Rechtsprechung
BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kosten für eine Zahnbehandlung - Beurteilung über die Angemessenheit entstandener Zahnarztkosten - Beihilfefähigkeit von Kosten einer zahnärztlichen Behandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 283 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Privatliquidation - Arzt und Kostenträger - Besonderheiten bei "echten" Privatpatienten
Verfahrensgang
- VG Köln, 04.12.1991 - 3 K 923/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1995 - 12 A 841/92
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3094
- NVwZ 1997, 75 (Ls.)
- DVBl 1996, 1150
Wird zitiert von ... (152) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92
Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Nur wenn ausnahmsweise bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, ist dieser beihilferechtlich als angemessen anzusehen, soweit der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]).«.Der Senat folge nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - (BVerwGE 95, 117) - BVerwG 2 C 17.92 - (ZBR 1994, 227) u. a., daß Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruhten, beihilferechtlich schon als angemessen anzusehen seien, wenn der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspreche und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über seine Auslegung gesorgt habe.
Soweit der Berufung stattgegeben worden ist, hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen, weil das Urteil insoweit von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - u. a. abweiche.
Die vom Oberverwaltungsgericht angenommene Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - (BVerwGE 95, 117 ff. = Buchholz 270 § 5 Nr. 5) und vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 17.92 - (Buchholz 270 § 5 Nr. 7 LS = ZBR 1994 S. 227) liegt in der Sache nicht vor.
Jedoch läßt sich entgegen den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]) nicht entnehmen, daß Aufwendungen generell immer dann angemessen sind, wenn die Auslegung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hat und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen, weil die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig sei.
Es ging insoweit von dem in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - (…a.a.O.) und - BVerwG 2 C 17.92 - (…a.a.O.) enthaltenen Rechtssatz aus, daß die Beihilfefähigkeit grundsätzlich voraussetzt, "daß der Zahnarzt die Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt hat", denn in diesem Falle sind sie beihilferechtlich als angemessen anzusehen.
Dem Ausnahmecharakter des Überschreitens des Schwellenwertes widerspräche es, wenn schon eine vom Arzt allgemein oder häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Patienten wegen in ihrer Person liegender Schwierigkeiten angewandte Behandlung als eine das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigende Besonderheit angesehen würde (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [a.a.O. S. 122] und - BVerwG 2 C 17.92 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 17.92
Zahnärztliche Leistung als Bestandteil einer anderen zahnärztlichen Leistung - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Nur wenn ausnahmsweise bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, ist dieser beihilferechtlich als angemessen anzusehen, soweit der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]).«.Der Senat folge nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - (BVerwGE 95, 117) - BVerwG 2 C 17.92 - (ZBR 1994, 227) u. a., daß Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruhten, beihilferechtlich schon als angemessen anzusehen seien, wenn der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspreche und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über seine Auslegung gesorgt habe.
Die vom Oberverwaltungsgericht angenommene Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - (BVerwGE 95, 117 ff. = Buchholz 270 § 5 Nr. 5) und vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 17.92 - (Buchholz 270 § 5 Nr. 7 LS = ZBR 1994 S. 227) liegt in der Sache nicht vor.
Jedoch läßt sich entgegen den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]) nicht entnehmen, daß Aufwendungen generell immer dann angemessen sind, wenn die Auslegung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hat und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen, weil die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig sei.
Es ging insoweit von dem in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - (…a.a.O.) und - BVerwG 2 C 17.92 - (…a.a.O.) enthaltenen Rechtssatz aus, daß die Beihilfefähigkeit grundsätzlich voraussetzt, "daß der Zahnarzt die Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt hat", denn in diesem Falle sind sie beihilferechtlich als angemessen anzusehen.
Dem Ausnahmecharakter des Überschreitens des Schwellenwertes widerspräche es, wenn schon eine vom Arzt allgemein oder häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Patienten wegen in ihrer Person liegender Schwierigkeiten angewandte Behandlung als eine das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigende Besonderheit angesehen würde (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [a.a.O. S. 122] und - BVerwG 2 C 17.92 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 12.93
Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen - Berechnung auf einer Auslegung der …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Nur wenn ausnahmsweise bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, ist dieser beihilferechtlich als angemessen anzusehen, soweit der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]).«.Jedoch läßt sich entgegen den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]) nicht entnehmen, daß Aufwendungen generell immer dann angemessen sind, wenn die Auslegung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hat und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen, weil die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig sei.
- BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 25.92
Beihilfe (Beamte) bei zweifelhafter Auslegung des Gebührenrechts; …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Nur wenn ausnahmsweise bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, ist dieser beihilferechtlich als angemessen anzusehen, soweit der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]).«.Jedoch läßt sich entgegen den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - [BVerwGE 95, 117], - BVerwG 2 C 17.92 - [ZBR 1994, 227], - BVerwG 2 C 25.92 - [Buchholz 270 § 5 Nr. 6] und - BVerwG 2 C 12.93 - [ZBR 1994, 188 - LS -]) nicht entnehmen, daß Aufwendungen generell immer dann angemessen sind, wenn die Auslegung der Gebührenordnung zweifelhaft ist und der Dienstherr nicht vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung zu der Frage deutlich klargestellt hat und die Beihilfeberechtigten Gelegenheit hatten, sich darauf einzustellen, weil die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht von einer abschließenden Klärung ihrer gebührenrechtlichen Berechtigung abhängig sei.
- BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes mit einer begehrten und erhaltenen Stellungnahme zur Beihilfefähigkeit hat nämlich auch den Sinn, vor der Entstehung erheblicher Kosten klarzustellen, mit welcher Beihilfe der Berechtigte rechnen kann, ihm die Möglichkeit zu geben, eventuell eine andere Art der Ausführung zu wählen, weiter zu verhindern, daß ein Beamter durch voreilige Entschlüsse wirtschaftlichen Nachteil erleidet (vgl. Urteil vom 12. April 1967 - BVerwG 6 C 12.67 - [Buchholz 238.91 Nr. 7 BhV Nr. 1]). - BVerwG, 06.12.1995 - 2 B 116.95
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Ferner ergibt sich aus den zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Annahme von Besonderheiten, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, gerichtlich voll nachprüfbar ist und voraussetzt, daß die Besonderheiten gerade bei der Behandlung des betreffenden Patienten, abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle, aufgetreten sind (vgl. auch Beschluß vom 6. Dezember 1995 - BVerwG 2 B 116.95 -).
- BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 7.19
Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines …
Die Angemessenheit von Aufwendungen im Anwendungsbereich beihilferechtlicher Vorschriften richtet sich auch dann nach dem Gebührenrecht für Ärzte und Zahnärzte, wenn die Beihilfevorschriften - wie hier jedenfalls im maßgeblichen Zeitraum - nicht ausdrücklich auf die Gebührenordnungen verweisen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 12 S. 18 …und vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 33 Rn. 11). - BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06
Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte …
Die behördliche Entscheidung darüber unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 12, vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 34.03 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 15 …und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - a.a.O.).Angemessen und demnach beihilfefähig sind Aufwendungen, die dem Arzt nach Maßgabe der GOÄ zustehen (vgl. Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 39.87 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 1, vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 , vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - a.a.O., vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 34.03 - a.a.O. …und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - a.a.O.).
Ist eine Entscheidung im ordentlichen Rechtsweg nicht ergangen, hat der Dienstherr zu prüfen, ob die vom Arzt geltend gemachten Ansprüche nach materiellem Recht begründet sind (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - a.a.O., vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 34.03 - a.a.O. …und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - a.a.O.).
Deshalb sind die Aufwendungen eines vom Arzt berechneten Betrages schon dann unter Zugrundelegung der Gebührenordnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen (Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - a.a.O. und - BVerwG 2 C 17.92 - ZBR 1994, 227, vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - a.a.O. …und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2252/16
Gewährung einer Beihilfe für die zahnärztliche Leistung der Einbringung des …
vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Urteil vom 15. März 2016 - 1 A 120/15 -, juris, Rn. 21.
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03
Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …
Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen grundsätzlich an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 12 S. 18).Die behördliche Entscheidung darüber, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, ist keine Ermessensentscheidung und unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.).
Aus dem Grundsatz, dass Aufwendungen für ärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen sind, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (…vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - a.a.O., - BVerwG 2 C 17.92 - ZBR 1994, 227, - BVerwG 2 C 25.92 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 6 S. 8 und - BVerwG 2 C 12.93 - ZBR 1994, 188 - LS - Urteil vom 21. September 1995 - BVerwG 2 C 37.94 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 11 S. 13; Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.), kann der Kläger keinen Anspruch darauf herleiten, dass die Abrechnung der Ärzte für Nuklearmedizin in ungemindertem Umfang als Bemessungsgrundlage für die Beihilfe zugrunde gelegt wird.
Die erforderliche Klarheit der Auslegung muss nicht allgemein etwa durch Richtlinien, sondern kann auch konkret zwischen dem Dienstherrn und dem Beihilfeberechtigten hergestellt werden (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O. S. 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 2 A 10634/15
Beihilfeleistung für die Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik
Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen an den Leistungsanspruch des Arztes/Zahnarztes an und setzt in der Regel voraus, dass dieser seine Leistungen unter zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094).Dabei ist die behördliche Entscheidung darüber, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, keine Ermessensentscheidung, sondern unterliegt der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. April 2006 - 10 A 11692/05.OVG -, juris Rn. 21).
Hiernach sind zwar Aufwendungen für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag bei objektiver Betrachtung einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117;… Urteil vom 21. September 1995 - 2 C 33.94 -, juris Rn. 12; Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094; Urteil vom 16. Dezember 2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365, stRspr.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 - 2 A 11206/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 454, 455;… Urteil vom 7. April 2006 - 10 A 11692/05.OVG -, juris Rn. 22).
Dieser Vorgehensweise liegt die Erwägung zugrunde, dass objektive Unklarheiten der Gebührenordnung nicht zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen dürfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, a.a.O., S. 119; Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10
Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der …
Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 24; erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, DVBl. 2009, 1261 und juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 1 A 1660/15
Möglichkeit der Erhebung einer Gebühr nach Nummer 5170 des Gebührenverzeichnisses …
Mit dem Erlass habe der Dienstherr die von ihm vertretene Auslegung der Gebührenordnung rechtzeitig klargestellt, weshalb gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 - eine bloß vertretbare Auslegung die Annahme der Angemessenheit des Gebührenansatzes nicht tragen könne.Insofern ist das Verwaltungsgericht nicht von einer lediglich vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte bei ernsthaft widerstreitenden Auffassungen im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 - ausgegangen.
Sollte der erste Teil der Frage dahingehend zu verstehen sein, dass der Beklagte für klärungsbedürftig hält, ob allein die Kundgabe einer entsprechenden Rechtsauffassung des Dienstherrn zur Auslegung der Gebührenordnung per Erlass ein Gericht im beihilferechtlichen Verfahren zu der Annahme zwingt, über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestünden bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996- 2 C 10.95 -, sodass in der Folge die Angemessenheit der (zahn-)ärztlichen Leistung wegen der im Erlass (zugleich) enthaltenen Klarstellung verneint werden müsste, wäre diese Frage zu verneinen.
vgl. näher BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996- 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150 = juris, Rn. 20 bis 22.
Der Beklagte hat keinen Rechtssatz bezeichnet, mit dem das Verwaltungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996- 2 C 10.95 - abgewichen sein soll.
- VGH Bayern, 23.03.2023 - 24 B 20.549
Nachschieben von Gründen im gerichtlichen Verfahren bei Überschreiten des …
Die angesetzten Rechnungsbeträge sind damit beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn der Zahnarzt diese bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt hat (BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - juris Rn. 23).Ist eine Entscheidung im ordentlichen Rechtsweg - wie hier - nicht ergangen, hat die Beihilfestelle die sachliche Berechtigung des Gebührenansatzes im Hinblick auf die beihilferechtliche Vorschrift der Angemessenheit zu prüfen (BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - juris Rn. 23), ob also die vom Arzt geltend gemachten Ansprüche nach materiellem Recht begründet sind und ihm das geforderte Honorar von Rechts wegen zusteht (…vgl. BVerwG U.v. 28.10.2004 - 2 C 34.03 - juris Rn. 12;… U.v. 25.11.2004 - 2 C 30.03 - juris Rn. 13).
Die behördliche Entscheidung darüber, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, ist keine Ermessensentscheidung und unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - juris Rn. 20;… U.v. 28.10.2004 - 2 C 34.03 - juris Rn. 12).
Diese Betrachtungsweise ergibt sich bereits aus der in § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ enthaltenen Anordnung einer schriftlichen Begründung beim Überschreitens des Schwellenwertes (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - juris Rn. 23 f. und 17.2.1994 - 2 C 10.92 - juris Rn. 21, BVerwGE 95, 117;… VGH BW, U.v. 7.5.2021 - 2 S 4105/20 - juris Rn. 37).
Ob "Besonderheiten" der Bemessungskriterien im Sinne des zweiten Halbsatzes des § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ vorliegen, die ein Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, ist gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - juris Rn. 23).
Anders als in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - juris Rn. 24) wurde vorliegend die Erläuterung "motorische Unruhe" konkret mit dem Krankheitsbild der Klägerin in Verbindung gesetzt.
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 32.03
Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …
Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen grundsätzlich an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 12 S. 18).Die behördliche Entscheidung darüber, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, ist keine Ermessensentscheidung und unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.).
Aus dem Grundsatz, dass Aufwendungen für ärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen sind, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (…vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - a.a.O., - BVerwG 2 C 17.92 - ZBR 1994, 227, - BVerwG 2 C 25.92 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 6 S. 8 und - BVerwG 2 C 12.93 - ZBR 1994, 188 - LS - Urteil vom 21. September 1995 - BVerwG 2 C 37.94 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 11 S. 13; Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.), kann der Kläger keinen Anspruch darauf herleiten, dass die Abrechnung der Ärzte für Radiologie in ungemindertem Umfang als Bemessungsgrundlage für die Beihilfe zugrunde gelegt wird.
Die erforderliche Klarheit der Auslegung muss nicht allgemein etwa durch Richtlinien, sondern kann auch konkret zwischen dem Dienstherrn und dem Beihilfeberechtigten hergestellt werden (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O. S. 20).
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 14 BV 15.527
Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung
Somit knüpft die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für (zahn-)ärztliche Leistungen an den Leistungsanspruch des (Zahn-)Arztes an und setzt grundsätzlich voraus, dass dieser seine Leistungen bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - DVBl 1996, 1150).Dabei ist die behördliche Entscheidung darüber, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, keine Ermessensentscheidung, sondern unterliegt der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.1996 - 2 C 10.95 - DVBl 1996, 1150).
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 30.03
Angemessenheit der Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen; Verurteilung des …
- BVerwG, 16.12.2009 - 2 C 79.08
Postbeamtenkrankenkasse; B1-Mitglied; Kassenleistungen; Beihilfe; Angemessenheit …
- VG Gelsenkirchen, 06.07.2001 - 3 K 4235/99
Nachprüfung der Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Mehrfache Abrechnung …
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 33.03
Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2596/16
Anspruch eines Beamten auf Bewilligung weiterer Beihilfe für die …
- OVG Sachsen, 05.07.2019 - 2 A 301/17
Beilhilfe; kieferorthopädische Behandlung
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
Beihilfefähigkeit; Angemessenheit; Krankenhausaufenthalt; Privatklinik; …
- VG Aachen, 31.03.2009 - 7 K 1716/08
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 1770/08
Minderung des ärztlichen Honoraranspruch, wenn während einer stationären …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst …
- VG Stuttgart, 11.03.2013 - 13 K 4202/11
- OVG Sachsen, 24.08.2018 - 2 A 887/16
Beihilfe; Angemessenheit; offene Rechtsfrage
- VG Köln, 17.03.2009 - 7 K 1716/08
- VG Köln, 12.04.2013 - 19 K 3741/12
Rechtswidrigkeit der vom beklagten Land vorgenommenen Kürzung von zahnärztlichen …
- BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08
Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung …
- VG Stuttgart, 11.03.2013 - 13 K 4557/11
- OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch …
- VG Köln, 13.04.2012 - 19 K 6890/10
Beihilfefähigkeit eines Überschreitens des 2,3-fachen Gebührensatzes bei einer …
- BVerwG, 19.10.2017 - 2 C 19.16
Arztkosten; Beamter; Beihilferecht; Dienstunfall; Erstattung; Fürsorgepflicht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 1 A 2836/10
Gesonderte Abrechnung einer schriftlichen gutachtlichen Äußerung (Nr. 80 GV/GOÄ) …
- VG Saarlouis, 04.03.2008 - 3 K 348/07
Begrenzung der beihilfefähigen Aufwendungen auf einen Festbetrag
- VG Köln, 10.06.2015 - 10 K 4705/13
Beurteilung der Angemessenheit von Aufwendungen bei der Behandlung durch Ärzte …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 133.07
Beihilfefähigkeit eines über dem Satz der Bundespflegesatzverordnung liegenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1044/17
Beurteilung der beihilferechtlichen Angemessenheit der Aufwendungen für eine …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 5 LA 237/10
Beihilferechtliche Angemessenheit der Abrechnung mit einem Schwellenwert von 2,3 …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 5 LB 388/08
Ausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2003 - 1 A 358/01
Beihilfefähigkeit von Implantatfräsen im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung; …
- BVerwG, 05.03.2021 - 5 C 8.19
Angemessenheit einer zahnärztlichen Gebührenforderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 3029/04
Selbstständige Abrechenbarkeit eines operativen Einzelschrittes; …
- OVG Sachsen, 01.10.2019 - 2 A 1298/17
Beihilfe; Aknetherapie
- VG Stuttgart, 25.10.2013 - 6 K 4261/12
- VG Lüneburg, 17.12.2007 - 1 A 101/06
Beihilfe (Bemessungssatz); Beihilfegewährung; Schwellenwert; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1959/05
Freie Wahl des Krankenhauses seitens des Beihilfeberechtigten durch die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08
Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1998 - 6 A 1777/96
Anspruch auf eine Beihilfe i.R. zahnärztlicher Behandlung; Angemessenheit der …
- OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 222/11
Begründungen "besondere Technik bei gedrehter Zahnachse", "starke Kippung der …
- VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch …
- VG Weimar, 02.09.2003 - 4 K 2303/01
; Regelspanne; Schwellenwert; Schwellenwertüberschreitung; Begründung
- VG Weimar, 03.09.2002 - 4 K 3755/99
Berechnungsfähigkeit einer zahnärztlichen Untersuchungsleistung neben einer …
- VG Düsseldorf, 04.02.2015 - 26 K 2233/14
Beihilfe; Fußeinlagen
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2582/08
Zur Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen - keine …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 131.07
Beihilfefähigkeit eines über dem Satz der Bundespflegesatzverordnung liegenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2004 - 6 A 215/02
Begründung der besonderen Schwierigkeit einer zahnärztlichen Behandlung ; …
- VG Minden, 17.08.2009 - 4 K 3420/08
Übernahme der Kosten für eine implantologische Zahnbehandlung bei medizinischer …
- VG Saarlouis, 30.04.2008 - 3 K 158/08
Beihilfen zu den Aufwendungen für Teleskopkronen
- VG Oldenburg, 22.12.2005 - 6 A 228/04
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Zahnbehandlung mit modernen Methoden
- BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 2.95
Beamtenrecht - Beihilferecht, Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen …
- VG Köln, 13.12.2013 - 19 K 4610/12
Gesonderte Abrechenbarkeit des Separierens von Zähnen zum Eingliedern …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 130.07
Vereinbarkeit einer Auslegung des § 3 der Verordnung über die Gewährung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1960/05
Höhe der beihilfefähigen Kosten für Krankenhausbehandlungen; Rechtmäßigkeit der …
- VG Köln, 24.05.2013 - 19 K 899/12
Beihilferechtliche Anerkennung der Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung …
- VG Arnsberg, 02.06.2010 - 13 K 1612/09
Anspruch auf Gewährung einer weiteren Beihilfe für Aufwendungen zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1957/05
Umfang der Beihilfefähigkeit von Kosten einer stationären oder teilstationären …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1825/16
Anspruch eines Beamten auf Beihilfe zu den Kosten einer kieferorthopädischen …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 132.07
Beihilfefähige Aufwendungen des Beamten in Krankheitsfällen; Auslegung des …
- VG Oldenburg, 26.05.2004 - 6 A 3052/02
Bearbeitungszeitraum; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit …
- VG Gießen, 03.03.2017 - 4 K 3571/14
Beihilfefähigkeit von Fußeinlagen
- VG Köln, 21.09.2012 - 19 K 6379/11
Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen
- VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 09.01488
Unzureichende Begründung des erhöhten Steigerungssatzes
- VG Oldenburg, 06.08.2002 - 6 A 4176/00
2,3-facher Gebührensatz; Mehrschichtfülltechnik; Schmelz-Ätz-Technik; …
- VG Stuttgart, 18.07.2002 - 17 K 3934/00
Überschreitung des Schwellenwertes (= 2,3-facher Gebührensatz) und Begründung bei …
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 2 S 4105/20
Anforderungen an die Begründung des Überschreitens des 2,3fachen Gebührensatzes …
- OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15
Beihilfe; Anamnese; Angemessenheit; anthroposophische Anamnese
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2010 - 3 A 747/08
Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für die Beschaffung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1958/05
Höhe der beihilfefähigen Kosten für Krankenhausbehandlungen; Rechtmäßigkeit der …
- VG München, 07.02.2019 - M 17 K 17.4947
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen bei Überschreiten des 2,3-fachen …
- VG Arnsberg, 14.10.2015 - 13 K 2159/14
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 6 A 1929/05
Gewährung von Beihilfeleistungen für eine psychotherapeutische Behandlung eines …
- OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 1 U 52/08
Anspruch eines Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - 1 A 1594/18
Beihilfe; notwendige Aufwendungen in angemessenem Umfang; Gebührenordnung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - 1 A 120/15
Beantragung der Gewährung einer beamtenrechtlichen Beihilfe zu Aufwendungen für …
- OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
Zahnarzthaftung: Vergütung für Teleskopkrone
- VG Düsseldorf, 13.12.2016 - 26 K 7220/15
Mindestanforderung für die Rechtmäßigkeit der Abrechnung zahnärztlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - 1 A 486/14
Ausreichende Begründung des behandelnden Arztes bei der Gewährung von Beihilfe zu …
- VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
Kostenerstattung - Die Abrechnung von dentinadhäsiven Aufbaufüllungen: Was ist zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 1 A 1584/20
Anspruch auf die Gewährung weiterer Beihilfe zu den Kosten der Anwendung des …
- VG Ansbach, 06.08.2019 - AN 18 K 18.00706
Beihilfe zu Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung eines gesetzlich …
- VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 25/17
Beihilfe für zahnärztliche Behandlung
- VG Arnsberg, 09.12.2014 - 13 K 3687/13
- VG Hannover, 14.05.2014 - 13 A 8004/13
Beihilfe; Schwellenwert; Schwierigkeitsgrad; subgingivale Präparation
- VGH Hessen, 22.04.2003 - 3 UZ 95/02
Beihilfefähigkeit - überschrittener Schwellenwert zahnärztlicher Leistung
- VG Berlin, 28.06.2022 - 12 K 572.19
- VG Schleswig, 09.05.2016 - 12 A 336/15
Beihilfe
- VG Arnsberg, 28.06.2011 - 13 K 620/11
Rechtmäßigkeit eines eines Gebisssanierung betreffenden Beihilfebescheids
- VG Arnsberg, 13.05.2011 - 13 K 3483/10
Anspruch eines Beamten auf Beihilfe für die Anwendung des Verfahrens "PSI- der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 6 A 3566/05
Streit über die Höhe einer erstattungsfähigen Kostenrechnung durch die Beihilfe; …
- VG Regensburg, 01.09.2015 - RN 8 K 15.936
GOZ-Nr. 2197 ist auch neben GOZ-Nr. 6100 anwendbar.
- VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05
Kostenerstattung - Keine Beschränkung der Analogabrechnung der SDA-Technik auf …
- VG Aachen, 15.09.2005 - 1 K 1162/02
Anspruch auf Bewilligung einer Beihilfe für zahnärztliche Leistungen ; Grundlage …
- VG Braunschweig, 23.03.2004 - 7 A 332/03
Analogberechnung; Angemessenheit; Beihilfefähigkeit; Gebührenrahmen; Heil- und …
- VG Stuttgart, 13.11.2002 - 17 K 2363/01
Einordnung dentinadhäsiver Füllungen in die zahnärztliche Gebührenordnung im …
- OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 12/00
Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe; Beihilfefähigkeit von …
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 719/19
Beihilfe; Fettschürzenresektion; amtsärztliches Gutachten; Krankheit
- VG Minden, 10.03.2004 - 4 K 3165/03
Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und zur Besserung oder …
- OVG Sachsen, 07.11.2017 - 2 A 693/16
Beihilfe, Abrechnungsweise bei Kassenwechsel, Gebührenquotelung
- VG Köln, 08.07.2013 - 19 K 6797/12
Keine Beihilfe für Impalantatversorgung ohne Durchführung eines …
- VG Arnsberg, 17.02.2006 - 13 K 1115/05
Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine …
- VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 26 K 2900/03
Gewährung von Beihilfen für eine Zahnbehandlung; Honoraransprüche eines …
- OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Analogbewertung; Kompositrestauration; Zahnbehandlungskosten
- VG Minden, 16.02.2000 - 4 K 124/99
Musterschreiben an private Kostenerstatter - Dentinadhäsive Rekonstruktionen …
- VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 6693/11
Anspruch eines Beamten auf ihm durch die orthopädische Behandlung seiner Ehefrau …
- VG Köln, 16.09.2011 - 19 K 853/10
Beihilfefähigkeit einer Orthokin-Behandlung
- VG Köln, 19.02.2010 - 19 K 8011/08
Voraussetzungen für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer …
- VG Minden, 16.06.2004 - 4 K 5134/03
Anspruch eines Studiendirektors auf Gewährung einer Beihilfe zu einer …
- VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch …
- VG Stuttgart, 18.03.2015 - 12 K 2931/13
Beihilfe für eine Brillenverordnung
- VG Minden, 22.09.2010 - 10 K 876/09
Beihilfefähigkeit von Kosten für eine zahnmedizinische Versorgung mit einem …
- VG Minden, 17.08.2009 - 4 K 1247/08
Gewährung einer Beihilfeleistung für eine zahnärztliche Behandlung; …
- VG Düsseldorf, 28.08.2007 - 26 K 2202/07
- VG Aachen, 30.01.2003 - 1 K 2081/00
Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer …
- VG Arnsberg, 19.04.2002 - 13 K 612/00
Beihilfe durch das Land für eine Implantatversorgung gegenüber einer …
- OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 5072/95
Beihilfefähigkeit von Operationsmaterial; Ambulante Operation; Beihilfefähigkeit
- VG Köln, 20.11.2019 - 1 K 12306/17
- VG Köln, 07.01.2019 - 19 K 792/17
- VG Minden, 16.06.2009 - 4 K 1610/07
Gewährung einer Beihilfe zu homöopathischen Aufwendungen des Sohnes eines …
- VG Minden, 02.05.2007 - 4 K 787/06
Beurteilung der Angemessenheit in Bezug auf Aufwendungen für zahnärztliche …
- VG Minden, 29.09.2004 - 4 K 2467/01
Beamtenrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs eines …
- VG Gelsenkirchen, 24.09.2004 - 3 K 4334/03
Gewährung einer Beihilfe für zahnärztliche Leistungen gegenüber einem Beamten; …
- VG Köln, 14.02.2003 - 19 K 7386/00
Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen; Behandlung von Unklarheiten in …
- VG Stuttgart, 11.02.2003 - 17 K 720/01
Gebührenziffern 205 bis 211 GOZ für zahnärztliche dentinadhäsive …
- VG Arnsberg, 19.04.2002 - 13 K 5146/00
Beihilfefähigkeit von Zahnarztkosten
- VG Arnsberg, 22.02.2002 - 13 K 3584/00
Streit um die Höhe einer gewährten Beihilfe für Zahnarztleistungen an das Kind …
- VG Weimar, 12.09.2000 - 4 K 1313/98
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Geburtshaus; …
- VG Köln, 12.01.2012 - 19 K 2797/10
Beihilfeberechtigung für Aufwendungen der berücksichtigungsfähigen Ehefrau eines …
- VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 2 K 10.1908
Beihilfe zu Aufwendungen für eine Zahnfüllung in "Dentinadhäsivtechnik"; analoge …
- VG Minden, 01.10.2009 - 4 K 666/09
Beihilferechtlicher Anspruch einer implantologischen Zahnbehandlung mit …
- VG Minden, 31.08.2009 - 4 K 222/09
Implantologische Zahnbehandlung der Ehefrau eines im Dienst des beklagten Landes …
- VG Minden, 20.08.2009 - 4 K 291/09
Beihilfefähigkeit einer Zahnbehandlung des Sohnes eines Beamten; Angemessenheit …
- VG Köln, 18.03.2005 - 19 K 4004/03
Beihilfefähigkeit von für die Ehefrau eines Beamten erbrachte Aufwendungen für …
- VG Minden, 09.03.2005 - 4 K 60/02
Gewährung einer Beihilfe für Aufwendungen einer kieferorthopädischen Behandlung ; …
- VG Minden, 02.09.2009 - 4 K 1394/09
Anspruch auf Zahlung des vollen Beihilfesatzes für eine implantologische …
- VG Minden, 31.08.2009 - 4 K 969/09
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aufgrund einer zahnärztlichen …
- VG Neustadt, 25.01.2005 - 6 K 1778/04
Keine Beihilfe für CD-ROM
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.02.2003 - VK 11/02
- VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.02.2003 - VK 11/02
- VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01
Analogabrechnung bei Dentin- Adhäsivtechnik gerechtfertigt!
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.08.1998 - VK 7/98
- VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.08.1998 - VK 7/98
- VG Münster, 05.04.2022 - 5 K 1761/19
- VG Mainz, 22.05.2003 - 7 K 61/03
- VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 28.04.2011 - 1 VG 9/07