbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols auf seinen Antrag hin die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderliche Erlaubnis voraussichtlich erteilt werden müsste (in diesem Sinne auch SächsOVG vom 4.1.2011 Az. 3 B 507/09; VGH BW vom 20.1.2011 Az. 6 S 1685/10; OVG RhPf vom 8.12.2010 Az. 6 B 1113/10.OVG; OVG Berlin-Bbg vom 26.10.2010 Az. OVG 1 S 154.10; OVG NRW vom 15.11.2010 Az. 4 B 733/10 - allerdings nur als Hilfsbegründung; NdsOVG vom 10.3.2011 Az. 11 MC 13/11 - alle ).".

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 10 AS 10.2499

    Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Maßgeblich für diese Einschätzung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der vorliegenden Senatsentscheidung, da das Widerspruchsverfahren noch läuft und es sich bei der angegriffenen Verfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (BVerwG, Urteil vom 26. November 2010 - 8 C 13.09 - ZfWG 2011, 96 = juris Rn. 21; Bayer. VGH, Beschluss vom 21. März 2011 - 10 AS 10.2499 -m, ZfWG 2011, 197 = juris Rn. 22 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., Rn. 14 zu § 113 m.w.N.).

    - vom 30. Januar bis 31. Juli 2007 - (veröffentlicht als Anlage zum Hessischen Glücksspielgesetz - HGlüSpG - vom 12. Dezember 2007, GVBl. I 2007, 835) i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 und 7 HGlüSpG normierte, einer Erlaubniserteilung entgegenstehende Staatsmonopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten genügt nach den derzeitigen tatsächlichen Verhältnissen des Glückspielwesens in der Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich nicht den Anforderungen der Geeignetheit bzw. Kohärenz einer Beschränkung der unionsrechtlichen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Bayer. VGH, Beschluss vom 21. März 2011, a.a.O.; mit kritischer Tendenz offen gelassen in OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 48/11 -, ZfWG 2011, 204 = juris Rn. 53 ff.).

    Der Bayer. VGH hat in seinem Beschluss vom 21. März 2011 (a.a.O., juris Rn. 24 ff.) dazu ausgeführt:.

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Dabei kann für das vorliegende Verfahren die vom Bundesverwaltungsgericht in seinen (die Rechtssachen an den erkennenden Senat zurückverweisenden) Revisionsentscheidungen vom 24. November 2010 (Az. 8 C 14.09 und 8 C 15.09) aufgeworfene und nicht abschließend entschiedene Frage dahinstehen, ob nicht infolge einer in Bayern noch bestehenden unzulässigen Werbepraxis der staatlichen Monopolträger ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufswahlfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG) besteht.

    ... Ungeachtet der im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls noch nachzugehenden verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich einer möglicherweise unzulässigen Werbepraxis des staatlichen Monopolträgers und einer dadurch bedingten unverhältnismäßigen Beschränkung der Berufswahlfreiheit (vgl. dazu BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 15.09 Rdnrn. 82 und 89) führt der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts dazu, dass im Kollisionsfall jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne weiteres unanwendbar wird (vgl. EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-409/06 - Winner Wetten - Rdnr. 53).

  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10
    Bereits das Verwaltungsgericht hat in seinem klageabweisenden Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. M 22 K 07.1080) die vom Staatsmonopol unabhängige ausnahmslose und unterschiedslose Anwendbarkeit der Vorschriften über das Erlaubnisverfahren auf alle Arten der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen anhand der Begründungen des Gesetzgebers zum Glücksspielstaatsvertrag (vgl. LT-Drs. 15/8486) zutreffend herausgearbeitet.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 1 S 227.10

    Änderungsantrag; Untersagung von Sportwetten; Zwangsgeldfestsetzungsbescheid;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09

    "Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 4 B 48/11

    Ordnungsbehörden in NRW dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris (Rn. 17).

    Zur vergleichbaren Situation in Hessen auch HessVGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris, Rn. 17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - 4 A 2847/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung zur internationalen Vermittlung von

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris (Rn. 17).

    Zur vergleichbaren Situation in Hessen auch HessVGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris, Rn. 17.

  • VG Berlin, 22.09.2011 - 35 L 344.11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Dieser Auffassung schloss sich inzwischen der VGH Hessen an, der angesichts "der sprunghaften Entwicklung auf dem Geldautomatensektor" einem Eilantrag im Beschwerdeverfahren stattgab, weil die um sich greifende Einrichtung von Spielhallen in Hessen - zumeist mit 24-Stunden-Betrieb und weithin sichtbaren, an Türmen angebrachten Werbeschildern - dazu führe, dass sich die vom Suchtpotential her als besonders gefährlich geltenden Automatenspiele problemlos und jederzeit verfügbar in nahezu völliger Anonymität durchführen ließen, was dieses Angebot dem nach § 4 Abs. 4 GlüStV zu Recht verbotenem Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele per Internet sehr ähnlich mache (VGH Hessen, Beschluss vom 9. August 2011 - 8 B 926/10 -).

    Dies gilt insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass sich nach den grundlegenden Urteilen des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen bundesweit die Rechtsprechung in diese Richtung vereinheitlicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2011 - 6 S 1695/11 -, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 9. August 2011 - 8 B 926/10 - , juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. September 2011 - 3 K 8285/10 - VG Minden, Urteil vom 8. August 2011 - 3 K 816/11 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 6 L 495.10 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2011 - 6 K 2126/06 - VG Köln, Beschluss vom 11. April 2011 - 1 L 382.11 -, juris, und Urteile vom 5. April 2011 - 1 K 4589.07 - und - 1 K 8130.09 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. April 2011 - 7 K 3095/09 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 28. März 2011 -4 K 2687/10.GI -, juris; VG Bremen, Urteil vom 10. März 2011 - 5 K 1919.09 -, abrufbar: http://www.verwaltungsgericht.bremen.de; VG Stuttgart, Urteile vom 14. Februar 2011 - 4 K 4482/10 - und vom 16. Dezember 2010 - 4 K 3645/10 -, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 9. Februar 2011 - 1 K 2979/07 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 5. November 2010 - 4 K 5873/04 -, juris) und die bislang von einigen Oberverwaltungsgerichten angeführten Gegenargumente von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht übernommen worden sind.

    Zu Recht haben der VGH Hessen (Beschluss vom 9. August 2011 - 8 B 926/10 - , juris, Rn. 27) und der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 31. August 2011 - 6 S 1695/11 -, juris, Rn. 8) im Rahmen der Interessenabwägung auch die absehbare Weiterentwicklung des Glücksspielrechts berücksichtigt und den sofortigen Vollzug der Untersagungsverfügung angesichts des von allen Ländern angestrebten Konzessionsmodells und der damit einhergehenden Legalisierung als unverhältnismäßig erachtet (so auch Beschluss der Kammer vom 15. April 2011 - VG 35 L 177.11 -, juris, Rn. 73, a.E.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 4 A 3101/06

    Vermittlung von Sportwetten an private im EU-Ausland konzessionierte Wettanbieter

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris (Rn. 17).

    Zur vergleichbaren Situation in Hessen auch HessVGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris, Rn. 17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2012 - 4 A 3362/07

    Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris (Rn. 17).

    Zur vergleichbaren Situation in Hessen auch HessVGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris, Rn. 17.

  • VG Magdeburg, 12.07.2012 - 3 A 137/11

    Sportwetten

    Die Regelungen in § 10 Abs. 2 und 5 GlüStV genügen nicht den Anforderungen an eine zulässige Beschränkung dieser Grundfreiheiten, weil sie die Ziele, denen das Monopol dient, insbesondere die Verhinderung und Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht (§ 1 GlüStV), nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgen und sich deshalb als unverhältnismäßig erweisen (vgl. BayVGH vom 12.01.2012, a. a. O., OVG Münster, Urt. v. 29.09.2011 - 4 A 17/08 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 16.08.2011 - 8 B 926/10 -, juris, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 2.10 -, juris).

    Für Sachsen-Anhalt ist diese Zuweisung der Ermittlungslast nicht zuletzt deshalb gerechtfertigt, weil das zuständige Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt das im Glücksspielstaatsvertrag und das in §§ 4, 13 GlüG LSA vorgesehene Erlaubnisverfahren - nach seiner Rechtsauffassung und aufgrund des oben zitierten Urteils des Senates vom 17. Februar 2010 auch konsequent - bisher nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 GlüStV nur für den Monopolträger (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt) durchgeführt hat und damit für andere Veranstalter und Vermittler von Sportwetten bislang keine realistische Möglichkeit bestand, im Verwaltungsverfahren eine Erlaubnis für die Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten zu erhalten (zur vergleichbaren Situation in Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Beschl. v. 27.10.2011 - 4 B 1139/11 -, juris und in Hessen: HessVGH, Beschl. v. 16.08.2011 - 8 B 926/10 -, juris) .

  • VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10

    Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen

    11 Soweit die Antragstellerin die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsanordnung mit vom beschließenden Senat geteilten Zweifeln an der Geeignetheit und Kohärenz derzeit in Deutschland geltender Beschränkungen der unionsrechtlichen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit im Bereich des Glücksspielrechts begründet (vgl. dazu Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -), sind diese Zweifel für die vorliegende Entscheidung unerheblich.
  • VG Kassel, 11.04.2012 - 4 K 692/11

    Vermittlung von Sportwetten

    Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris (Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3

    Zur vergleichbaren Situation in Hessen auch HessVGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris, Rn. 17.
  • VG Sigmaringen, 13.05.2013 - 8 K 2001/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten

    In diesen immer zahlreicher werdenden Einrichtungen lassen sich Automatenspiele problemlos und jederzeit verfügbar in nahezu völliger Anonymität durchführen, was dieses Angebot dem nach § 4 Abs. 4 GlüStV zu Recht verbotenen Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet vergleichbar macht (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. August 2011 - 8 B 926/10 -, juris (Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11

    Glückspielstaatsvertrag, Nachschieben von Gründen, Internetverbot,

  • VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09

    Lotterierecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 4 B 1139/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Untersagung einer

  • KG, 02.02.2012 - 1 Ss 552/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unklare Rechtslage bei

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2011 - 19 K 2004/10

    Sportwetten; Sportwettenmonopol; Erlaubnisvorbehalt; Dienstleistungsfreiheit;

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9499
VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11 (https://dejure.org/2011,9499)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.08.2011 - 1 B 1413/11 (https://dejure.org/2011,9499)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. August 2011 - 1 B 1413/11 (https://dejure.org/2011,9499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 3 GG, § 52 BeamtStG
    Tragen der Dienstuniform außerhalb des Dienstes

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Ausübung der koalitionsspezifischen Betätigung in Uniform durch die von Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit; Beschränkung des Tragens einer Uniform auf den rein dienstlichen Bereich

  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 52; GG Art. 9 Abs. 3; HBG § 110
    Recht auf Ausübung der koalitionsspezifischen Betätigung in Uniform durch die von Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit; Beschränkung des Tragens einer Uniform auf den rein dienstlichen Bereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 115
  • DVBl 2011, 1436
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Zu der geschützten Betätigungsfreiheit gehört daher auch das Recht der freien Darstellung organisierter Gruppeninteressen (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - Juris-Umdruck Rn. 22).

    Das Interview betraf die Themenbereiche Schließung von Polizeidienststellen sowie Personalmangel bei der hessischen Polizei und somit unmittelbar den Bereich der in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke der Koalitionen, nämlich der Förderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - Juris-Umdruck Rn.26).

    Denn es kann gerade wegen der Legitimationsfunktion der Uniform für Polizeivollzugsbeamte nicht ausgeschlossen werden, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass die Ausübung hoheitlicher Befugnisse mit der Geltendmachung koalitionsspezifischer Forderungen verbunden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - Juris-Umdruck Rn.28).

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80

    Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Grundrechtlich geschützte Positionen des Antragstellers seien jedoch durch die ausgesprochene Untersagung, falls überhaupt, allenfalls marginal tangiert, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Recht auf Meinungsäußerung sowie die spezifisch koalitionsmäßige Betätigung nicht die Befugnis umfassten, diese Rechte in Uniform auszuüben (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1981 - 2 BvR 446/80 - BVerfGE 57, 29 f.).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1981 (- 2 BvR 446/80 - BVerfGE 57, 29) berufe, sei der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt, der das Tragen der Bundeswehruniform betreffe, nicht vergleichbar mit dem vorliegenden Fall.

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Zwar ist in dem von Art. 9 Abs. 3 GG gezogenen Rahmen die koalitionsspezifische Betätigung grundsätzlich auch während der Arbeitszeiten bzw. während des Dienstbetriebs erlaubt und es ist dazu auch ein Zugang zu den Betriebs- und Diensträumen zu gewähren, wobei der koalitionsmäßigen Betätigung allerdings Schranken gezogen werden können, wenn dies im konkreten Fall der Schutz anderer Rechtsgüter wie etwa des Betriebsfriedens oder des ungestörten Arbeitsganges gebietet (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - BVerfGE 57, 220, 245 f.; Beschluss vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - Juris-Umdruck Rn. 24; BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Juris-Umdruck Rn. 26 f.).

    Die vorgenannte Entscheidung des BVerfG vom 14. November 1995 (- 1 BvR 601/92 - Juris Umdruck Rn. 15) bezieht sich allein auf die Frage, ob die koalitionsspezifische Betätigung während der Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer bzw. der üblichen Betriebszeiten des Unternehmens gestattet ist.

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Die Koalitionsfreiheit steht dabei auch den Beamten zu (BVerfG, Beschluss vom 30. November 1965 - 2 BvR 54/62 - BVerfGE 19, 304, 322; vgl. auch § 52 BeamtStG, § 108 HBG).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Zwar ist in dem von Art. 9 Abs. 3 GG gezogenen Rahmen die koalitionsspezifische Betätigung grundsätzlich auch während der Arbeitszeiten bzw. während des Dienstbetriebs erlaubt und es ist dazu auch ein Zugang zu den Betriebs- und Diensträumen zu gewähren, wobei der koalitionsmäßigen Betätigung allerdings Schranken gezogen werden können, wenn dies im konkreten Fall der Schutz anderer Rechtsgüter wie etwa des Betriebsfriedens oder des ungestörten Arbeitsganges gebietet (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - BVerfGE 57, 220, 245 f.; Beschluss vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - Juris-Umdruck Rn. 24; BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Juris-Umdruck Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Geschützt ist dabei jedoch nicht lediglich das Recht, Koalitionen zu gründen und diese in ihrem Bestand zu erhalten, sondern auch das Recht, durch eine spezifisch koalitionsgemäße Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 664/65 -, Juris-Umdruck Rn. 26).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98

    Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Die Verpflichtung des Beamten, Uniform tragen zu müssen und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts des Beamten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG findet ihre Rechtfertigung darin, dass die Legitimation des Beamten für dienstliche Maßnahmen schon äußerlich kundgetan werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 2 C 11/98 - Juris-Umdruck Rn. 13).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Zwar ist in dem von Art. 9 Abs. 3 GG gezogenen Rahmen die koalitionsspezifische Betätigung grundsätzlich auch während der Arbeitszeiten bzw. während des Dienstbetriebs erlaubt und es ist dazu auch ein Zugang zu den Betriebs- und Diensträumen zu gewähren, wobei der koalitionsmäßigen Betätigung allerdings Schranken gezogen werden können, wenn dies im konkreten Fall der Schutz anderer Rechtsgüter wie etwa des Betriebsfriedens oder des ungestörten Arbeitsganges gebietet (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - BVerfGE 57, 220, 245 f.; Beschluss vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - Juris-Umdruck Rn. 24; BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Juris-Umdruck Rn. 26 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 2 A 11514/98

    Meinungsfreiheit

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Zwar sei die zunächst an den Antragsteller ergangene Disziplinarverfügung vom 7. Juli 2009 aufgrund eines Hinweises des Verwaltungsgerichts auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 1998 (2 A 11514/98) aufgehoben worden.
  • VG Wiesbaden, 17.11.2003 - 8 G 2745/03

    Rechtmäßigkeit der Teilnahme von Polizisten an einer Demonstration in Uniform

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
    Wollte man in diesem Sinne auch von einem Recht auf Tragen der Uniform sprechen (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 17. November 2003 - 8 G 2745/03 - Juris-Umdruck Rn. 15), so würde sich diese Berechtigung des Beamten jedenfalls allein auf den Bereich der Dienstausübung beschränken müssen.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11435
VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 (https://dejure.org/2011,11435)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 (https://dejure.org/2011,11435)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2011 - A 2 S 1381/11 (https://dejure.org/2011,11435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Gruppenverfolgung von Irakern turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk

  • Wolters Kluwer

    Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk durch die Regionalregierung oder durch kurdische nichtstaatliche Akteure in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 7
    Irak, Turkmenen, Gruppenverfolgung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kirkuk

  • rechtsportal.de

    Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk durch die Regionalregierung oder durch kurdische nichtstaatliche Akteure in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1436
  • DVBl 2011, 1436 AuAS 2011, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Auf der Grundlage von § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG ist danach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dann zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" i.S.d. Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - 10 C 3.10 - Juris im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2.3.2010 - C-175/08 - NVwZ 2010, 505).

    Die Veränderung der der Flüchtlingsanerkennung zugrunde liegenden Umstände ist nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG erheblich und nicht nur vorübergehend, wenn feststeht, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung führten, beseitigt sind und diese Beseitigung als dauerhaft angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

    Macht der Flüchtling im Widerrufsverfahren unter Berufung auf den gleichen Verfolgungsgrund wie den bei seiner Anerkennung als Flüchtling festgestellten geltend, dass nach dem Wegfall der Tatsachen, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden war, andere Tatsachen eingetreten seien, die eine Verfolgung aus dem gleichen Verfolgungsgrund befürchten ließen, ist dies in der Regel schon bei der Frage mitzuberücksichtigen, ob überhaupt eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Umstände vorliegt, aufgrund derer die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

    Hinsichtlich dieser anderen Verfolgungsgründe erfolgt danach in einem zweiten Schritt die gleiche Prüfung wie im Anerkennungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

    Eine Veränderung kann in der Regel dann als dauerhaft angesehen werden kann, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur i.S.d. Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrundeliegende Verfolgung zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, aaO).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Diese Rechtsänderung hat zur Folge, dass sich der Streitgegenstand bei der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG geändert hat und hinsichtlich der vom Kläger im Falle einer Rückkehr in den Irak geltend gemachten Gefahren die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, aaO).

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, aaO ).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Diese für die staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c AufenthG ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11.08 - NVwZ 2009, 1237).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. zu diesem Maßstab für eine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, aaO).

    Bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet darf auch aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung des ungefähren Umfangs der asylerheblichen Verfolgungsschläge und der Größe der verfolgten Gruppe vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, aaO).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Ausreichend ist vielmehr, dass sich die Lage im Herkunftsland im Vergleich zum Zeitpunkt der Anerkennung erheblich, d.h. deutlich und wesentlich geändert hat und infolge der Veränderungen der politischen Verhältnisse keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht (BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 10 C 25.10 - Juris).

    Dabei muss festgestellt werden, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können; verlangt wird eine Prognose stabiler Verhältnisse auf absehbare Zeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1.6.2011, aaO).

    Im Rahmen der anzustellenden Prognose kann nicht verlangt werden, dass sich das derzeitige Regierungssystem im Irak auf unabsehbare Zeit als stabil und dauerhaft erweist (BVerwG, Urteil vom 1.6.2011, aaO).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.7.2009 - 10 C 9.08 - (BVerwGE 134, 188) kann sich die nach § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG erforderliche Individualisierung der sich aus einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ergebenden allgemeinen Gefahr nicht nur aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10

    Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Insoweit kann vollumfänglich auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 12.8.2010 (- A 2 S 1134/10 - InfAuslR 2011, 128) verwiesen werden.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
    Auf der Grundlage von § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG ist danach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dann zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" i.S.d. Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - 10 C 3.10 - Juris im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2.3.2010 - C-175/08 - NVwZ 2010, 505).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Die relevanten Verfolgungshandlungen werden in Art. 9 Abs. 1 RL 2004/83/EG und die asylerheblichen Merkmale als Verfolgungsgründe in Art. 10 RL 2004/83/EG definiert (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237; vgl. zur Gruppenverfolgung zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 -, juris; Urteil vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10 -, juris; Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.02.2013 - A 4 A 702/08

    Irak, Abschiebungsschutz, Sunnite, Turkmene, Provinz Tamim, Gruppenverfolgung,

    Mangels entgegenstehenden Sachvortrags des Klägers kann auch hierzu auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung für die näheren Einzelheiten verwiesen werden (s. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rn. 36 ff.).

    61 Ausgehend von der Ausarbeitung des Informationszentrums Asyl und Migration "Irak - Zur Gefährdung der Zivilbevölkerung durch bewaffnete Konflikte" vom Januar 2010 ist mit dem VGH Bad.-Württ. (Beschl. v. 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 - juris Rn. 53) davon auszugehen, dass es in der Provinz Tamim mit der Provinzhauptstadt Kirkuk, in der insgesamt zwischen 900.000 und 1.130.000 Menschen leben (davon rund 750.000 in Kirkuk) im Jahr 2009 99 Anschläge mit insgesamt 288 Toten gegeben hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11

    Verfolgung von Tibetern in China

    Die relevanten Verfolgungshandlungen werden in Art. 9 Abs. 1 RL 2004/83/EG und die asylerheblichen Merkmale als Verfolgungsgründe in Art. 10 RL 2004/83/EG definiert (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, a.a.O. Rn. 16; vgl. zur Gruppenverfolgung zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 - juris und vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10 - juris; Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 - juris).
  • VG Köln, 27.01.2012 - 18 K 5529/08

    Vorliegen einer Gruppenverfolgung von Turkmenen in Kirkuk; Vorliegen eines

    Europäisches Zentrum für Kurdische Studien - Eva Savelsberg und Siamend Hajo - an VG Stuttgart vom 07.07.2010, S. 9, 12, 13; VGH BW, Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 -, juris (S. 16 des Beschlussabdrucks); VG München, Urteil vom - M 4 K 09.50429 -, juris.

    vgl. VG München, Urteil vom - M 4 K 09.50429 -, juris; tendenziell auch: VGH BW, Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11 -, juris (S. 21 des Beschlussabdrucks); offen gelassen durch: OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A -, juris, S. 13 des Beschlussabdrucks.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14

    Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des

    Die Veränderung der Verhältnisse muss danach kausal für den Wegfall der beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung sein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 04.08.2011 - A 2 S 1381/11- juris), wobei das Erfordernis der Veränderung der Verhältnisse in Widerrufsfällen gerade auch deshalb einer gesonderten Prüfung bedarf, um eine unzulässige Neubewertung der Gefährdungslage auf ein und derselben Tatsachengrundlage zu vermeiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 561/13

    Zum Widerruf der Asylanerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Die Veränderung der Verhältnisse muss danach kausal für den Wegfall der beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung sein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2011 - A 2 S 1381/11-, juris ), wobei das Erfordernis der Veränderung der Verhältnisse in Widerrufsfällen gerade auch deshalb einer gesonderten Prüfung bedarf, um eine unzulässige Neubewertung der Gefährdungslage auf ein und derselben Tatsachengrundlage zu vermeiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 670/08

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und

    vgl. hierzu etwa: BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 13a B 11.30412 -, juris Rdnr. 14; VGH BW, Beschluss vom 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rdnr. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 9 A 1413/06

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    vgl. hierzu etwa: BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 13a B 11.30412 -, juris Rdnr. 14; VGH BW, Beschluss vom 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rdnr. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 1538/06

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und

    vgl. hierzu etwa: BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 13a B 11.30412 -, juris Rdnr. 14; VGH BW, Beschluss vom 4. August 2011 - A 2 S 1381/11 -, juris Rdnr. 27.
  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 13a B 12.30342

    Asylrecht Irak; Widerruf der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; erhebliche

    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Irak entspricht der aktuellen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (VGH BW, U.v. 4.8.2011 - A 2 S 1381/11 - juris; OVG NW, U.v. 26.3.2013 - 9 A 670/08.A - juris und 9 A 1538/06.A - juris; SächsOVG, U.v. 26.2.2013 - A 4 A 702/08 - juris; OVG Saarl, U.v. 16.9.2011 - 3 A 392/09 - DVBl 2012, 195, U.v. 29.3.2012 - 3 A 456/11 - juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139

    Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; ehemaliger

  • VG Köln, 14.09.2012 - 18 K 4555/10

    Irak Stadt Kirkuk Widerruf Änderung der Umstände Gefahr für die Sicherheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 9 A 4045/05
  • VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011

    Fluchtgeschichte (nicht glaubwürdig)

  • VG Würzburg, 07.02.2012 - W 4 K 10.30076

    Irakischer Staatsangehöriger sunnitischer Religionszugehörigkeit und

  • VG München, 05.12.2011 - M 4 K 10.30423

    Asylrecht Irak; sunnitischer Turkmene aus Kirkuk; Widerruf der Feststellung der

  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 4 K 11.30486

    Irak; Bagdad; Folgeantrag; keine beachtliche (individuelle)

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