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   BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02   

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BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02 (https://dejure.org/2003,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 7 C 15.02 (https://dejure.org/2003,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 7 C 15.02 (https://dejure.org/2003,1603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AbfG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 2, 3 und 4; KrW-/AbfG § 3 Abs. 6; WaStrG § 1 Abs. 4, § 5 Satz 1; WHG § 23; NdsAbfG § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2; NWG § 73
    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; Überlassungspflicht; Bundeswasserstraße; Ufergrundstück; Schiffsanlegestelle; Schleuse; Schifffahrtsanlagen; Widmungszweck; allgemeines Betretungsrecht; Ersatzvornahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AbfG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 2, 3 und 4
    Abfall; Abfallbesitzer; Bundeswasserstraße; Ersatzvornahme; Schifffahrtsanlagen; Schiffsanlegestelle; Schleuse; Ufergrundstück; Widmungszweck; Zusammentragen von Abfall; allgemeines Betretungsrecht; tatsächliche Sachherrschaft; Überlassungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme für Kosten der Entsorgung von abgelagerten Sonderabfällen; Anordnungen zur Gefahrenabwehr gegen andere Verwaltungsträger ; Entsorgungspflichtige Abfallbesitzerin im Sinne des Abfallgesetzes ; Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft ; Begründung eines ...

  • Judicialis

    AbfG § 1 Abs. 2; ; AbfG § 3 Abs. 1; ; AbfG § 3 Abs. 2; ; AbfG § 3 Abs. 3; ; AbfG § 3 Abs. 4; ; KrW-/AbfG § ... 3 Abs. 6; ; WaStrG § 1 Abs. 4; ; WaStrG § 5 Satz 1; ; WHG § 23; ; NdsAbfG § 10 Abs. 1; ; NdsAbfG § 11 Abs. 2; ; NWG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; Überlassungspflicht; Bundeswasserstraße; Ufergrundstück; Schiffsanlegestelle; Schleuse; Schifffahrtsanlagen; Widmungszweck; allgemeines Betretungsrecht; Ersatzvornahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentum an Abfällen auf Schifffahrtsanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bund muss Müllbeseitigung an Schleusen und Häfen von Bundeswasserstraßen bezahlen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bund muss Müllbeseitigung an Schleusen und Häfen von Bundeswasserstraßen bezahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wilder" Müll an der Schleuse - Bundesrepublik als Grundeigentümerin muss für die Abfallbeseitigung aufkommen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Abfallbesitz und wilder Müll

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1252
  • DVBl 2003, 1076
  • DÖV 2003, 951
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Diese Privilegierung, mit der der Landesgesetzgeber die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - (BVerwGE 67, 8) gezogen habe, müsse für alle Grundstücke gelten, für die gesetzlich unmittelbar begründete Betretungsrechte zugunsten der Allgemeinheit bestünden.

    Mit diesen bundesrechtlichen Vorgaben ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 10) der Kreis der Entsorgungspflichtigen abschließend festgelegt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an die die gesetzliche Definition in § 3 Abs. 6 des inzwischen geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes anknüpft, ist für den Abfallbesitz ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft kennzeichnend (Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f.; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31; Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 46) Dieses Mindestmaß ist bei dem Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Abfälle befinden, nur dann ausgeschlossen, wenn er die Fläche nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, mit anderen Worten: wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird.

    Aus diesem Grund hat der Senat in Übereinstimmung mit der Entstehungsgeschichte des Abfallgesetzes (vgl. BTDrucks VI/3154 S. 2) entschieden, dass das Zusammentragen von in Wald und Flur fortgeworfenen Abfällen wegen der gesetzlich gewährleisteten freien Zugänglichkeit dieser Grundstücke nicht Sache der Land- und Forstwirte ist, sondern zu der den öffentlich-rechtlichen Körperschaften obliegenden Abfallentsorgungspflicht gehört (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Das Ablagern von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns (vgl. § 1 Abs. 2 AbfG) obliegen - mit der Möglichkeit des Ausschlusses nach § 3 Abs. 3 AbfG - der entsorgungspflichtigen Körperschaft, während der Abfallbesitzer regelmäßig in der Stufe vor der eigentlichen Abfallentsorgung in die Pflicht genommen wird, indem er die in seinem Besitz befindlichen Abfälle zusammenzutragen und entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften in der dort bestimmten Art und Weise dem Entsorgungspflichtigen zu überlassen hat (BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an die die gesetzliche Definition in § 3 Abs. 6 des inzwischen geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes anknüpft, ist für den Abfallbesitz ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft kennzeichnend (Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f.; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31; Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 46) Dieses Mindestmaß ist bei dem Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Abfälle befinden, nur dann ausgeschlossen, wenn er die Fläche nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, mit anderen Worten: wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an die die gesetzliche Definition in § 3 Abs. 6 des inzwischen geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes anknüpft, ist für den Abfallbesitz ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft kennzeichnend (Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f.; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31; Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 46) Dieses Mindestmaß ist bei dem Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Abfälle befinden, nur dann ausgeschlossen, wenn er die Fläche nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, mit anderen Worten: wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird.
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Da das Oberverwaltungsgericht diese landesrechtlichen Bestimmungen nicht angewendet hat, macht der Senat von seiner sich daraus ergebenden Befugnis Gebrauch, das Landesrecht selbst auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 C 6.95 - BVerwGE 104, 1 ; stRspr) und in der Sache abschließend zu entscheiden.
  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 26.65
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Dies sind öffentliche Einrichtungen, die schon zur Aufrechterhaltung ihrer Zweckbestimmung keinem allgemeinen Betretungsrecht unterliegen können, sondern einem Betriebsreglement gehorchen (zu Schleusen vgl. Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 26.65 - BVerwGE 32, 299 ; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 49.68 - BVerwGE 39, 235).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Dies sind öffentliche Einrichtungen, die schon zur Aufrechterhaltung ihrer Zweckbestimmung keinem allgemeinen Betretungsrecht unterliegen können, sondern einem Betriebsreglement gehorchen (zu Schleusen vgl. Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 26.65 - BVerwGE 32, 299 ; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 49.68 - BVerwGE 39, 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

    Auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der Beigeladene polizeipflichtig, weil die möglichen Maßnahmen nicht unmittelbar in die hoheitliche Tätigkeit des Beigeladenen eingreifen, sondern an die tatsächliche Sachherrschaft bzw. Versäumnisse bei der Sicherung des stillgelegten Bergwerks anknüpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Der angefochtene Bescheid ist nicht von vornherein deswegen rechtswidrig, weil die beklagte Stadt gehindert gewesen wäre, gegen die klagende Bundesrepublik Deutschland sicherheitsbehördlich bzw. im Wege eines Leistungsbescheids vorzugehen (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252/1253).

    Dementsprechend wird der Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers oder Grundstücksbesitzers verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8/12; U.v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43/46; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252).

  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

    Zur Aufrechterhaltung ihrer Zweckbestimmung unterliegen sie allerdings keinem allgemeinen Betretungsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15/02 -, juris, Rn. 12 ff.; Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 324).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08

    Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer,

    So hat der Senat den Abfallbesitz der Bundesrepublik Deutschland bei Müllablagerungen an bundeseigenen Schifffahrtsanlagen, an denen ein gesetzliches Betretungsrecht für jedermann und Gemeingebrauch bestand, ohne Weiteres bejaht (Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 15.02 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 5), nachdem schon mit Beschluss vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 211.98 - (Buchholz 451.222 § 2 BBodSchG Nr. 1) für die Pflicht zur Beseitigung von Abfällen auf Parkplätzen an Bundesautobahnen Zweifel an der Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu kraft Gesetzes frei zugänglichen Privatgrundstücken auf Grundstücke im Gemeingebrauch geäußert worden waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    Die Erwägungen, die der Rechtsprechung zur Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Inanspruchnahme auch von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf der Grundlage von Vorschriften über jedermann obliegende Verantwortlichkeiten zugrunde liegen, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, NVwZ 2003, 1252, vom 25. Juli 2002 - 7 C 24.01 -, BVerwG 117, 1, und vom 16. Januar 1968 - 1 A 1.67 -, BVerwGE 29, 52, lassen sich für Nordrhein-Westfalen wegen § 76 VwVG NRW nicht auf die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der entsprechenden Verpflichtungen übertragen.
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Mit dieser Definition knüpft der Gesetzgeber an die ständige Rechtsprechung des Senats an, nach der für den Abfallbesitz ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" kennzeichnend ist (zuletzt Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 15.02 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem

    Da ihnen nach der Verkehrsanschauung das für den Abfallbesitz erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft fehlt, können sie somit weder auf der Grundlage des Abfallrechts noch (ersatzweise) als sog. Zustandsstörer nach allgemeinem Sicherheitsrecht zum Zusammentragen und Bereitstellen der auf ihren Grundstücken angefallenen Abfälle verpflichtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8/11 f.; U.v. 2.9.1983, a.a.O., 819; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252; Dippel in BeckOK Umweltrecht, KrWG, § 20 Rn. 6 f.; Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Aufl. 2017, Rn. 1012; Reinhardt in Friesecke, WaStrG, 7. Aufl. 2020, Einleitung S. 65; vgl. auch Schoch in Jarass/Petersen, a.a.O., § 20 Rn. 40 ff.).

    Da bei Bundeswasserstraßen aufgrund der Vorschriften über den Gemeingebrauch (§ 25 WHG) und über die Benutzungsbefugnis für Wasserfahrzeuge (§ 5 WaStrG) ein allgemeines Betretungsrecht anzunehmen ist, soweit es sich nicht um die einem eigenen Betriebsreglement unterliegenden bundeseigenen Schifffahrtsanlagen handelt (BVerwG, U.v. 2.9.1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984, 817/819; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252), konnte die Klägerin nicht als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt in Anspruch genommen werden.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung von Aufwendungen für

    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich betont, "dass dieser Grundsatz nur Übergriffe und Eingriffe in die der anderen Hoheitsverwaltung zustehende Tätigkeit ausschließt, nicht aber Einwirkungen, welche ihre Tätigkeit unberührt lassen." (BVerwG, Urteil v. 16.01.1968 - 1 A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 ) und an dieser Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit festgehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2002 - 7 C 24.01 -, BVerwGE 117, 1 ; BVerwG, Urt. v. 08.05.2003 - 7 C 15/02 -, DVBl. 2003, 1076 ).

    Ebenso wie eine Heranziehung zur Kostenerstattung möglich ist, wenn eine Gefahrenabwehrbehörde an Stelle des pflichtigen Hoheitsträgers im Wege der Ersatzvornahme eine Gefahr beseitigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1998 - 7 B 211.98 -, NVwZ 1999, 421; BVerwG, Urt. v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 -, DVBl. 2003, 1076 ; OVG SH, Urt. v. 26.05.1999 - 2 L 231/96 -, NVwZ 2000, 1196 f.), erlaubt auch die fachgesetzliche Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NAbfG, die es der Behörde ermöglicht, Maßnahmen der Altlastenerkundung und Gefährdungsabschätzung selbst zu veranlassen und anschließend einen Ersatz des hierfür erforderlichen Aufwandes einzufordern, den Erlass eines Verwaltungsaktes gegenüber einem Hoheitsträger.

  • OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück;

    Das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft fehlt, wenn das Grundstück für die Allgemeinheit tatsächlich und rechtlich - etwa aufgrund von wald- oder naturschutzrechtlichen Betretungsrechten - frei zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989 - C 82.87 -, juris Rn. 9 f.; Beschl. v. 21. Dezember 1998 - 7 B 211/98 -, juris Rn. 3; Urt. v. 27. August 2009 - 7 CN 2/08 -, juris Rn. 22; OVG LSA, Beschl. v. 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Losebl., § 3 KrWG Rn. 131; Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 3 Rn. 74), sodass der Eigentümer die Fläche nicht dem Zugriff und Zutritt Dritter entziehen kann (BVerwG, Urt. v. 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, juris Rn. 11).

    Dass in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts diese Ausnahme - auch - damit begründet wird, dass eine gegenteilige Auslegung die Opfergrenze überschreiten und damit die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG überstrapazieren würde (BVerwG, Urt. v. 8. Mai - 7 C 15.02 -, juris Rn. 11), ändert an dem Ergebnis nichts.

  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12

    Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus

    Auch wenn deren Eigentümerstellung - welche sie zur Adressatin der Ordnungsverfügung werden ließ (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 1 LBauO) - letztlich Folge der grundgesetzlichen Zuständigkeit des Bundes für die Verteidigung ist, ändert dies nichts daran, dass die bauordnungsrechtliche Beseitigungspflicht hoheitliche Aufgaben nicht unmittelbar berührt (vgl. entsprechend zur Abfallbeseitigungspflicht der Bundesrepublik BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15/02 - [juris], Rn. 18 = DVBl. 2003, 1076, 1978).
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404

    Illegale Abfallverbringung - Anwendungsvorrang europäischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem

  • OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01

    Unmittekbarkeitszusammenhang beim Folgenbeseitigungsanspruch auf Kostenersatz für

  • VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146

    Abfallgebührenpflicht des Straßenbaulastträgers

  • VG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 A 111/09

    Keine Widmungsvermutung kraft unvordenklicher Verjährung in Niedersachsen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07

    Zur Gebührenpflicht für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22

    Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2008 - 14 L 1330/07

    Abfallbeseitigungsrecht, Altreifen, Entsorgung, Reifen, Grundstück, Betreten,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2004 - 3 M 124/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Eigenschaft als Abfallbesitzer; Gewährung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11

    (Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer

  • VG Gelsenkirchen, 14.01.2009 - 13 K 2592/08

    Gebühren, Sperrmüll, Anmeldung, Abfallbesitzer, aufgedrängter Sperrmüll

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05

    Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09

    Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen

  • VG Arnsberg, 07.12.2009 - 14 K 868/09

    Inanspruchnahme einer Feuerversicherung als Abfallerzeugerin; Vermutung der

  • VG Schleswig, 02.09.2020 - 6 B 16/20

    Vattenfall muss Fischtreppe in Geesthacht vorerst nicht instand setzen

  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

  • VG Minden, 02.11.2005 - 11 K 2874/04

    Sondermüll bleibt in Mannheim

  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 5 L 420/20

    Rechtsweg bei Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten; ordnungsbehördliche

  • VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07

    Beseitigung baulicher Anlagen auf einem ehemaligen Mobilmachungsstützpunkt der

  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 4 A 197/13

    Beseitigungsanordnung für LED-Anzeigetafeln einer Gemeinde

  • VG Potsdam, 08.05.2023 - 14 L 603/22
  • VG Hannover, 23.07.2010 - 1 B 3199/10

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung von Restabfallbehältern für die Dauer eines Festes;

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 10 L 2041/04

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine abfallrechtliche

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