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   OLG Schleswig, 21.06.2002 - 1 U 208/01   

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https://dejure.org/2002,20136
OLG Schleswig, 21.06.2002 - 1 U 208/01 (https://dejure.org/2002,20136)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2002 - 1 U 208/01 (https://dejure.org/2002,20136)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 1 U 208/01 (https://dejure.org/2002,20136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 130
    Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Krise des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DZWIR 2002, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Denn diese kann die verschiedensten Ursachen haben und muss nicht zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hindeuten (OLG Schleswig, DZWIR 2002, 514, 515 mit einer zustimmenden Anmerkung von Adam, DZWIR 2002, 515, 516; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 130 Rn. 39).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZR 209/09

    Insolvenzanfechtung: Bereicherungsanspruch des Insolvenzverwalters bei

    b) Nach anderer Ansicht wird die Publizitätswirkung als auf das Insolvenzverfahren beschränkt angesehen; für eine nach materiellem Recht verlangte Kenntnis stelle sie lediglich ein Indiz dar (OLG Schleswig DZWIR 2002, 514, 515; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 9 Rn. 28a; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 130 Rn. 56; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 9 Rn. 9; i.E. auch Adam DZWIR 2002, 515, 516 f).
  • OLG Bamberg, 03.11.2015 - 5 U 187/15

    Rückgewähranspruch infolge Insolvenzanfechtung

    Denn diese kann die verschiedensten Ursachen haben und muss nicht zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hindeuten (OLG Schleswig, DZWIR 2002, 514, 515 mit einer zustimmenden Anmerkung von Adam, DZWIR 2002, 515, 516; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 130 Rn. 39).
  • LG Rostock, 02.05.2006 - 10 O 444/04

    Stellen eines Eigenantrags auf Eröffung des Insolvenzverfahrens wegen

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Empfängers liegt dementsprechend beim Insolvenzverwalter (OLG Dresden, InVo 2003, 145 [OLG Dresden 14.11.2002 - 13 U 1651/02] ; OLG Schleswig, DZWIR 2002, 514 ).
  • LG Chemnitz, 23.09.2005 - 1 O 4711/03

    Erlöschen von Ansprüchen durch Aufrechnung; Einrede der Verjährung gegen die

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis der Beklagten von einer Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne bzw. von entsprechenden Umständen liegt beim Insolvenzverwalter (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. Vom 21.06.02, Az:1 U 208/01).
  • LG Verden, 23.08.2017 - 2 S 110/16
    Das Ausbleiben einer Zahlung kann verschiedenste Ursachen haben und muss nicht zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hindeuten (BGH, aaO unter Hinweis auf OLG Schleswig DZWIR 2002, 514, 515 ), wenn die Beklagte auch davon ausgehen musste, dass weitere Gläubiger mit offenen Forderungen vorhanden waren.
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