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   OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97   

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OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97 (https://dejure.org/1997,4408)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97 (https://dejure.org/1997,4408)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 (https://dejure.org/1997,4408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 146 Abs 4; VwGO § 124 Abs 2 Nr 2; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3
    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis; Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes; Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 489
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97
    Nach der Auffassung des Senats wird diese Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO der Systematik und Funktion der Vorschrift im Rahmen der Regelung des Zugangs zum Berufungsverfahren besser gerecht als ein Verständnis, nach dem besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten in Anlehnung an die gängige Auslegung der dem Wortlaut nach gleichlautenden Voraussetzung für die Übertragung auf den Einzelrichter in § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dann vorliegen, wenn der konkret zu entscheidende Fall überdurchschnittliche, das normale Maß erheblich überschreitende Schwierigkeiten aufweist, sich also in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erheblich von dem Spektrum der in verwaltungsrechtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 22. April 1997 - 14 S 913/97 - Beschluß vom 12. Mai 1997 - A 12 S 580/97 - OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97
    Jedenfalls liegt eine grundsätzliche Bedeutung im oben genannten Sinne nur dann vor, wenn eine Rechtsstreitigkeit eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit der Klärung bedarf (BVerwGE 70, 24).
  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem stets nur vorläufige Regelungen in einem Einzelfall getroffen werden, überhaupt eine tatsächliche oder materiell-rechtliche Frage grundsätzlich geklärt werden kann (vgl. dazu ThürOVG, Beschluß vom 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97
    Nach der Auffassung des Senats wird diese Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO der Systematik und Funktion der Vorschrift im Rahmen der Regelung des Zugangs zum Berufungsverfahren besser gerecht als ein Verständnis, nach dem besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten in Anlehnung an die gängige Auslegung der dem Wortlaut nach gleichlautenden Voraussetzung für die Übertragung auf den Einzelrichter in § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dann vorliegen, wenn der konkret zu entscheidende Fall überdurchschnittliche, das normale Maß erheblich überschreitende Schwierigkeiten aufweist, sich also in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erheblich von dem Spektrum der in verwaltungsrechtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 22. April 1997 - 14 S 913/97 - Beschluß vom 12. Mai 1997 - A 12 S 580/97 - OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97
    Nach der Auffassung des Senats wird diese Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO der Systematik und Funktion der Vorschrift im Rahmen der Regelung des Zugangs zum Berufungsverfahren besser gerecht als ein Verständnis, nach dem besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten in Anlehnung an die gängige Auslegung der dem Wortlaut nach gleichlautenden Voraussetzung für die Übertragung auf den Einzelrichter in § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dann vorliegen, wenn der konkret zu entscheidende Fall überdurchschnittliche, das normale Maß erheblich überschreitende Schwierigkeiten aufweist, sich also in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erheblich von dem Spektrum der in verwaltungsrechtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 22. April 1997 - 14 S 913/97 - Beschluß vom 12. Mai 1997 - A 12 S 580/97 - OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -).
  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen vor, wenn das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten der angestrebten Berufung wegen der Komplexität der tatsächlichen oder rechtlichen Fragen, die durch die Angriffe des Rechtsmittelführers auf die tragenden Gründe des erstinstanzlichen Urteils aufgeworfen werden, im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht einschätzen kann (im Anschluss an ThürOVG, DVBl. 1998, 489).

    Eine Berufung ist also nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in den Fällen zuzulassen, in denen das Berufungsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung über den Zulassungsantrag kein positives oder negatives Wahrscheinlichkeitsurteil über die Erfolgsaussicht der angestrebten Berufung treffen kann, diese Erfolgsaussichten vielmehr offen sind (ThürOVG, DVBl 1998, 489; OVG NW [10. Senat], NVwZ 1999, 202; Nds. OVG , NVwZ 1997, 1229; OVG Rh.-Pf., NVwZ 1998, 1094; Seibert, DVBl 1997, 932; kritisch dazu Berkemann, DVBl 1998, 446, 456; Guckelberger, DÖV 1999, 937, 942).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2000 - 8 B 482/99

    Verleihung eines allgemeinenpolitischen Mandats an die Studierendenschaften;

    OVG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 -, DVBl. 1998, 489 f.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11

    Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und

    Nach den vom Kläger zitierten Entscheidungen (OVG Münster, Beschl. v. 31.07.1998, 10 A 1329/98, NVwZ 1999, 202; OVG Weimar, Beschl. v. 10.12.1997, 3 ZEO 1053/97, DVBl. 1998, 489) wäre die Berufung wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache zuzulassen, wenn "gegen die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung, auf denen das angefochtene Urteil beruht", Zweifel dargelegt worden wären, die sich im Zulassungsverfahren nicht klären lassen.
  • VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99

    Berufungszulassung: Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen im

    Diese Fragen treten aber nicht auf Grund der erstinstanzlichen Entscheidung auf (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 a.a.O.), denn sie beziehen sich nicht auf Tatsachenfeststellungen oder rechtliche Würdigungen des Verwaltungsgerichts, die das angefochtene Urteil tragen (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 10. Dezember 1997 -- 3 ZEO 1053/97 -- DVBl. 1998 S. 489 f.; OVG NW, Beschluss vom 31. Juli 1998 -- 10 A 1329/98 -- a.a.O.).
  • OVG Thüringen, 29.01.2004 - 3 ZKO 219/01

    Kein Vertrauensschutz von Trägern der Sozialhilfe bei rückwirkenden

    Da nach den vorstehenden Ausführungen die Erfolgsaussichten einer Berufung nicht offen sind, sind besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. zur Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: Beschluss des Senats vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 - ThürVBl1998, 93; ThürOVG, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 - ThürVBl 2001, 37) ebenso nicht gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 11 A 266/99

    Berufung; Zulassung; Besondere Schwierigkeit der Rechtssache; Offenheit der

    OVG, Beschluß vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 -, DVBl. 1998, 489 und ihm folgend der 10. Senat des beschließenden Gerichts, OVG NW, Beschluß vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202; Seibert NVwZ 1999, 113 (116); ähnlich Nds. OVG, Beschluß vom 24. März 1997 - 1 M 1463/97 -, NVwZ 1997, 1229 und vom 31. August 1998 - 1 C 3914/98 -, ZfBR 1999, 56 (LS) sowie Hess. VGH, Beschluß vom 16. Februar 1998 - 2 A 11966/97 -, NVwZ 1998, 1094.
  • OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Der beanspruchte Zulassungsgrund ist nur dargelegt, wenn aufgezeigt wird, dass die Rechtssache qualifizierte und für das Entscheidungsergebnis möglicherweise relevante Erschwernisse aufweist, die sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 1997 - OVG 8 N 26.97 - m.w.N.; zu teilweise abweichenden Kriterien Thür.OVG, DVBl. 1998, 489).
  • OVG Brandenburg, 08.05.2002 - 2 A 407/00

    Aufzeigen nicht abschließend beantworteter Fragen rechtlicher oder tatsächlicher

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  • OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05

    Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften; Pflegeeinrichtung;

    Denn die Antragsbegründung führt nach den vorgenannten Ausführungen nicht einmal auf solche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, die sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht abschließend klären lassen und deshalb unter dem Gesichtspunkt besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten die Zulassung der Berufung rechtfertigen könnten (zur Auslegung dieses Zulassungsgrundes vgl. nur Senatsbeschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 - ThürVBl. 1998, 93 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 18.11.2021 - 3 ZKO 251/16

    Einstufung eines Hundes als gefährlich; keine Klagebefugnis eines/r Dritten

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des Zulassungsgrundes gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen nur dann vor, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die erstinstanzliche Entscheidung begründeten Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit ergeben, weil sie Fragen von solcher Schwierigkeit aufwerfen, dass diese nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren, sondern erst im eigentlichen Rechtsmittelverfahren geklärt werden können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 -, DVBl. 1998, 489).
  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

  • OVG Thüringen, 08.07.2014 - 4 ZKO 651/07

    Neugründung eines rechtlich nicht existenten Zweckverbands

  • OVG Thüringen, 04.10.2023 - 3 ZKO 603/21

    Infektionsschutzrechtlicher Anspruch auf Abklärung eines Erkrankungsverdachts

  • OVG Thüringen, 19.04.2023 - 3 ZKO 676/18
  • OVG Thüringen, 17.05.2000 - 1 ZKO 304/98

    Zur Zwangsgeldfestsetzung nach § 48 Abs. 1 ThürVwZVG i.d.F. der Bekanntmachung

  • VGH Bayern, 23.09.1998 - 21 ZB 97.490
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