Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86   

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https://dejure.org/1987,1045
VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86 (https://dejure.org/1987,1045)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1987 - 10 S 240/86 (https://dejure.org/1987,1045)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 (https://dejure.org/1987,1045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung einer unterbliebenen Anhörung durch ausreichende Gelegenheit zur Äußerung im Widerspruchsverfahren; Verpflichtung eines Inhabers einer stillgelegten ortsfesten Abfallbeseitigungsanlage zu rekultivieren und erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Beeinträchtigungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AbfG § 3 Abs. 2 S. 2, § 10 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 562
  • DVBl 1988, 542
  • DÖV 1988, 609
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber;

    Aus dieser für die Ablagerungsphase typischen Situation erklärt sich, dass die Begriffe Inhaber und Betreiber einer Deponie regelmäßig synonym verwendet werden (vgl. Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 6.91 - BVerwGE 89, 215 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 46; Beschluss vom 25. Januar 2000 - BVerwG 3 B 1.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 2; VGH Kassel, NVwZ 1987, 815 ; VGH Mannheim, DöV 1988, 609 ; VGH München, NVwZ 2001, 576; Paetow, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 36 Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall;

    Regelmäßig ist Betreiber daher auch derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Deponie geführt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 [563]; VGH Kassel, Urteil vom 14.01.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660 [661]; VG Meiningen, Urteil vom 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me -, LKV 2000, 410).
  • VG Gera, 29.12.1993 - 3 E 137/92

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht

    Als Inhaber wird dabei der Betreiber der Anlage angesehen (Hoesel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Kz 1200, Rdnr. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 [563); anderer Ansicht der 5. Senat des HessVGH, Beschluß vom 31.08.1989 - 5 TH 1498/88 -, NVwZ 1990, 383 [384]).

    Bedient sich ein Beseitigungspflichtiger nach § 3 Abs. 2 S. 2 AbfG eines Dritten, so ist dieser folglich dann nicht Betreiber, wenn er nach den Weisungen des Beseitigungspflichtigen zu handeln hat ( ... ) (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 [563]).".

    Grundsätzlich gilt dann, wenn sich ein Beseitigungspflichtiger eines Dritten bedient, daß dieser Dritte dann nicht Betreiber ist, wenn er nach den Weisungen des Beseitigungspflichtigen zu handeln hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 [563]).

  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Nachsorgeanordnungen sind nämlich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 2 AbfG nur gegen den Inhaber der stillzulegenden Abfallentsorgungsanlage zu richten, womit nicht der Grundstückseigentümer, sondern der Betreiber der Anlage gemeint ist, der - wie hier die Antragstellerin - die Anlage in eigenem Namen, eigener Verantwortung und eigenem wirtschaftlichen Interesse führt und aufgrund seiner tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht die Entscheidungen zur Betriebsführung trifft und umsetzt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 - NVwZ 1988 S. 562 f.; Schwermer in Kunig/Schwermer/Versteyl a. a. O. Rdnr. 7 und 14 zu § 10 m. w. N.; a. A. Schink, DVBl. 1985 S. 1149 ).

    Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 AbfG ist zu berücksichtigen, dass diese Spezialvorschrift, die nach Auffassung des VGH Bad.-Württ. (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 a. a. O.) etwa wasserrechtliche Ermächtigungen verdrängt, eine umfassende und weitergehende Ermächtigung als rein ordnungsrechtliche, auf Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr beschränkte Normen enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.) und dass ihr teilweise auch vorsorgender Charakter zuerkannt wird (vgl. Schink, DVBl. 1985 S. 1149 ), so dass sie nicht erst beim Vorliegen einer Gefahrenlage anwendbar ist, sondern bereits im Vorfeld, nämlich bei einem hinreichenden, dem Anlagenbetreiber zurechenbaren Gefahrenverdacht die Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen auf dessen Kosten vorschreibt, wie etwa die Anlegung von Grundwasserkontrollbrunnen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 a. a. O., Beschluss vom 31. August 1989 a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 1986 a. a. O., Schwermer a. a. O. Rdnr. 19 und 20 zu § 10; Schink, DVBl. 1989 S. 1182 ).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17

    Definition des Betreibers einer Abfalldeponie; Anforderdungen an die

    dazu bereits VGH Mannheim, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 f., und damit sogar "faktische" Deponiebetreiberin war.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 11 S 6.07

    Immissionsschutzrechtliche Ordnungsverfügung zur Beräumung des Grundstücks einer

    Betreiber ist bei rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise folglich derjenige, dem die Entscheidung über die für die Erfüllung umweltrechtlicher Pflichten relevanten Umstände obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 38.97 -, NJW 1999, 1416; VGH Mannheim, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562; Friedrich: Umweltrechtliche Folgen einer Aufteilung bestehender Anlagen auf mehrere Betreiber - Der Anlagen- und Betreiberbegriff im Immissionsschutzrecht, der Betriebsbereich, NVwZ 2002, 1174; Schmidt-Kötters, Beck´scher Online-Kommentar, Umweltrecht, § 4 BImSchG, Rdnr. 115; jeweils m.w.N.).
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 1374/19

    Abfallanlagen in Neustadt-Branchweiler: Betreiberklage der Stadt erfolglos

    Anhand der genannten Kriterien ist eine umfassende Einzelfallprüfung erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562, 563).
  • VG Ansbach, 21.10.2009 - AN 11 K 08.01990

    Rechtsnachfolge gewillkürter oder gesetzlicher Art in die Pflichten aus einem

    Auch aus der Möglichkeit, sich bei der Führung der Deponie der Hilfe eines Dritten im Sinn von § 16 Abs. 1 Krw-/AbfG zu bedienen, folgt, dass das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und anderes einschlägiges Fachrecht auch konkludent keine Rechtsnachfolge derart kennt, dass der jeweilige (zivilrechtliche) Nutzungsberechtigte des Deponiegrundstücks automatisch Rechtsträger der Planfeststellung wird (VG Düsseldorf a.a.O.); hat der Dritte nach den Weisungen zu handeln, dann hat dieser zwar kraft seiner zivilrechtlichen Beauftragung die tatsächliche Verfügungsmacht über die Deponie inne und auch den Besitz an der Anlage, rechtlich verantwortlich in dem Sinne, dass sich an ihn die zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs bestimmten gesetzlichen Pflichten richten, ist der mit dem Betrieb beauftragte Dritte jedoch nicht; Pflichtiger hinsichtlich der Nachsorge und der Rekultivierung der Anlage und damit auch im Rechtssinn Betreiber bleibt der (letzte) - rechtlich taugliche und damit legale - Inhaber im rechtsbegrifflichen Sinne (VG Düsseldorf a.a.O.; VGH Mannheim, U. v. 15.12.1987, 10 S 240/86 in NVwZ 1988, 562).
  • VGH Bayern, 02.02.2001 - 20 ZB 00.3551

    Wie lange haftet eine Gemeinde für eine ehemalige Deponie?

    Betreiber ist regelmäßig auch derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Anlage geführt wird (BayVGH vom 10.12.1996, NVwZ 1997, 1023, vom 21.1.1999, Az. 20 ZB 99.129, VGH Mannheim vom 15.12.1987, NVwZ 1988, 562 zum gleichlautenden früheren § 10 Abs. 2 AbfG).
  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88

    Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage

    Der möglicherweise dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 15. Dezember 1987 (10 S 240/86 - NVwZ 1988, 562) zugrundeliegende Ansicht § 10 Abs. 2 AbfG ermögliche unbegrenzte Inanspruchnahmen der "früheren" Inhaber stillgelegter Anlagen (vgl. auch Schink in DVBl. 1985, 1149, 1156-58), kann der Senat nicht folgen.
  • VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 419/07
  • VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02

    Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 922/96

    Möglichkeit einer Anordnung von Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des

  • OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94

    Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92

    Zum Verhältnis von Wasserrecht und Abfallrecht bei der Erkundung von (illegalen)

  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 2678/03

    Kreis Lippe ist für Abfalldeponie in Kalletal verantwortlich

  • VGH Bayern, 21.01.1999 - 20 ZB 99.129

    Indizien für das Vorliegen der Inhaberschaft einer Deponie

  • VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 564/07
  • VG Weimar, 03.06.1999 - 7 E 721/99

    Umweltschutz; Umweltschutz; Umweltschutzrecht; Pflichtenübertragung bei

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 10 S 1044/84   

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https://dejure.org/1987,2884
VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 10 S 1044/84 (https://dejure.org/1987,2884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1987 - 10 S 1044/84 (https://dejure.org/1987,2884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1987 - 10 S 1044/84 (https://dejure.org/1987,2884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlass von Kreistagsbeschlüssen im Rahmen der Bestimmung eines Standorts zur Aufnahme einer Abfallbeseitigungsanlage im Rahmen von Pflichtaufgaben; Bindung der Planfeststellungsbehörde im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren durch einen Kreistagsbeschluss; Beachtung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 317 (Ls.)
  • VBlBW 1988, 337
  • DVBl 1988, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer

    Vielmehr hat das Gericht auf seine Klage nur zu prüfen, ob die ihn betreffenden eigenen Belange bei der Planfeststellung mit den ihnen zukommenden Gewichten berücksichtigt worden sind; ein Anspruch auf eine fehlerfreie Abwägung auch der für die Planung erheblichen objektiven Gesichtspunkte steht ihm nicht zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1983, BVerwGE 67, 74; Urteile des Senats v. 24.11.1987 -- 10 S 1044/84 --, VBlBW 1988, 337; und vom 1.3.1988 -- 10 S 595/86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

    Das Gebot des Schutzes von Natur und Landschaft bindet aber auch den Landkreis als Träger der Abfallentsorgung bei deren Ausgestaltung nicht absolut; er ist vielmehr berechtigt, diesen Belang im Rahmen einer sachgerechten Abwägung aller betroffenen Belange zugunsten anderer Ziele zu relativieren (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 24.11.1987 -- 10 S 1044/84 --, VBlBW 1988, 337, 338 zur planerischen Gestaltungsfreiheit).
  • VGH Bayern, 17.03.1987 - 20 B 86.00843
    Anderer Ansicht: VGH Baden-Württemberg (nicht rechtskräftiges Urteil - 10 S 1044/84 Ä v 24.11.1987, in DVBl 1988 Heft 11 S. 542 ).
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