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   KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10   

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KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10 (https://dejure.org/2011,1122)
KG, Entscheidung vom 07.01.2011 - 13 U 31/10 (https://dejure.org/2011,1122)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 13 U 31/10 (https://dejure.org/2011,1122)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 273 Abs 3 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 858 BGB
    Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall unbefugter Nutzung eines Privatparkplatzes; Zurückbehaltungsrecht des mit der Umsetzung beauftragten Unternehmens

  • berlin.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Zurückbehaltungsrecht des privaten Abschleppunternehmers bzw. Verschweigen des Standortes des rechtmäßig abgeschleppten Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadensersatzanspruchs des Grundstücksbesitzers wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parken auf Privatgrundstück (unberechtigtes) - Abschleppen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    "Falschparken" auf Supermarktparkplatz - Fahrzeug darf abgeschleppt werden

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschleppkosten und weiterer Schadensersatz wegen unberechtigten Parkens; Beauftragung einer Fremdfirma; Zurückbehaltungsrecht aus abgetretenem Schadensersatzanspruch; Zurückhaltung des abgeschleppten Autos

  • rabüro.de

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Abschleppunternehmens gegenüber Falschparker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadensersatzanspruchs des Grundstücksbesitzers wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privatparkplatz: Schadenersatz beim unberechtigten Parken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 EUR kosten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Privates Abschleppen: 219,50 Euro Kosten sind ok!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschleppen vom Supermarkt-Parkplatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teures Abschleppen von Supermarktparkplatz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Parksünder muss auch bei privatem Abschleppauftrag alle anfallenden Kosten ersetzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DWW 2011, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Der dem Grundstücksbesitzer wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz gegen den Störer zustehende Schadensersatzanspruch (vergleiche BGH, Urteil vom 5. Juni 2009, V ZR 144/08) umfasst neben den reinen Abschleppgebühren auch in angemessenem Umfang die Kosten für sämtlichen Aufwand, der für die Veranlassung, Vorbereitung und Überwachung der Umsetzung bis zur Abwicklung und Herausgabe an den Schädiger entsteht.

    Die ihm dabei durch die Beauftragung eines Abschleppdienstes entstehenden Kosten darf er gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB im Wege des Schadensersatzes geltend machen (vgl. BGH, V ZR 144/08, Urteil vom 5.6.2009, NJW 2009, 2530; vgl. auch OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206).

    Gemäß § 543 Abs. 2 Ziff. 1, 2 ZPO ist die Revision zuzulassen, denn bei der Frage, in welchem Umfang der Besitzer im Falle der unbefugten Nutzung seines Privatparkplatzes die ihm entstehenden Kosten erstattet verlangen kann und die Frage, ob er bzw. das mit der Umsetzung beauftragte Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht wegen dieser Kosten ausüben kann, ist von allgemeiner Bedeutung und bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt, Der Bundesgerichtshof hat sich bisher mit der Entscheidung vom 9. Juni 2010 (V ZR 144/08) grundlegend nur mit dem Bestehen eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach befasst und dabei die in dem konkreten Fall geltend gemachten Kosten gebilligt.

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Die Ersatzpflicht besteht insoweit nur für Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1990, 2060; BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2005, 1041; zu sog. Unfallersatztarif bei Mietwagentarifen: BGH NJW 2005, 1933; BGH NJW 2008, 2920; BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706; BGH VersR 2010, 494; zur Heranziehung dieser Rechtsprechung s. auch Wilhelm, LMK 2009, 291008, vgl. auch Lorenz, aaO S. 1027 zu II 2).

    Der Geschädigte kann aber aufgrund der besonderen Fallgestaltung berechtigt sein, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die bloße Schadensbeseitigung hinausgehen, nämlich dann, wenn mit diesem Tarif besondere Leistungen angeboten Werden und der Geschädigte auf diese angewiesen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1933; BGH VersR 2008, 1706, BGH VersR 2010, 494), aber auch dann, wenn die Inanspruchnahme sonst aufgrund der Interessenlage gerechtfertigt ist.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Die Ersatzpflicht besteht insoweit nur für Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1990, 2060; BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2005, 1041; zu sog. Unfallersatztarif bei Mietwagentarifen: BGH NJW 2005, 1933; BGH NJW 2008, 2920; BGH NJW 2009, 58 = VersR 2008, 1706; BGH VersR 2010, 494; zur Heranziehung dieser Rechtsprechung s. auch Wilhelm, LMK 2009, 291008, vgl. auch Lorenz, aaO S. 1027 zu II 2).

    Der Geschädigte kann aber aufgrund der besonderen Fallgestaltung berechtigt sein, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die bloße Schadensbeseitigung hinausgehen, nämlich dann, wenn mit diesem Tarif besondere Leistungen angeboten Werden und der Geschädigte auf diese angewiesen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1933; BGH VersR 2008, 1706, BGH VersR 2010, 494), aber auch dann, wenn die Inanspruchnahme sonst aufgrund der Interessenlage gerechtfertigt ist.

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 110/71

    Aufgaben des Nachlasspflegers - Zurückbehaltungsrecht des Erben bzw.

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Ebenfalls ist aber auch die dem Gläubiger - anders als im Fall des § 320 BGB - zur Verfügung stehende Möglichkeit der Abwendung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen (vgl. BGH MDR 1972, 936; Dörner aaO S. 107).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Dies mag anders sein, wenn die Gegenleistung, wegen derer das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, besonders hoch und somit schwer aufzubringen oder wenn der Gläubiger auf den Besitz angewiesen ist {so im Fall des BGH NJW 2004, 3484).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Das Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 2 BGB setzt nicht das Bestehen einer Rechtspflicht zu einem bestimmten Verhallen voraus, sondern es umfasst jeden Verstoß gegen Treu und Glauben, mithin ein Unterlassen derjenigen Maßnahmen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Lage der Sache ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden (vgl. BGH NJW 1989, 290 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90

    Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Schließlich kann der Geschädigte auch gehalten sein, zur Schadensminderung Rechtsbehelfe zu nutzen (vgl. BGHZ 89, 296f; BGH NJW-RR 1991, 1458) bzw. von ihm zustehenden materiell-rechtlichen Befugnissen Gebrauch zu machen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 254: Verjährungseinrede; dagegen allerdings OLG Hamburg, VersR 2001, 1430).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 262/86

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters an eigenen Arbeitsergebnissen

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Es handelt sich insoweit um einen Rechtsgedanken, der auch der Regelung des § 320 Abs. 2 BGB zugrunde liegt und der auch im Rahmen des § 273 BGB durchaus herangezogen wird (vgl. RGZ 61, 128, 133; RGZ 152, 71, 74; BGH NJW 1988, 2607; BGH NJW 2004, 3496; Krüger in MK aaO § 273 Rn 72; Staudinger/Bittner.
  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    auf die Leistung angewiesen ist oder ihm ein unverhältnismäßiger Schaden droht (vgl. BGH NJW 1988 aaO, BGH NJW 2004 aaO) oder die Durchsetzung der Hauptforderung auf lange Zeit vereitelt wäre, weil die Gegenforderung einer besonders umfangreichen zeitraubenden Klärung bedarf (vgl. BGH NJW 1990, 1171).
  • OLG Hamburg, 24.02.2000 - 6 U 213/98

    Unterlassene Erhebung der Verjährungseinrede

    Auszug aus KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
    Schließlich kann der Geschädigte auch gehalten sein, zur Schadensminderung Rechtsbehelfe zu nutzen (vgl. BGHZ 89, 296f; BGH NJW-RR 1991, 1458) bzw. von ihm zustehenden materiell-rechtlichen Befugnissen Gebrauch zu machen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 254: Verjährungseinrede; dagegen allerdings OLG Hamburg, VersR 2001, 1430).
  • RG, 20.06.1905 - II 605/04

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Erklärung nach § 326 B.G.B.

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

  • RG, 21.07.1936 - II 30/36

    1. Kann gegenüber einem Unterlassungsanspruch die Einrede des

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • OLG Hamm, 14.12.1992 - 5 U 251/91
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

  • BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 59/70

    Ansprüche aus der Verpachtung einer Tankstelle - Fälligkeit eines Pachtzinses -

  • LG Berlin, 15.07.2010 - 9 O 150/10

    Anspruch auf Herausgabe eines Fahrzeuges bzw. Bekanntgabe des Standortes nach

  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1977 - 10 W 65/77
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 229/13

    Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten

    Unter diesen Gesichtspunkten bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass die Grundstücksbesitzerin die Beklagte umfassend mit der Beseitigung der Besitzstörung beauftragt hat (vgl. KG, DWW 2011, 222, 223).

    Denn diese Maßnahme dient ausschließlich der späteren Bearbeitung und Abwicklung des Schadensersatzanspruchs (aA KG, DWW 2011, 222, 223 mwN; LG München I, aaO).

    Auch kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Kosten, die der Polizei oder der Behörde für einen Abschleppvorgang in Rechnung gestellt werden, ebenso hoch sind wie die Kosten, die von einem privaten Auftraggeber verlangt werden (vgl. KG, DWW 2011, 222, 224).

  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

    Unter diesen Gesichtspunkten bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der Insolvenzverwalter/Grundstücksbesitzer die Beklagte umfassend mit der Beseitigung der Besitzstörung beauftragt hat ( BGH , Urteil vom 04.07.2014, Az.: V ZR 229/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 3727 ff. KG Berlin , Urteil vom 07.01.2011, Az.: 13 U 31/10, u.a. in: DWW 2011, Seiten 222 ff. ).
  • LG Berlin, 25.10.2011 - 85 S 77/11

    Abschleppen eines in der Feuerwehrzufahrt parkenden Kfz: Höhe der vom

    Diese verbotene Eigenmacht des Klägers durfte die Zedentin beseitigen und sich hierzu auch eines Dritten bedienen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 a.a.O.; KG, Urteil vom 7. Januar 2011 13 U 31/10).

    Diese Leistungen nehmen kaum Zeit in Anspruch und gehören zu der allgemeinen Mühewaltung bzw. den Bearbeitungskosten, die jedem Geschädigten im Rahmen der Abwicklung eines Schadens bzw. der Verwaltung seines Grundstücks entstehen, ohne dass er sie vom Besitzstörer bzw. Schädiger erstattet bekommen kann (vgl. zur Mühewaltung BGH, Urteil vom 6. November 1979 VI ZR 254/77, NJW 1980, 116 ff.; BGH, Urteil vom 24. November 1995 V ZR 88/95, NJW 1996, 921, 922; Staudinger/Schiemann, BGB 2005 § 249 Rn. 120; a.A. KG, Urteil vom 7. Januar 2011, a.a.O).

    Soweit das Kammergericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof präventive Aufwendungen für die Überwachung von Parkplätzen gegen eine missbräuchliche Inanspruchnahme in Form der Feststellung der Besitzstörung und bestimmte Vorhaltekosten für erforderlich hält (KG, Urteil vom 7. Januar 2011, a.a.O.), wird übersehen, dass es bei der von der Beklagten durchgeführten Überwachung des Grundstücks der Zedentin an einer Kausalität zur konkreten Besitzstörung fehlt.

    Diese war von der Revision nicht angegriffen worden (ebenso KG, Urteil vom 7. Januar 2011, a.a.O.).

    Ihre Beantwortung erfordert zur Fortbildung des Rechts und insbesondere im Hinblick auf die divergierenden instanzgerichtlichen Entscheidungen (u.a. LG München, Urteil vom 9. Februar 2011 - 15 S 14002/09; KG Berlin, Urteil vom 7. Januar 2011 - 13 U 31/10) eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

  • LG München I, 06.04.2011 - 15 S 14002/09

    Verbotene Eigenmacht: Ersatz der Kosten für das Abschleppen eines unbefugt auf

    dd) Die ihm durch die Beauftragung des Abschleppdienstes entstehenden Kosten darf der Grundstücksbesitzer gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB im Wege der Schadensersatzes geltend machen (vgl. die Entscheidung des Kammergerichts vom 7.1.2011, 13 U 31/10, Tz. 25, zitiert nach juris; BGH NJW 2009, 2530; vgl. auch OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 206).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Die Beklagte war insoweit lediglich zur Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der Abschleppkosten verpflichtet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.09.1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421; KG, DWW 2011, 222).
  • AG München, 30.12.2011 - 424 C 28560/10

    Abschleppen eines unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellten Fahrzeugs:

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des LG Berlin vom 15.07.2010, 9 O 150/10, und des Kammergerichtes vom 07.01.2011, 13 U 31/10, bei denen auch die Beklagte Partei war.
  • AG Berlin-Mitte, 21.06.2011 - 25 C 7/11

    Fangprämie - Erstattungsfähigkeit

    Grundsätzlich sind die Kosten für die Mehrarbeit, die die Ermittlung und Abwicklung des Schadens verursachen, nicht erstattungsfähig (so BGH, 06.11.79, NJW 1980, 119 -Fangprämie, a.A. offenbar KG, 07.01.11, 13 U 31/10).
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