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   OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05   

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OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05 (https://dejure.org/2007,2185)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 Bs 396/05 (https://dejure.org/2007,2185)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 (https://dejure.org/2007,2185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung wegen des Verdachts einer Scheinehe; Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinehe; Inszenierung einer Scheidung zum Zwecke der Eheschließung mit einem Deutschen; Annahme einer Scheinehe auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 27 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; AufenthG § 86 S. 1; HmbDSG § 12 Abs. 2; VwVfG § 26 Abs. 1; HmbDSG § 13 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Scheinehe, Deutschverheiratung, Ermächtigungsgrundlage, Ausländerbehörde, Detektiv, Verwaltungshelfer, Videoüberwachung, verdeckte Ermittler, GPS-Peilsender, allgemeines Persönlichkeitsrecht, informationelle ...

  • Justiz Hamburg PDF

    Das Oberverwaltungsgericht hat es in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtswidrig erklärt, dass die Ausländerbehörde bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Scheinehe GPS-Peilsender und verdeckte Videoüberwachung einsetzt.

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1... ; ; AufenthG § 86; ; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2; ; BDSG § 1; ; BDSG § 6 b; ; HmbDVPolG § 1; ; HmbDVPolG § 9; ; HmbDVPolG § 10; ; HmbDVPolG § 11; ; HmbDVPolG § 12; ; HmbDSG § 2; ; HmbDSG § 12; ; HmbVwVfG § 24; ; HmbVwVfG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte Videoüberwachung und GPS-Peilsender beschafft werden

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte Videoüberwachung und GPS-Peilsender beschafft werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    GPS-Spionage wegen Scheinehe-Verdacht

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausspähung bei Scheineheverdacht rechtswidrig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausspähung bei Scheineheverdacht rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdacht auf Scheinehe - Behörde darf keine verdeckte Videoüberwachung durchführen oder GPS-Peilsender verwenden - Maßnahmen verletzten allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 96
  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
  • DÖV 2007, 892
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    (2.5) Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich nicht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der im Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten oder mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Begutachtung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, BVerwGE 65 S. 157, 162 f. = NJW 1982 S. 2885, 2887; Beschl. v. 19.3.1996, VRS Bd. 92 (1997) S. 157, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, NJW 2001 S. 459).

    Das sich daraus ergebende Gutachten bzw. Prüfungsergebnis wiederum stellt eine neue Tatsache dar, die selbständige Bedeutung hat, so dass die daran anknüpfende Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung nicht auf einer unmittelbaren Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; Beschl. v. 19.3.1996, a. a. O.; zum Gesichtspunkt der Unmittelbarkeit der Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse vgl. auch die nachstehenden Ausführungen unter "ccc").

    Schließlich stehen - anders als im vorliegenden Fall - in derartigen Situationen mit dem Leben und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer hochwertige Rechtsgüter Dritter auf dem Spiel, die durch die Teilnahme nicht fahrgeeigneter Personen gefährdet würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, a. a. O.).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Soweit im Strafverfahrensrecht die mittelbare Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel in der Regel angenommen wird (grundsätzlich gilt dort keine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten, st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Beschl. v. 7.3.2006, NJW 2006 S. 1361, 1363, m. w. N.), lassen sich die dem zugrunde liegenden Erwägungen auf den Bereich des Verwaltungsrechts nicht ohne weiteres übertragen.

    Da die möglichst umfassende Wahrheitsermittlung im Strafverfahren und insbesondere die Aufklärung schwerer Straftaten zu den wesentlichen Aufträgen eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gehören (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.10.1987, BVerfGE 77 S. 65, 77), und Verfahrensfehler, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel bewirken, nicht dazu führen sollen, dass das gesamte Strafverfahren "lahm gelegt" wird (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.2006, a. a. O.), werden dem Umfang eines Beweisverwertungsverbots im Strafverfahren Grenzen gesetzt, die dort einer Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten entgegenstehen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Für behördliche Eingriffe in dieses Grundrecht bedarf es einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht; ferner hat der Gesetzgeber dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (st. Rspr. des BVerfG, vgl. grundlegend: Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65 S. 1, 44 ff. = NJW 1984 S. 419, 422; vgl. zuletzt zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, Juris).

    Die Begründung des Gesetzentwurfs (Bürgerschafts-Drucksache 13/5422 vom 30.1.1990) verdeutlicht zudem, dass mit diesem Gesetz vor dem Hintergrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts (vom 15.12.1983, BVerfGE 65 S. 1 ff. = NJW 1984 S. 419 ff.) eine Ermächtigungsgrundlage für bestimmte, als besonders gravierend angesehene Informationseingriffe unter entsprechend eingeschränkten Voraussetzungen und flankierenden Verfahrensregelungen geschaffen werden sollte (vgl. die o. g. Bürgerschafts-Drucksache, a. a. O., Abschnitt "2. Grundkonzeption der datenschutzrechtlichen Bestimmungen", S. 20 f.).

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Die Folge wäre, dass der Aufenthalt der Antragstellerin wegen des Antrags auf Verlängerung der zuletzt bis zum 15. Dezember 2003 gültigen Aufenthaltserlaubnis (vgl. die Bescheinigung nach § 69 Abs. 3 AuslG vom 11.12.2003) rückwirkend wieder als erlaubt und damit als rechtmäßig gelten würde (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 4 AufenthG bzw. § 72 Abs. 2 Satz 2 AuslG; BVerwG, Urt. v. 1.2.2000, InfAuslR 2000 S. 274, 275).
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa in zivil-, familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip möglich, dass das Gericht Erkenntnisse verwertet, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn die beweisbelastete Prozesspartei sich in einer gleichsam notwehrähnlichen Lage befunden hat und eine Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung dieser Beweise trotz des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schutzwürdig ist; das Interesse, sich Beweismittel zu verschaffen, reicht dafür allein allerdings nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, DVBl. 2003 S. 131, 136 f.; Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992 S. 815, 816; Urt. v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05, Juris, Rdnrn. 92 ff., 96; BGH, Urt. v. 18.2.2003, NJW 2003 S. 1727, 1728 f.; BAG, Urt. v. 27.3.2003, NJW 2003 S. 3436, 3437).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    (2.5) Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich nicht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der im Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten oder mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Begutachtung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, BVerwGE 65 S. 157, 162 f. = NJW 1982 S. 2885, 2887; Beschl. v. 19.3.1996, VRS Bd. 92 (1997) S. 157, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, NJW 2001 S. 459).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa in zivil-, familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip möglich, dass das Gericht Erkenntnisse verwertet, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn die beweisbelastete Prozesspartei sich in einer gleichsam notwehrähnlichen Lage befunden hat und eine Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung dieser Beweise trotz des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schutzwürdig ist; das Interesse, sich Beweismittel zu verschaffen, reicht dafür allein allerdings nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, DVBl. 2003 S. 131, 136 f.; Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992 S. 815, 816; Urt. v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05, Juris, Rdnrn. 92 ff., 96; BGH, Urt. v. 18.2.2003, NJW 2003 S. 1727, 1728 f.; BAG, Urt. v. 27.3.2003, NJW 2003 S. 3436, 3437).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Denn das öffentliche Interesse daran, Straftaten aufzuklären und die Täter zu bestrafen, hat besonderes Gewicht; zugleich wird durch strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungsverbote die Wahrheitserforschungspflicht des Strafgerichts, die zu den tragenden Grundsätzen des Strafverfahrensrechts gehört, eingeschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 6.8.1987, NJW 1988 S. 1223, 1224).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa in zivil-, familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip möglich, dass das Gericht Erkenntnisse verwertet, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn die beweisbelastete Prozesspartei sich in einer gleichsam notwehrähnlichen Lage befunden hat und eine Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung dieser Beweise trotz des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schutzwürdig ist; das Interesse, sich Beweismittel zu verschaffen, reicht dafür allein allerdings nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, DVBl. 2003 S. 131, 136 f.; Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992 S. 815, 816; Urt. v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05, Juris, Rdnrn. 92 ff., 96; BGH, Urt. v. 18.2.2003, NJW 2003 S. 1727, 1728 f.; BAG, Urt. v. 27.3.2003, NJW 2003 S. 3436, 3437).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Um solche Fälle handelt es sich bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der hier erfolgten Art durch längerfristige Observation einer Person im öffentlichen Raum jedoch typischerweise nicht (vgl. BVerfG, Urt. v. 12.4.2005, NJW 2005 S. 1338, 1340, zur Observation unter Einsatz von GPS-Peilsendern).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96

    Fiktive Aufenthaltserlaubnis durch gerichtliche Anordnung der aufschiebenden

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • VGH Hessen, 16.09.2014 - 10 A 500/13

    Zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch

    Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur zumindest überwiegend, wenn nicht gar einhellig, vertretenen Auffassung an, dass die Speicherung rechtswidrig erhobener Daten ihrerseits rechtswidrig ist (so auch Hamb. OVG, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 - VG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 V 564/11 -, jeweils Juris-Ausdruck) und somit einen Löschungsanspruch nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X (ggf. i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) wegen Unzulässigkeit der Speicherung begründen kann.
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728 und OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 17 A 4085/03

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Architekten auf Berufunfähigkeitsrente

    vgl. zur entsprechenden Regelung des § 13 Abs. 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, juris Dokument Rdnr. 54 ff.

    vgl. Kallerhoff, a.a.O., Rdnr. 33; Ziekow a.a.O. Rdnr. 7; Clausen in: Knack, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage, L1.2004, § 26 Rdnr. 16; Kopp/ Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Auflage, München 2008, § 24 Rdnr. 29a; Hufen, a.a.O., Rdnr. 149 ff. S.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, juris Dokument Rdnr. 60 ff.

    Die bei einer im Zivilprozess beweisbelasteten Privatperson unter besonderen Umständen mögliche "notwehrähnliche" Situation ist für eine Behörde im Regelfall nicht denkbar, so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, juris Dokument Rdnr. 64, und im konkret vorliegenden Fall nicht ansatzweise als Ausnahme ersichtlich.

  • OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08

    Erstattung der dem Ehegatten durch die Einschaltung eines Detektivs entstandenen

    Auch wenn die Betätigung im öffentlichen Raum nicht zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört, stellt eine so weit gehende Beobachtung einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338. OLG Koblenz NJW 2007, 2863. OVG Hamburg NJW 2008, 96).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Vergleichbares gilt etwa im Ausländerrecht bei dem Verdacht einer "Scheinehe" (s. hierzu Hamb. OVG, Beschl. v. 21.3.2007 - 3 Bs396/05 -, NJW 2008, 96, juris), im Fall der Betriebsprüfung eines Taxenunternehmers (VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 22.9.2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rdnr. 64 m.w.N.) und bei aufgrund einer Prüfung des Betriebes durch das Finanzamt zu Tage getretenen Erkenntnissen über zweckfremde Mittelverwendung im Subventionsrecht (VG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2014 - 20 K 176/14 -, juris, Rdnr. 35).
  • VG Lüneburg, 04.02.2016 - 6 B 165/15

    Atemalkoholkonzentration; Blutalkohol; Jagdschein; Munition; Strafverfahren;

    Vergleichbares gilt etwa im Ausländerrecht bei dem Verdacht einer "Scheinehe" (s. hierzu Hamb. OVG, Beschl. v. 21.3.2007 - 3 Bs396/05 -, NJW 2008, 96, juris), im Fall der Betriebsprüfung eines Taxenunternehmers (VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 22.9.2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rdnr. 64 m.w.N.) und bei aufgrund einer Prüfung des Betriebes durch das Finanzamt zu Tage getretenen Erkenntnissen über zweckfremde Mittelverwendung im Subventionsrecht (VG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2014 - 20 K 176/14 -, juris, Rdnr. 35).".
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 3 CE 22.604

    Verwertbarkeit des amtsärztlichen Gutachtens bei rechtswidriger

    Die Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruchs aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. hierzu OVG Hamburg, B.v. 21.3.2007 - 3 Bs 396/05 - juris Rn. 61; Störmer in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 86 VwGO, Rn. 96) liegen vor.
  • VGH Bayern, 07.04.2009 - 4 ZB 08.3237

    Kommunalwahl 2008: Wahlergebnis in Waltenhofen wird nicht korrigiert

    Der Einwand des Klägers, das Verwaltungsgericht habe es fehlerhafter Weise unterlassen, sich mit der Entscheidung des OVG Hamburg vom 21. März 2007 (NJW 2008, 96) zu befassen und sei daher in Bezug auf die Verwertbarkeit der Daten zu einem unzutreffenden Ergebnis gelangt, greift nicht durch.
  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08

    "Gesinnungstest" für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage

    Das Landesdatenschutzgesetz ist gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 2 DSG NRW auch bei der Ausführung von Bundesrecht anzuwenden, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, NJW 2008, 96 = InfAuslR 2007, 285 = juris, Rn. 43; vgl. zu § 86 AufenthG auch BT-Drs.
  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307

    Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose:

    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
  • VG Köln, 02.09.2020 - 10 K 2803/18
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
  • VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14

    Wehrdisziplinarverfahren: Verbreitung rassistischer und die Gewaltherrschaft des

  • VG Hamburg, 29.05.2012 - 4 E 727/12

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus Gründen außergewöhnlicher

  • VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08
  • VG Aachen, 14.08.2008 - 8 L 85/08

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

  • VG Sigmaringen, 06.06.2012 - 6 K 625/12

    Abschiebung trotz strittigre Identität; chinesische "Expertenkommission" zur

  • VG Aachen, 02.04.2008 - 8 L 305/07

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen indischen Staatsangehörigen;

  • VG Hamburg, 01.02.2012 - 4 E 3009/11

    Antragsfrist für Aufenthaltserlaubnis nach Rücknahme der Einbürgerung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3648
BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06 (https://dejure.org/2007,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2007 - 7 B 72.06 (https://dejure.org/2007,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2007 - 7 B 72.06 (https://dejure.org/2007,3648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AtG § 4 Abs. 1 und Abs. 2, § ... 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 3 und 5, § 9a Abs. 3 Satz 1, § 9b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 und 2; StrlSchV § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 47 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 117 Nr. 16 und 17; VwGO § 42 Abs. 2, § 108 Abs. 2
    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; planerische oder gebundene Entscheidung; Standortsuche; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; Transportrisiko; Gebot der Schadensvorsorge; Raumordnung und Landesplanung; Trinkwasserversorgung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AtG § 4 Abs. 1 und Abs. 2; § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 3 und 5
    Alternativstandort; Atomares Endlager; Beförderung; Bergwerk; Daseinsvorsorge; Endlagerung; Gebot der Schadensvorsorge; Kernbrennstoff; Klagebefugnis; Landesplanung; Planfeststellung; Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; Planfeststellungsbeschluss; Planungshoheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einem Streit einer Gemeinde gegen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle; Entscheidungskompetenzen der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der atomrechtlichen Planfeststellung im ...

  • Judicialis

    AtG § 4 Abs. 1; ; AtG § ... 4 Abs. 2; ; AtG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AtG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AtG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; AtG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AtG § 9a Abs. 3 Satz 1; ; AtG § 9b Abs. 1 Satz 1; ; AtG § 9b Abs. 4 Satz 1; ; AtG § 9b Abs. 4 Satz 2; ; StrlSchV § 16 Abs. 1; ; StrlSchV § 18 Abs. 1; ; StrlSchV § 47 Abs. 1; ; StrlSchV § 49 Abs. 1; ; StrlSchV § 117 Nr. 16; ; StrlSchV § 117 Nr. 17; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; planerische oder gebundene Entscheidung; Standortsuche; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; Transportrisiko; Gebot der Schadensvorsorge; Raumordnung und Landesplanung; Trinkwasserversorgung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen das atomrechtliche Endlager "Schacht Konrad" rechtskräftig abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen das atomrechtliche Endlager "Schacht Konrad" rechtskräftig abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 841
  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau- und Fachplanungsrecht geht demgegenüber davon aus, dass die Beachtlichkeit geltend gemachter Belange einer Gemeinde in aller Regel nicht die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels, sondern dessen Begründetheit betrifft (Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171; Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 48; Urteil vom 30. September 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23).

    Von einer Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit durch Vorhaben der Fachplanung ist auch dann auszugehen, wenn kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge hiervon erheblich betroffen sind (Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 , Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148).

  • BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93

    Klagebefugnis - Atomrecht - Atomgesetz - Genehmigung - Öffentlichkeitsbeteiligung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Wollte man der Klägerin in Bezug auf ihre einfachrechtlich geschützte Eigentümerposition an ihren Einrichtungen diesen Einwand dennoch als wehrfähigen Belang zugestehen, müsste sie als Betreiberin von öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge zur Begründung der Zulässigkeit der Klage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO substantiiert vortragen, dass Nutzer und Beschäftigte ihrer Einrichtungen im Betrieb des der Strahlenschutzverordnung unterfallenden Endlagers (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StrlSchV) einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, die die Dosisgrenzwerte des § 47 StrlSchV im Normalbetrieb und des § 49 StrlSchV im Störfallbetrieb - jeweils i.V.m. den Übergangsregelungen des § 117 Abs. 16 und 17 StrlSchV - überschreitet (stRspr, Beschluss vom 5. August 1993 - BVerwG 7 B 112.93 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Die zweite Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit geklärt, als ein wartungsfreier Verbleib eingelagerter radioaktiver Abfälle auf Dauer gefahrlos zu erfolgen hat und dies im Planfeststellungsverfahren nachzuweisen ist (Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.96 - Buchholz 451.171 § 9b AtG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Dies schließt an die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG an, wonach die Planfeststellung (§ 9b Abs. 4 AtG) nur erfolgen darf, wenn Vorsorge im weitesten Sinne vor schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Endlagers getroffen ist (Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Sie kann damit durch das Vorhaben der Fachplanung - soweit dieses gegen das Vorhalten einer öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung stünde - auch nicht mehr in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen werden (Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Von einer Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit durch Vorhaben der Fachplanung ist auch dann auszugehen, wenn kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge hiervon erheblich betroffen sind (Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 , Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Zudem besteht keine Divergenz zu dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - (Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 140).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Allein die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung konkreter, identischer Gesetzesvorschriften ist mit ihr sicherzustellen (Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Die Standortfestlegung ist Sache des nach § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG verpflichteten Betreibers der Anlage, wobei dem im Regelfall eine (positive) bergrechtliche Erkundung zur Standortgeeignetheit vorausgeht (Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 23.89 - BVerwGE 85, 54 ).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
    Zudem befasst sich die Entscheidung vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - (BVerwGE 80, 7) mit dem Anspruch einer Gemeinde auf nachträgliche Schutzvorkehrungen gemäß § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG i.d.F. vom 1. Oktober 1974 (BGBl I S. 2413; nunmehr § 17 FStrG i.V.m. § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG), somit mit Rechtsfragen, die nicht Gegenstand der angegriffenen Entscheidung sind.
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Die vom Recht auf kommunale Selbstverwaltung mit umfasste Planungshoheit vermittelt den Gemeinden eine wehrfähige Rechtsposition, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht, also eine im Einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung infolge der Ausmaße der angegriffenen Fachplanung gänzlich verhindert oder grundlegend und nachhaltig behindert werden würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 -4 CN 1.01 -, NVwZ 2001, 1280; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Februar 2007 -1 B 11591/06.OVG -), oder wenn kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge hiervon erheblich betroffen sind ( BVerwG, Beschluss vom 26. März 2007 -7 B 72.06 -, NVwZ 2007, 841 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 7.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Sie kann daneben im Rahmen ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs beanstanden, dass ihre Einrichtungen der Daseinsvorsorge beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 und Beschluss vom 26. März 2007 - 7 B 72.06 - NVwZ 2007, 841 Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 11 S 53.17

    Castor-Transporte auf dem Neckar zulässig

    Vielmehr hat es diese unter Verweis auf ihre kommunale Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 GG ausdrücklich bejaht und dies damit begründet, die Antragstellerin habe - mit Kartenausschnitten u.a. hinsichtlich einer Kläranlage und mehrerer Kindertagesstätten (am bzw. unweit des Neckar) belegt - konkret geltend gemacht, dass im Falle der Freisetzung von Strahlung durch einen Unfall oder einen Terrorakt beim CASTOR-Transport auf dem Neckar dort von ihr betriebene kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden könnten (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2007 - 7 B 72.06 und 7 B 73.06 -, juris Rz. 30 bzw. 10).
  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

    Daraus folgt, dass die gemeindliche Planungshoheit in Gestalt der Bauleitplanungskompetenz ein Abwehrrecht der Gemeinde gegenüber der überörtlichen Planung - hier der Abweichungsentscheidung von dem Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 - allenfalls dann gewährt, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht, also eine im Einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung infolge der Ausmaße der angegriffenen Regionalplanung gänzlich verhindert oder grundlegend und nachhaltig behindert werden würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 - 4 CN 1.01 -, NVwZ 2001, 1280; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 B 11591/06.OVG - VG Gießen, Urteil vom 19. März 2007 - 1 E 1785/06 -, juris; Hellermann in: BeckOK GG, Stand April 2011, Art. 28 Rn. 40.5), oder wenn kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge hiervon erheblich betroffen sind (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2007 - 7 B 72.06 -, NVwZ 2007, 841 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 2.20
    Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie erlaubt es den Gemeinden nicht, die ihren Einwohnern zustehenden Rechte als deren Sachwalter geltend zu machen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 13, vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 83 Rn. 27 und vom 10. April 2019 - 9 A 22.18 - BVerwGE 165, 185 Rn. 11; Beschluss vom 26. März 2007 - 7 B 72.06 - NVwZ 2007, 841 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1397
BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,1397)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,1397)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,1397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    LFGB § 2 Abs. 2, § 54; AMG § 2 Abs. 1; VO (EG) 178/2001 Art. 2; RiLi 2001/83/EG Art. 1
    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit; pharmakologische Wirkung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LFGB § 2 Abs. 2, § 54
    Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit; Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; pharmakologische Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittelrechtliche Behandlung eines Produkts in Deutschland bei gleichzeitiger Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft; Pharmakologische Gesamtwirkung von Stoffen bei der Beurteilung eines Arzneimittels; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 591
  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1026
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Diese Kontroverse rechtfertigt es jedoch - anders als in dem zeitgleich entschiedenen Verfahren BVerwG 3 C 38.06 - nicht, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, wie das Arzneimittel nach der Funktion im Lichte der jetzigen Definition von anderen Erzeugnissen wie den Lebensmitteln abzugrenzen sei.
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    In seinem Urteil vom 9. Juni 2005 (Rs C-211/03, C-299/93 und C-316/03 bis C-318/03 "HLH und Orthica" - Slg. I-5141, 5218) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts sei es möglich, dass bei der Einstufung von Erzeugnissen als Arzneimittel oder als Lebensmittel noch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestünden; der Umstand, dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft sei, hindere somit nicht, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweise.
  • EuGH, 16.04.1991 - C-112/89

    Upjohn / Farzoo

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Seiner Rechtsprechung ist aber zu entnehmen, dass damit eine nennenswerte Auswirkung auf den Stoffwechsel und die Beeinflussung der Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers gemeint waren (Urteil vom 16. April 1991 - Rs C-112/89 - Slg. I-1703, Rn. 17 - 22; vgl. dazu Pfortner, PharmR 2004, 388, 392).
  • OLG München, 19.01.2006 - 29 U 3361/05

    Pflanzliche Sterole

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, eine pharmakologische Wirkung liege vor, wenn die Wirkungen eines Produkts über dasjenige hinausgehen, was physiologisch auch durch Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01 - BGHZ 151, 286 ; OLG München, Urteil vom 19. Januar 2006 - 29 U 3 361/05 - ZLR 2006, 621, 627).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, eine pharmakologische Wirkung liege vor, wenn die Wirkungen eines Produkts über dasjenige hinausgehen, was physiologisch auch durch Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01 - BGHZ 151, 286 ; OLG München, Urteil vom 19. Januar 2006 - 29 U 3 361/05 - ZLR 2006, 621, 627).
  • BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18

    Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von

    Die Beklagte darf den Antrag nur ablehnen, wenn ein Versagungsgrund gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 Rn. 14; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Band II, Stand: März 2019, C 102 § 54 Rn. 46).

    Deren Art. 128 bestimmt aber, dass Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien als Bezugnahmen auf die neue Richtlinie gelten, so dass die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nunmehr die Arzneimitteldefinition in Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG für die Ausgrenzung der Arzneimittel aus den Lebensmitteln für verbindlich erklärt (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 -Buchholz 418.710 LFGB Rn. 15).

    Der Umstand, dass die streitgegenständlichen Produkte in Österreich mit Billigung der dortigen Behörden als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden, bedeutet daher nicht, dass sie auch in Deutschland entsprechend eingestuft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Rn. 17).

    Richtig ist zwar, dass für die Beurteilung der physiologischen Auswirkung auf das Produkt insgesamt abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 Rn. 26).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Aus denselben Gründen findet sich in der zweiten Definition das bekannte Funktionsarzneimittel wieder (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 Rn 18).

    In seinem Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 40.05 - (a.a.O. Rn. 22) hat der Senat ausgeführt, die pharmakologische Wirkung stelle eine gezielte Steuerung von Körperfunktionen von außen dar; sie sei nicht mit der unspezifischen Aufnahme von Nährstoffen über natürliche Nahrungsmittel vergleichbar, bei der der Körper die benötigten Bestandteile selbst identifiziere und modifiziere.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Die Verweisung in der BasisVO ist danach als dynamische Verweisung auf die geltende Arzneimitteldefinition im Gemeinschaftskodex zu verstehen (vgl BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 RdNr 15 = NVwZ 2007, 591), also auf Art. 1 EGRL 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (idF der ÄnderungsEGRL 2004/27).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3455
OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06 (https://dejure.org/2007,3455)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.2007 - 9 LA 92/06 (https://dejure.org/2007,3455)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 2007 - 9 LA 92/06 (https://dejure.org/2007,3455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag; Kriterien für die Annahme einer straßenausbaubeitragsrechtlichen Vorteilslage bei einem Hinterliegergrundstück; Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks bei Eigentümeridentität mit dem ...

  • Judicialis

    NKAG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    NKAG § 6 Abs. 1
    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen - Erschließungswirkung, eingeschränkte; Hinterlieger; Hinterliegergrundstück; Nutzung, bestimmungsgemäße; Schutzwürdigkeitstheorie; Vorteil; Vorteilswirkung, eingeschränkte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümeridentität bei Hinterliegergrundstücken als Vorteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag; Kriterien für die Annahme einer straßenausbaubeitragsrechtlichen Vorteilslage bei einem Hinterliegergrundstück; Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks bei Eigentümeridentität mit dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 345
  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
  • BauR 2007, 1614
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04

    Anwendbarkeit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 Niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04

    Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Denn "die Anforderungen an das Erschlossensein des rückwärtigen Teils eines an eine Anbaustraße angrenzenden Buchgrundstücks können nicht höher sein als die Anforderungen an das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks, wenn dieses und das trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen" (BVerwG, Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 78.88 - DVBl 1989, 675 = KStZ 1990, 31 = NVwZ 1989, 1072; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht Beschl. des Senats vom 3.3.2004 - 9 ME 45/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 L 1587/00

    Erreichbarkeitsanforderung; Fußgängertunnel; Hinterliegergrundstück; Kurklinik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Denn "die Anforderungen an das Erschlossensein des rückwärtigen Teils eines an eine Anbaustraße angrenzenden Buchgrundstücks können nicht höher sein als die Anforderungen an das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks, wenn dieses und das trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen" (BVerwG, Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 78.88 - DVBl 1989, 675 = KStZ 1990, 31 = NVwZ 1989, 1072; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht Beschl. des Senats vom 3.3.2004 - 9 ME 45/04 -).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Der Verweis des Klägers darauf, dass Hinterliegergrundstücke nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1997 (- 8 C 27/96 - NVwZ-RR 1998, 67) bei einer Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück nur erschlossen seien, wenn die übrigen Beitragspflichtigen - etwa infolge einer einheitlichen Nutzung beider Grundstücke - schutzwürdig auch die Inanspruchnahme der Straße vom Hinterliegergrundstück aus erwarten könnten, beruht auf einem fehlerhaften Verständnis jedenfalls der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 9 ME 189/06

    Heranziehung des Eigentümers eines Hinterliegergrundstücks zu einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 9 LA 201/05

    Fehlender wirtschaftlicher Vorteil der festgelegten Nutzung im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche

    Die im Senatsbeschluss vom 26. April 2007 (- 9 LA 92/06 - juris) zum Vorteilsbegriff nach § 6 Abs. 1 und 5 NKAG entwickelten Grundsätze zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität mit einem Anliegergrundstück können nicht uneingeschränkt auf das Erschlossensein im Sinne der §§ 131, 133 BauGB übertragen werden.

    Hiergegen wendet die Beklagte ein, an dieser Rechtsprechung bestünden erhebliche rechtliche Bedenken, weil es nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats zum Straßenausbaubeitragsrecht auf eine wie auch immer gestaltete einheitliche Nutzung des Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität nicht ankomme (Beschluss vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - juris).

    Der Senat stellt im Straßenausbaubeitragsrecht nach seiner bisherigen Rechtsprechung allein darauf ab, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (Senatsbeschluss vom 26.4.2007, a. a. O., Rn. 5 unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 -).

    Die im Senatsbeschluss vom 26. April 2007 (- 9 LA 92/06 - juris) zum Vorteilsbegriff nach § 6 Abs. 1 und 5 NKAG entwickelten Grundsätze können daher entgegen der Ansicht des Beklagten ebensowenig uneingeschränkt auf das Erschlossensein im Sinne der §§ 131, 133 BauGB übertragen werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 13.2.2013 - 9 LA 71/12 -), wie umgekehrt die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts zur Erschließung von Hinterliegergrundstücken einschließlich der Erwägungen zur schutzwürdigen Erwartung anderer Grundstückseigentümer für das Entstehen von Beitragspflichten im niedersächsischen Ausbaubeitragsrecht ausschlaggebend sind (so schon der Senatsbeschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine beitragsrelevante Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Hinterliegergrundstücks ausnahmsweise nicht vor, wenn nach den Grundsätzen über die eingeschränkte Erschließungswirkung bei einem - an die Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück tretenden und vom Eigentümer jederzeit durch Vereinigung begründbaren - einheitlichen Buchgrundstück anzunehmen wäre, dass der (von der hergestellten Straße gesehen) hintere Grundstücksteil nicht mehr erschlossen ist (vgl. den Beschluss des Senats vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt eine begrenzte Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplans an, wenn ein zwischen zwei Anbaustraßen "durchlaufendes" Grundstück an jeder der beiden Straßen selbständig und ungefähr gleichwertig ("spiegelbildlich") bebaubar ist (BVerwG, Urteil vom 27.6.1985 - 8 C 30.84 - juris) und wenn ein übergroßes Grundstück zwei ihrem Charakter nach völlig unterschiedlichen Baugebieten angehört (BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 - 8 C 78.88 - juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26.4.2007, a. a. O., Rn. 8 zum Straßenausbaubeitragsrecht).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung für das landesrechtliche Ausbaubeitragsrecht auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 NKAG davon aus, dass für ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität nur in eng begrenzten Ausnahmefällen der besondere wirtschaftliche Vorteil für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung entfällt (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 19.6.2014 - 9 LA 41/12 - n. v.; vom 16.1.2012 - 9 ME 135/11 - n. v.; vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - NVwZ-RR 2008, 345 = juris Rn. 8; vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - Nds. Rpfl.

    Ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil liegt ausnahmsweise nicht vor, wenn es unter wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Gesichtspunkten oder aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist, die ausgebaute Straße vom Hinterliegergrundstück aus über das trennende Anliegergrundstück in einer die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks ermöglichenden Weise zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - KStZ 2015, 113 = juris Rn. 24 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 26.4.2007, a. a. O., Rn. 5).

    Sie greift auch in den Fällen, in denen Hinterliegergrundstücke zudem an eine andere Straße grenzen, und zwar selbst dann, wenn sie ihre primäre Erschließung über diese andere Straße erhalten (Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 24; Senatsbeschluss vom 26.4.2007, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Eine beitragsrelevante Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücks liegt danach ausnahmsweise lediglich für einen Teil des Grundstücks vor, wenn sich die von der jeweiligen Erschließungsanlage ausgehende Erschließungswirkung erkennbar nur auf einen Teil des Buchgrundstücks bezieht, etwa weil jede der beiden Teilflächen selbständig und gleichgewichtig bebaut werden kann, so dass sich der Eindruck aufdrängt, bei den Teilflächen handele es sich um zwei voneinander völlig unabhängige Grundstücke (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.4.2008 - 9 LA 340/06 - juris Rn. 8 ff. und vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 65/16

    Veräußerung

    Die Schutzwürdigkeit einer entsprechenden Erwartung der übrigen Eigentümer ist darüber hinaus auch anzunehmen, wenn bei Eigentümeridentität des Hinter- und Anliegergrundstücks diese einheitlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017 - 9 C 22.15 -, BeckRS 2017, 115656, beck-online Rn. 39; Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 13; a.A. zum Erfordernis der einheitlichen Nutzung Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2007 - 9 LA 92/06 -, juris Rn. 5 und so wohl auch Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 248/13 -, juris Rn. 24, jeweils zum Straßenausbaubeitragsrecht ).

    Zwar ist es vorstellbar, dass der Eigentümer eines Anlieger- und Hinterliegergrundstücks deren beitragsrelevante Nutzung bis zu einem Zeitpunkt nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht zurückstellt und damit eine Berücksichtigung des Hinterliegergrundstücks bei der Verteilung des Erschließungsaufwands vermeidet; dies ist jedoch Folge seiner Dispositionsfreiheit, in deren Ausübung er - in den Grenzen des § 42 AO - insbesondere deshalb grundsätzlich frei ist, weil die Einbeziehung eines Hinterliegergrundstücks zusätzlich zu einem bebaubaren bzw. gewerblich nutzbaren Anliegergrundstück nicht der Regelfall, sondern nur ausnahmsweise als eine Art "letzter Korrekturansatz" für den Fall möglich ist, dass das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen wäre, dies aber zu mit der Interessenlage - insbesondere dem Grundsatz der Belastungsgleichheit - billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, juris Rn. 23; ein anderes Verständnis insoweit wohl Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2007 - 9 LA 92/06 -, juris Rn. 7, 8 für das Straßenausbaubeitragsrecht, nach dem Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität in der Regel bevorteilt seien).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13

    Straßenausbaubeitragserhebung; wirtschaftlicher Vorteil für

    Das ist sachgerecht, weil es beim Vorteilsbegriff nicht auf die häufig auch leicht änderbare oder schwer feststellbare tatsächliche Gestaltung der Grundstücksverhältnisse ankommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, juris).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 248/13

    Blockrandbebauung; Brandschutz; Durchfahrt; Eigentümeridentität; Erreichbarkeit;

    24 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße dann im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (Senatsurteil vom 23. März 2009 - 9 LC 320/07 - n.v.; Senatsbeschlüsse vom 29. November 2006 - 9 LA 342/04 - NVwZ-RR 2007, 342; vom 26. April 2007 - 9 LA 92/06 - NVwZ-RR 2008, 345 = NordÖR 2008, 45; vom 16. Januar 2012 - 9 ME 135/11 - n.v.; vom 19. Juni 2014 - 9 LA 41/12 - n.v.).

    Sie greift auch in den Fällen, in denen Hinterliegergrundstücke zudem an eine andere Straße grenzen, und zwar selbst dann, wenn sie - wie hier - ihre primäre Erschließung über diese andere Straße erhalten (Senatsbeschluss vom 26. April 2007, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Das ist sachgerecht, weil es beim Vorteilsbegriff nicht auf die häufig auch leicht änderbare oder schwer feststellbare tatsächliche Gestaltung der Grundstücksverhältnisse ankommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, juris).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

    45 Zu weit geht hingegen die Ansicht, dass bei Eigentümeridentität von Anlieger- und nicht gefangenem Hinterliegergrundstück keine anderen Anforderungen an die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Verkehrsanlage vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück hinweg gelten als nach dem jeweiligen Landesrecht für das Anliegergrundstück selbst, unabhängig davon, ob beide Grundstücke einheitlich genutzt werden (so aber: NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2007 - 9 LA 92/06 -, juris Rn. 5 ff.; wohl auch: ThürOVG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 4 KO 473/13 -, juris Rn. 25/26).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine beitragsrelevante Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Hinterliegergrundstücks ausnahmsweise nicht vor, wenn nach den Grundsätzen über die eingeschränkte Erschließungswirkung bei einem - an die Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück tretenden und vom Eigentümer jederzeit durch Vereinigung begründbaren - einheitlichen Buchgrundstück anzunehmen wäre, dass der (von der hergestellten Straße gesehen) hintere Grundstücksteil nicht mehr erschlossen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - NordÖR 2008, 45).
  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 3 ZB 12.2437

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Unfallausgleich

    Der Begriff der Berufsunfähigkeit i.S.d. privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich aber vom Begriff der Erwerbsunfähigkeit i.S.d. Unfallausgleich (OLG Celle U.v. 19.9.2007 - 8 U 100/07 - NVwZ-RR 2008, 345).
  • VG Oldenburg, 15.04.2008 - 1 A 296/06

    Zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität;

  • VG Hannover, 18.12.2012 - 9 A 4772/11

    Straßenausbaubeitrag für auf Verkehrsfläche stehendes Gebäude

  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06

    Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung;

  • VG Gera, 18.10.2016 - 4 K 1443/14

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,5680
OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07.OVG (https://dejure.org/2007,5680)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.2007 - 7 C 10027/07.OVG (https://dejure.org/2007,5680)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 2007 - 7 C 10027/07.OVG (https://dejure.org/2007,5680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Gebühr für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten auf Friedhöfen; Zulässigkeit einer Erhebung von Gebühren als Gegenleistung für eine besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit; Bewertung einer Zulassung zur Ausführung gewerblicher ...

  • Judicialis

    LGebG § 1; ; LGebG § 1 Abs. 1; ; LGebG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; LGebG § 1 Abs. 3; ; LGebG § 2; ; LGebG § 2 Abs. 1; ; LGebG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; LGebG § 2 Abs. 5; ; LGebG § 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Ungleiche Forderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steinmetz muss für Tätigkeit auf Friedhof Gebühr zahlen - Gebühr dient Schutz der Grabanlagen vor Beschädigungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
  • DÖV 2007, 708
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07
    Die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof ist eine dem Gewerbetreibenden zurechenbare besondere Amtshandlung, für die als Gegenleistung eine solche Gebühr verlangt werden darf (vgl. schon das den Beteiligten bekannte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 8. März 2005, - 12 C 12098/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, sowie BVerfGE 50, 217 [226]; BVerwGE 109, 272 [275]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 C 12098/04

    Steinmetz darf Friedhofswege kostenlos befahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07
    Die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof ist eine dem Gewerbetreibenden zurechenbare besondere Amtshandlung, für die als Gegenleistung eine solche Gebühr verlangt werden darf (vgl. schon das den Beteiligten bekannte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 8. März 2005, - 12 C 12098/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, sowie BVerfGE 50, 217 [226]; BVerwGE 109, 272 [275]).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07
    Der jährliche Verwaltungsaufwand der Antragsgegnerin für die Prüfung der Zulassung und die Ausstellung der Berechtigungskarten erscheint auch nicht gänzlich unbedeutend (vgl. BVerwG, NVwZ 2003, 1385 [1386]).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07
    Die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof ist eine dem Gewerbetreibenden zurechenbare besondere Amtshandlung, für die als Gegenleistung eine solche Gebühr verlangt werden darf (vgl. schon das den Beteiligten bekannte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 8. März 2005, - 12 C 12098/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, sowie BVerfGE 50, 217 [226]; BVerwGE 109, 272 [275]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00

    Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07
    Die Zulassungspflicht verletzt die Antragstellerin insbesondere nicht in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - (vgl. VGH BW, NVwZ-RR 2003, 142 ff. mit weiteren Nachweisen für die Berufsgruppe der Bestatter).
  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2010 - 14 L 22/10

    Berufsausübung, Gewerbetreibender, Gärtner, Feststellungsklage, Friedhofsgärtner,

    vgl. OVG Rh. Pfalz, Urteil 5. April 2007 - 7 C 10027/07 -, DÖV 2007, 708; VGH BW, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 2785/00 - NVwZ-RR 2003, 142 und vom 29. März 2007 - 1 S 179/06 -, VBlBW 2007, 353 sowie Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl., Teil V, Kap 2, RdNr. 2 ff.

    vgl. dazu OVG Rh. Pfalz, Urteil vom 5. April 2007 - 7 C 10027/07 - a.a.O.

    vgl. im einzelnen OVG Rh.Pfalz., Urteil vom 5. April 2007 - 7 C 10027/07 - und VGH BW, Urteil vom 29. März 2007 - 1 S 179/06 -, jeweils a.a.O. zu insoweit vergleichbaren Satzungsbestimmungen; vgl. auch Gaedke a.a.O., Teil V, Kap. 2, RdNr. 10, S. 261.

  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 4 N 07.1763

    Friedhof; Gewerbetreibender; Steinmetz; Zuverlässigkeit; Verwaltungsgebühr

    Die Antragsgegnerin könne sich auch nicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. April 2007 (DÖV 2007, 708) berufen, weil in diesem Fall die von der (deutlich niedrigeren) Gebührenpflicht ausgenommenen Bestatter den Sarg mit dem Leichnam nur an der Friedhofskapelle abzuliefern hätten und sämtliche anschließenden Tätigkeiten von städtischen Bediensteten ausgeführt würden.

    Der von der Antragsgegnerin vorgetragene Umstand, Steinmetzarbeiten wiesen eine deutlich höhere Schadensgeneigtheit auf und müssten daher engmaschig kontrolliert werden, mag bei der Entscheidung, für welche Gewerbezweige das Zulassungsverfahren zu den Friedhöfen vorgeschrieben wird, von Bedeutung sein können (vgl. OVG RP vom 5.4.2007 DÖV 2007, 708/709).

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob eine alljährliche Pflicht zur Neubeantragung der Genehmigung noch sachgerecht ist (so OVG RP, a.a.O., DÖV 2007, 708/709), oder ob nur ein Turnus von drei bis fünf Jahren zumutbar ist (Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. Aufl. 2004, S. 238 unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 9.9.1981 BayVBl 1982, 594/595, dem eine Satzung mit fünfjährigem Turnus zugrunde lag); je kürzer der Genehmigungszeitraum angesetzt wird, desto stärker ist die Gebühr zu reduzieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 19 A 2437/08

    Verpflichtung zur Zulassung zu einer beruflichen Betätigung im Falle der

    OVG RP, Urteil vom 5.4.2007 7 C 10027/07 , DÖV 2007, 708, juris, Rdn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.3.2007 1 S 179/06 , GewArch 2008, 126, juris, Rdn. 26, und vom 24.6.2002 1 S 2785/00 , NVwZ-RR 2003, 142, juris, Rdn. 38; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3.2.2010 14 L 22/10 , juris, Rdn. 46.
  • VG Berlin, 07.10.2015 - 21 K 146.15

    Ausschluss der gewerblichen Grabpflege auf einem kirchlichen Friedhof

    Es ist auch nicht erkennbar, dass die mit § 8 Abs. 2 Satz 2 des Friedhofsgesetzes geregelte generelle Zulassungspflicht für Gewerbetreibende "unwirksam" sein könnte (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit OVG Koblenz, Urteil vom 5. April 2007 - 7 C 10027/07 - Juris Rdnr. 16; VGH Mannheim, Urteile vom 29. März 2007 - 1 S 179/06 - Juris Rdnr. 29 und vom 24. Juni 2002 - 1 S 2785/00 - Juris Rdnr. 36; Gaedke/Diefenbach, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 258 Rdnr. 2, S. 261 Rdnr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - 6 A 11207/10

    Grabmalgenehmigungsgebühr, verwaltungsgerichtlicher Prozess; Amtsermittlung;

    Dieses besagt, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung und dem sich daraus für den Gebührenschuldner ergebenden Nutzung stehen darf (OVG RP, Urteil vom 5. April 2007 - 7 C 10027/07.OVG -).
  • OLG Koblenz, 28.05.2009 - 2 U 1191/08

    Rechtsnatur der Bestattungsordnung einer jüdischen Gemeinde

    Diese Regelungen sind nicht zu beanstanden und entsprechen auch den Anforderungen, die an kommunale Friedhofssatzungen gestellt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007 - 7 C 10027/07 - DÖV 2007, 708).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z   

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OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z (https://dejure.org/2007,8255)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 1 Bf 12/07.Z (https://dejure.org/2007,8255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme einer Bioresonanztherapie als alternative Therapieform; Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit einer Therapie; Medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen; Allgemeine Anerkennung einer Behandlungsmethode; Erforderlichkeit einer grundrechtsorientierten ...

  • Judicialis

    HmbBeihilfeVO § 5 Abs. 1 Satz 1; ; HmbBeihilfeVO § 14 Abs. 6

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01

    Keine wissenschaftliche Anerkennung der traditionellen chinesischen

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Diese Verpflichtung besteht - unter weiteren Voraussetzungen - allerdings erst dann, wenn das anerkannte Heilverfahren - z.B. wegen einer Gegenindikation - nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist (BVerwG Urt. v. 18.6.1998, NVwZ 1999, 79; Urt. v. 29.6.1995, NVwZ 1996, 47; OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 -).

    Die Notwendigkeit der Aufwendungen zählt zu den wesentlichen Beihilfevoraussetzungen und, wenn diese fehlt oder zweifelhaft ist, wird eine Bewilligung der Beihilfe im Ausnahmewege kaum rechtlich möglich sein (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 - Urt. v. 31.10.1996 - 1 Bf 16/96 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Erst wenn feststeht, dass derartige nach allgemeinem Standard anerkannte Behandlungsmethoden (generell) nicht zur Verfügung stehen oder im konkreten Einzelfall ausscheiden, etwa weil der Kranke diese nachgewiesenermaßen nicht verträgt, ist der Bereich verfassungskonformer Auslegung eröffnet (vgl. BSG, Urt. v. 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R -, zitiert nach: juris).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97-; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Eine Ausnahme nach dieser Vorschrift sei auch nicht auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) gerechtfertigt.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Urteilsgründe mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NordÖR 2000, 453).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97-; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
  • VG Saarlouis, 01.06.2010 - 3 K 185/10

    Keine Beihilfenfähigkeit der Bioresonanztherapie

    (AG Köln, Urteil vom 29.01.2008 - 146 C 214/06 -, zitiert nach JURIS, unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten vom 07.10.2007, wonach die Bioresonanztherapie nicht wissenschaftlich anerkannt ist; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 19.04.2006 - AN 15 K 05.03841 -, zitiert nach JURIS).
  • VG Saarlouis, 08.10.2010 - 3 K 624/10

    Keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie

    (vgl. Urteil der Kammer vom 01.06.2010 - 3 K 185/10 - unter Hinweis auf AG Köln, Urteil vom 29.01.2008 - 146 C 214/06 -, zitiert nach JURIS, unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten vom 07.10.2007, wonach die Bioresonanztherapie nicht wissenschaftlich anerkannt ist; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 19.04.2006 - AN 15 K 05.03841 -, zitiert nach JURIS).
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