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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06 (https://dejure.org/2011,12888)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.01.2011 - 3 L 272/06 (https://dejure.org/2011,12888)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 (https://dejure.org/2011,12888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren tierärztlichen Behandlung des Fundtieres

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 678 BGB, § 683 BGB, § 965 BGB, § 967 BGB, § 679 BGB
    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren tierärztlichen Behandlung des Fundtieres

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei maßgeblichen Anhaltspunkten gegen die Herrenlosigkeit einer aufgefundenen Sache ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts von einer Fundsache auszugehen; Vorliegen einer Fundsache bei Vorliegen maßgeblicher Anhaltspunkte gegen die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei maßgeblichen Anhaltspunkten gegen die Herrenlosigkeit einer aufgefundenen Sache ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts von einer Fundsache auszugehen; Vorliegen einer Fundsache bei Vorliegen maßgeblicher Anhaltspunkte gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Amtshaftung - Katze

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 975
  • DÖV 2011, 703
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1996 - 13 A 638/95

    Fundtiere und Kostenerstattungsanspruch des Tierarztes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06
    Dass das unter Umständen mit Leiden verbundene Ableben eines Tieres ein natürlicher Vorgang sei und regelmäßig keinen helfenden Eingriff des Menschen verlange, und der Eindruck der kranken Kreatur auf den Menschen und der daraus erwachsende verständliche Wunsch des Einzelnen, der leidenden Kreatur helfen zu wollen, keine Gefahrensituation darstelle (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 06.03.1996 - 13 A 638/95 -, NWVBl. 1996, 393), mag auf herrenlose Tiere zutreffen (solche betraf auch der vom OVG Münster entschiedene Fall), gilt im Hinblick auf die Wertung des § 2 Nr. 1 TierSchG aber nicht für Tiere, die sich grundsätzlich in der Obhut eines Menschen befinden.

    (Anm.: Folgt man dieser Auffassung nicht, so ist die öffentliche Ordnung hier mE nicht verletzt. Soweit Thüsing, [NVwZ 1997, 563, 564] eine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinne dann für möglich hält, wenn die Schmerzen des Tieres nachweislich vom Menschen pflichtwidrig herbeigeführt wurden, liegt diese Voraussetzung hier nicht vor.).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06
    Die darin vorgesehene Verteilung der Rechte und Pflichten von "Geschäftsführer" und "Geschäftsherren" ist auch für das Verhältnis eines für die Verwaltung einspringenden Bürgers zum Hoheitsträger selbst tragfähig und angemessen, so etwa wenn er in besonderen Notlagen Hilfe leistet, solange die Behörde dazu nicht in der Lage ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 -, NJW 1989, 922, 923).
  • VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08

    Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06
    Es sprechen erhebliche Gründe dafür, dass die Beklagte bereits als zuständige Fundbehörde nach § 967 BGB verpflichtet war, die Katze in ihre Obhut zu übernehmen, weil es sich um ein Fundtier, das heißt ein in fremdem Eigentum stehendes Tier handelte und nicht um ein herrenloses Tier (vgl. zu diesem Gesichtspunkt - einen Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bejahend - VG Göttingen,, U. v. 19.05.2010 - 1 A 288/08 -).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06
    Unter diesem Schutzgut wird die "Summe ungeschriebener Normen, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird" verstanden (vgl. BVerfG, B. v. 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, 2069).
  • VG Gießen, 30.05.1994 - 7 E 358/92

    Zum Aufwendungsersatz eines Tierarztes gegen die Gemeinde wegen Behandlung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Gefahr für die öffentliche Ordnung immer schon dann vorliegt, wenn ein verletztes Haustier von seinem Halter nicht mehr wie in § 2 Nr. 1 TierSchG vorgeschrieben versorgt werden kann, weil es sich außerhalb dessen häuslichen Bereichs befindet und der Halter nicht ohne Weiteres ausfindig gemacht werden kann (so offenbar VG Gießen, U. v. 30.05.1994 - 7 E 358/92 -, NVwZ-RR 1995, 144).
  • VG Aachen, 23.01.2017 - 4 K 864/14

    Aufenwendungsersatz; tierärztliche Behandlung; öffentlich-rechtliche GoA;

    vgl. ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2016 - 5 B 1265/15 -, NJW 2016, 3673 = juris, Rn. 14; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, DVBl. 2011, 975 = juris, Rn. 24 f.

    2012, 217 = juris, Rn. 30, 37; nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 8 B 60.12 -, juris, Rn. 5 (allerdings nur zur - verneinten - Frage, ob die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private mit pflichtbefreiender Wirkung ohne Rechtsgrundlage möglich ist); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, DVBl. 2011, 975 = juris, Rn. 18; Verwahrpflicht der Fundbehörde mit Fundanzeige: VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, RdL 2014, 337 = juris, Rn. 31 f.; Verwahrpflicht der Fundbehörde bei bloßem Wille zur Ablieferung: VG Saarland, Urteil vom 24. April 2013 - 5 K 593/12 -, RdL 2013, 239 = juris, Rn. 33.

    vgl. ebenso: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, DVBl. 2011, 975 = Juris, Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 1789/15

    Befugnis der Tierschutzbehörde zur Fortnahme und anderweitigen pfleglichen

    vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. März 2015 - 1 S 570/14 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 4 K 2064/11.Gi -, juris; OVG M.-V., Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, DVBl. 2011, 975.
  • VG Schwerin, 15.06.2017 - 7 A 1900/14

    Aufwendungsersatz für tierschutzgerechte Versorgung einer Fundkatze in

    Zu deren hoheitlichen Pflichten gehört, wenn ihr von Finderseite eine Fundsache zur Ablieferung gemäß § 967 BGB angedient wurde, deren Inbesitznahme sowie Erhaltung und letztverantwortliche Verwahrung für den Empfangsberechtigten; dies gilt gemäß § 90a Satz 3 BGB auch bezogen auf Fundtiere (vgl. die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 30. Januar 2013 - 3 L 93/09 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR - 2013, S. 525 [526 f.], und vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, NordÖR 2011, S. 451 [453]).

    Die Eigentümerbefugnisse sind gemäß § 903 Satz 2 BGB nach Maßgabe der besonderen Vorschriften zum Schutze der Tiere auszuüben, wozu das Verbot der Aussetzung zur Entledigung gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes gehört, welches bereits der Anwendbarkeit des auch eine Besitzaufgabe erfordernden § 959 BGB entgegensteht oder aber einer tatsächlich unternommenen Aufgabe des Eigentums gemäß § 134 BGB die rechtsgeschäftliche Wirkung entzöge (so das OVG M-V im Urteil vom 30. Januar 2013, a. a. O. S. 526, und die Tendenz in den Urteilen des OVG M-V vom 12. Januar 2011, a. a. O., und des VG Gießen vom 16. Februar 2017 - 4 K 3594/16.Gi -, RdL 2017, S. 151 [152]; a. A. etwa Wiegand/Gursky in: Staudinger, BGB, Rdnr. 8 zu § 959 [2017]; offen m. w. Nachw. zum Streitstand VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O.).

    Bei einer derartige Grundsätze nicht heranziehenden Bewertung ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen, die allerdings vor dem Hintergrund, dass verfassungsrechtlich, nämlich mit Art. 20a des Grundgesetzes und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung, staatlichen Stellen der Schutz des Tierwohls überantwortet wurde, von einer Vermutung des Abhandenkommens des Tiers aus menschlichem Besitz ausgeht, das danach für den Empfangsberechtigten im Sinne von § 969 zu verwahren ist, soweit und solange nicht manifeste Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein solcher nicht existiert (so sinngemäß das OVG M-V im Urteil vom 12. Januar 2011, a. a. O. S. 453, zuvor auf S. 452 auch noch mit einer Erörterung des animus revertendi und der potestas revertendi des Tiers bei der Frage seines Abhandenkommens; s. ferner das VG Gießen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 4 K 2064/11.Gi -, juris Rdnr. 21 f.; zust. das VG des Saarlandes im Urteil vom 24. April 2013 - 5 K 593/12 -, RdL 2013, S. 239 [240 f.]).

    Der Finderseite, die einen gesetzlichen Anspruch auf Befreiung von den Finderpflichten hat, kann nicht bis zu dessen etwaiger Durchsetzung im Rechtsschutzwege (so aber Wiegand/Gursky, a. a. O., und Kohler-Gehrig, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 1995, S. 377 [379]) nach Anzeige und Andienen die alleinige Verantwortung für ein Fundtier überantwortet bleiben (so tendenziell auch das OVG M-V im Urteil vom 12. Januar 2011, a. a. O. S. 453, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2012, S. 217 [218], und ausdrücklich das VG Stuttgart im Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O. S. 338, sowie das VG des Saarlandes im Urteil vom 24. April 2013, a. a. O. S. 241; a. A. etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. November 2015 - 5 BV 14.2048 -, juris Rdnr. 25 ff., und das VG Gießen, Urteil vom 16. Februar 2017, a. a. O. S. 153), zumal wenn, wie, auch nach Auffassung der zuständigen Amtstierärztin, im Streitfall, es an den notwendigen Vorkehrungen der Fundbehörde für eine Erfüllung der Verwahrungspflicht fehlt.

  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633

    Tierschutzgebot, Regelvermutung, Aussetzen, Herrenlosigkeit, Tierfund,

    In solchen Zweifelsfällen ist nach Ansicht des Gerichts aber aus Gründen des Tierschutzes im Rahmen einer Regelvermutung zunächst davon auszugehen, dass es sich jeweils um Fundtiere handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 f.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Diese Wertung des Gerichts entspricht im Ergebnis der Erlasslage in verschiedenen Bundesländern (vgl. dazu z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 a.a.O. juris Rn. 25), die vorgibt, dass alle aufgefundenen Tiere zunächst als Fundtiere zu behandeln seien, diese Vermutung - und damit eine Erstattungspflicht für Aufwendungen - aber ende, wenn sich nach vier Wochen noch kein Eigentümer gemeldet habe; denn dann könne angenommen werden, dass das Tier keinen Besitzer (mehr) habe, damit herrenlos sei und nicht mehr in die Zuständigkeit der Kommune falle.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 5 B 1265/15

    Verwahrung einer gefangenen Hauskatze als Fundtier; Annahmepflicht der

    vgl. OVG M.-V., Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 - juris, Rn. 21; VG Gießen, Urteil vom 2. März 2016 - 4 K 84/15.GI -, juris, Rn. 24.
  • VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13

    Fundtier; Ablieferung; Verwahrung

    Denn bei der Auslegung des Begriffs "Fundtier" ist das seit 2002 in Art. 20a GG grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes mit zu berücksichtigen (vgl. ausführlich VG Gießen, U. v. 27.02.2012 - 4 K 2064/11.G I - OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 12.01.2011 - 3 L 272/06 - VG Saarlouis, U. v. 24.04.2013 - 5 k 593/12 -, jeweils juris), welches den Schutz der Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Ordnung durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bezweckt.
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11

    Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere

    Bestehen somit zwar maßgebliche Anhaltspunkte dafür, dass ein aufgefundenes Tier nicht herrenlos ist, kann dies aber nicht mit Sicherheit nicht festgestellt werden, so ist nach Auffassung des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um Fundtier handelt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 - juris - LS; VG Ansbach, Urteil vom 26. September 2011 - AN 10 K 11.00205 - juris; Rdnr. 29; vgl. auch Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar zum Tierschutzgesetz, Einführung Rdnr. 81).

    Zwar wurde der Kläger im Rahmen seiner Geschäftsführung (auch) als Tierschutzverein tätig, jedoch erfüllte er zugleich und vorrangig die Pflichten der Beklagten als Fundbehörde (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, juris Rdnr. 15; VG Göttingen, a.a.O. Rdnr. 24).

  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098

    Aufwendungsersatz für Fundtier

    Auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann, so ist nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Diese Wertung des Gerichts entspricht im Ergebnis der Erlasslage in verschiedenen Bundesländern (vgl. dazu z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 a.a.O. juris Rn. 25), die vorgibt, dass alle aufgefundenen Tiere zunächst als Fundtiere zu behandeln seien, diese Vermutung - und damit eine Erstattungspflicht für Aufwendungen - aber ende, wenn sich nach vier Wochen noch kein Eigentümer gemeldet habe; denn dann könne angenommen werden, dass das Tier keinen Besitzer (mehr) habe, damit herrenlos sei und nicht mehr in die Zuständigkeit der Kommune falle.

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.1737

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

    Mangels einer Ablieferung des Fundtieres bei der Beklagten als Fundbehörde ist daher keine Verwahrpflicht derselben mit der Folge einer Erhaltungspflicht für das Fundtier entstanden (a.A. OVG Lüneburg, U. v. 23.4.2012 - 11 LB 267/11 - juris Rn. 31, 37: Verwahrpflicht ohne Ablieferung; ebenso OVG Greifswald, U. v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 18; VG Gießen, U. v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11 GI - juris Rn. 26, 29).
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1284

    Kein Aufwendungsersatz bei Wahrnehmmung von Verwaltungsaufgaben durch Bürger

    Mangels einer Ablieferung des Fundtieres bei der Beklagten als Fundbehörde ist daher keine Verwahrpflicht derselben mit der Folge einer Erhaltungspflicht für das Fundtier entstanden (a.A. OVG Lüneburg, U. v. 23.4.2012 - 11 LB 267/11 - juris Rn. 31, 37: Verwahrpflicht ohne Ablieferung; ebenso OVG Greifswald, U. v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 18; VG Gießen, U. v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11 GI - juris Rn. 26, 29).
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1409

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

  • VGH Hessen, 17.05.2017 - 8 A 1064/14

    Kein Aufwendungsersatzanspruch für Behandlung herrenloser Katzen

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.1846

    Aufwendungsersatz für Kosten einer Tierklinik nach Behandlung einer Fundkatze

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 593/12

    Kostenübernahme für die Behandlung eines Fundtieres

  • VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 11.00205

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Fundtier; Aufwendungsersatz;

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.2048

    Katzenjammer - Kein Aufwendungsersatz für Tierarztkosten einer Fundkatze mangels

  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1851

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

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