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   BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94   

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BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen Prüfung - Anforderungen an den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum und an eine diesbezügliche gerichtliche Kontrolle - Vorliegen einer Ausnahme von der Pflicht zur Aussetzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Berechnungsmodus der Bestehensnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 977
  • NVwZ 1995, 602 (Ls.)
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings (vgl.Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die von dem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfGE a.a.O. S. 55).

    Es kann offenbleiben, ob die Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der behaupteten Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.

    Dies hat allerdings, wie in demUrteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - weiterhin ausführlich begründet worden ist (a.a.O. S. 146 a.E.), nur auf Antrag des Prüflings zu geschehen.

  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Zwar ist mit der genannten Rechtsprechung entschieden worden, daß in der Übergangszeit "regelmäßig" das gerichtliche Verfahren auf Antrag des Prüflings gemäß § 94 VwGO auszusetzen ist (Urteil des Senatsvom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -).

    Dies darf es nach dem schon genannten Urteil des Senatsvom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - dann, "wenn sich die Aussetzung als bloße Formalität darstellt, die auf das Ergebnis der Prüferbewertung keinerlei Einfluß haben kann".

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).

    Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, daß dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerfGE 80, 1, 35).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Nicht nur die allgemeine Frage nach den Grenzen des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums, sondern auch diejenige nach der richterlichen Kontrolle der Gewichtung von Teilleistungen durch den Prüfer ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ) und die ihr folgende Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) inzwischen geklärt.
  • BVerwG, 11.08.1980 - 7 CB 81.79

    Verstoß gegen Grundrechte bei Beschränkung der Zulassung zur mündlichen Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249; vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 11.05.1983 - 7 B 85.82

    Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 der Verordnung der baden-württembergischen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249; vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Nicht nur die allgemeine Frage nach den Grenzen des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums, sondern auch diejenige nach der richterlichen Kontrolle der Gewichtung von Teilleistungen durch den Prüfer ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ) und die ihr folgende Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) inzwischen geklärt.
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Der Senat hat in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit in früheren Entscheidungen allgemein angenommen, dass insoweit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet sei, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.; Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16., vgl. bereits Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Wie der Senat bereits früher entschieden hat, genügen solche Regeln den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur, wenn die Teilprüfung, deren Nichtbestehen zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, schon für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage bietet (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 62 f. und vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 46 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 174/84 - BVerfGE 80, 1 ).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Bei einem so hohen Anteil von im Ganzen nicht mehr brauchbaren Leistungen liegt unabhängig von der konkreten Grenzziehung im Einzelfall bei einer einzelnen Prüfungsleistung keine ungeeignete, unnötige oder unzumutbare Schranke vor (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338; Beschluss vom 9. Juni 1995, a.a.O., unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, S. 1 ; vgl. auch Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 80.94   

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https://dejure.org/1994,3740
BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 80.94 (https://dejure.org/1994,3740)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1994 - 6 B 80.94 (https://dejure.org/1994,3740)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1994 - 6 B 80.94 (https://dejure.org/1994,3740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsregelung von einer Meisterprüfung in Meisterprüfungsordnung

  • rechtsportal.de

    HandwO §§ 50, 91 Abs. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Verbindliche Rücktrittsregelung durch Meisterprüfungsordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 197
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    (2) Auch Satzungsvorschriften weisen den von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Rechtssatzcharakter auf (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62, 308/64 - BVerfGE 33, 125 ; BVerwG, Beschluss vom 22. November 1994 - BVerwG 6 B 80.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 341).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.1995 - 6 NB 1.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3902
BVerwG, 03.01.1995 - 6 NB 1.93 (https://dejure.org/1995,3902)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1995 - 6 NB 1.93 (https://dejure.org/1995,3902)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - 6 NB 1.93 (https://dejure.org/1995,3902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kapazitätsberechnung - Zulassungsbeschränkungen für Studienbewerber - Normenkontrollentscheidung - Hochschullehrer - Fachhochschullehrer - Lehrverpflichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 311
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5481
VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90 (https://dejure.org/1994,5481)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.10.1994 - 6 UE 2077/90 (https://dejure.org/1994,5481)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 6 UE 2077/90 (https://dejure.org/1994,5481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG
    Zweite juristische Staatsprüfung: Abschlußnote - Berücksichtigung der Leistungen im Vorbereitungsdienst; Anhebung der Prüfungsnote - erneute Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 233 (Ls.)
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Der Senat ist sachverständig genug zu beurteilen, ob die durch die Prüfer vorgenommenen Bewertungen rechtsfehlerhaft sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Nr. 414, S. 272 ff., 276).

    Insbesondere ist sie nicht unter Verletzung des bei berufsbezogenen Prüfungen aus Art. 12 Abs."des Grundgesetzes - GG - folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsatzes vorgenommen worden, daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff., 53 ff NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 275, und vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz a.a.O. Nr. 320; Hess. VGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 6 UE 1211/91 -, ESVGH 43, 171 f., und vom 18. August 1994 - 6 UE 848/93 -).

    Eine Neubewertung durch neue Prüfer bzw. einen neuen Prüfungsausschuß hält es für geboten, wenn sich die ursprünglichen Prüfer bereits dahin festgelegt haben, daß eine Änderung der Note nicht in Betracht komme (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Nr. 414).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Auch nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (NJW 1991, 2005, 2008 linke Spalte) beziehe sich der Bewertungsspielraum der Prüfer weiterhin unter anderem darauf, ob eine bestimmte Meinung falsch und unvollständig begründet und angewendet worden sei, wie also die Qualität der Argumentation zu beurteilen sei.

    Insbesondere ist sie nicht unter Verletzung des bei berufsbezogenen Prüfungen aus Art. 12 Abs."des Grundgesetzes - GG - folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsatzes vorgenommen worden, daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff., 53 ff NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 275, und vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz a.a.O. Nr. 320; Hess. VGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 6 UE 1211/91 -, ESVGH 43, 171 f., und vom 18. August 1994 - 6 UE 848/93 -).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Den Gerichten bleibt hier im allgemeinen nur noch die Kontrolle, ob die Entscheidung so aus dem Rahmen fällt, daß sie Fachkundigen unhaltbar erscheint (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84, 138/87 -, BVerfGE 84, 59 ff., 79/80).
  • VGH Hessen, 20.11.1990 - 2 UE 3720/87

    Anhebung der Note im 2. juristischen Staatsexamen - Berücksichtigung der

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Der früher für zweite juristische Staatsprüfungen zuständige zweite Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - 2 UE 3720/87 - (DVBl. 1991, 771) daraus zu Recht den Schlug gezogen, daß die Leistungen im Vorbereitungsdienst zwingend zu berücksichtigen seien (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1988 - 10 A 31/88 - DVBl. 1989, 112 f.; OVG Münster, Urteil vom 23. Oktober 1986 - 22 A 918/85 - OVGE 39, 36 ff., 38).
  • VGH Hessen, 25.02.1993 - 6 UE 1211/91

    Anwendung der für berufsbezogene Prüfungen geltenden Grundsätze auch auf nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Insbesondere ist sie nicht unter Verletzung des bei berufsbezogenen Prüfungen aus Art. 12 Abs."des Grundgesetzes - GG - folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsatzes vorgenommen worden, daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff., 53 ff NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 275, und vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz a.a.O. Nr. 320; Hess. VGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 6 UE 1211/91 -, ESVGH 43, 171 f., und vom 18. August 1994 - 6 UE 848/93 -).
  • BVerwG, 10.06.1983 - 7 B 48.82
    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, der Rechtsstaatsgrundsatz verbiete es nicht, daß bei schriftlichen Prüfungsarbeiten nachfolgende Prüfer von der Bewertung des vorangegangenen Kenntnis erhalten und sich dieser Bewertung mit kurzem Vermerk ("einverstanden") anschließen (BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1983 - 7 B 48.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 175; vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, Prüfungsrecht, 3. Auflage, 1994, Rdnrn. 271 und 272).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Insbesondere ist sie nicht unter Verletzung des bei berufsbezogenen Prüfungen aus Art. 12 Abs."des Grundgesetzes - GG - folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsatzes vorgenommen worden, daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff., 53 ff NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 275, und vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz a.a.O. Nr. 320; Hess. VGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 6 UE 1211/91 -, ESVGH 43, 171 f., und vom 18. August 1994 - 6 UE 848/93 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.09.1988 - 10 A 31/88
    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Der früher für zweite juristische Staatsprüfungen zuständige zweite Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - 2 UE 3720/87 - (DVBl. 1991, 771) daraus zu Recht den Schlug gezogen, daß die Leistungen im Vorbereitungsdienst zwingend zu berücksichtigen seien (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1988 - 10 A 31/88 - DVBl. 1989, 112 f.; OVG Münster, Urteil vom 23. Oktober 1986 - 22 A 918/85 - OVGE 39, 36 ff., 38).
  • VGH Hessen, 05.07.1990 - 6 UE 2275/89

    Auswahl von Prüfungsaufgaben durch den Präsidenten des Justizprüfungsamtes

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Da der damalige Präsident des Justizprüfungsamts am Tag der Zuteilung (11. Oktober 1985) wegen der Teilnahme an einem Kongreß ortsabwesend war, war es nicht zu beanstanden, daß sein allgemeiner Vertreter die Hausarbeit zuteilte (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 5. Juli 1990 - 6 UE 2275/89 NVwZ-RR 1991, 246, - 6 UE 1508/88 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - 22 A 918/85
    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 6 UE 2077/90
    Der früher für zweite juristische Staatsprüfungen zuständige zweite Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - 2 UE 3720/87 - (DVBl. 1991, 771) daraus zu Recht den Schlug gezogen, daß die Leistungen im Vorbereitungsdienst zwingend zu berücksichtigen seien (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1988 - 10 A 31/88 - DVBl. 1989, 112 f.; OVG Münster, Urteil vom 23. Oktober 1986 - 22 A 918/85 - OVGE 39, 36 ff., 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 1 A 1707/11

    Versetzung eines Amtsrats in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (hier: aus

    Zu welchen weiteren Überlegungen sodann die gemeinsame Erörterung geführt hätte, lässt sich nicht feststellen, weil sich (vergleichbar etwa der Situation von mündlichen Prüfungsgesprächen), zur Erheblichkeit von Verfahrensfehlern bei unvollständig informierten oder fehlerhaft besetzten Prüfungsgremien siehe Hess. VGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 6 UE 2077/90 -, juris, Rn. 83 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16. März 1993 - 9 S 72/91 -, GewArch 1994, 289 = juris, Rn. 19, und vom 16. Januar 1990 - 9 S 3071/88 -, GewArch 1990, 134 = juris, Rn. 37; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 7 K 3292/01 -, juris, Rn. 20; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 492, 685, der Inhalt des Dialogs nicht hypothetisch ermitteln lässt.
  • VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und

    Den Bedenken, dass einzelne Prüfer bei der mündlichen Beratung im Prüfergremium bessere Möglichkeiten hätten, ihre Erwägungen in die Entscheidung des Prüfungsausschusses einfließen zu lassen, als dies bei einer Abstimmung im Umlaufverfahren der Fall sei (so VGH Kassel, Urt. v. 13.10.1994, 6 UE 2077/90, DVBl 1995, 436 , juris Rn. 85), kann dabei dadurch Rechnung getragen werden, dass die Durchführung eines Umlaufverfahrens auf den Fall beschränkt wird, in dem sich die Prüfer auf eine einheitliche Haltung einigen können (OVG Schleswig, Urt. v. 8.10.1993, 3 L 47/93, DÖV 1994, 394, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2011 - 14 A 2302/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gewichtung der Leistungen in der

    Anders als in den Fällen, in denen das Prüfungsamt dem Prüfungsausschuss die für seine Entscheidung über die Abweichung vom rechnerisch ermittelten Wert für die Gesamtnote relevanten personenbezogenen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt hat, vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 13.10.1994 6 UE 2077/90 -, juris, Rdn. 80 ff., spricht Einiges dafür, dass ein Prüfling sich auf die fehlende Berücksichtigung eines aus seiner Sicht für die Entscheidung gemäß § 56 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 4 JAG NRW relevanten Gesichtspunktes dann nicht mehr berufen kann, wenn er den Gesichtspunkt vorwerfbar unter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten weder vor oder in der mündlichen Prüfung noch in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der mündlichen Prüfung, sondern erst Monate danach geltend macht.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.10.1994 - 1 UE 1042/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6972
VGH Hessen, 12.10.1994 - 1 UE 1042/92 (https://dejure.org/1994,6972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.10.1994 - 1 UE 1042/92 (https://dejure.org/1994,6972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 1 UE 1042/92 (https://dejure.org/1994,6972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 62 SchulVwG HE, § 53 Abs 1 S 1 SchulVwG HE, § 52 SchulVwG HE
    Mindestinhalt der Zeugnisse der Klasse 2 der Grundschule - verbalisierte Beurteilung

  • Wolters Kluwer

    Grundschulen - Leistungsbewertung in Zeugnissen der Klasse 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 233 (Ls.)
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1994 - 1 UE 1042/92
    Der aus Art. 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG folgende, als solcher unumstrittene Informations- bzw. Auskunftsanspruch der Eltern und Schüler bezieht sich vor allem auf Informationen über die Leistungen und Lernfortschritte sowie das leistungsbezogene Verhalten des Kindes in der Schule (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Februar 1982, BVerfGE 59, 360; BVerwG, Beschluß vom 29. Mai 1981, NJW 1982, 250 = DÖV 1981, 680; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Auflage 1983, Rdnr. 377).

    Innerhalb dieses Rahmens bewegt es sich jedenfalls, daß in den Grundschulklassen 1 und 2 auf die Bewertung der Leistungen des einzelnen Schülers nach Noten verzichtet und dem Informationsanspruch durch eine verbalisierte, textliche Aussage zum Lernfortschritt in den einzelnen Lernbereichen Rechnung getragen wird ("Zeugnis ohne Noten"; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1982 a.a.O.; Niehues a.a.O. Rdnr. 379 m.w.N. betreffend das soziale Verhalten, sogenannte Führungsnoten).

  • BVerwG, 29.05.1981 - 7 B 170.80

    Staatlicher Erziehungsauftrag - Erziehung zum Sozialverhalten - Unterschiedliche

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1994 - 1 UE 1042/92
    Der aus Art. 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG folgende, als solcher unumstrittene Informations- bzw. Auskunftsanspruch der Eltern und Schüler bezieht sich vor allem auf Informationen über die Leistungen und Lernfortschritte sowie das leistungsbezogene Verhalten des Kindes in der Schule (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Februar 1982, BVerfGE 59, 360; BVerwG, Beschluß vom 29. Mai 1981, NJW 1982, 250 = DÖV 1981, 680; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Auflage 1983, Rdnr. 377).
  • BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 113.78

    Auskunftsanspruch - Erteilung eines Notenspiegels - Klassenarbeit

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1994 - 1 UE 1042/92
    Einigkeit besteht weiter darüber, daß es der Gestaltungsfreiheit des Gesetz- oder Verordnungsgebers unterliegt, in welcher Weise die Schule ihrer Informationspflicht im einzelnen nachkommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1978, DÖV 1978, 845; Niehues a.a.O.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.11.1994 - 7 B 93.1868   

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https://dejure.org/1994,9425
VGH Bayern, 23.11.1994 - 7 B 93.1868 (https://dejure.org/1994,9425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.1994 - 7 B 93.1868 (https://dejure.org/1994,9425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 1994 - 7 B 93.1868 (https://dejure.org/1994,9425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 399 (Ls.)
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 06.02.1998 - 7 CE 97.3209

    Berufung als Professor

    Eine nachträgliche Rechtfertigung der Entscheidung durch der Hochschulverwaltung kann diese Begründung nicht ersetzen (vgl. zur Habilitation: BayVGH vom 23.11.1994 7 B 93.1868, Leitsätze in DVBl 1995, 436 und BayVBl 1995, 632).
  • VG Köln, 21.01.2008 - 6 L 1709/07
    a.A.: die vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Bayerischen VGH sowie des VG München, nämlich BayVGH, Beschluss vom 06.02.1998 - 7 CE 97.3209 - sowie Beschluss vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 - betreffend die Ausgangsentscheidung des VG München, Beschluss vom 08.07.2002 - M 3 E 02.1027 - in diesem Sinne wohl auch Bay VGH, Urteil vom 23.11.1994 - 7 B 93.1868 - DVBl. 1995, 436, wonach die negative Entscheidung des Senats dem Habilitierten durch den Leiter der Hochschule unter Darlegung der für die Kollegialorgane maßgeblichen Gründe mitzuteilen sei; im gleichen Sinne wohl OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 - NVwZ-RR 1996, 266 sowie vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 - NVwZ-RR 1996, 660; ebenso in diesem Sinne Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 44 a Rdnr. 9 unter Bezugnahme (Fn. 38) auf den BayVGH, Beschluss vom 16.12.1998; ferner Detmer, WissR 1995, 1, 21 unter Hinweis auf eine Zweiteilung des hochschulrechtlichen Besetzungsverfahrens.
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