Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99   

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https://dejure.org/2000,7590
VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99 (https://dejure.org/2000,7590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 (https://dejure.org/2000,7590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 1 S 2964/99 (https://dejure.org/2000,7590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Verhaltensregelung für Freier im Sperrbezirk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 297 Abs. 1 EGStGB; Allgemeines Gefahrenabwehrgesetz (Land)
    Polizei- und Ordnungsrecht, Verbot der Kontaktaufnahme zu Prostituierten durch VO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 41
  • NVwZ 2001, 1299
  • ZMR 2001, 234
  • VBlBW 2001, 142
  • DVBl 2001, 843 (Ls.)
  • DÖV 2001, 213
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
    Dabei darf allerdings die Erkennbarkeit der Rechtslage durch den Betroffenen nicht wesentlich eingeschränkt werden, und die zuständigen Gerichte müssen in der Lage bleiben, den Regelungsinhalt mit den anerkannten Auslegungsregeln zu konkretisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 06.07.1998 - 1 S 2630/97 -, VBlBW 1998, 428ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1983 - 1 S 1/83

    "Herumtreiben nach Art eines Land- oder Stadtstreichers" kann nicht verboten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
    Für den Verordnungsgeber, der abstrakte Gefahrenlagen zu regeln hat, folgt daraus, dass die ursächliche Verknüpfung zwischen dem verbotenen Tun und dem befürchteten Schaden umso wahrscheinlicher sein muss, je geringer dieser Schaden und je bedeutender das eingeschränkte Rechtsgut ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99
    Soweit Jugendliche davon betroffen sind, ist darüber hinaus der Jugendschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag aus Art. 6 GG ableitet (vgl. BVerfGE 83, 130 (139ff.)) betroffen, weil durch die Anbahnungsgespräche die sittliche Entwicklung der Jugendlichen gestört oder gefährdet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    v. 11.10.2000 - 1 S 2964/99 - VBlBW 2001, 142, juris Rn. 27; Urt. v. 08.05.2008 - 1 S 2914/07 - VBlBW 2008, 375, juris Rn. 28; Urt. v. 12.07.2010, a.a.O. Rn. 67; Urt. v. 11.10.2012 - 1 S 36/12 - ESVGH 63, 189 [LS], juris Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtspositionen des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 , sowie Senatsurteil vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 -, ESVGH 51, 41 ; vom 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -, ESVGH 52, 80 , jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Hierzu zählen insbesondere das mehr oder minder aufdringliche Werben von Freiern und damit einhergehend anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, die Kontaktaufnahme, die sich auch in dieser Situation oft vor den Gebäuden auf den Straßen abspielt, sowie das Anfahren und Abfahren der Freier (vgl. hierzu Urteil des erk. Senats vom 16.08.1978 - I 2536/77 -, ESVGH 28, 241 ; HessVGH, Urteil vom 19.02.1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, 472 ; zur "milieubedingten Unruhe" siehe Bericht der BReg, a.a.O., S. 70 f., sowie BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 -, BVerwGE 68, 213 ; zu den Begleiterscheinungen eines hartnäckigen unerlaubten Straßenstrichs von drogenabhängigen Prostituierten, die ein Einschreiten gegen die Freier nach sich gezogen haben, vgl. Urteil des erk. Senats vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 -, ESVGH 51, 41).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21

    Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit

    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 1 S 2964/99 -, juris Rn. 27).
  • VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04

    Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt

    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Stuttgart, 14.03.2007 - 1 K 2512/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Nutzung von Räumlichkeiten als

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit sind subjektive Rechtsgüter und Rechte des Einzelnen, die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt sowie die Durchsetzung der in der objektiven Rechtsordnung begründeten Verhaltenspflichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Stuttgart, 14.03.2007 - 1 K 2510/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Nutzung von Räumlichkeiten als Bordellbetrieb;

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit sind subjektive Rechtsgüter und Rechte des Einzelnen, die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt sowie die Durchsetzung der in der objektiven Rechtsordnung begründeten Verhaltenspflichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VG Mainz, 17.08.2006 - 1 K 899/05
    Die rechtlichen Anforderungen von § 81b 2. Alternative StPO sind, von der Beschuldigteneigenschaft abgesehen, inhaltsgleich mit denjenigen von § 11 Abs. 1 Nr. 2 POG (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17. November 2000 - Aktenzeichen: 11 B 11859/00.OVG -, DÖV 2001, 213).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1496
VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00 (https://dejure.org/2000,1496)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 (https://dejure.org/2000,1496)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 (https://dejure.org/2000,1496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren - Kampfhundeverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außervollzugsetzung einer Verordnung zur Haltung gefährlicher Hunde; Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Folgenabwägung bei Vollzug einer Polizeiverordnung; Abstrakte Gefahr von Kampfhunden; Unwirksamkeit einer Bestimmung über die dauerhafte ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Normenkontrolle; Allgemeines Polizeirecht, PolVO Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 - Einstweilige Anordnung, Kampfhunde, Gefährliche Hunde, Wesensprüfung, Erlaubnisvorbehalt, Leinenzwang, Maulkorbzwang, Vermehrungsverbot, Züchtungsverbot, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hunde

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 123 (Ls.)
  • NJW 2001, 3649 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 827
  • VBlBW 2001, 223
  • DVBl 2001, 743 (Ls.)
  • DVBl 2001, 843
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 1 S 2551/91

    Polizeiverordnung zur Kampfhundehaltung - Normenkontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00
    Dies begründet seine Antragsbefugnis (vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.03.1992 - 1 S 2551/91 -, VBlBW 1992, 307).

    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (so Beschluss des Senats vom 23.03.1992 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 27.09.1999 - 1 S 2122/99 -, DVBl. 1999, 1734).

    Dieser möglicherweise für eine artgerechte Haltung bestehende Nachteil vermag nach Überzeugung des Senats die bei Außervollzugsetzung der Polizeiverordnung drohenden Nachteile in keinem Fall aufzuwiegen (so schon Beschluss des Senats vom 23.03.1992 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00
    Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann nicht festgestellt werden, dass die Zuordnung der Hunderasse "Bullterrier" zu den (vermuteten) Kampfhunden durch den Verordnungsgeber offensichtlich fehlsam ist (vgl. Urteil des Senats vom 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, ESVGH 43, 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 2122/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren zwecks Aussetzung einer Norm,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00
    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (so Beschluss des Senats vom 23.03.1992 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 27.09.1999 - 1 S 2122/99 -, DVBl. 1999, 1734).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Soweit der Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in Bezug auf die vorliegende Polizeiverordnung den Vollzug des § 5 Abs. 1 Satz 2 PolVOgH ausgesetzt hat (Beschluss vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -), beruhte dies allein auf der im dortigen Verfahren vorzunehmenden Folgenabwägung, nicht aber auf der Feststellung, dass mit der Unfruchtbarmachung keine polizeiliche Gefahr bekämpft würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

    Bei dieser Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs nicht notwendigerweise erheblich (vgl. etwa die Beschlüsse vom 07.10.2008 - 3 S 73/08 -, vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, Juris, vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, Juris, und vom 23.03.1992 - 1 S 2551/91 -, NVwZ-RR 1992, 418, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; Beschl. v. 31. August 2017 - 3 B 119/17 -, n. v.; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare

    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senat, Beschl. v. 10.7.2008 - 2 MN 449/07 -, juris Langtext Rdnr. 28; Beschl. v. 24.11.2003 - 2 MN 334/03 -, Nds. RPfl. 2004, 111; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, NVwZ 2001, 827, Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 47 Rdnr. 395, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.01.2024 - 6 B 215/23

    Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse

    Hier kann offenbleiben, ob danach die Gründe, die für die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben, es sei denn, die Normenkontrolle erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, und regelmäßig allein eine Folgenabwägung durchzuführen ist (früher überwiegende Auffassung: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20; v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 32; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6; vgl. für § 32 BVerfGG auch: BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 8 m. w. N.; st. Rspr. des BVerfG) oder ob Prüfungsmaßstab zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags sind (so für Bebauungspläne: BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64).
  • OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm danach dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2000, NVwZ 2001, 827 f.).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 6 B 375/21

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Öffnung von Verkaufsstellen; besonderer

    Hier kann offenbleiben, ob danach die Gründe, die für die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben, es sei denn, die Normenkontrolle erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, und regelmäßig allein eine Folgenabwägung durchzuführen ist (früher überwiegende Auffassung: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20; v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 32; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6; vgl. für § 32 BVerfGG auch: BVerfG, Beschl. v. 8. November - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 8 m. w. N.; st. Rspr. des BVerfG) oder ob Prüfungsmaßstab zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags sind (so für Bebauungspläne: BVerwG, Beschl. v. 25. Februar - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 MN 449/07

    Folgenabwägung bei einer auf die Außervollzugsetzung einer Promotionsordnung

    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senat, Beschl. v. 24.11.2003 - 2 MN 334/03 -, Nds. RPfl. 2004, 111; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, NVwZ 2001, 827, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier

    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (VGH BW, Beschl. v. 18.12.2000, NVwZ 2001, 827 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2012 - 7 B 10751/12

    Kein Rucksack-Schnaps auf der Hambacher Jakobuskerwe

    Bei der gebotenen Abwägung haben die Gründe, die der um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchende für die Unwirksamkeit der Norm anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder die angegriffene Norm als offensichtlich gültig oder offensichtlich ungültig (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 - und vom 17. Juni 2011 - 5 S 2757/10 - , beide in jurism.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2012 - 2 MN 244/11

    Vorgaben der Mindestzügigkeit und des Prognosezeitraums für die Schülerzahlen von

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 5 S 2757/10

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festlegung eines

  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09

    Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss;

  • OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07

    Ladenöffnungszeiten

  • VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06

    Hundehaltungsverbot im Fall eines Kampfhunds nach nicht bestandener

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 7 MN 177/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf das Ladenschlussgesetz (LadSchlG)

  • OVG Sachsen, 04.05.2023 - 3 B 28/23

    Antrag einer Gewerkschaft gegen die Gültigkeit einer Rechtsverordnung zum

  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 2 MN 334/03

    Antragsfrist beim Normenkontrollantrag

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 4.02

    Einstufung der Hunderasse Bullterrier als gefährlicher Hund - Wirksamkeit einer

  • VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1138/01

    Anordnung der sofortigen Vollziehung von Maulkorb- und Leinenzwang;

  • VG Sigmaringen, 24.01.2002 - 8 K 2032/01

    Kampfhund - Untersagung der Haltung

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 7 MN 133/04

    Autoparade; Betrieb; gemischter Betrieb; Ladenschluss; Nebenbetrieb; Sonntag;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2003 - 2 R 439/03

    Strukturänderung der Hochschulleitung an der Hochschule Anhalt ausgesetzt

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 2 B 317/13

    Einstweilige Anordnung, Berufsfachschule, Ausgliederung von Bildungsgängen,

  • OVG Sachsen, 14.12.2006 - 3 BS 304/06

    Alkoholverbot in Dresden Neustadt

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4365
VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 (https://dejure.org/2000,4365)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 (https://dejure.org/2000,4365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 Nr 1 BrandSchG HE, § 61 Abs 2 Nr 1 BrandSchHiLG HE
    Erstattung der Kosten für Feuerwehreinsatz

  • Judicialis

    BrSHG § 8 Abs. 1; ; BrSHG § 42 Abs. 1; ; BrSHG § 42 Abs. 2; ; BrSHG § 42 Abs. 3; ; HBKG § 61 Abs. 1; ; HBKG § 61 Abs. 2; ; HBKG § 61 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Gebühren - Feuerwehr, Brandbekämpfung, Brandschutz, Unfallhilfe, Interesse, Gebührensatzung, Störer, Anscheinsstörer, Kostenerstattung, Kostenersatz, Gebühr, Feuerwehrgebühr, Gebührenordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch der Gemeinde oder des Brandschutzverbands auf Kostenersatz ; Feuerwehreinsatz bei Brandbekämpfung; Kostenpflicht des Brandstifters ; Fehlende Identität von Brandstifter und Geschädigtem; Inanspruchnahme nach polizeirechtlichen Grundsätzen der Anscheinsstörung

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Feuerwehreinsatz wegen brennender Gartenabfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 514
  • DVBl 2001, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24; Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
  • VGH Hessen, 08.09.1999 - 5 UE 4085/98

    Kostenerstattung für Öleinsatz einer kommunalen Feuerwehr auf einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Damit hatte der Gesetzgeber der Feuerwehr wegen der in diesen Aufgabenbereichen häufigen Eilbedürftigkeit die Befugnis zur unmittelbaren Ausführung von Hilfeleistungsmaßnahmen eingeräumt, ohne dass zuvor mögliche Störer zur Vornahme von Maßnahmen verpflichtet werden mussten (vgl. Urteile des Senats vom 02.03.1988 - 5 UE 897/86 -, ESVGH 38, 164 = NVwZ-RR 1988, 75 = HSGZ 1989, 25 und vom 08.09.1999 - 5 UE 4085/98 -, HSGZ 1999, 488, alle zur sogenannten technischen Hilfeleistung, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523

    Kostentragung bei widerlegtem Gefahrenverdacht

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24; Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24; Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
  • VGH Bayern, 26.07.1995 - 22 B 93.271

    Folgenbeseitigungsanspruch des Anscheinsstörers bzw. Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24; Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
  • VGH Hessen, 02.03.1988 - 5 UE 897/86

    Feuerwehrgebührensatzung - gebührenpflichtige Beseitigung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Damit hatte der Gesetzgeber der Feuerwehr wegen der in diesen Aufgabenbereichen häufigen Eilbedürftigkeit die Befugnis zur unmittelbaren Ausführung von Hilfeleistungsmaßnahmen eingeräumt, ohne dass zuvor mögliche Störer zur Vornahme von Maßnahmen verpflichtet werden mussten (vgl. Urteile des Senats vom 02.03.1988 - 5 UE 897/86 -, ESVGH 38, 164 = NVwZ-RR 1988, 75 = HSGZ 1989, 25 und vom 08.09.1999 - 5 UE 4085/98 -, HSGZ 1999, 488, alle zur sogenannten technischen Hilfeleistung, jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.11.1989 - V/V E 1470/88
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
    Allein das Setzen eines Anscheins eines Schadensfeuers - hier kann offen bleiben, ob die Klägerin diesen gesetzt hat - erfüllt den Begriff des "Brandstifters" nicht (a. A. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.1989 - V/V E 1470/88 -, HSGZ 1991, 160).
  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    (2) Neben dem Wortlaut sprechen auch systematische Erwägungen sowie der Sinn und Zweck der Regelung für eine Unterscheidung zwischen Handlungs- und Kostenebene im Feuerwehrrecht (vgl. auch HessVGH, U.v. 6.12.2000 - 5 UE 4389/99 - NVwZ-RR 2001, 514 zur dortigen feuerwehrrechtlichen Rechtslage).
  • VG Wiesbaden, 06.03.2012 - 1 K 220/11

    Vorliegen eines Schadensfeuers

    Es fehlt für die Inanspruchnahme jedoch an der hierzu erforderlichen Voraussetzung des Vorliegens eines Brandes (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, zitiert nach Juris).

    Unter dem Begriff des Brandes ist ein Schadensfeuer zu verstehen; hierbei handelt es sich um ein selbstständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb der Feuerstätte, das Gegenstände vernichtet, die nicht zum Verbrennen bestimmt sind bzw. Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Sachen begründet (VG Aachen, Urteil vom 30.06.1999 - 6 K 974/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2008 - 9 A 3961/06 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 - VG Münster, Urteil vom 12.08.2008 - 1 K 926/07 - jeweils zitiert nach Juris).

    Die Fälle der Kostenerstattung sind im Rahmen eines Regel- Ausnahme- Verhältnisses der § 61 Absätze 1 und 2 HBKG bei grundsätzlich bestehender Gebührenfreiheit aber ausdrücklich benannt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08

    Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit

    Der Gefahrenbegriff wird insoweit sowohl bei der Gefahrenabwehr (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 SächsBRKG) als auch bei der Kostenpflicht gleichbedeutend verstanden und umfasst nach polizeirechtlichen Grundsätzen auch die Anscheinsgefahr (ebenso z.B.: VGH Bad.- Württ. Urteil v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 - ; OVG Berlin, Beschl. v. 11.11.2003 - 1 N 40.01 - VG Stade, Urt. v. 25.6.2004 - 1 A 2424/03 - juris; im Ergebnis eine Kostenerstattung ablehnend allerdings zu einer Vorschrift über "Brandstiftung": HessVGH. Urt. v. 6.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, juris).
  • VG Gießen, 02.10.2001 - 9 E 1400/97

    Streit um einen Feuerwehr-Gebührenbescheid; Brandstiftereigenschaft einer

    Nach dem Grundsatz des § 42 Abs. 1 BrSHG können also, vorbehaltlich der in Abs. 2 des § 42 BrSHG getroffenen Regelungen, für den Einsatz der Feuerwehr zum abwehrenden Brandschutz keine Gebühren verlangt werden (vgl. Hess.VGH Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 - HSGZ 2001, 217, 218).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 06.12.2000 (5 UE 4389/99) diese Entscheidung bestätigt und zutreffend ausgeführt, bei Einsätzen zur Brandbekämpfung seien die Fälle der Kostenerstattung im Rahmen des Regel-Ausnahme-Verhältnisses des § 42 Abs. 1 und 2 BrSHG bei grundsätzlich bestehender Gebührenfreiheit ausdrücklich benannt.

    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Neuregelung des Kostenersatzes den § 6 HSOG allein in § 61 Abs. 3 HBKG im Zusammenhang mit dem Kostenersatz für die "übrigen Leistungen" zur Klarstellung eingefügt, dagegen nicht in § 61 Abs. 2 HBKG zur Kostenerstattung für Einsätze bei Bränden (vgl. auch Hess.VGH, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 - HSGZ 2001, 218).

  • VGH Hessen, 28.01.2004 - 5 UZ 1021/03

    Kostenerstattung bei Unterstützung eines Krankentransportes durch die Feuerwehr

    Insoweit fehlt es bereits an einer hinreichenden Darlegung des behaupteten Zulassungsgrundes, da die Beklagte in ihrer Antragsbegründung keinen Rechtssatz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zitiert, der in einem unvereinbaren Widerspruch zu den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des beschließenden Senats (Beschluss vom 3. April 2002 - 5 UZ 10/02 -, und Urteil vom 6. Dezember 2000 - 5 UE 4389/99 -) steht.
  • VG Wiesbaden, 04.09.2015 - 1 K 687/13

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Zugleich ermächtigt die Regelung die Gemeinden, für die genannten Fallvarianten eine gemeindliche Gebührenregelung zu schaffen (VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 4389/99 -, juris, Rdnr. 24).
  • VG Darmstadt, 26.10.2001 - 4 E 720/97

    Beseitigung von Unfall- und Ölspuren und Straßenreinigung

    Mit der Regelung des § 8 Abs. 1 BrSHG hat der Gesetzgeber den Feuerwehren wegen der in diesen Aufgabenbereichen häufigen Eilbedürftigkeit die Befugnis zur unmittelbaren Ausführung von Hilfeleistungen eingeräumt, ohne daß zuvor der mögliche Störer zur Vornahme von Maßnahmen verpflichtet werden müsse (HessVGH, Urt. vom 06.12.2000, Az.: 5 UE 4389/99).
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2020 - 5 K 496/18

    Keine Gebührenpflicht für Nachlöscharbeiten

    Unter dem Begriff des Brandes ist ein Schadensfeuer zu verstehen; hierbei handelt es sich um ein selbstständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb der Feuerstätte, das Gegenstände vernichtet, die nicht zum Verbrennen bestimmt sind bzw. Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Sachen begründet (OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 3961/06, juris; HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 5 UE 4389/99 , juris; VG B-Stadt, Urteil vom 6. März 2012 - 1 K 220/11, juris).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.11.2000 - 2 TG 3571/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2646
VGH Hessen, 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 (https://dejure.org/2000,2646)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 (https://dejure.org/2000,2646)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00 (https://dejure.org/2000,2646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst a Alt 2 FeV, § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst b FeV, § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst c FeV, § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst d FeV, § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst e FeV
    Fahreignungsgutachten - Alkoholmissbrauch

  • Judicialis

    FeV § 13

  • rechtsportal.de

    FeV § 13
    Recht der Fahrerlaubnisse - Alkohol, Mißbrauch, Kraftfahreinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    § 13 Abs 1 Nr 2 FeV

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entziehung seiner Fahrerlaubnis ; Schluss auf Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ; Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung der Fahreignung Alkoholmissbrauchs durch Kraftfahrer ; Konkrete Anhaltspunkte für Unvermögen zur Trennung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern unter besonderen Umständen auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten gestattet (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19; Senatsbeschlüsse vom 01.04.2010 - 10 S 2074/09 - vom 10.11.2011 - 10 S 2779/11 - vom 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - VBlBW 2002, 493; vom 24.06.2002 - a.a.O.; ähnlich OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 - NJW 2009, 1829; a.A. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.09.2000 - 9 W 5/00 - juris; HessVGH, Beschluss vom 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Das Gleiche gilt überdies, wenn bei dem Betreffenden wegen schon in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten von einer gegebenenfalls latenten Trennungsproblematik auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim - DAR 2002, S. 579 -, VGH München - B. vom 5.4 2004, 11 CE 03.2137, zitiert nach juris -, OVG Lüneburg - B. vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, zitiert nach juris - sowie ferner Geiger, DAR 2003, S. 97 m. w. N., anderer Auffassung OVG Saarlouis, zfs 2001, S. 92 und VGH Kassel, DVBl. 2001, S. 843 sowie ferner Himmelreich, DAR 2002, S. 60 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    § 13 Nr. 2 a) FeV bestimmt, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizu bringen ist, "wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, je doch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen, oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen." Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält in seinem Beschluss vom 9. November 2001 (Az. 2 TG 3571/00) eine Gutachtensanforderung nach § 13 Nr. 2 a) FeV nur für gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kraftfahrer zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht hinreichend klar trennen kann.
  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschl. vom 18.9.2000 -9 W 5/00 -, zfs 2001, 92) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. vom 9.11.2000 -2 TG 3571/00 -juris) findet § 13 Abs. 1 Nr. 2a 2. Alt. FeV keine Anwendung in Fällen von Alkoholmissbrauch, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder der Teilnahme am Straßenverkehr stehen.
  • VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/01

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

    Danach ordnet die Fahrerlaubnisbehörde unter Beachtung der Nr. 8.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn - wie hier - konkrete Tatsachen den begründeten Verdacht auf Alkoholmissbrauch ergeben und die Annahme begründen, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht den die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 3 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VG Bremen, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 5 A 462/90, NZV 1992, 295; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280); VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94 -.

    Die auf Grund der bei dem Kläger festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2, 13 Promille bestehende Vermutung des Beklagten, der Kläger werde nicht in der Lage sein, zwischen Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges hinreichend sicher zu trennen, wird im Übrigen durch weitere Tatsachen bestätigt, die das fehlende auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezogene Verantwortungsbewusstsein des Klägers deutlich machen - vgl. zu der Frage, ob sich das Verantwortungsbewusstsein auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen muss: OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 6 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280) mit krit. Anm. von Vahle in: DSB 2001, 23; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94; Himmelreich, Alkoholkonsum - privat und ohne Verkehrsteilnahme: Fahrerlaubnis-Entzug im Verkehrs-Verwaltungsrecht wegen Alkohol-Missbrauchs?, DAR 2002, 60 -.

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    2001, 92; Hess.VGH, Beschluss vom 9.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, juris).
  • OVG Saarland, 18.09.2003 - 1 W 24/03

    Fahreignung; Fahrzeugführer; Teilnahme am Straßenverkehr

    ein solcher Zusammenhang wird für den Fall der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung gemäß § 13 Nr. 2 FeV von der Rechtsprechung zum Teil gefordert, so etwa vom VGH Kassel, Beschluss vom 9.11.2001 - 2 TG 3571/00 -, Leitsatz dokumentiert bei JURIS; siehe dazu auch den vom Antragsteller für seine Auffassung zitierten Beschluss des früher für Verkehrsrecht zuständigen 9. Senats des hiesigen OVG vom 18.9.2000 - 9 W 5/00 -, ZfS 2001, 92; anderer Ansicht, unter ausdrücklicher Ablehnung der vom VGH Kassel und OVG Saarlouis (a.a.O.) vertretenen Auffassungen, VGH Mannheim, Beschluss vom 29.7.2002 - 10 S 1164/02 -, ZfS 2002, 555.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 19 B 779/03

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Annahme eines

    Ob hierfür ein Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers genügt, das ganz allgemein fehlendes Verantwortungsbewusstsein nach erheblichem Alkoholgenuss erkennen lässt, so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 - ebenso Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a. a. O., S. 86 f., oder ob sich das fehlende Verantwortungsbewusstsein gerade auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen muss, vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00 -, juris; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - 2 TG 3571/00 -, juris, bedarf im vorliegenden Verfahren ebenfalls keiner Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04

    Alkohol; alkoholbedingte Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs;

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschl. vom 18.9.2000 - 9 W 5/00 -, zfs 2001, 92) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. vom 9.11.2000 - 2 TG 3571/00 -, LS in: DVBl. 2001, 843), derzufolge eine Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Nr. 2.a) 2. Alt. FeV gibt, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht, hat sich der Senat bereits bisher nicht angeschlossen (Beschl. vom 22.11.2002 - 12 ME l770/02 -, S. 4 BA; vgl. auch: Beschl. vom 28.3.2003 - 12 LA 65/03 -, S. 6 BA) und vermag dies auch weiterhin nicht zu tun.
  • VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11

    Annahme eines eine MPU begründenden Alkoholmissbrauchs bei der einmaligen

    Demgegenüber vertreten andere Obergerichte die Auffassung, dass die Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Ziffer 2 a) FeV ist, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehe; trotz des weitgefassten Wortlauts der Vorschrift, die als Auffangtatbestand konzipiert sei, erfasse § 13 Ziffer 2 a) FeV nicht solche Fälle hoher Alkoholisierung, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges und der Teilnahme am Straßenverkehr stünden, vgl.: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00 -, juris; Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00 -, Zeitschrift für Schadensrecht 2001, 92 - 95.
  • VG Stade, 18.12.2008 - 1 A 1274/08

    Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten im

  • VG Oldenburg, 15.01.2003 - 7 A 500/01

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Neuerteilung

  • VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

  • VG Braunschweig, 24.04.2003 - 6 B 155/03

    Alkoholabhängigkeit; Alkoholmissbrauch; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung;

  • VG Aachen, 09.05.2012 - 3 K 1042/12

    Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,02 Promille;

  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

  • VG Köln, 07.01.2010 - 11 L 1794/09

    Voraussetzungen für eine Gutachtenanordnung zur Erörterung einer

  • VG Stuttgart, 27.02.2002 - 3 K 4533/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Freiburg, 28.08.2001 - 1 K 1209/01
  • VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11

    Zur Anordnung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2001 - 3 M 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12384
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2001 - 3 M 5/01 (https://dejure.org/2001,12384)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.01.2001 - 3 M 5/01 (https://dejure.org/2001,12384)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 3 M 5/01 (https://dejure.org/2001,12384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ; Erlass einer Verbotsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 444 (Ls.)
  • DVBl 2001, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.1998 - 3 M 92/98

    Versammlung; Versammlungsverbot; Versammlungsfreiheit; Meinungsfreiheit; Gefahr;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2001 - 3 M 5/01
    Dies hat zur Folge, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sein müssen, dass infolge der geplanten Demonstration bzw. bei Durchführung derselben unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen (OVG Greifswald, Beschluss vom 31.07.1998, 3 M 92/98, VwRR MO 1998, 344 = NJ 1999, 104 = DVBl. 1999, 340; vgl. ferner OVG Greifswald, Beschluss vom 10.09.1999, 3 M 106/99 und 3 M 107/99).

    Sollten strafrechtlich relevante Beiträge eines Redners in der Versammlung abgegeben werden, könnte dem durch Entzug des Rederechts des Betreffenden oder - soweit dies zur Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit geboten ist - durch Auflösung der Versammlung begegnet werden (OVG Greifswald, Beschluss vom 31.07.1998, aaO.).

  • OVG Thüringen, 29.04.2000 - 3 ZEO 336/00

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2001 - 3 M 5/01
    Der Antragsgegner verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 29.04.2000, 3 ZEO 336/00.

    Der vom Antragsgegner in das Verfahren eingeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 29.04.2000, 3 ZEO 336/00, weicht in der vom Antragsgegner eingereichten und nicht näher bezeichneten Fassung erheblich von der Veröffentlichung des Beschlusses in JURIS ab.

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2001 - 3 M 5/01
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2000, 1 BvQ 23/00, ist nicht dahingehend auszulegen, dass in jedem Falle bei einer zunächst verbotenen Demonstration, die dann auf Grund eines Gerichtsbeschlusses durchgeführt werden kann, lediglich die Bundesflagge gezeigt werden darf.

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 18.08.2000, 1 BvQ 23/00, wo das Bundesverfassungsgericht seinerseits ein Verbot des Benutzens von Fahnen außer der Bundesflagge angeordnet hat, steht dem nicht entgegen.

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 06.10.2000 - 4 Bs 269/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21614
OVG Hamburg, 06.10.2000 - 4 Bs 269/00 (https://dejure.org/2000,21614)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2000 - 4 Bs 269/00 (https://dejure.org/2000,21614)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2000 - 4 Bs 269/00 (https://dejure.org/2000,21614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Gegen ein Vereinsverbot hingegen kann der Einzelne nicht um einstweiligen Rechtsschutz ersuchen, sondern nur der Verein selbst (HambOVG, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 4 Bs 269/00 -, NordÖR 2001, 108).
  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 4 A 14.1787

    Wird die behördliche Feststellung, dass eine bestimmte Gruppierung eine verbotene

    Denn in einem solchen Fall kann der von der Verfügung betroffene Personenkreis regelmäßig mangels Beteiligtenfähigkeit (§ 61 Nr. 2 VwGO) nicht selbst Klage erheben (vgl. HambOVG, B.v. 6.10.2000 - 4 Bs 269/00 - juris Rn. 17).

    An die Qualität dieses Aktes dürfen jedoch keine hohen Anforderungen gestellt werden; eine stillschweigende Übereinkunft reicht aus (BVerwG a.a.O., Rn. 25; HambOVG, B.v. 6.10.2000 a.a.O., juris Rn. 20; NdsOVG, U.v. 3.9.2013 a.a.O. juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2013 - 11 KS 288/12

    Klagebefugnis; Vereinigung; Vereinsverbot

    Insoweit genügt auch ein stillschweigendes Übereinkommen, wenn aus den Umständen des Einzelfalles der Wille zur Vereinsgründung hervorgeht (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2000 - 4 Bs 269/00 -, NordÖR 2001, 108, juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2010 - 3 K 380/10 -, juris, Rn. 27, jeweils m.w.N.).

    Eine organisierte Willensbildung, durch die sich der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes von bloßen Versammlungen oder ähnlich lockeren Zusammenschlüssen unterscheidet, liegt immer dann vor, wenn der Verein eine vom Willen jedes einzelnen Mitgliedes losgelöste Gesamtwillensbildung besitzt und das Einzelmitglied kraft der Verbandsdisziplin dieser Gesamtwillensbildung unterworfen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2000 - 4 Bs 269/00 -, a.a.O., juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2010 - 3 K 380/10 -, juris, Rn. 27, jeweils m.w.N.; siehe auch: Begründung zu § 1 des Entwurfs des Vereinsgesetzes, BT-Drs. IV/430, S. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2010 - 1 A 3.09

    Klage wegen Vereinsverbots gegen den "Chicanos MC Barnim" als unzulässig

    Zur Anfechtung eines Vereinsverbots ist daher regelmäßig nur die verbotene Vereinigung, nicht das einzelne Mitglied befugt; die Verbotsverfügung betrifft nämlich grundsätzlich nicht die individuelle Rechtsstellung natürlicher Personen, sondern lediglich die Rechtsstellung der verbotenen Vereinigung als einer Gesamtheit von Personen, die zur Verteidigung ihrer Rechte ungeachtet ihrer Rechtsform gemäß § 61 Nr. 2 VwGO selbst beteiligungsfähig ist (vgl. st. Rspr. des BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40; Gerichtsbescheid vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 6 A 4.05 -, juris Rdn. 28; Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - BVerwG 6 A 5.02 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 39; Beschluss vom 2. März 2001 - BVerwG 6 VR 1.01 (6 A 1.01) -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34; BVerwG, Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 A 26.83 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7; ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 4 Bs 269/00 -, juris Rn. 11; Urteil des Senats vom 27. März 2008 nach vorausgegangenem Gerichtsbescheid vom 25. Januar 2008 - OVG 1 A 1.06 - "Schutzbund Deutschland" m.w.N.).
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