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   VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97   

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VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97 (https://dejure.org/1999,2399)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.1999 - 5 UE 251/97 (https://dejure.org/1999,2399)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 (https://dejure.org/1999,2399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG
    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden Biomüllentsorgung wegen Eigenkompostierung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gebühr bei getrennter Entsorgung von Rest- und Bioabfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abfallgebühr bei getrennter Entsorgung von Rest- und Bioabfall

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Querfinanzierung der Biotonne

Besprechungen u.ä.

  • fabry.eu (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Möglichkeiten und Grenzen der Quersubventionierung der Biotonne (Wolfgang Fabry)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 387
  • DVBl 2000, 645
  • DÖV 2000, 345
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 3871/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Ebenfalls ist diese Pauschalierung nicht durch den sogenannten Grundsatz der Typengerechtigkeit gerechtfertigt, da die Voraussetzungen für dessen Anwendung ebenfalls nicht vorliegen, wie ebenfalls bereits oben erläutert wurde (vgl. auch dazu: OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., und Urteile vom 01.07.1997 -- 9 A 3556/94 --, ZKF 1999, 110, und vom 17.03.1998 -- 9 A 3871/96 --, StuGR 1998, 281).

    Dies hat der Senat bereits in seiner Normenkontrollentscheidung vom 27. April 1999 (-- 5 N 3909/98 --, S. 34 des amtlichen Umdrucks) dargelegt (vgl. auch die oben genannten Urteile des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.03.1998, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.08.1987 - 5 N 538/85

    Müllabfuhr-Gebührensatzung: Festlegung normierter Müllbehältervolumen; Beachtung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Eine gleiche Inanspruchnahme muss danach zu etwa gleich hohen, eine unterschiedliche zu entsprechend unterschiedlichen Gebühren führen (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 19.03.1987 -- 5 N 2/83 --, KStZ 1987, 190, und vom 05.08.1987 -- 5 N 538/85 --, HessVGRspr. 1987, 89, 90; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1999, § 6 Rdnr. 679 ff., m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Dies hat der Senat bereits in seiner Normenkontrollentscheidung vom 27. April 1999 (-- 5 N 3909/98 --, S. 34 des amtlichen Umdrucks) dargelegt (vgl. auch die oben genannten Urteile des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.03.1998, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Damit nimmt die Gesamtgebühr die Nichtnutzer der Biomüllentsorgung für einen wesentlichen Teil der Kosten der Einrichtung in Anspruch, obwohl sie diesen nicht nutzen (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 -- 9 A 1430/96 --, NVwZ-RR 1998, 775, 776; a. A. Bayr. VGH, a.a.O., für die bayr. Gesetzeslage), so dass ein Missverhältnis zwischen Leistung und Entgelt entsteht.
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82

    Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Während das Bundesverwaltungsgericht die Einheitsgebühr als Gebühr definiert hat, bei der das Entgelt für mehrere Einzelleistungen in einem sie alle umfassenden Gebührensatz festgelegt ist (Urteil vom 09.11.1984 -- 8 C 37.82 --, Buchholz 401.84 Nr. 52 = KStZ 1985, 107), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Juni 1991 (-- 5 UE 1570/87 --, HSGZ 1992, 482) ihr Wesen dahin umschrieben, dass ein aus mehreren Vorgängen zusammengesetzter Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt und eine an sich denkbare Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Inwieweit bestimmte mengenunabhängige Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung -- und damit auch der Biomüllentsorgung -- Eingang in eine Grundgebühr nach § 10 Abs. 3 Satz 3 KAG finden können, kann hier offen bleiben (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.1998 -- 2 S 399/97 --, BWGZ 1999, 198 = StuGR 1999, 41 = DVBl. 1999, 410, dort nur Leitsatz).
  • VGH Hessen, 19.03.1987 - 5 N 2/83

    Gültigkeit einer Abfallbeseitigungssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Eine gleiche Inanspruchnahme muss danach zu etwa gleich hohen, eine unterschiedliche zu entsprechend unterschiedlichen Gebühren führen (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 19.03.1987 -- 5 N 2/83 --, KStZ 1987, 190, und vom 05.08.1987 -- 5 N 538/85 --, HessVGRspr. 1987, 89, 90; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1999, § 6 Rdnr. 679 ff., m.w.N.).
  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Als zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab im Bereich der Abfallentsorgung ist vom Senat auch grundsätzlich ein personenbezogener Maßstab anerkannt, wie ihn die Beklagte mit der Zahl der Grundstücksbewohner und der Einwohnergleichwerte gewählt hat (vgl. Beschluss vom 31.01.1991 -- 5 N 1388/88 --, ESVGH 41, 161 = NVwZ-RR 1991, 578 = HSGZ 1991, 305).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 5 UE 1570/87

    Gebühr für die Benutzung einer Trauerhalle - Einheitsgebühr - Typengerechtigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Während das Bundesverwaltungsgericht die Einheitsgebühr als Gebühr definiert hat, bei der das Entgelt für mehrere Einzelleistungen in einem sie alle umfassenden Gebührensatz festgelegt ist (Urteil vom 09.11.1984 -- 8 C 37.82 --, Buchholz 401.84 Nr. 52 = KStZ 1985, 107), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Juni 1991 (-- 5 UE 1570/87 --, HSGZ 1992, 482) ihr Wesen dahin umschrieben, dass ein aus mehreren Vorgängen zusammengesetzter Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt und eine an sich denkbare Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird.
  • VGH Bayern, 29.03.1995 - 4 N 93.2548

    Gebührenabschlag für Eigenkompostierer

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass Gründe der Verwaltungspraktikabilität, die eine derartige Abweichung wie im vorliegenden Fall rechtfertigen könnten, hier nicht zu ersehen sind (anders offenbar bei einem Kostenanteil der Biomüllentsorgung von 23, 1 %: Bayer. VGH, Beschluss vom 29.03.1995 -- 4 N 93.2548 --, NVwZ-RR 1995, 603 = BayVBl. 1995, 628).
  • VGH Hessen, 23.07.1991 - 5 TH 240/89

    Zur Differenzierung der Gebührensätze für Abwasser

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Soweit dies im vorliegenden Fall für den Bioabfall und den Restabfall zutrifft, zwingt dies den Satzungsgeber nicht, von der Erhebung einer einheitlichen Behältergebühr abzusehen (a.A. anscheinend OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - a.a.O., S. 776; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - NVwZ-RR 2000, 387 ).
  • VG Frankfurt/Main, 26.04.2001 - 15 E 2960/98
    Diese Rechtsprechung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem neueren Urteil vom 18.09.1999 - 5 UE 251/97 (NVwZ-RR 2000, 387, 389) bestätigt.

    Zwar ist den Gemeinden nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit die Möglichkeit eingeräumt, an den Regelfall des verwirklichten Gebührentatbestandes anzuknüpfen und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht zu lassen (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 19.06.1991 - 5 UE 1570/87, HSGZ 1992, 481, 483 sowie Urt. v. 18.08.1999 - 5 UE 251/97, NVwZ-RR 2000, 387, 389).

    In die gleiche Richtung geht die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.08.1999 (NVwZ-RR 2000, 387, 388), wo der VGH entschieden hat, dass eine Rechtfertigung der Gleichbehandlung von Nutzern und Nichtnutzern der Biomüllentsorgung aufgrund des "Grundsatzes der Typengerechtigkeit" ausscheidet, wenn der Anteil der selbst kompostierenden Grundstückseigentümer, die die Biomüllentsorgung nicht in Anspruch nehmen, die Grenze von 10 % der insgesamt an die gemeindliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke überschreitet (ebenso OVG Münster, Urt. v. 17.03.1998 - 9 A 3871/96, KStZ 1999, 37).

    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.08.1999 (NVwZ-RR 2000, 387) entschieden, dass dann, wenn eine Gemeinde die getrennte Entsorgung von Rest- und Bioabfall mit der Möglichkeit der Nichtinanspruchnahme der Biomüllentsorgung für Eigenkompostierer anbietet, eine Einheitsgebühr, die das Entgelt für Rest- und Biomüllentsorgung zusammenfasst, unzulässig ist, wenn sich die Gleichbehandlung bei der Gebührenbelastung der Eigenkompostierer erheblich auswirkt, was vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in jenem Fall bei circa 40 % der Biomüllentsorgungskosten an den Gesamtentsorgungskosten bejaht wurde.

    Dies lässt sich auch den weiteren Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in der zitierten Entscheidung vom 18.08.1988 (NVwZ-RR 2000, 387, 389) entnehmen.

  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

    Lediglich soweit bestimmte personelle oder sachliche Mittel beiden oder noch weiteren Einrichtungen dienen, sind die hierdurch anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Kostenverursachung über sachgerecht festzulegende Umlageschlüssel auf die verschiedenen Einrichtungen aufzuteilen (vgl. dazu allgemein OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 -KStZ 2000, 97; BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 a. a. O.).
  • VGH Hessen, 07.03.2012 - 5 C 206/10

    Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für

    Als zulässige Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe sind im Abfallgebührenrecht der sogenannte Personenmaßstab sowie auch der sogenannte Gefäßmaßstab anerkannt (Hess. VGH, Beschluss vom 8. September 2005 - 5 N 3200/02 - KStZ 2006, 51; Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 -, HSGZ 2000, 29).
  • VG Wiesbaden, 23.06.2016 - 1 K 212/14

    Abfallgebühren: Heranziehung eines Eigenkompostierers zu Kosten der Biotonne

    Auch die Rechtsprechung des VGH Kassel (Urteil vom 18.08.1999, Az.: 5 UE 251/97) stehe der Erhebung einer Einheitsgebühr nicht entgegen, da bei der Beklagten die Kosten der Bioabfallentsorgung lediglich einen Anteil von 14, 9% der Gesamtentsorgungskosten erreichten und der Anteil der die Bioabfallentsorgung nicht in Anspruch nehmenden Selbst-Kompostierer im Stadtgebiet bei lediglich 0, 85% liege.

    Die Beklagte weist ferner zutreffend auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hin, wonach die von einer typisierenden Regelung abweichenden Fälle nicht mehr als 10% ausmachen dürfen (Urteil vom 18.8.1999 - 5 UE 251/97 -, [...]).

  • VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99

    Klagen gegen Erhöhung der Abfallgebühren des Landkreises Kassel abgewiesen

    Als Einheitsgebühr wird eine Gebühr bezeichnet, in der verschiedene Teilleistungen zusammengefasst und mit einer einheitlichen Gebühr abgegolten werden (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985, 107) oder mit der ein Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt wird, der sich aus mehreren Vorgängen zusammensetzt und bei dem eine Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird (HessVGH, Urteil vom 19.6.1991 - 5 UE 1570/87 -, NVwZ-RR 1992, 505; Urteil vom 18.8.1999 - 5 UE 251/97 -, NVwZ-RR 2000, 387).

    In dem Urteil vom 19.06.1991 - 5 UE 1570/87 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof 8, 93 % für geringfügig und im Urteil vom 18.08.1999 -5 UE 251/97 - 40 % für erheblich gehalten.

  • VG Düsseldorf, 17.10.2000 - 17 K 2971/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundbesitzabgabenbescheids gegenüber einem

    Da Eigenkompostierer vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne freizustellen sind, vgl. OVG NRW, Urteile vom 13. Dezember 1995 - 22 A 1446/95 - in ZMR 1996, 347 und vom 10. August 1998 - 22 A 5429/96 -, und dieser Teilleistungsbereich in aller Regel einen noch tolerablen Anteil von 10 % übersteigt - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 -, Hess. VGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - in DVBl. 2000, 645 - hätte eine Quersubventionierung zur Folge, dass die Eigenkompostierer in einer nicht zu rechtfertigenden Weise zusätzlich belastet würden.
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung;

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  • VGH Bayern, 20.06.2001 - 4 N 99.2759

    Nichtigerklärung einer Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft

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  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3413/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

    Eine Einbeziehung der Entsorgungskosten für den so genannten Biomüll in die allgemeine (Einheits-)Gebühr ist dann unter dem Gesichtspunkt der Typengerechtigkeit noch hinzunehmen ist, wenn die Gruppe der nicht an die Bioabfallentsorgung Angeschlossenen nicht größer als 10 % der Benutzer der Einrichtung ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99 - Urteile vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1998, 775 = NWVBl. 1998, 361, und - 9 A 3871/96 -, KStZ 1999, 37 = NWVBl. 1998, 445; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999, 5 UE 251/97, RdL 2000, 75.
  • VG Aachen, 20.06.2001 - 7 K 3414/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Magdeburg, 03.07.2012 - 7 B 142/11

    Abfallgebühren bei Eigenkompostierung

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3275/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3468/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

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