Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.07.1961

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,164
BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60 (https://dejure.org/1961,164)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1961 - V C 45.60 (https://dejure.org/1961,164)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1961 - V C 45.60 (https://dejure.org/1961,164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgeltungsgesetz § 3 Abs. 1 Nr. 1, §§ 4, 12

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 247
  • MDR 1962, 154
  • DVBl 1961, 827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 148.59

    Haftungsausschluss bei Maßnahmen zum Zwecke der Beseitigung von Kriegspotential -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
    Deshalb fällt beispielsweise - wie der Senat entschieden hat (vgl. Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 148.59 - [MDR 1961, 257 = NJW 1961, 1035]) - auch die fehlsame Durchführung einer hoheitlichen Maßnahme der Besatzungsmacht unter § 4 AbgG, wenn und soweit dessen Voraussetzungen im übrigen vorliegen.
  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
    Sonst ist § 3 AbgG nicht weit, sondern in dem Sinne auszulegen, daß nur solche Eingriffe erfaßt werden, die durch nachweisbare hoheitliche Einzelmaßnahmen der zuständigen Stellen gedeckt sind (Urteil vom 2. Dezember 1959 [BVerwGE 10, 29]).
  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
    Sie hat ihr Vorbild im AHK-Gesetz Nr. 47. Die Beweislastverteilung muß daher nach anderen Gesichtspunkten ermittelt werden, nämlich nach dem in der Entscheidung vom 4. Mai 1956 (BVerwGE 3, 267 [273]) erwähnten Gesichtspunkt: Wer sich auf eine Ausnahmevorschrift beruft, der hat die Beweislast für das Vorliegen ihrer Voraussetzungen.
  • BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
    Zwar mag das Berufungsgericht insofern von der Ansicht des Senats abweichen, als es meint, die Materialien seien nicht ordnungsgemäß zur Nutzung in Anspruch genommen werden (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960, 608]).
  • BVerwG, 29.06.1959 - V C 386.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
    Eine weite Auslegung des § 3 AbgG kommt - wie der Senat bereits entschieden hat - nur insoweit in Betracht, als die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AbgG genannten Schäden als Schadenskategorien zu verstehen sind und es für ihre Abgrenzung von anderen Schäden nicht auf das Merkmal der Rechtmäßigkeit ankommt (Urteil vom 29. Juni 1959 [BVerwGE 9, 63]).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg JuS 1977, 23, 27) , die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl BVerfG aaO; BGH LM Nr. 56 zu § 3 UWG = NJW 1962, 2149; BGH LM Nr. 92 zu § 48 Abs. 2 EheG = NJW 1968, 1825; BGH NJW 1971, 241, 242 f; BGHZ 72, 132, 136) und die Zurechenbarkeit der Ungewissheit bzw Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwGE 44, 265, 271; 55, 288, 297) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 10 KR 52/07

    Kein Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwG 4. Mai 1956 - V C 172.55, BVerwGE 3, 267, 273; BVerwG 17.05.1961 - V C 45.60, BVerwGE 12, 247, 250; Berg, JuS 1977, 23, 27), die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH 27.06.1978 - VI ZR 183/76, BGHZ 72, 132, 136) und der Zurechenbarkeit der Ungewissheit bzw. Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwG 16. Januar 1974 - VIII C 117.72, BVerwGE 44, 265, 271; BVerwG 30. März 1978 - V C 20.76, BVerwGE 55, 288, 297).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg, JuS 1977, 23, 27), die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aaO; BGH LM Nr. 56 zu § 3 Ges.

    Denn nicht nach der Klageart, sondern nach dem Regelungsgefüge der für den Rechtsstreit maßgebenden Norm bestimmt sich die Beweislastverteilung (vgl BSGE 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BVerwGE 12, 247, 249).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1104
BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60 (https://dejure.org/1961,1104)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1961 - VIII B 48.60 (https://dejure.org/1961,1104)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1961 - VIII B 48.60 (https://dejure.org/1961,1104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwerfen der Rechtsmittschrift am letzten Tag der Frist in das Postfschließfach des Gerichts als rechtzeiges Einlegen des Rechtsmittels - Voraussetzungen für die Vergütung eines mit dem Hauptamt verbundenen Nebenamtes eines Beamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 160/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Januar 1955 - IV ZR 160/54 - (Lindenmeyer-Möhring Nr. 2 zu § 130 BGB) entschieden, daß, wenn ein durch die Post befördertes Schriftstück in ein Postschließfach des Empfängers einsortiert wird, eine in dem Schriftstück enthaltene Erklärung dem Empfänger am Tage der Einsortierung zugegangen ist, sofern nach der Verkehrsauffassung mit der Abholung des Schriftstücks an diesem Tage zu rechnen ist.
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60
    In seinem Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, den Revisionskläger treffe kein Verschulden, wenn der zuständige Postbote versucht habe, den Brief mit dem Revisionsschriftsatz am letzten Tage der Revisionsfrist spät nachmittags oder abends auszutragen, er den Brief aber nicht abliefern konnte, weil die Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts bereits geschlossen, ein Spätdienst der Geschäftsstelle nicht eingerichtet und ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden war.
  • BVerwG, 09.03.1960 - VIII B 18.60

    Vorliegen von Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei einer nicht erfolgten

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60
    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 -, JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252, entschieden, es liege kein Verschulden vor, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt werde aus dem Grunde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Sonnabend nicht zugestellt werden kann.
  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60
    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 -, JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252, entschieden, es liege kein Verschulden vor, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt werde aus dem Grunde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Sonnabend nicht zugestellt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2001 - 19 A 4216/99

    Dreitagesfiktion bei Einlegung ins Postfach

    So BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1961 - VIII B 48.60 -, DVBl. 1961, 827 (827), und Urteil vom 11. Mai 1960 - V C 320.85 -, NJW 1960, 1587; BFH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III R 37/97 -, a.a.O., m. w. N.; BSG, Urteil vom 2. September 1977 - 12 R Ar 46/76 -, MDR 1978, 83; Hess. VGH, Urteil vom 11. Januar 1968 - V OE 123.67 -, NJW 1968, 1979 (1980); Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., 2000, § 70 Rdnr. 4; Eyermann/Fröhler, VwGO, 10. Aufl., 1998, § 70 Rdnr. 6; Knack/Hennecke, a.a.O., § 41 Anm. 5.2.1; offen gelassen: BAG, Urteil vom 24. Oktober 1985 - 2 AZR 521/84 -, NJW 1986, 1373 (1374); unklar: BFH, Beschluss vom 12. August 1998 - 4 B 145/97 -.
  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63

    Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das

    Ein Rechtsmittel ist rechtzeitig eingelegt, wenn die Rechtsmittelschrift am letzten Tage der Frist in das Postfach des Gerichts bzw. der Behörde gelegt wird, selbst dann, wenn das Postfach erst an einem folgenden Tage geleert wird (Bestätigung von BVerwG VIII B 48.60).

    Entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 48.60 - komme es für den rechtzeitigen Zugang der Beschwerdeschrift nicht darauf an, daß die Rechtsmittelschrift bis 24 Uhr in das Postfach der zuständigen Behörde gelangt sei, sondern allein darauf, daß die Behörde tatsächlich Kenntnis nehmen konnte und daß ihr diese Kenntnisnahme auch zuzumuten war.

    Denn wie der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 48.60 - (DVBl. 1961 S. 827) bereits ausgesprochen hat, ist das Rechtsmittel rechtzeitig eingelegt, wenn die Rechtsmittelschrift am letzten Tage der Frist in das Postfach eines Gerichts gelegt, das Postfach aber erst am nächsten Tage geleert wird.

  • BVerwG, 14.06.1963 - IV B 82.63

    Rechtsmittel

    Letztes wird augenscheinlich in dem Beschluß des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 48.60 - (DVBl. 1961, 827) für erforderlich gehalten.
  • BDH, 22.04.1964 - II DV 7/63

    Rechtsmittel

    Von ganz entscheidender Bedeutung hierfür ist, ob die Postsendung ohne das Bestehen der Abholvereinbarung im Wege der normalen Postzustellung dem Empfänger rechtzeitig zugegangen wäre, denn die Einrichtung der Abholung der Sendung kann nicht die Folge haben, daß der Absender schlechter gestellt wird als bei der regelmäßigen Zustellung durch die Post (PrOVG 36, 360, 362; 44, 453; RGSt 44, 350; RGZ 142, 402, 408; BVerwG 10, 293 = DÖV 1960, 880; BVerwG in DVBl 1961, 827, und NJW 1964, 788 = DVBl 1964, 283).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht