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   BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84   

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https://dejure.org/1985,91
BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84 (https://dejure.org/1985,91)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1985 - 9 C 35.84 (https://dejure.org/1985,91)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - 9 C 35.84 (https://dejure.org/1985,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • hjil.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 487
  • DVBl 1986, 98
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84
    ... Ehefrauen politisch Verfolgter befinden sich daher Ä wie in den Urteilen vom 27.4.1982 (9 C 239.80 [BVerwGE 65, 244, hier: V (549) 444 b] und 1070.81 [NVwZ 83, 41, hier: V (549) 444 c]) für Familienangehörige insgesamt hervorgehoben wird Ä in einer stets in Betracht zu ziehenden besonderen potentiellen Gefährdungslage, der gerecht zu werden Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84
    Auch wenn nur eine vermeintliche politische Überzeugung getroffen werden soll, liegt politische Verfolgung vor (vgl. BVerwGE 62, 123 [124] [hier: V (549) 423 b]).
  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84
    (d) Zwar läßt sich allein aus dem Umstand, daß jemand Ehegatte eines politisch Verfolgten ist, ein Asylanspruch nicht herleiten (vgl. dazu auch BVerfG NVwZ 1985, 260 [hier: V (549) 446 e-f]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84
    Nicht zutreffend ist weiterhin die Auffassung des OVG, die der Kl. drohende Repressalie sei deshalb asylrechtlich nicht erheblich, weil sie auf seiten des türkischen Staates nicht von einer speziell gegen sie selbst gerichteten politischen Verfolgungsmotivation im Sinne der Entscheidung BVerwGE 67, 184 [hier: V (549) 450 b] getragen sei.
  • BVerwG, 17.11.2020 - 1 C 8.19

    Internationaler Familienschutz in Deutschland auch bei Flüchtlingsstatus in einem

    Bei der prognostischen Einschätzung der dem Ehegatten oder den minderjährigen Kindern eines politisch Verfolgten drohenden Verfolgung wurde von einer Regelvermutung des Inhalts ausgegangen, dass immer dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen ein Staat Repressalien gegen die Ehefrau oder die (minderjährigen) Kinder im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung des Ehemannes oder Vaters ergriffen hat, auch der Ehefrau oder den Kindern, über deren Asylanspruch im konkreten Fall zu entscheiden ist, das gleiche Schicksal mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 S. 101).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Die von der Revision unter Hinweis auf Erwägungsgrund 36 der Richtlinie 2011/95/EU in Bezug genommene Vermutung, dass dem Mitglied der Familie eines politisch Verfolgten selbst politische Verfolgung drohe (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 27. April 1982 - 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 S. 102 f.), vermag das gewonnene Ergebnis nicht infrage zu stellen.
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19

    EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher

    Zum einen knüpft sie an die Erfahrung an, dass im Kampf gegen oppositionelle Kräfte unduldsame Staaten dazu neigen, anstelle des politischen Gegners, dessen sie nicht habhaft werden können, auf Personen zurückzugreifen, die dem Verfolgten besonders nahestehen, um hierdurch in der einen oder anderen Weise ihr auf Unterdrückung abweichender Meinungen gerichtetes Ziel doch noch zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 S. 101).
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