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   BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81   

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BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81 (https://dejure.org/1984,781)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1984 - 4 C 54.81 (https://dejure.org/1984,781)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 4 C 54.81 (https://dejure.org/1984,781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorzeitiger Bebauungsplan - Allgemeinwohl - Zwingende Gründe - Städtebauliche Erfordernisse - Einzelfall - Beurteilung - Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 745
  • DVBl 1985, 795
  • DÖV 1986, 299
  • BauR 1985, 282
  • ZfBR 1985, 87
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81
    Dieser Rechtsgedanke ist in § 8 Abs. 4 BBauG 1979, wonach ein vorzeitiger Bebauungsplan nicht "der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets entgegenstehen" darf, ausdrücklich normiert (zu den nur geringen Unterschieden zwischen den "zwingenden Gründen" im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960 und den "dringenden Gründen" im Sinne des § 8 Abs. 4 BBauG 1979 vgl. den Beschluß des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 4 N 1.81 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 2 ).

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber in der Überleitungsvorschrift nicht von einer "entsprechenden" oder "sinngemäßen" Anwendung des § 155 b BBauG 1979 auf die früher anders lautende und innerhalb des § 8 des Bundesbaugesetzes anders eingeordnete Vorschrift über den vorzeitigen Bebauungsplan gesprochen hat, kann jedoch nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe die alten fehlerhaft vorzeitig aufgestellten Bebauungspläne nicht "heilen" wollen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 4 N 1.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81
    Das Gesetz will aber auch verhindern, daß durch das Abwarten auf das Wirksamwerden eines in Vorbereitung befindlichen Flächennutzungsplans Nachteile für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde entstehen (Beschluß des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1).

    Der Senat hat deshalb als zwingenden Grund für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans z.B. die Gefahr ausreichen lassen, daß möglicherweise die Chance verpaßt wird, eine sich bietende städtebauliche Lösung zu verwirklichen (vgl. Beschluß vom 6. November 1968 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81
    Zweitens muß die Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation so offenkundig sein, daß ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht schutzwürdig ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81
    (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 74.72 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 2).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung der Stichstraße bezieht, haben sich nämlich nicht dergestalt verändert, daß der gegenwärtige Zustand es auf unabsehbare Zeit ausschließen würde, diese Festsetzung zu verwirklichen, und damit einem in die Fortgeltung dieser Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit zu nehmen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - [BVerwGE 54, 5], Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - [ZfBR 1985, 87 {89}]).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Im übrigen spricht allerdings - entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde - Überwiegendes dafür, daß auch der Begriff des "Verkennens" nicht voraussetzt, daß sich die Gemeinde ausdrücklich und im einzelnen mit den Anforderungen des § 13 BauGB auseinandergesetzt hat (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 7 - DVBl 1985, 795, zum Begriff des "nicht richtig beurteilen" in § 155 b BBauG).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13

    Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von

    Je sicherer aber vorhergesagt werden kann, dass die mit einem vorzeitigen Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Maßnahmen mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für das ganze Gemeindegebiet vereinbar sind, um so geringere Anforderungen sind insoweit an die dringenden Gründe als besondere Rechtfertigung für die Vorzeitigkeit des Bebauungsplans - über die Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hinaus - zu stellen (vgl. BVerwG Urt. v. 14.12.1984 - 4 C 54.81 -, BauR 1985, 282).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99

    Normenkontrolle eines Regionalplans

    Die Frage nach dem Vorliegen wichtiger Gründe ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerwG zu § 8 Abs. 4 BauGB (Urt. v. 14.12.1984 - 4 C 54.81 - NVwZ 1985, 745) nach den konkreten regionalplanerischen Erfordernissen des Einzelfalls zu beurteilen.
  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

    Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 BBauG 1979 erfüllt, so fehlt es auch dann an einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG/BauGB, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan aus einem unerkannt nichtigen Flächennutzungsplan entwickelt hat und deshalb überhaupt nicht beabsichtigte, in Anwendung des § 8 Abs. 4 BBauG zu planen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1976, a.a.O.; Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - BRS 42 Nr. 17).
  • OLG Hamm, 11.03.1994 - 12 U 9/93

    Voreilige Tragwerksplanung: Kein Honorar!

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  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 9.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Sie setzt nicht voraus, daß die Gemeinde ausdrücklich Überlegungen über das Vorliegen der Anforderungen an den vorzeitigen Bebauungsplan angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - DVBl 1985, 795 = Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 7 = NVwZ 1985, 745).
  • VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 355/10

    Rechtswidrigkeit eines vorzeitigen Bebauungsplans wegen Planfehlern

    Darauf, ob sie diese Gründe verschuldet hat, kommt es nicht an (BVerwG, U. v. 14.12.1984, 4 C 54.81, NVwZ 1985, 745).
  • VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10

    Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zwecks Errichtung

    Je sicherer dagegen vorhergesagt werden kann, dass die mit einem vorzeitigen Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Maßnahmen mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für das ganze Gemeindegebiet vereinbar sind, um so geringere Anforderungen sind im Einzelfall an die "zwingenden" oder "dringenden" Gründe als besondere Rechtfertigung für die Vorzeitigkeit des Bebauungsplans - über die "Erforderlichkeit" gemäß § 2 Abs. 1 BBauG 1960 hinaus - zu stellen (BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 4 C 54/81 - BRS 42 Nr. 17).
  • VGH Hessen, 27.08.1992 - 3 N 109/87

    Normenkontrollantrag über die Gültigkeit eines vorzeitigen Bebauungsplanes, der

    Dringende Gründe im Sinne des § 8 Abs. 4 BBauG stellen eine Konkretisierung des städtebaulichen Erfordernisses (§ 1 Abs. 3 BBauG) für den Bebauungsplan in den Fällen dar, in denen ein beschlossenes planerisches Gesamtkonzept für das Gemeindegebiet in Gestalt des Flächennutzungsplans noch nicht existiert und dessen Aufstellung nicht abgewartet werden kann (BVerwG, Urteil vom 14.12.1984, DVBl. 1985, 795 (796); Gaentzsch, Berl.
  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 N 129/93

    Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes;

  • VG Schleswig, 25.09.2014 - 8 A 55/13

    Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12

    Bauvorbescheid für Einfamilienhaus

  • VGH Hessen, 28.01.1993 - 4 N 1587/85

    Vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplans

  • OVG Saarland, 23.10.1987 - 2 R 350/85

    Rechtmäßigkeit einer baubehördlichen Abbruchsanordnung ; Abriss eines illegal

  • BVerwG, 11.03.1985 - 4 B 23.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigungsbedürftigkeit

  • VG Augsburg, 30.06.2010 - Au 6 K 10.389

    Auswirkungen des Berücksichtigungsbeschlusses eines Landtagsausschusses auf das

  • BVerwG, 12.08.1985 - 4 B 115.85

    Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für eine Befreiung von

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