Rechtsprechung
   OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1967
OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06 (https://dejure.org/2006,1967)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 (https://dejure.org/2006,1967)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2006 - 29 U 2769/06 (https://dejure.org/2006,1967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Rabattsysteme"

    Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 BDSG ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht und ohne Zwang erfolgt. Ein solcher Zwang besteht bei einer Klausel, die eine Opt-Out-Regelung enthält jedoch nicht, weil der Verbraucher die ...

  • aufrecht.de

    Rechtmäßigkeit der Opt-Out-Regelung bei datenschutzrechtlicher Einwilligung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässigkeit einer Auskreuzlösung

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    AGB, Payback, Datenschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbandsklage eines Dachverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen einen Rabattverein wegen datenschutzrelevanter Klauseln im Zusammenhang mit Verträgenüber die Gewährung von Rabatten; Unterlassungsanspruch bezüglich der Klausel betreffend ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • Judicialis

    UKlaG § 1; ; UKlaG § 3; ; UKlaG § 4; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 307; ; BDSG § 4a; ; BDSG § 28; ; BDSG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Opt-Out-Klausel betreffend die Einwilligung in Werbung und Marktforschung ist zulässig und nicht wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Leitsatz und Kurzinformation)

    §§ 4a, 28, 29 BDSG; §§ 305 Abs. 1, 307 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ausgestaltung einer Einwilligung in Werbemaßnahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Opt-Out-Regelung bei datenschutzrechtlicher Einwilligung rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    AGB in Kundenkartenantrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Opt-Out-Regelung bei datenschutzrechtlicher Einwilligung rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    AGB, Payback, Datenschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 47
  • DuD 2006, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Dabei sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen, die inhaltliche Anforderungen stellen, zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 95, 362, 364 f.; BGH NJW 2003, 1237, 1240).

    Formelle Mängel, die ohne inhaltliche Änderung durch eine andere äußere Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behoben werden können, rechtfertigen nicht ein inhaltsbezogenes Klauselverbot nach § 8 Nr. 3 UKlaG (vgl. BGHZ 95, 362, 366; Schaffland/Wiltfang, BDSG, § 4a, Rdn. 31).

    Eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses geregelt werden (vgl. BGHZ 133, 184, 188; vgl. auch BGHZ 95, 362, 363 f).

    Wie bereits erörtert, liegt eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses geregelt werden (vgl. BGHZ 133, 184, 188; vgl. auch BGHZ 95, 362, 363 f.).

  • LG München I, 09.03.2006 - 12 O 12679/05

    Rabattsystembetreiber müssen ihren Kunden eine eindeutige Möglichkeit zum

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Auf dieses Urteil, das u.a. in DuD 2006, 309 veröffentlicht ist, wird einschließlich der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 9.3.2006, Az.: 12 O 12679/05, in Ziff. I. und II. aufgehoben.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 09.03.2006 - 12 O 12679/05 - in den Ziffern I. und II. zu bestätigen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

    Der Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 09.03.2006 zu Aktenzeichen 12 O 12679/05 weiter verurteilt, .

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Für die Unterscheidung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und tatsächlichen Hinweisen ist auf den Empfängerhorizont abzustellen (vgl. BGHZ 133, 184, 188).

    Eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses geregelt werden (vgl. BGHZ 133, 184, 188; vgl. auch BGHZ 95, 362, 363 f).

    Wie bereits erörtert, liegt eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses geregelt werden (vgl. BGHZ 133, 184, 188; vgl. auch BGHZ 95, 362, 363 f.).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Bei der Beurteilung ist nicht auf den flüchtigen Verbraucher, sondern auf den situationsadäquat aufmerksamen und sorgfältigen Verbraucher abzustellen (vgl. Palandt/Heinrichs aaO § 307, Rdn. 19; vgl. auch BGH GRUR 2005, 438, 440 - Epson-Tinte); dieser wird derartige Klauseln nicht ungelesen akzeptieren.

    Abzustellen ist auf das Verständnis eines situationsadäquat aufmerksamen und sorgfältigen Verbrauchers (vgl. Palandt/Heinrichs aaO § 307, Rdn. 19; vgl. auch BGH GRUR 2005, 438, 440 - Epson-Tinte).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 13 U 204/98

    Schutz personenbezogener Daten: Zulässigkeit einer Verbraucherbefragung

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    In der gesetzlichen Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 4 BDSG wird implizit vorausgesetzt, dass eine vorformulierte Einwilligung nicht nur in Gestalt einer so genannten Opt-in-Klausel, bei der die Möglichkeit besteht, "ja" oder "nein" anzukreuzen, zulässig ist, sondern auch in Gestalt einer Opt-out-Klausel wie im Streitfall zulässig sein kann (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt CR 2001, 294 - Haushaltsumfrage zu Werbezwecken, nachfolgend BGH, Nichtannahmebeschluss vom 15.11.2001 - I ZR 47/01 = ITRB 2002, 73).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 47/01
    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    In der gesetzlichen Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 4 BDSG wird implizit vorausgesetzt, dass eine vorformulierte Einwilligung nicht nur in Gestalt einer so genannten Opt-in-Klausel, bei der die Möglichkeit besteht, "ja" oder "nein" anzukreuzen, zulässig ist, sondern auch in Gestalt einer Opt-out-Klausel wie im Streitfall zulässig sein kann (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt CR 2001, 294 - Haushaltsumfrage zu Werbezwecken, nachfolgend BGH, Nichtannahmebeschluss vom 15.11.2001 - I ZR 47/01 = ITRB 2002, 73).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Gesetzes ist es indes geboten, auch eine vom Verwender wie hier vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht, den Regelungen der §§ 307 ff. BGB zu unterstellen (vgl. BGH MMR 2000, 607, 608 m.w.N. - Telefonwerbung VI).
  • BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01

    BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Im Verbandsklageverfahren nach § 1 UKlaG kann nur der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht die Art ihrer Einbeziehung kontrolliert werden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 103, 104 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
    Dabei sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen, die inhaltliche Anforderungen stellen, zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 95, 362, 364 f.; BGH NJW 2003, 1237, 1240).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Das Oberlandesgericht (OLG München, DuD 2006, 741 = RDV 2007, 27) hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen; auf die Berufung des Beklagten hat es die Klage insgesamt abgewiesen.
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Es reicht aus, wenn die vorformulierte Erklärung nach ihrem objektiven Wortlaut bei dem Empfänger den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (s. BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - VIII ZR 32/08, BGHZ 179, 319, 323 Rn. 11 und vom 8. März 2005 - XI ZR 154/04, BGHZ 162, 294, 297; OLG München, MMR 2007, 47, 49).
  • OLG Schleswig, 20.11.2015 - 1 U 64/15

    Die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft darf

    Die Vorschrift ist ihrem Sinn nach vielmehr erweiternd dahin auszulegen, dass die Klage auch auf einen Verstoß gegen zwingendes Recht gestützt werden kann (BGH NAV 1983, 1320.1322 zu § 13 AGBG : OLG München, Urteil vom 28.09.2006, 29 U 2769/06, Rn. 33 bei [...]; MK- ZPO -Micklitz, 4. Aufl., § 1 UKIaG, Rn, 14; Palandt/Bassenge, BGB , 74. Aufl., § 1 UKIaG.
  • OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07

    "HappyDigits" - AGB-Kontrolle eines Rabattsystems u.a. Opt-Out-Regelung

    Ein Anlass, entsprechend der Anregung des Klägers das Verfahren gem. § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BGH in dem das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - betreffenden Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 auszusetzen, besteht nicht.

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der teilweise abweichenden Auffassung des OLG München in dem Urteil vom 28.9.2006 (29 U 2769/06) ist bezüglich der Entscheidung über die Berufungsanträge zu I 1 - 3 die Revision zuzulassen.

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2024 - 14 LA 1/24

    Beratungs- und Informationspflicht; Bestellprozess; Geburtsdatum;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG München ( Urt. v. 28.9.2006 - 29 U 2769/06 ).
  • OLG München, 12.04.2018 - 29 U 2138/17

    Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevermittlungsportals

    Auch ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot begründet einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1 UKlaG (vgl. Senat, "Urteil vom 28. September 2006 - 29 U 2769/06, juris, dort Tz. 33; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018, § 1 UKlaG Rz. 4; Grüneberg in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1 UKlaG Rz. 4; jeweils m. w. N.).
  • LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05

    Zu den Anforderungen an Opt-Out-Klauseln

    Folglich kann die Klage nach § 1 UKlaG auch auf einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die inhaltliche Anforderungen stellen, gestützt werden (vgl. BGHZ 95, 362; BGH, NJW 2003, 1237; OLG München, MMR 2007, 47).

    Der Kläger kann sich nach § 1 UKlaG allerdings nicht darauf berufen, dass formelle datenschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten sind, da im Verbandsklageverfahren nach § 1 UKlaG nur der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht aber die Art ihrer Einbeziehung kontrolliert wird (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 103; OLG München, MMR 2007, 47).

    Zwar schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass die Freiwilligkeit der Entscheidung nicht nur durch eine sogenannte "Opt-in-Klausel" gewahrt wird, bei der die Einwilligung erst durch das Ankreuzen der Auswahlalternative "Ja" erteilt wird, sondern auch durch sogenannte "Opt-out-Klauseln", bei der die Einwilligung als erteilt gilt, wenn der Kunde die Einwilligung nicht ausdrücklich durch das Ankreuzen einer Auswahlalternative versagt (vgl. OLG München, MMR 2007, 47).

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

    Das Landgericht hat sich im Ausgangspunkt der Auffassung des OLG München in dessen Urteil vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - (MMR 2007, 47, 48) angeschlossen, dass die nach § 95 Abs. 2 TKG, § 4 a BDSG vorgesehene Einwilligungserklärung des Kunden in die Verwendung seiner Bestandsdaten auch in Form einer sogenannten "opt-out"-Klausel erteilt werden könne, d.h. einer Klausel, welche auf den Verzicht einer aktiven Zustimmung ausgelegt ist und bei der nur die Nicht-Zustimmung ein Tun wie etwa Ankreuzen oder Streichen der Textpassage voraussetzt.
  • LG Köln, 09.05.2007 - 26 O 358/05

    Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten

    Hinsichtlich der vorgenannten Klauseln Nr. 1, 2 und 3 wird im Übrigen ergänzend auf das Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 29 U 2769/06) vom 28.09.2006 (Landgericht München I - 12 O 12679/05) in Sachen des Klägers gegen den Payback Rabattverein e.V. Bezug genommen.
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 3 U 160/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Vermutung der Ablieferung von Transportgut in

    Dass im Unterlassungsverfahren auch ein Verstoß gegen allgemeines zwingendes Recht geltend gemacht werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. nur BGH NJW 1983, 1320; OLGR München 2006, 868; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1 UKlaG Rdn. 6 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07

    Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch

  • LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 823/07

    Zu den Bedingungen einer wirksamen Einwilligung in Telefonwerbung

  • OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18

    Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in den AGB einer Bank: Wirksamkeit

  • LG Berlin, 20.06.2007 - 26 O 433/06

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auf 10 EUR-Gutschein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht