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   BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10   

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BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10 (https://dejure.org/2011,409)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 5 C 28.10 (https://dejure.org/2011,409)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 (https://dejure.org/2011,409)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 3 Satz 1; AsylVfG § 55 Abs. 1 und 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1
    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland; Geburtserwerb; ius soli; Kind ausländischer Eltern; Aufenthalt; Aufenthaltszeit; Zeit des Aufenthalts; Voraufenthaltszeit; Inlandsaufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 3 Satz 1
    Anrechnung; Anrechnungsregelung; Asylfolgeverfahren; Asylverfahren; Aufenthalt; Aufenthalt mit Aufenthaltsgestattung; Aufenthalt ohne Aufenthaltsgestattung; Aufenthaltsgestattung; Aufenthaltszeit; Berechnung von Aufenthaltszeiten; Duldung; Erwerb der Staatsangehörigkeit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 AsylVfG 1992, § 55 Abs 3 AsylVfG 1992, § 4 Abs 3 RuStAG, Art 3 Abs 1 GG, Art 16 Abs 1 GG
    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Kind ausländischer Eltern; Berechnung von Aufenthaltszeiten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anrechnung der gesamten Aufenthaltszeit eines Asylfolgeverfahrens bis zum erfolgreichen Abschluss als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 4 Abs. 3 StAG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 4 Abs. 3 S. 1, AsylVfG § 55 Abs. 1 u. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 16 Abs. 1
    Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Staatsangehörigkeit, rechtmäßiger Aufenthalt, Duldung, Asylfolgeantrag, Asylverfahren, Anrechnung

  • rewis.io

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Kind ausländischer Eltern; Berechnung von Aufenthaltszeiten

  • ra.de
  • rewis.io

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Kind ausländischer Eltern; Berechnung von Aufenthaltszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Anrechnung der gesamten Aufenthaltszeit eines Asylfolgeverfahrens bis zum erfolgreichen Abschluss als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 4 Abs. 3 StAG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrechnung der Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnungszeiten beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asylfolgeverfahren und der Staatsangehörigkeitserwerb per Geburt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens sind anzurechnen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anrechnung der Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anrechnung der Aufenthaltszeiten im Asylfolgeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 94
  • NVwZ 2012, 705
  • FamRZ 2012, 30
  • DVBl 2012, 106
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06

    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10
    In einem derartigen Fall ist die Anrechnungsregelung des § 55 Abs. 3 AsylVfG entsprechend anwendbar, wenn der Asylfolgeantrag im gerichtlichen Verfahren Erfolg hat (vgl. so der Sache nach in Bezug auf ein erfolgloses Asylfolgeverfahren Urteil vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 8.06 - BVerwGE 128, 254 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 12 jeweils Rn. 10).

    Daher sollen sie sich auf die als Asylsuchende im Bundesgebiet verbrachte Zeit berufen können, wenn Rechte oder Vergünstigungen von der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängen (Urteil vom 29. März 2007 a.a.O. jeweils Rn. 11 unter Hinweis auf BTDrucks 9/875 S. 21 und BTDrucks 12/2062 S. 37).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 10 sowie Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 1 B 24.04 - Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 9 jeweils m.w.N.) hat ein ausländischer Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, sodass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    Ein ausländischer Elternteil hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 a.a.O. S. 203) im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland, wenn sein Aufenthalt genehmigungsfrei ist oder im Fall der Genehmigungspflicht insbesondere auf einem erteilten Aufenthaltstitel oder einer gesetzlichen Erlaubnis beruht oder kraft Gesetzes fiktiv erlaubt ist.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 1 B 24.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsaufenthalt; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 10 sowie Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 1 B 24.04 - Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 9 jeweils m.w.N.) hat ein ausländischer Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, sodass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13

    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit;

    Zudem wirkt diese Regelung, die die Ableitung von Aufenthaltsrechten aus der Dauer aussichtsloser Asylverfahren verhindern (BTDrucks 9/875 S. 21 zu § 17 Abs. 3 AsylVfG 1982) und die Eingliederung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland erleichtern soll (Urteil vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 14, jeweils Rn. 16), nach Sinn und Zweck nur zugunsten des Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlings und äußert keine Wirkungen zugunsten eines Garantiegebers als Drittem.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Ausgehend von den auf die Rechtmäßigkeit der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet mit Blick auf die ursprüngliche Asylanerkennung nach § 55 Abs. 3 AsylVfG anzurechnenden Zeiten des Asylverfahren (vgl. hierzu zur ratio des § 55 Abs. 3 AsylVfG näher BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 28.10 - juris Rn. 15 f.) verfügte der Kläger bereits bei seiner Ausreise am 29.01.2010 über einen mindestens 15 Jahre langen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Der bei einer solchen Betrachtungsweise nahe liegende Schluss, dass jedenfalls eine Überschreitung der Bezugsgröße um ein Drittel nicht mehr geringfügig ist, trägt überdies auch dem im Staatsangehörigkeitsrecht bedeutsamen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung (vgl. dazu Urteil vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 28.10 - DVBl 2012, 106 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 5 B 14.2090

    Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines

    Weiter sei dies mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2011 (5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184) nicht zu vereinbaren, wo ausgeführt werde, dass die Erteilung eines nur befristeten Aufenthaltstitels weder die Begründung noch die Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließe.

    Gerade die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2011 (5 C 28.10 - juris Rn. 10) zeige, dass auch ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausschließe.

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 28/10 - juris Rn. 10 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31/03 - juris Rn. 12, welches auf das Urteil vom 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/121 ff. Bezug nimmt; Marx in GK StAR, § 4 Rn. 243/244).

    (BVerwG, U.v. 19.10.2011, a.a.O. Rn. 11; VG Würzburg, G.v. 23.6.2014 - W 7 K 13.973 - juris Rn. 19 f.).

    Dies zeigen schon die jüngeren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.11.2004 - 1 C 31/03 - BVerwGE 122, 199 und vom 19.10.2011 - 5 C 28/10 - BVerwGE 141, 94) in denen ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt bejaht wird, obwohl gerade keine unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse vorgelegen haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18

    Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher

    BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12, vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris, Rn. 12 f., vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris, Rn. 10, und vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rn. 12; Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, juris, Rn. 9 ff., vgl. auch EuGH-Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5.18 -, juris, Rn. 47 f. (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AsylG), Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338, juris, Rn. 16 (zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG); OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris, Rn. 12 m. w. N., vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 8 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a VwVfG); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 C 16.664 -, juris, NVwZ-RR 2017, 308, Rn. 8.

    BVerwG, Urteile vom 26. April 2016, a. a. O., Rn. 17, und vom 19. Oktober 2011, a. a. O., Rn. 12.

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (vgl. § 55 Abs. 1 AuslG 1990 sowie § 60a AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184; U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216; B.v. 25.11.2004 - 1 24.04 - NVwZ 2005, 231 jeweils m.w.N.).

    Dafür, dass sich der Ausländer hier im Sinne von § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist, sind wie oben ausgeführt vor allem die Vorstellungen und Möglichkeiten des Ausländers von Bedeutung (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184).

    Weiter wäre dies mit dem Urteil vom 19. Oktober 2011 (5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184), das zu § 4 Abs. 3 StAG erging, nicht zu vereinbaren, wo ausdrücklich ausgeführt wird, dass die Erteilung eines nur befristeten Aufenthaltstitels weder die Begründung noch die Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließt.

    Ebenso wenig war, wie ausgeführt, erforderlich, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184), so dass die im Zeitraum vom 19. Oktober 2006 bis zum 20. Dezember 2010 faktisch nur vorhandene Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken nichts an einem gewöhnlichen Aufenthalt des Vaters der Klägerin zu ändern vermag (ebenso im Ergebnis für einen gewöhnlichen Aufenthalt bei einer Aufenthaltsbewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Sächsisches OVG U.v. 5.9.2013 InfAuslR 2014, 8, 10; ferner die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009 Nr. 4.3.1.2 d).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106

    Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/123 ff.; U. v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199/202 f.; U. v. 26.2.2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203/215; U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96; jeweils m. w. N.) hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen bzw. dauernden Aufenthalt im Inland, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    In diesem Fall würde es zwar nicht an der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96 m. w. N.; BayVGH, U. v. 11.2.2015 - 5 B 14.2090 - DVBl 2015, 857; SächsOVG, U. v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 - InfAuslR 2014, 8), wohl aber an seiner Rechtmäßigkeit.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17

    Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet;

    Es kommt mithin nicht allein auf eine Möglichkeit dauerhafter Legalisierung des Aufenthalts an; vielmehr können bereits wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn die dortige Ausländerbehörde für absehbare Zeit keine Möglichkeit sieht, den Aufenthalt des Ausländers zu beenden, oder längere Zeit davon Abstand nimmt, von einer vorhandenen rechtlichen Möglichkeit zur zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung Gebrauch zu machen bzw. auf deren Ergreifung hinzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.1993, a.a.O.; Urt. v. 26.4.2016, a.a.O., Rn. 13, sowie v. 19.10.2011 - BVerwG 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf rückwirkende Feststellung der

    Zuletzt habe des Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (- 5 C 28.10 -, juris) darauf hingewiesen, dass der ausländische Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG habe, wenn er sich hier unter Umständen aufhalte, die erkennen ließen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweile, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebe, so dass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss sei.

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 - , juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss v. 24. Februar 2010 - 3 D 125/08 -, juris Rn. 8, sowie v. 13. Dezember 2011 - 3 D 107/11 -, juris Rn. 6; Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Juli 2013, § 4 Rn. 243 ff. m. N. auf die Rspr. des BVerwG; ähnlich Makarov/v. Mangoldt, deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattkommentar, Stand: 34 Lieferung Juli 2013, zu § 85 AuslG Rn. 31).

  • VG Hamburg, 04.09.2014 - 15 E 3574/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Geburt eines deutschen Kindes

    Ein schon seit vielen Jahren bestehender gewöhnlicher Aufenthalt des Kindesvaters in Deutschland erscheint als nicht zweifelhaft, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (m.w.N. BVerwG Urteil vom 19.10.2011, 5 C 28/10, BVerwGE 141, 94 ff., juris Rn. 10) ein ausländischer Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StAG hat, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, sodass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    Ein ausländischer Elternteil hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland, wenn sein Aufenthalt genehmigungsfrei ist oder im Fall der Genehmigungspflicht insbesondere auf einem erteilten Aufenthaltstitel oder einer gesetzlichen Erlaubnis beruht oder kraft Gesetzes fiktiv erlaubt ist (vgl. m.w.N. BVerwG Urteil vom 19.10.2011, 5 C 28/10, BVerwGE 141, 94 ff., juris Rn. 12) .

    Das Bundesverwaltungsgericht rechnet Zeiten der Duldung nicht in die Zeiten des rechtmäßigen Aufenthaltes ein (BVerwG Urteil vom 19.10.2011, 5 C 28/10, BVerwGE 141, 94 ff., juris Rn. 12) , wie auch die für die Gerichte nicht verbindlichen vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum StAG vom 17.4.2008, in Abschnitt 4.3.1.2, Satz 2 ausdrücklich regeln, dass Zeiten einer Duldung nicht angerechnet werden können.

  • VG Oldenburg, 24.10.2011 - 11 A 583/11

    Haftung für den Lebensunterhalt

  • VG Aachen, 19.11.2015 - 5 K 480/14

    Keine Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen

  • VG Osnabrück, 12.05.2020 - 5 B 95/20

    Abschiebungsanordnung; behördliche Aussetzung der Vollziehung; behördliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 3718/19

    Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung eines

  • VG Würzburg, 23.06.2014 - W 7 K 13.973

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - 19 A 1814/16

    Begründung des dauernden Aufenthalts im Herkunftsgebiet durch einen

  • OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11

    Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt seit acht Jahren

  • VG Würzburg, 05.06.2014 - W 7 K 13.1110

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • VG München, 10.12.2014 - M 25 K 14.2733

    Anspruchseinbürgerung, Identitätstäuschung, achtjähriger gewöhnlicher Aufenthalt,

  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 D 2410/11

    Berücksichtigung von Aufenthaltszeiten eines Asylfolgeverfahrens

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 11.3542

    Anspruchseinbürgerung; achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 19 A 2380/12

    Anspruch auf Einbürgerung bei Vorliegen des Lebensmittelpunktes in den

  • VG Aachen, 08.12.2017 - 4 K 1419/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2012 - 19 E 700/11

    Klärungsbedürftigkeit des Anspruchs eines Ausländers auf Erteilung eines

  • VG München, 06.02.2013 - M 25 K 12.3755

    Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts bei Identitätstäuschung

  • VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 184/10

    Voraussetzungen für die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Ansbach, 26.06.2013 - AN 4 K 12.02100

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

  • OVG Sachsen, 03.04.2012 - 3 E 39/12

    Aussetzung des Verfahrens, Einbürgerung, Vorläufige Anwendungshinweise des

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