Rechtsprechung
   BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2734
BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93 (https://dejure.org/1993,2734)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.1993 - 1 BvR 504/93 (https://dejure.org/1993,2734)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 1993 - 1 BvR 504/93 (https://dejure.org/1993,2734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von Nutzungsverhältnissen an Grundstücken in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Nutzungsverhältnis - Zivilgesetzbuchs der DDR - Vor dem Inkrafttreten - Abgeschlossener Pachtvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 458
  • WM 1993, 1936
  • DtZ 1993, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
    Die Regelung verstößt - jedenfalls für eine Übergangszeit - nicht gegen die dem Gesetzgeber insoweit gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 87, 114 [138 f.]).

    Im übrigen hätte eine verfassungsrechtlich zu beanstandende Verzögerung der Pachtzinsregelung nicht ohne weiteres zur Folge, daß zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten eröffnet wären (vgl. BVerfGE 87, 114 [151]).

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 265/91

    Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
    Verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden kann ferner die Auffassung von Kreis- und Bezirksgericht, Art. 232 § 4 EGBGB sei auch auf solche Pachtverhältnisse über der Erholung dienende Grundstücke anzuwenden, die zwar vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches abgeschlossen, aber nach dem Inkrafttreten jenes Gesetzes den §§ 312 ff. ZGB unterfallen sind (so nunmehr auch: BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 265/91 -).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
    Etwa darin enthaltene Eigentumsbeeinträchtigungen können deshalb nicht dem Verantwortungsbereich der dem Grundgesetz verpflichteten Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden, auch wenn diese sich im Sinne der Präambel des Grundgesetzes stets für das gesamte Deutschland verantwortlich gefühlt hat (vgl. BVerfGE 84, 90 [122]).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
    Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ), weil sich die angegriffenen Entscheidungen über eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers hinweggesetzt hätten (vgl. dazu BVerfGE 82, 6 [12]).
  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Die besonderen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung hat das Bundesverfassungsgericht bereits in unterschiedlichen Kontexten gewürdigt und dabei den gesetzgeberischen Einschätzungsspielraum anerkannt (vgl. BVerfGE 95, 1 ; 95, 267 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1993 - 1 BvR 504/93 -, Rn. 9 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 1997 - 1 BvR 647/91 -, Rn. 43).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Sie erhielten lediglich weniger, als sie erhofft haben mochten, nachdem der Prozeß der Wiedervereinigung in Gang gekommen war (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1993, DtZ 1993, S. 309).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes können Akte der Staatsgewalt der DDR, insbesondere Rechtsetzung und Rechtsanwendung, nicht am Maßstab des Grundgesetzes gemessen werden, weil sie von dessen zeitlichem und räumlichem Geltungsbereich nicht erfaßt werden und der Staatsgewalt der alten Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen sind (BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG WM 1992, 1744 [BVerfG 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92]; WM 1993, 1936; DtZ 1993, 24; BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 287/92, WM 1994, 1263 [BGH 04.03.1994 - V ZR 287/92]; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 113/93, WM 1994, 1767).
  • BVerfG, 29.06.2020 - 1 BvR 1866/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden in Altanschließerfällen in

    Die besonderen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wurden verfassungsgerichtlich bereits in unterschiedlichen Kontexten gewürdigt und gerade hinsichtlich des insoweit bestehenden gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums anerkannt (vgl. BVerfGE 95, 1 ; 95, 267 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1993 - 1 BvR 504/93 -, Rn. 9 f. und vom 24. September 1997 - 1 BvR 647/91 -, Rn. 43).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Ausfallbürgschaft; Verzinsung von zu

    Dieses deutlich von sozialistischem Rechtsbewußtsein und sozialistischer Anschauung geprägte Verständnis der Grenzen einer Darlehensgewährung ist mit der nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrages verbürgten Vertragsfreiheit (s. auch Leitsatz A II 2 des Gemeinsamen Protokolls) unvereinbar (vgl. BVerfG WM 1993, 1936, 1937).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Eigentumsbeeinträchtigungen, die außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes liegen, können in Anbetracht der auf das in tatsächlicher und staatsrechtlicher Hinsicht damalige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkten Staatsgewalt einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 nicht begründen (vgl. auch BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats vom 26. Juli 1993 - 1 BvR 504/93 - DtZ 1993, 309 = AgrarR 1994, 88; Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats vom 28. August 1992 - 1 BvR 1120/92 - DtZ 1993, 24 = NJ 1992, 551).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99

    Art 233 § 2a Abs 9 EGBGB als besonderes Moratorium zur Aufrechterhaltung

    Sie erhielten zunächst nur weniger, als sie erhofft haben mochten, nachdem der Prozess der Wiedervereinigung in Gang gekommen war (vgl. auch BVerfGE 101, 54 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DtZ 1993, S. 309).
  • BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"

    Angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die aus Anlaß der Wiedervereinigung zu bewältigen waren und sind, gehört zum politischen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers auch, daß er eine Rangfolge und Dringlichkeit der anzugehenden Rechtsangleichung aufstellt und sein legislatives Vorgehen daran ausrichtet (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1993 [DtZ 1993, S. 309/310]).
  • BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93

    Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines

    Am Maßstab des Art. 14 GG kann die Gesetzgebung der früheren DDR nicht gemessen werden (BVerfG, WM 1993, 1936, 1937).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 7/94

    Festsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz; Prüfungskompetenz des

    Das gilt für die Frage, welche Bedeutung der Begriff "gesellschaftlich gerechtfertigte Gründe" in § 314 Abs. 3 ZGB nach dem Beitritt gehabt hat (die Klärung dieser Frage hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich den Fachgerichten aufgegeben: Beschluß vom 26. Juli 1993 - 1 BvR 504/93 - DtZ 1993, 309).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 287/92

    Anfechtung eines Ausschlußurteils eines DDR-Kreisgerichts

  • BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1580/95

    Ausschluß ordentlicher Kündigung eines Nutzungsverhältnisses durch

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 113/93

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde zu Gunsten einzelner Beteiligter; Ansprüche

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96

    Geltung der Übergangsvorschrift für nach dem Beitritt der ehemaligen DDR

  • OLG Dresden, 06.10.2000 - WLw 771/00

    Rückerstattung von Inventarbeiträgen; Boden- und Inventareinbringer; Eintritt in

  • OLG Jena, 19.09.1995 - 3 U 68/95

    Volkseigene Investition auf Privatgrundstück

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht