Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 16.07.1991 - 24 S 730/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DWW 1992, 26
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
Trompetenspiel in einem Reihenhaus
Weil viele der üblichen Beschäftigungen und Tätigkeiten im häuslichen Rahmen mit Geräuschen verbunden sind und deren Vernehmlichkeit auf dem Nachbargrundstück besonders bei geschlossener Bauweise und unzureichendem Schallschutz unvermeidlich ist, kann völlige Stille nicht beansprucht werden; gerade Blasinstrumente sind unter solchen Wohnbedingungen für die direkten Nachbarn in aller Regel zu hören (vgl. für das Akkordeonspiel LG Kleve, DWW 1992, 26, 27).So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).