Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.04.1993

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1993 - BLw 46/92   

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https://dejure.org/1993,1873
BGH, 21.04.1993 - BLw 46/92 (https://dejure.org/1993,1873)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1993 - BLw 46/92 (https://dejure.org/1993,1873)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1993 - BLw 46/92 (https://dejure.org/1993,1873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindung der Erben eines verstorbenen LPG-Mitgliedes - Berücksichtigung des Schriftwechsels zwischen den Parteien - Begründung des Anspruchs nach Inkrafttreten der Wirtschaftsunion und Währungsunion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kuchs.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verletzung der Grundrechte und der Menschenrechte nach den Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verhindern dörflichen Frieden

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 871
  • MDR 1994, 1256
  • FamRZ 1993, 1194
  • WM 1993, 1386
  • DtZ 1993, 283
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - BLw 46/92
    Zu einer entsprechenden Auslegung der Schriftstücke ist das Rechtsbeschwerdegericht selbst befugt, weil insoweit weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (vgl. BGHZ 65, 107, 112 für die Revision).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - BLw 46/92
    Dieses Gesetz hat jedoch keine (echte) Rückwirkung entfaltet, weil es - anders als § 51 a Abs. 1 (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, WM 1993, 466) und Abs. 2 LwAnpG n.F. den Beginn seines zeitlichen Anwendungsbereichs weder ausdrücklich noch sinngemäß auf einen Zeitpunkt festgelegt hat, der vor seinem Inkrafttreten am 16. März 1990 liegt.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Ist das Mitglied vor dem 1.7.1990 gestorben, ist der auf Rückzahlung zusätzlicher Inventarbeiträge gerichtete Anspruch der Erben ebenso im Verhältnis 1:1 zu erfüllen wie der Anspruch auf Rückzahlung von Pflichtinventarbeiträgen (Fortführung von Senat, DtZ 1993, 283 = LM H.11/1993 § 34 = AgrarR 1993, 189 = WM 1993, 1386).

    Dies ergibt sich nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 21. April 1993, BLw 46/92, AgrarR 1993, 189 = WM 1993, 1386 und BLw 58/92, AgrarR 1993, 189 = WM 1993, 1310) aus der Tatsache, daß insoweit der Rückgewähranspruch von Erben eines vor dem 16. März 1990 gestorbenen Mitglieds erst durch das Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 (BGBl I S. 1410), d.h. nach Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990, begründet wurde.

    Der ursprünglich nach § 24 Abs. 3 LPG-Gesetz 1959 bestehende Anspruch von Nichtmitglieder-Erben auf Rückzahlung des von dem Erblasser eingebrachten Pflichtinventarbeitrags ist, wie unter 3. ausgeführt, am 1. Januar 1976 untergegangen und erst mit der am 16. März 1990 in Kraft getretenen Ergänzung des § 45 Abs. 6 LPG-Gesetz 1982 - ohne rückwirkende Geltungskraft (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 46/92 aaO) - neu eingeführt worden.

  • OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 W 20/95

    Klage eines Gesamtvollstreckungsverwalters auf Rückgewähr einer Zahlung für

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  • BGH, 01.07.1994 - BLw 113/93

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde zu Gunsten einzelner Beteiligter; Ansprüche

    Der Senat hat ohne entsprechende Bedenken auf die Anspruchsbeschränkung z.B. in seinen Entscheidungen vom 4. Dezember 1992, BLw 19/92 (BGHR LwAnpG § 51 a Abs. 2, Anspruchsumfang 1), vom 21. April 1993, BLw 46/92 (WM 1993, 1386, 1387) und vom 21. April 1993, BLw 59/92 (WM 1993, 1397, 1398) abgehoben.

    Diese Regelung hat aber keine Rückwirkung auf die vor dem 16. März 1990 eingetretenen Erbfälle (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 46/92, WM 1993, 1386, 1387).

    Es mußte deshalb ein sachgerechter Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen der ausgeschiedenen und ausscheidenden LPG-Mitglieder einerseits und andererseits denen der LPG und ihrer Nachfolgeunternehmen an der Erhaltung ihres Betriebes und dessen Liquidität gefunden werden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 46/92, aaO.).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den BGH

    Zwar hat der Senat die den angefochtenen Beschluß tragende Rechtsfrage nach dem Kurswert des geltend gemachten Anspruchs auf Rückzahlung des Pflichtinventarbeitrags bereits durch Beschluß vom 21. April 1993 (BLw 46/92, AgrarR 1993, 189) entschieden.

    Dieser Anspruch ist aber entgegen der von dem Landwirtschaftsgericht vertretenen Auffassung nicht schon durch § 45 Abs. 6 LPG-Gesetz i.d.F. des Gesetzes vom 6. März 1990 (GBl I S. 133), sondern erst durch das Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 (BGBl I S. 1410), d.h. nach Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990, begründet worden und deswegen im Verhältnis 1:1 zu erfüllen (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 46/92, AgrarR 1993, 189).

  • OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 5 W 48/96

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückgewähr von Inventarbeiträgen nach dem

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  • BGH, 01.07.1994 - BLw 100/93

    Begründung der Rechtsbeschwerde mit Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

    Soweit sich aus dem Beschluß des Senats vom 21. April 1993 (BLw 46/92, WM 1993, 1386 = AgrarR 1993, 189) etwas anderes ergibt, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 44/92

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Abfindungsanspruch ehemaliger LPG -Mitglieder

    Wie der Senat bereits durch Beschluß vom 21. April 1993 (BLw 46/92, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, hat § 45 Abs. 6 LPG-Gesetz i.d.F. des Gesetzes vom 6. März 1990 keine (echte) Rückwirkung entfaltet.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93

    Kostenerstattung in Landwirtschaftssachen; Übernahme des Vermögens einer LPG Typ

    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 21. April 1993 (BLw 46/92, AgrarR 1993, 189 = WM 1993, 1386) entschieden hat, sind die auf Auszahlung von Pflichtinventarbeiträgen gerichteten Ansprüche der Erben von LPG-Mitgliedern, die vor dem 16. März 1990 gestorben waren, im Verhältnis 1: 1 zu erfüllen.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92

    Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds

    Rechtsfehlerfrei ist dagegen die Auffassung des Landwirtschaftsgerichts, daß die Inventarbeiträge von Gesetzes wegen im Wert von 1: 1 abzufinden sind (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 46/92, AgrarR 1993, 189 = WM 1993, 1386; v. 24. November 1993, BLw 8/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 30.06.1994 - BLw 80/93

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Beschlussgründen

    Im übrigen hat es den Antrag zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde mit der Begründung zugelassen, daß es hinsichtlich der Fälligkeit der Ansprüche gemäß § 51 a Abs. 21 LwAnpG von dem Senatsbeschluß vom 21. April 1993 (BLw 46/92, WM 1993, 1386) abgewichen sei.
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93

    Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 9/93

    Erfüllung der Abfindungsansprüche der Erben vor dem 16. März 1990 verstorbener

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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1993 - VII ZB 2/93   

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https://dejure.org/1993,3010
BGH, 22.04.1993 - VII ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,3010)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1993 - VII ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,3010)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1993 - VII ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,3010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Postlaufzeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Postbeförderungszeit eines Schriftsatzes in den neuen Ländern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233
    Zustellungzeiten in den neuen Bundesländern

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1251
  • BB 1993, 1692
  • DtZ 1993, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1991 - VIII ZB 37/91

    Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur Sicherstellung des rechtzeitigen

    Auszug aus BGH, 22.04.1993 - VII ZB 2/93
    Daß die Briefbeförderung zwischen zwei Landeshauptstädten mehr als drei Postbeförderungstage (Freitag, Samstag, Montag) beanspruchen würde, braucht auch in den neuen Ländern keine Partei in Rechnung zu stellen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1991 - VIII ZB 37/91, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    aa) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1992, 1952; 1994, 244, 245 und 1854; 1995, 1210, 1211 und 2546, 2547; NJW-RR 2000, 726; NJW 2001, 744, 745 und 1566), des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 7. April 1993, XII ZB 38/93, VersR 1994, 495, 496; Beschl. v. 22. April 1993, VII ZB 2/93, DtZ 1993, 283; Beschl. 28. April 1993, VIII ZB 15/93, VersR 1994, 496, 497; Beschl. v. 26. Januar 1994, IV ZB 19/93, insoweit in BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 18 nicht abgedruckt; Beschl. v. 9. Februar 1998, II ZB 15/97, NJW 1998, 1870; Beschl. 15. April 1999, IX ZB 57/98, NJW 1999, 2118; Beschl. v. 5. Juli 2001, VII ZB 2/00, bislang veröff.
  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Postlaufzeit von nicht mehr als 3 Werktagen durfte der Beklagtenvertreter mit dem Eingang der Berufungsschrift spätestens am Freitag, dem 07.07.1995, rechnen (vgl. BGH, VersR 1993, 1251 zu einer Postlaufzeit von 3 Werktagen bei einer Briefbeförderung zwischen 2 Landeshauptstädten in den neuen Bundesländern).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 16/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen von

    Es konnte höchstens darauf vertraut werden, daß - da es sich hier um die Postbeförderung zwischen zwei großen Städten in den neuen Bundesländern handelte - ein am Donnerstag zur Post gegebenes Schriftstück den Empfänger jedenfalls am folgenden Montag erreiche (vgl. BGH, Beschluß vom 22. April 1993 - VII ZB 2/93 - Umdruck S. 5).
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