Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erschließungsträgervertrag gemäß §§ 124 ff. BauGB - Weitergabe und Übernahme von Erschließungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kommunale Eigengesellschaft oder Mehrheitsgesellschaft als "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Weitergabe der den Rahmen der Angemessenheit oder des sachlichen Zusammenhangs i.S.d. § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB überschreitenden Erschließungskosten an den ...
- Judicialis
BauGB § 124 Abs. 1; ; BauGB § 124 Abs. 2; ; BauGB § 124 Abs. 3 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunale Eigengesellschaft oder Mehrheitsgesellschaft als "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ); Weitergabe der den Rahmen der Angemessenheit oder des sachlichen Zusammenhangs i.S.d. § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB überschreitenden Erschließungskosten an den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Erschließungsvertrag mit kommunalem Unternehmen zulässig
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Gemeindeeigene Gesellschaft als Partner eines Erschließungsvertrags
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Erschließungsvertrag mit einer kommunalen Eigengesellschaft
- juraforum.de (Kurzinformation)
Erschließungsvertrag mit kommunalem Unternehmen zulässig
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.11.2007 - 2 K 2707/07
- VG Stuttgart, 08.11.2007 - 2 K 2708/07
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
- BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 185
- DÖV 2010, 190 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang vom Erschließungsunternehmer (vgl. S. 29 der Begründung zum Entwurf des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes, BT-Drs. 12/3944 vom 08.12.1992).Dieser Entwicklung hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 124 Abs. 2 BauGB ausdrücklich vorbeugen wollen (BT-Drs. 12/3944, S. 29).
Die Neuregelung dient folglich nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dazu, das Angebot von baureifen Grundstücken auf dem Baulandmarkt zu steigern und wünschenswerte Projekte (Wohnbauten, gewerbliche Ansiedlungen) zu fördern; es sollte auch verhindert werden, dass wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden Erschließungsprojekte zurückgestellt werden müssen (BT-Drs. 12/3944, S. 29).
- BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 23.08.1991 (8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7) - entgegen der bis zu diesem Zeitpunkt geübten Verwaltungspraxis - entschieden, dass die Gemeinden nur diejenigen Kosten dem Erschließungsunternehmer vertraglich auferlegen dürfen, für die eine gesetzliche Erhebung von Beiträgen vorgesehen ist.Deshalb muss bei der Inhaltskontrolle von Erschließungsverträgen insbesondere auch auf den Schutz des Dritten abgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1991 - 8 C 61.90 - aaO).
- BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 86/03
Rückzahlung einer Mietkaution
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
Danach ist nach allgemeiner Lebenserfahrung anzunehmen, dass eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben soll (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.05.1998 - II ZR 19/97 - NJW 1998, 2966); ebenso ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien sich gesetzeskonform verhalten wollen (BGH, Urteil vom 03.12.2003 - VIII ZR 86/03 - NJW 2004, 1240).
- BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97
Auslegung einer vertraglichen Bestimmung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
Danach ist nach allgemeiner Lebenserfahrung anzunehmen, dass eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben soll (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.05.1998 - II ZR 19/97 - NJW 1998, 2966); ebenso ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien sich gesetzeskonform verhalten wollen (BGH, Urteil vom 03.12.2003 - VIII ZR 86/03 - NJW 2004, 1240). - BGH, 13.03.2003 - X ZR 106/00
Zulässigkeit der Befreiung von der Entgeltpflicht in der Abwasserentsorgung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2003 (X ZR 106/00 - NVwZ 2003, 1015), nach der eine in einem öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag vereinbarte, in der Abwassergebührensatzung der Gemeinde nicht vorgesehene Befreiung des Erschließungsträgers von Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abwasser mit den maßgeblichen Grundsätzen des Abgabenrechts unvereinbar ist, wenn für die an sich zu entrichtende Abwassergebühren nicht eine Kompensation vorgesehen ist, die sicherstellt, dass in diesem Umfang andere Nutzer nicht herangezogen werden. - VG Stuttgart, 08.11.2007 - 2 K 2708/07
Erschließungsrecht-Übertragung der Erschließung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. November 2007 - 2 K 2708/07 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09
Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; …
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt (vgl. DVBl 2010, 185):. - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14
Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage; …
Dies war im Übrigen ersichtlich auch den damaligen Rechtsmittelführern in den Verfahren 2 S 424/08 (vor dem Senat) bzw. 9 C 8.09 (vor dem BVerwG) bewusst, die die Rückerstattung bereits gezahlter Kostenerstattungsbeträge geltend gemacht hatten.Sie hatten damals nicht vorgetragen, dass sie überhaupt nicht zu Erschließungskosten herangezogen werden dürften, sondern im Wesentlichen geltend gemacht, die konkrete Vertragsgestaltung führe zu einer unzulässigen Umgehung zwingender erschließungsbeitragsrechtlicher Vorschriften (vgl. den in dem Senatsurteil vom 23.10.2009 - 2 S 424/08 - DVBl. 2010, 185 und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.2010 - 9 C 8.09 - BVerwGE 138, 244 wiedergegebenen Vortrag der dortigen Kläger).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2019 - 15 A 744/18
Erschließungsvertrag; Kopplungsverbot; Angemessenheit
vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Oktober 2009- 2 S 424/08 -, juris Rn. 165 und 169; OVG Saarl., Urteil vom 9. Juni 1994 - 1 R 20/92 -, NVwZ-RR 1995, 222, 224; Hoffmann, in: Spannowsky/ Uechtritz, BeckOK BauGB, 44. Edition, Stand: 1. Februar 2019, BauGB § 11 Rn. 44; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 11 Rn. 77; Birk, Städtebauliche Verträge, 5. Aufl. 2013, Rn. 395a.
- VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte …
- LG Osnabrück, 30.01.2013 - 10 O 1537/12
Anspruch des Grundstückskäufers gegen eine kommunalbeherrschte Eigengesellschaft …
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2010 (BVerwG 9 C 8.09-VGH Baden-Württemberg 2 S 424/08) sei von einer Nichtigkeit des Erschließungsvertrages auszugehen. - VG Frankfurt/Oder, 18.11.2021 - 7 K 900/15
Klage einer Gemeinde auf Erfüllung eines InvestorenvertragesRechtliche Einordnung …
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob die Kostenbelastung des Erschließungsträgers in Relation zu den Vorteilen unangemessen ist, die der Erschließungsträger durch die Erschließung der Grundstücke erfährt (VGH BW, Urteil vom 23. Oktober 2009 - 2 S 424/08 -, juris Rn. 178). - FG Köln, 28.01.2011 - 5 K 6273/04
Entnahmewert von Grund und Boden und Gebäude; Zuordnung Parkplatzbefestigung
Dass die Kosten für die Herrichtung von Parkplätzen dem Grunde nach der Erschließung zuzurechnen seien, ergebe sich u.a. aus den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 23.10.2009 2 S 424/08, DVBl. 2010, 185, dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 05.12.2007 M 2 K 06.4361, Juris, sowie dem Beschluss des Bayerischen VGH vom 20.04.2007 6 ZB 05.3178, Juris. - VG München, 10.01.2012 - M 2 K 11.6129
Wasserversorgungsverband; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftformgebot; …
Es wurden somit weder unter Verstoß gegen das Koppelungsverbot Sachverhalte miteinander verbunden, die in keinem inneren Zusammenhang stehen (vgl. Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, zu § 11, RdNr. 168) noch stehen die geltend gemachten Kosten außer Verhältnis zur Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert der vom Kläger erbrachten Leistung, zumal die Beklagten für die Erteilung der Baugenehmigungen auf die Leitungsverlegung angewiesen waren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.2009, 2 S 424/08, DVBl 2010, 185; Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, zu § 124, RdNrn. 77 ff.).