Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.05.2012

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   BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11   

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https://dejure.org/2012,9478
BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11 (https://dejure.org/2012,9478)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2012 - 8 C 18.11 (https://dejure.org/2012,9478)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 (https://dejure.org/2012,9478)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GVFG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1; LFAG § 17 Abs. 1 Nr. ... 3; VV-GVFG/FAG 2. 1, 6. 1, 6. 3, 6. 4. 2; RL-Wertausgleich §§ 2, 3; VwGO § 55a Abs. 1 Satz 3, § 60 Abs. 1, Abs. 3, § 124 Abs. 3, §§ 127, 141; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 104a Abs. 4; VwVfG § 48 Abs. 1 Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten R-Pf § 2 Abs. 3
    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt; Jahresfrist; Subvention; Förderzusage; Bewilligung; Rücknahme; Rechtsgrundlage; "Außenrecht"; Außenwirkung; Bundesmittel; Landesmittel; kommunale Eigengesellschaft; Konzessionsvertrag; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GVFG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1
    Abweichung; Außenwirkung; Berufungsbegründungsschrift; Bewilligung; Bund; Bundesmittel; Einzelfall; Folgekosten; Folgekostenpflicht; Förderpraxis; Förderrichtlinien; Förderzusage; Gleichheitssatz; Innenwirkung; Jahresfrist; Konzessionsvertrag; Land; Landesmittel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 Nr 1 GVFG, § 4 Abs 1 GVFG, § 4 Abs 2 GVFG, § 4 Abs 3 Nr 1 GVFG, § 17 Abs 1 Nr 3 FinAusglG RP
    Zum Anspruch einer Gemeinde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; richtlinienwidrige Förderung ist nicht zwingend rechtswidrig

  • Wolters Kluwer

    Regelung des rechtlichen Verhältnisses des Bundes zu den Ländern durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz i.R.e. Rückforderung von Finanzhilfen für eine Strassenbaumaßnahme

  • rewis.io

    Zum Anspruch einer Gemeinde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; richtlinienwidrige Förderung ist nicht zwingend rechtswidrig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung des rechtlichen Verhältnisses des Bundes zu den Ländern durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz i.R.e. Rückforderung von Finanzhilfen für eine Strassenbaumaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Stadt Mainz darf Fördermittel behalten - Richtlinienwidrige Förderung nicht zwingend rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Stadt Mainz darf Fördermittel behalten - Richtlinienwidrige Förderung nicht zwingend rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richtlinienwidrige Förderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Rückforderung von Fördermitteln - Mainz darf Straßenbausubventionen behalten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Richtlinienwidrige Förderung ist nicht zwingend rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Mainz darf Fördermittel behalten - Richtlinienwidrige Förderung nicht zwingend rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kommunen: Entzug von Fördergeldern nur bei Gesetzesverstoß

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Darf Stadt Fördermittel bei Nicht-Einhaltung der Richtlinien behalten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 50
  • NVwZ 2012, 1262
  • DVBl 2012, 1167
  • DÖV 2012, 780
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Vom Formerfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur kann auch nicht ausnahmsweise abgesehen werden, selbst wenn sich aus einer E-mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das elektronische Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt (zur Nichtübertragbarkeit der Computerfax-Rechtsprechung: OVG Koblenz, Beschluss vom 21. April 2006 - 10 A 11741/05 - AS RP-SL 33, 182; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 - BFHE 234, 118 ; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08 - BGHZ 184, 75 und vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08 - NJW-RR 2009, 357 ; für das Verwaltungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - juris).

    Das gilt auch hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur und nicht nur bezüglich technischer Erfordernisse der Übersendung, etwa bei Übermittlung einer Datei in einem nicht zugelassenen Format (zur vergleichbaren Vorschrift des § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO: BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 a.a.O. ).

  • Drs-Bund, 26.08.1970 - BT-Drs VI/1117
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Auch mit § 2 GVFG wollte der Gesetzgeber nur die Arten der förderfähigen Maßnahmen bestimmen, aber keinen Anspruch der Gemeinden auf Zuwendungen für derartige Maßnahmen begründen (BTDrucks VI/1117 S. 7, 8).

    Die Zuwendungsfähigkeit soll nach dem Willen des Gesetzgebers - nur - dann nicht entfallen, wenn die Folgekosten bei der Gebietskörperschaft als Vorhabenträger selbst entstanden sind (BTDrucks VI/1117 S. 9 f.).

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung durch die Länder lässt Art. 104a Abs. 4 GG nicht zu (BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 ; Beschluss vom 10. Februar 1976 - 2 BvG 1/74 - BVerfGE 41, 291 ).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung durch die Länder lässt Art. 104a Abs. 4 GG nicht zu (BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 ; Beschluss vom 10. Februar 1976 - 2 BvG 1/74 - BVerfGE 41, 291 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Wenn sich die Behörde an ihre Förderrichtlinien hält, ist sie daher durch das Gleichbehandlungsgebot verpflichtet, dies auch weiterhin zu tun, sofern nicht sachliche Gründe im Einzelfall eine Abweichung rechtfertigen oder gar gebieten (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 m.w.N. = Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 13).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Dem Revisionsgericht obliegt nicht nur die Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzungen, es ist insofern auch entscheidungsbefugt (Bier, in: Schoch/Schmidt/Aßmann a.a.O. § 60 Rn. 71; BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873).
  • BGH, 16.09.1993 - III ZR 136/91

    Verteilung der Kosten für die Änderung von Versorgungsleitungen aus Anlaß einer

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Dessen Entstehungsgeschichte zeigt, dass der Gesetzgeber die eigene Rechtspersönlichkeit als maßgebliches Kriterium angesehen hat (wie hier BGH, Urteil vom 16. September 1993 - III ZR 136/91 - BGHZ 123, 256 ).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZB 41/08

    Keine Wahrung der Schriftform durch E-Mail

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Vom Formerfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur kann auch nicht ausnahmsweise abgesehen werden, selbst wenn sich aus einer E-mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das elektronische Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt (zur Nichtübertragbarkeit der Computerfax-Rechtsprechung: OVG Koblenz, Beschluss vom 21. April 2006 - 10 A 11741/05 - AS RP-SL 33, 182; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 - BFHE 234, 118 ; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08 - BGHZ 184, 75 und vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08 - NJW-RR 2009, 357 ; für das Verwaltungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - juris).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Vom Formerfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur kann auch nicht ausnahmsweise abgesehen werden, selbst wenn sich aus einer E-mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das elektronische Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt (zur Nichtübertragbarkeit der Computerfax-Rechtsprechung: OVG Koblenz, Beschluss vom 21. April 2006 - 10 A 11741/05 - AS RP-SL 33, 182; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 - BFHE 234, 118 ; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08 - BGHZ 184, 75 und vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08 - NJW-RR 2009, 357 ; für das Verwaltungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - juris).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
    Deshalb bewirken sie zunächst nur eine interne rechtliche Bindung des Verwaltungsermessens (stRspr, BVerwG, vgl. Urteile vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 = Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 4 und vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 102; Rennert, in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 13. Aufl. 2010, § 114 Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

  • BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10

    Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2006 - 10 A 11741/05

    Elektronische Signatur; Rechtsfolge bei Fehlen; Wahrung einer Frist

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2007 - 7 A 11548/06

    Gebühr für eine Polizeimaßnahme: Gebührenbemessung bei Sicherstellung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2011 - 2 A 10895/10

    Stadt Mainz muss Finanzhilfen für Verlegung von Versorgungsleitungen - allerdings

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung

  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 7488/20

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Weicht sie hingegen generell von den Verwaltungsvorschriften ab, so verlieren diese insoweit ihre ermessensbindende Wirkung; ob das Verwaltungshandeln mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist, beurteilt sich dann nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis im Entscheidungszeitpunkt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18/11 -, juris; vgl. zur Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung aus dem Zuwendungsrecht auf Billigkeitsleistungen: VG Würzburg, Urteil vom 3. August 2020 - W 8 K 20.743 -, juris; VG München, Beschluss vom 25. Juni 2020 - M 31 K 20.2261 -, juris.
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt aber zudem voraus, dass im Einzelfall keine sachlichen Gründe für das Abweichen von dieser Behördenpraxis bestehen (Urteile vom 18. Mai 1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 und vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - BVerwGE 143, 50 Rn. 32).
  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    Da es sich bei Verwaltungsvorschriften nicht um Rechtsnormen handelt, können sie über die ihnen innewohnende interne Bindung hinaus Außenwirkung gegenüber dem Bürger grundsätzlich nur über die so genannte Selbstbindung der Verwaltung entfalten (BVerwGE 100, 335, 339 f.; 104, 220, 222 f.; 126, 33 Rn. 52; 143, 50 Rn. 31 f.).
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   BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11   

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https://dejure.org/2012,11287
BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2; ARB 1/80 Art. 7 Satz 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; Assoziationsrecht; Ausnahme; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Privatleben; Eingriff; Rechtfertigung; atypischer Einzelfall; Atypik; Gültigkeitsdauer; Erkennbarkeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2
    Assoziationsrecht; Atypik; Aufenthaltserlaubnis; Ausnahme; Daueraufenthaltsrecht; Eingriff; Erkennbarkeit; Gültigkeitsdauer; Niederlassungserlaubnis; Privatleben; Rechtfertigung; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung des Lebensunterhalts; atypischer Einzelfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 28 Abs 2 AufenthG 2004, Art 7 S 1 Ss 2 EWGAssRBes 1/80, Art 6 Abs 1 GG
    Niederlassungserlaubnis für einen türkischen Staatsangehörigen; Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht; Dokumentation des Aufenthaltsrechts durch Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 5, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 28 Abs. 2, ARB 1/80 Art. 7 S. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthaltsrecht, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, Ausnahme, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Privatleben, Achtung des Privatlebens, Eingriff, ...

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis für einen türkischen Staatsangehörigen; Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht; Dokumentation des Aufenthaltsrechts durch Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das assoziationsrechtliche Daueraufenthaltsrecht und die deutsche Aufenthaltserlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Angehörigen türkischer Hartz-IV-Empfänger - Assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht muss eindeutig erkennbar sein

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 150
  • NVwZ 2013, 75
  • DVBl 2012, 1167
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht im Ausgangspunkt getrennte Rechtskreise darstellen, die teilweise unterschiedliche Ziele verfolgen: Während das Assoziationsabkommen ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dient und sich deshalb auf die schrittweise Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - InfAuslR 2012, 43, Rn. 57 - 77 ), verfolgt das innerstaatliche Aufenthaltsrecht weiter gefasste Ziele, insbesondere die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit (§ 1 Abs. 1 AufenthG).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, weil das Assoziationsrecht einen ausschließlich wirtschaftlichen Zweck verfolgt (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 63 ff.).

    Als unionsrechtlicher Bezugsrahmen für die Dokumentation des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 durch einen Aufenthaltstitel bietet sich vielmehr Art. 8 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl EG Nr. L 16 vom 23. Januar 2004 S. 44) an, der eine Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels von mindestens fünf Jahren vorsieht (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - Rn. 79).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rn. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rn. 33).
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Vielmehr hat nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 307 ZPO ein Anerkenntnisurteil zu ergehen; grundsätzliche Unterschiede zwischen den Verfahrensarten der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozessordnung schließen dies jedenfalls für die Verpflichtungsklage nicht aus (Gerichtsbescheid vom 7. Januar 1997 - BVerwG 4 A 20.95 - BVerwGE 104, 27).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Dabei ist unter Privatleben die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen, die für das Leben eines Menschen in der Gesellschaft konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 18.09 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 5, Rn. 14).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überlässt die Konvention den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht die Wahl der dafür am besten geeigneten Mittel, so dass Art. 8 EMRK grundsätzlich nicht dahin verstanden werden kann, dass er ohne Weiteres einen bestimmten Aufenthaltstitel unter mehreren zur Verfügung stehenden garantiert (EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 15. Januar 2007, 60654/00, Sisojeva - NVwZ 2008, 979 Rn. 90, 91).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rn. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rn. 33).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Das Aufenthaltsrecht soll den Familienangehörigen neben der dauerhaften Aufrechterhaltung der familiären Gemeinschaft ggf. die Fortdauer ihres einmal erworbenen Rechts auch nach Wegfall der Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 ermöglichen und kann deshalb nur unter engen Voraussetzungen erlöschen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03, Aydinli - Rn. 23 ff., Slg. 2005, I-6181).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 = Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 3 jeweils Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2426

    Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausreichende Kenntnisse der

    Auch wenn die jeweilige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 ein Daueraufenthaltsrecht vermittelt und dem türkischen Staatsangehörigen eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden muss, aus der ersichtlich ist, dass er ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht besitzt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 27), stellen das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht getrennte Rechtskreise dar, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert (für die wirtschaftliche Integration vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Folglich geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, auf Art. 13 ARB 1/80 berufen kann (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 1 C 12.12 - juris Rn. 30; U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 18).

    Da das nationale und das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zwei verschiedene Rechtskreise darstellen (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17), ist bei der Frage, ob auch ohne die von der Klägerin begehrte Niederlassungserlaubnis bereits ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, alleine auf das nationale Aufenthaltsrecht abzustellen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird (nur) Ausländern erteilt, denen unabhängig vom Aufenthaltszweck wegen der gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration ein (nationales) Daueraufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 19).

    Denn die Niederlassungserlaubnis dient gerade nicht dazu, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern, sondern stellt eine rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration dar und dient ausschließlich der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung der Position des Ausländers (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Daher ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen türkischen Staatsangehörigen wegen der Stillhalteklausel auch nicht von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, wenn dem türkischen Staatsangehörigen bereits ein unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zusteht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris 18).

  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2083

    Art. 13 ARB 1/80 findet auch auf türkische Staatsangehörige Anwendung, die

    Zudem weiche das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2012, Az. 1 C 6.11, ab.

    Auch wenn die jeweilige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 ein Daueraufenthaltsrecht vermittelt und dem türkischen Staatsangehörigen eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden muss, aus der ersichtlich ist, dass er ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht besitzt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 27), stellen das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht getrennte Rechtskreise dar, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert (für die wirtschaftliche Integration vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Folglich geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, auf Art. 13 ARB 1/80 berufen kann (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 1 C 12.12 - juris Rn. 30; U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 18).

    Da das nationale und das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zwei verschiedene Rechtskreise darstellen (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17), ist bei der Frage, ob auch ohne die von der Klägerin begehrte Niederlassungserlaubnis bereits ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, alleine auf das nationale Aufenthaltsrecht abzustellen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird (nur) Ausländern erteilt, denen unabhängig vom Aufenthaltszweck wegen der gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration ein (nationales) Daueraufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 19).

    Denn die Niederlassungserlaubnis dient gerade nicht dazu, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern, sondern stellt eine rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration dar und dient ausschließlich der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung der Position des Ausländers (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Daher ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen türkischen Staatsangehörigen wegen der Stillhalteklausel auch nicht von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, wenn dem türkischen Staatsangehörigen bereits ein unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zusteht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris 18).

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