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   BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95   

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BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95 (https://dejure.org/1996,48)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 (https://dejure.org/1996,48)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 9 C 171.95 (https://dejure.org/1996,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Seperatismus - Verfolgungsgefahr - Verfolgungskriterien - Regionale Gruppenverfolgung - Inländische Fluchtalternative

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 16a
    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer regionalen Gruppenverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 134
  • NVwZ 1996, 1113
  • DVBl 1996, 1259
  • DVBl 1996, 1260
 
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Wird zitiert von ... (271)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Der erkennende Senat hat dies maßgeblich damit begründet, daß auch dem nicht mit dem Trauma einer Vorverfolgung subjektiv belasteten Asylsuchenden der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab dann zugute kommen soll, wenn für ihn objektiv die Gefahr erstmaliger Verfolgung bei einer Rückkehr in den Heimatstaat besteht, der sich - durch das Betreiben einer regionalen Gruppenverfolgung - nachträglich als Verfolgerstaat erwiesen hat (zur Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Gründen für die Vorverfolgtenbegünstigung vgl. auch schon BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwGE 79, 79 (83 f.) [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] sowie Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBl 1994, 524).

    Richtet sich die politische Verfolgung gegen Gruppen von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale wie etwa Rasse, Religion oder politische Überzeugung verbunden sind, so ist in aller Regel davon auszugehen, daß sich diese Verfolgung gegen jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe richtet (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - BVerfGE 54, 341 (358 f.); BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwGE 79, 79 (81) [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16 a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 - BVerfGE 83, 216 (231); vgl. zuletzt auch BVerwGE 96, 200 m. w. N.).

    Sieht der Verfolger von individuellen Momenten gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher und damit grundsätzlich allen Gruppenmitgliedern gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, daß jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muß (BVerfGE 83, 216 (231 f.)).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315 (345 f.)) bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 160 und 162; Beschlüsse vom 24. April 1995 - BVerwG 9 B 146.95 - und vom 24. Juli 1995 - BVerwG 9 B 147.95 -).

    Diesem Phänomen eines mehrgesichtigen Staates kann es entsprechen, daß er zur Abwehr einer separatistischen Bewegung in einem Landesteil Mittel einsetzt, die als politische Verfolgung zu qualifizieren sind, in anderen Landesteilen, in denen solche Bestrebungen fehlen, derartige Mittel jedoch nicht anwendet (vgl. BVerfGE 80, 315 (342)).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Bereits in seinem Urteil vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - (dieses ist Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 9 C 170.95) sei der Senat im Gegensatz zu anderen Oberverwaltungsgerichten zu dem Ergebnis gekommen, daß türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit, die aus den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei stammten und dort bis vor einiger Zeit gelebt hätten oder nach dem 21. März 1992 unmittelbar aus den Notstandsprovinzen geflohen seien, in den übrigen Landesteilen der Türkei keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung stehe.

    Das hat der Senat mit dem gleichzeitig ergehenden Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 170.95 (vorstehend Nr. 16) entschieden; wegen der Begründung im einzelnen wird hierauf Bezug genommen.

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Daher sind grundsätzlich bei der Abgrenzung einer kollektiv gefährdeten Gruppe alle Personen einzubeziehen, gegen die der Verfolgerstaat - objektiv gesehen - seine Verfolgung betreibt oder voraussichtlich betreiben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 C 294.94 - NVwZ-RR 1996, 57 [BVerwG 20.06.1995 - 9 C 294/94] = InfAuslR 1995, 422).
  • BVerwG, 24.07.1995 - 9 B 147.95

    Vorbringen asylerheblicher Merkmale durch einen Asylbewerber - Zumutbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315 (345 f.)) bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 160 und 162; Beschlüsse vom 24. April 1995 - BVerwG 9 B 146.95 - und vom 24. Juli 1995 - BVerwG 9 B 147.95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.1995 - 4 L 262/94

    Kurde; Türkei; Inländische Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Der Senat versteht die Ausführungen des Berufungsgerichts dahin, daß es zugunsten der Kläger den objektiven Nachfluchttatbestand einer regionalen - auf die Notstandsprovinzen beschränkten - Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei angenommen hat; in diesem Sinne deutlicher das in der Berufungsentscheidung in anderem Zusammenhang zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 4 L 262/94 -.
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Dabei kann das Gericht den Rahmen der Gruppenbildung nach seiner tatsachengestützten Einschätzung enger ziehen mit der Folge, daß im Einzelfall die Nähe zu der verfolgungsbedrohten Gruppe die Regelvermutung eigener Verfolgung noch nicht begründet, sondern weitere Indizien für eine individuelle Betroffenheit hinzutreten müssen; zu berücksichtigen ist hierbei namentlich auch der fließende Übergang zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und eher anlaßunabhängiger Kollektivverfolgung (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315 (345 f.)) bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 160 und 162; Beschlüsse vom 24. April 1995 - BVerwG 9 B 146.95 - und vom 24. Juli 1995 - BVerwG 9 B 147.95 -).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315 (345 f.)) bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 160 und 162; Beschlüsse vom 24. April 1995 - BVerwG 9 B 146.95 - und vom 24. Juli 1995 - BVerwG 9 B 147.95 -).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 12 UE 2496/94

    Türkei: zur Verfolgung der Angehörigen der syrisch-orthodoxen

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Tamilen

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Antrag auf Asyl - Vorliegen eines Nachfluchtgrundes - Gefahr einer politischen

  • BVerwG, 24.04.1995 - 9 B 146.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Soweit sie bemängelt, das Berufungsgericht hätte die Regelvermutung, dass Jeziden in ihren angestammten Siedlungsgebieten im Südosten der Türkei von einer mittelbaren regionalen Gruppenverfolgung betroffen sind, nicht ohne Weiteres auf die in Syrien geborene und aufgewachsene Klägerin beziehen dürfen, verkennt sie, dass eine nach der Ausreise einsetzende regionale Gruppenverfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit bei fehlender inländischer Fluchtalternative auch denjenigen Gruppenangehörigen, die sich außerhalb ihres Staates aufgehalten haben und aufhalten, als objektiver Nachfluchtgrund zugute kommt (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134, 137 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Zum Unterschied zwischen "regionaler" und "örtlich begrenzter" Gruppenverfolgung (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 ).

    In dieser unterschiedlichen Bedrohungslage kann sich entweder eine regionale oder eine örtlich begrenzte Gruppenverfolgung manifestieren (vgl. Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 ).

    Bei dieser im Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - (aaO) als "örtlich begrenzt" bezeichneten Verfolgung sind die Angehörigen der religiösen oder ethnischen Gemeinschaft, die nicht gleichzeitig auch die weiteren die Gruppe konstituierenden Merkmale - etwa die Gebietsansässigkeit - in eigener Person aufweisen, von der Verfolgung von vornherein nicht betroffen.

    Eine an Wohnsitz oder Herkunftsort anknüpfende "örtlich begrenzte" Verfolgung entspricht in der Sache dem vergleichbaren Phänomen einer Verfolgung, die zwar an asylerhebliche Merkmale wie die Volkszugehörigkeit oder die Religion anknüpft, den Personenkreis der Verfolgten aber durch weitere Kriterien einschränkt, z.B. durch das Lebensalter, wie etwa bei der Gruppenverfolgung der tamilischen Volkszugehörigen im Alter von 15 bis 35 oder 40 Jahren in Sri Lanka, die als Unterstützer der LTTE typischerweise in Betracht kommen und deshalb pauschal als solche verdächtigt und verfolgt werden (vgl. das Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - a.a.O. S. 140 unter Hinweis auf das Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 C 294.94 - aaO).

    Auch bei einer solchen durch weitere persönliche oder sachliche Kriterien begrenzten Gruppenverfolgung kann sich im übrigen die Frage stellen, ob diese die verfolgte Gruppe landesweit oder nur regional betrifft (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 1996 a.a.O. S. 143).

  • OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando

    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

    Diesem Phänomen eines mehrgesichtigen Staates kann es entsprechen, dass er zur Abwehr einer separatistischen Bewegung in einem Landesteil Mittel einsetzt, die als politische Verfolgung zu qualifizieren sind, in anderen Landesteilen, in denen solche Bestrebungen fehlen, derartige Mittel jedoch nicht anwendet (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 140 m. w. N.).

    Welche zusätzlichen Merkmale oder Umstände zur Abgrenzung der verfolgten Gruppe heranzuziehen sind, ist nach der tatsächlichen Reichweite des Verfolgungsgeschehens zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 140).

    Die Frage einer "regionalen" Verfolgung durch einen sog. mehrgesichtigen Staat kann sich danach nur für solche Personen stellen, die sämtliche Verfolgungskriterien erfüllen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 141).

    Diese Gefährdungslagen dürfen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts des Art. 16a Abs. 1 GG verkürzenden Weise unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O.; s. o. unter 2.c.).

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